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Verursacher von Steinschlagschaden in Scheibe bekannt; muss er jetzt zahlen?

VW Vento 1H
Themenstarteram 8. Januar 2007 um 10:43

Hallo zusammen,

ich weiß ja, dass ich hier keine Rechtsberatung erwarten und auch nicht bekommen kann. Trotzdem suche ich hier Einschätzungen oder Beipielfälle zu folgendem Sachverhalt:

Ich fuhr gestern Mittag auf eine BAB auf, vor mir ein Toyota Avensis. Weit und breit kein anderes Fahrzeug. Kaum waren wir auf der BAB und hatten ca. 100 km/h erreicht (Abstand 50 - 60 m), da knallte ein Stein auf meine Windschutzscheibe. Der Schaden (ein ca. 5 mm großer Krater mit 1 - 2 mm kleinen, anschließenden Rissen) liegt zwar ausserhalb des Fahrersichtfeldes (siehe hier), aber ich weiß (noch) nicht, ob dies repariert werden kann, oder ob eine neue Scheibe notwendig wird (TK mit SB von 150 €).

Ich kenne nun also absolut sicher den genauen Ort, den Zeitpunkt und den Verursacher (Kennzeichen) - habe allerdings keinen Zeugen dafür.

Jetzt meine Frage:

Kann dieser nun für den von ihm (natürlich unbeabsichtigt, aber eindeutig) verursachten Schaden haftbar (Haftpflichtversicherung) gemacht werden, oder ist das ein Fall für meine TK (und meine SB :()?

Vielen Dank schon 'mal für jeden Beitrag. :)

Schönen Gruß

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20 Antworten

wahrscheinlich wirds schon an der beweisführung scheitern.

hast ja nix in der hand ausser ein kennzeichen das überall herkommen kann genau wie der steinschlag.

am 8. Januar 2007 um 10:47

hallo,

kann mich jetzt zwar auch irren, aber ich meine es gibt Urteile die besagen, dass die Schuld nicht beim Vorausfahrenden liegt bei so etwas, wird also ne Sache für deine TK...

In so einem Fall hättest du ihn anhalten müssen.

Sowas ähnliches ist nem Kumpel von mir passiert:

Versetzt vor ihm auf der rechten Spur fuhr ein LKW beladen mit Kies das nicht abgedeckt war. Bei einer Windböe hat sein Omega ne schoene Kieselsteindusche abbekommen. Schaden über 1500 Euro.

Nummernschild gemerkt , und ab zur Polizei.

Der LKW-Fahrer alles abgestritten --> somit blieb mein Kumpel auf den Kosten selber sitzen.

Hätte er ihn angehalten und die Polizei gerufen hätte das ganze schon anders ausgesehen.

Das ist ein Grund warum ichkeine SB habe. Die 2-3 Euro mehr im Monat sind ein Klacks im Gegensatz zu dem was schon ein defekter Scheinwerfer kostet.

Ist jetzt zwar ärgerlich für dich, um fürs nächste Mal aber vorbereitet zu sein erkundige dich doch bei deiner Versicherung was es mehr kosten würde die SB rauszunehmen.

am 8. Januar 2007 um 10:57

den schaden muss der vorrausfahrende nur zahlen, wenn der besagte stein, teil seiner ladung war...

als zb wenn der vorrausfahrende einen hänger hat und darauf kies transporttiert oder es sich direkt um einen kieslaster handelt.

so einen fall hatte ich letztens bei der arbeit, da wurde ein steinschlag durch einen stein vom kieslaster verursacht, einfach die firma anschreiben mit kennzeichen und ort, die prüfen ob der wagen dort gefahren ist und dann juckt die es nicht, weil die gegen sowas versichert sind

aber wenn dein vordermann einen stein aufwirbelt und du den abkriegst, kann man da nicht von schuld sprechen, wird er ja nicht mit absicht machen

am 8. Januar 2007 um 10:58

Bei dem Fall mit dem LKW ist das was anderes, dass war dann mangelnde Ladungssicherung!

Aber bei dem Fall hier hätte es auch nichts genutzt den Vorherfahrenden "Verursacher" anzuhalten...

am 8. Januar 2007 um 11:01

ja eben drum, man soll ihm erstmal beweisen das er nen stein aufgewirbelt hat ...

am 8. Januar 2007 um 11:02

Hallo

Theroretisch ja, aber ......

Bequemer und schneller geht es über die Teilkasko. Die hast du doch und dann ohne Selbstbeteiligung?

Wenn ja dann ist alles o.k.

Wenn nein, dann hast du ein Problem.

am 8. Januar 2007 um 11:45

Auch wenn du es beweisen kannst das er den Stein aufgewirbelt hat bekommst du kein Geld von ihm.....da es in solchen Fällen eine Betriebsgefahr ist die vom dem Fahrzeug ausgeht.

 

Anders ist beim Ladungsverlust etz....

Da muss der Fahrzeughalter für die Schäden aufkommen.

Bin lang genug LKW und unteranderen Kies gefahren und so Anfang ..Mitte der Neuziger bekam mein damaliger Chef immer wieder Anzeigen von der Polizei auf den Tisch wo wir Kies verlohren haben sollen und es dadurch zur Schäden an Fahrzeugen gekommen sein soll.

Da wir aber immer abgeplant gefahren sind verlief es immer im Sande.

So versuchte man einer an einen günstigen Scheibenwechsel bzw Lackkratzer entfernung zu kommen :D

Zitat:

ja eben drum, man soll ihm erstmal beweisen das er nen stein aufgewirbelt hat

Selbst wenn man es beweisen könnte (Videokamera in der Front) wäre das völlig egal. Wenn etwas aufgewirbelt wurde, das auf der Strasse liegt zahlt keine Fremde Versicherung. Das Stichwort heißt

Betriebsgefahr , übersetzt: mit so etwas muss man rechnen wenn man am Strassenverkehr teilnimmt.

Teilschuld aufgrund der Betriebsgefahr von KFZ ist neuerdings auch ein bei Versicherungen beliebter Grund Schadensummen zu kürzen.

Bei mangelnder Ladungssicherung - und auch bei dicken Steinen im Profil von Baustellen LKW ! sieht das zwar rechtlich anders aus, doch dann kommt das Problem der Beweisführung.

_______________________________

Sorry, doppelt, weil scheinbar zu langsam getippt

Hatte deswegen schon mal ein Gespräch mit meiner Versicherung. Es wird bei >Steinschlägen grundsätzlich nicht nachgegangen, da der Aufwand und die Kosten viel zu hoch im Gegensatz zu dem Schaden ist.

Wenn was anderes von der Ladung vom LKW fliegt sieht das natürlich anders aus.

Also musst du wohl oder über die 150 Selbstbeteildigung zahlen. Aber evtl bist ja auch wie ich bei der DEVK da kostet der Wechsel der Scheibe z.B. bei Carglas nur 75 Euro auch wenn man 150 Selbstbeteildigung hat.

Gruss Mac2k2

Meine Vorredner haben ja schon (fast) alles gesagt.

Hatte den selben Fall auch schon, gleich AB-Polizei angerufen, die kamen auch gleich, aber keine Chance gegen den "Steinewerfer". Wenn es Ladung war, haftet er, wenn er Steine von der Strasse hochgewirbelt hat, hast du eben "Pech gehabt".

Geh zu Carglass und lass den Schaden ausbessern, zahlt die TK zu 100% ohne Zuzahlung von Deiner Seite.

Wie schon gesagt:

Stein von Straße: Pech gehabt

Stein von Ladung: Zeit, Ort, Kennzeichen merken, Steine falls möglich aufheben. -->Versicherung

Zitat:

Original geschrieben von Basti_VR6

Geh zu Carglass und lass den Schaden ausbessern, zahlt die TK zu 100% ohne Zuzahlung von Deiner Seite.

Nein, tut sie nicht. Der spezielle weg, auf dem ein paar Glasheinis das hindrehen, nennt sich "Versicherungsbetrug". Und der Kunde ist der Ausführende... Ohne Zuzahlung gehts nur, wenn keine Selbstbeteiligung im Vertrag steht oder sonderkonditionen mit der Versicherung ausgehandelt wurden.

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