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Verwarngeld wegen Falschparken zahlen: Ja/Nein?
Guten Tag,
mir wird vorgeworfen ich hätte auf einer Sperrfläche geparkt, Kostenpunkt 25€.
Beweismittel: Zeugenaussage
Dann gibt es einen Anzeigenerstatter und einen Zeugen, beide unterschiedliche Personen.
Das Problem an der Sache ist: Ich kann mich an besagten Tag sehr genau erinnern, weil ich einen überaus wichtigen Termin hatte, sehr früh vor Ort war da ich die Parkplatzsituation in dem Stadtteil kannte und daher extra sorgfältig nach einem Parkplatz gesucht habe.
Ich will jetzt gar nicht ausschliessen, dass mir dabei dann doch ein Fehler unterlaufen ist. Das kann ich mir allerdings nicht vorstellen.
Was passiert jetzt, wenn ich den Verstoß nicht zugebe und eine Begründung schreibe? Wird es dann automatisch um mindestens 23€ teurer, weil es zu einem Bußgeldverfahren wird? Wüsste ich wenigstens, ob Polizisten mich angezeigt haben, dann würde ich einfach gleich bezahlen, weil ich denen einfach vertraue und dann wohl tatsächlich doch einen Fehler gemacht habe. Nachher waren es aber Anwohner die sich irren, dann wäre es ärgerlich, wenn ich zahle.
--------------
Was meint ihr? Einfach die 25€ blechen? Dabei hab ich extra 30 Minuten nach einem korrekten Parkplatz gesucht
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Beweismittel Zeugenaussage? Kein Bild also. Hm, wenn du dir sicher bist, dann wuerde ich dagegen widerspruch einlegen.
Wieder mal das bekannte Problem: Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach die ...!
1. Der TE ist sich nicht sicher!
2. Ein Bild braucht man nicht!
3. Widerspruch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich!
4. Zeugenaussagen sind ausreichend!
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21 Antworten
Beweismittel Zeugenaussage? Kein Bild also. Hm, wenn du dir sicher bist, dann wuerde ich dagegen widerspruch einlegen.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Beweismittel Zeugenaussage? Kein Bild also. Hm, wenn du dir sicher bist, dann wuerde ich dagegen widerspruch einlegen.
Nach kurzer Recherche soll ein Bild kein Beweismittel sein?
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Beweismittel Zeugenaussage? Kein Bild also.
Ist in einem solchen Fall gleich zu bewerten.
Wenn das Bild dich eindeutig entlastet, kannst du es online stellen ?
Du bezahlst das.
Glaub da wurde was falsch verstanden. Ich meinte wenn es als Beweis kein Foto gibt, sondern nur einen Zeugen als Privatperson (z.b. Anwohner) Dann wuerde ich nicht freiwillig zahlen wenn ich die mir vorgeworfene Tat nicht nachvollziehen kann.
Bei einem solchen Verstoß und dem genannten Verwarnungsgeld werden die meisten Zeitgenossen ihre (Zahlungs-)Entscheidung wohl eher davon abhängig machen, wieviel Streß sie sich machen und aushalten wollen...
Zitat:
Original geschrieben von vip hans
Du bezahlst das.
Ich werd's wohl aus Zeitgründen (Zeit = Geld) bezahlen. Trotzdem ärgerlich.
Zitat:
Original geschrieben von Bordsteinkante
Beweismittel: Zeugenaussage
Dann gibt es einen Anzeigenerstatter und einen Zeugen, beide unterschiedliche Personen.
Sind diese Personen Privatpersonen und gibt es kein Bild? Wenn ja, dann freundlich zurückschreiben, dass Du korrekt geparkt hast und sich die Personen täuschen. Blickwinkel, beleuchtung, Fahrzeugüberhänge wurde durch diese Laien schlichtweg falsch eingeschätzt und Dein FZ hat selbstverständlich nie mit irgendwelchen Teilen eine Sperrfläche verletzt. Das wird eingestellt, da sonst jeder Blockwart mit seinem Nachbarn seinen Mitbürger beliebig Knöllchen anhängen kann, z.B. weil das "Heimatviertel" von Fremdparkern frei gehalten werden soll.
Sind es jedoch Ordnungshüter egal welcher Couleur - bezahlen.
Amen
Zitat:
Original geschrieben von Bordsteinkante
Beweismittel: ZeugenaussageDann gibt es einen Anzeigenerstatter und einen Zeugen, beide unterschiedliche Personen.
[...]
Wüsste ich wenigstens, ob Polizisten mich angezeigt haben, dann würde ich einfach gleich bezahlen, weil ich denen einfach vertraue und dann wohl tatsächlich doch einen Fehler gemacht habe. Nachher waren es aber Anwohner die sich irren, dann wäre es ärgerlich, wenn ich zahle.
Wenn der Zeuge ein Polizist oder eine Politesse war, dann sind die in aller Regel (inkl. Dienstgrad) namentlich als Zeuge aufgeführt, z. B. PK Max Mustermann
Wenn du dir aber selber nicht 100%ig sicher bist, ob du nicht versehentlich doch eine OWi begangen haben könntest, dann würde ich mir den Stress ersparen und zahlen.
Wenn nur die Stoßstange über der Sperrfläche stand, dann ist das noch kein Verstoß, da dazu ein Mindestmaß des Fahrzeugs auf der Sperrfläche hätte stehen müssen.
Genaue Werte kenne ich jetzt gerade nicht, glaube aber gelesen zu haben, dass dazu min. 1/3 des Fahrzeugs darauf stehen muss.
Korrigiert mich, wenn ich hier falsch liege.
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Beweismittel Zeugenaussage? Kein Bild also. Hm, wenn du dir sicher bist, dann wuerde ich dagegen widerspruch einlegen.
Wieder mal das bekannte Problem: Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach die ...!
1. Der TE ist sich nicht sicher!
2. Ein Bild braucht man nicht!
3. Widerspruch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich!
4. Zeugenaussagen sind ausreichend!
Zitat:
Original geschrieben von Hugaar
Zitat:
Original geschrieben von mattalf
Beweismittel Zeugenaussage? Kein Bild also. Hm, wenn du dir sicher bist, dann wuerde ich dagegen widerspruch einlegen.
Wieder mal das bekannte Problem: Wenn man keine Ahnung hat sollte man einfach die ...!
1. Der TE ist sich nicht sicher!
2. Ein Bild braucht man nicht!
3. Widerspruch ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich!
4. Zeugenaussagen sind ausreichend!
Wieso sollte Widerspruch zum jetzigen Zeitpunkt nicht moeglich sein? Eine Rechnung ueber 25 Euro bekam er gegen die er jederzeit Widersprechen kann. In dem Sinne selber die f...........!
Klar reicht eine Zeugenaussage um eine Anzeige zu bekommen. Und? Sicher das die auch durch geht? Glaskugel gelesen?
Nach § 55 OwiG ist eine Anhörung des Betroffenen möglich, der damit zu dem Vorwurf Stellung nimmt. Er muß davon keinen Gebrauch machen. Tut er dies und weist die Verwarnung ab, etwa wenn er bei einem vorgeworfenen Verkehrsverstoß nicht Fahrer des KFZ war, so kann die Behörde ein Bußgeldverfahren einleiten, welches ggf. mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.
mattalf:
Gegen ein Verwarngeld-ANGEBOT.
gibts direkt keinen Widerspruch.
Erst gegen ein Bußgeld.
Problem, für ein Bußgeld muß der Fahrer/Absteller feststehen.
Das ist nicht ganz so einfach für die Behörde...
Evtl. geht die Behörde dann auch auf die "Halterhaftung". Kostentragungspflicht des Halters nach §25a StVG.
Das kostet dann den Halter 18,50 €.
Wäre zumindest günstiger.