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Verwarnung enthaelt falsche Angaben und falsche Hoehe, trotzdem bezahlen?

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 7:59

Hi,

habe eine Verwarnung erhalten wegen paar km/h zu viel in einer Fahrspurverengung

auf einer Landstrasse.

Die Messstelle war ausserhalb von Ortschaften. Nach der einen Seite 200m bis zum Ortseingang, nach der anderen ca. 800m bis zum naechsten Ort.

Man hat mir aber eine Verwarnung fuer innerorts ausgestellt statt ausserorts.

Das macht 5 Euro Unterschied, natuerlich zugunsten der Gemeinde.

Was macht man da?

Vorbehaltlich weniger zahlen wuerde wohl ein Bussgeldverfahren bedeuten, also den ueberhoehten Betrag erstmal zahlen?

Gruss

Joe

 

Beste Antwort im Thema
am 30. Oktober 2011 um 8:18

Ich würde EInspruch einlegen, es geht sicherlich nicht um die 5€, sondern um das Prinzip.

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am 30. Oktober 2011 um 8:01

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Hi,

habe eine Verwarnung erhalten wegen paar km/h zu viel in einer Fahrspurverengung

auf einer Landstrasse.

Die Messstelle war ausserhalb von Ortschaften. Nach der einen Seite 200m bis zum Ortseingang, nach der anderen ca. 800m bis zum naechsten Ort.

Man hat mir aber eine Verwarnung fuer innerorts ausgestellt statt ausserorts.

Das macht 5 Euro Unterschied, natuerlich zugunsten der Gemeinde.

Was macht man da?

Vorbehaltlich weniger zahlen wuerde wohl ein Bussgeldverfahren bedeuten, also den ueberhoehten Betrag erstmal zahlen?

Gruss

Joe

das jetz dein ernst, wegen 5€ so ein Theater shclagen????????

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie

[...]

das jetz dein ernst, wegen 5€ so ein Theater shclagen????????

Es liegt IMHO der Verdacht nahe, dass das kein Einzelfall ist, sondern _massenhafte_ professionell und clever organisierte und eindeutig illegale Abzocke. Kreditkartenbesitzer wurden auch mal um Millionen erleichtert, weil immer nur Cent-Beträge abgebucht wurden und sich deswegen mit dem selben Argument wie du es bringst keiner beschwert hat, bis es einem Bank-Azubi aufgefallen ist...

notting

am 30. Oktober 2011 um 8:18

Ich würde EInspruch einlegen, es geht sicherlich nicht um die 5€, sondern um das Prinzip.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 8:18

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie

das jetz dein ernst, wegen 5€ so ein Theater shclagen????????

Es geht halt manchmal auch einfach ums Prinzip. Warum soll ich denen 5 Euro schenken?

 

Ich würde erst einmal versuchen den Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen - wenn überhaupt möglich. Sonst ist es meiner Meinung nach eine Frage des Prinzips und ich würde auch Widerspruch mit der von Dir geschilderten Begründung einlegen und darum bitten das Verwarngeld neu festzulegen.

Wie notting schon schrieb, bei einem Verkehrsteilnehmer sind es 5 € sind 100 betroffen, dann sind es schon 500 € ...

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 8:25

Der Text ist auch echt lustig:

Zitat:

Falls Sie sich zur Beschuldigung aeussern,, wird unter Beruecksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Aeusserungen des Ordnungsamtes ... ein Bussgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass eines Bussgeldbescheides ist mit Kosten (Gebuehren und Auslagen) verbunden. Das gleiche gilt wenn keine fristgerechte und vollstaendige Zahlung eingeht.

Das heisst, wenn ich der Bussgeldstelle was sage, wirds gleich noch teurer.

Wenn Du dich benachteiligst fühlst, dann würde ich an deiner Stelle Einspruch einlegen.

Was anderes bleibt dir ja zur Zeit nicht übrig.

Gruß Hope0815:)

am 30. Oktober 2011 um 8:31

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Zitat:

Original geschrieben von Hondajunkie

das jetz dein ernst, wegen 5€ so ein Theater shclagen????????

Es geht halt manchmal auch einfach ums Prinzip. Warum soll ich denen 5 Euro schenken?

Richtig, denn nicht alles hat immer seine Richtigkeit und bei falschen Bescheiden kann man auch mal Einspruch einlegen.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 8:37

Nur ums klar zu stellen, es ist eine Verwarnung, kein Bescheid. - Gruss Joe

am 30. Oktober 2011 um 8:37

Dann eben Verwarnung, ist doch egal- falsch ist falsch. Warum mehr zahlen?

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 8:49

Also ich glaub ich versuchs mal mit ner Email an die Bussgeldstelle.

Wenn da keine Aeusserung dann kommt:

Am besten waere es wohl den korrekten Betrag fuer den Verstoss zu zahlen, also ohne die 5 Extra-Euro und die Anhoerung abzugeben. Dann koennen sie ja ihr Verfahren einleiten. Das muesste dann aber eingestellt werden, da mir ja nichts weiter vorzuwerfen ist. Ausserdem denk ich dass das sowieso abgekartet ist, da wird also gar nichts weiter passieren, sonst stehts irgendwann in der Zeitung und dann melden sich auch andere ;)

 

 

am 30. Oktober 2011 um 8:51

Ich würde einen richtigen Brief aufsetzen und dann abwarten.

Zitat:

Original geschrieben von joe_e30

Hi,

habe eine Verwarnung erhalten wegen paar km/h zu viel in einer Fahrspurverengung

auf einer Landstrasse.

Die Messstelle war ausserhalb von Ortschaften. Nach der einen Seite 200m bis zum Ortseingang, nach der anderen ca. 800m bis zum naechsten Ort.

Man hat mir aber eine Verwarnung fuer innerorts ausgestellt statt ausserorts.

Gruss

Joe

Und wenn diese beiden Ortsteile zur gleichen Gemeinde gehören, dann könnte es durchaus möglich sein, dass das mit innerorts korrekt ist.

Wie heißt denn die Stadt oder Gemeinde bzw die beiden Ortschaften?

Könnte durchaus sein, dass diese beiden Ortschaften durch eine irgendwann stattgefundene Verwaltungs- und Gebietsreform mittlerweile ein Ort sind.

Aber das müsste man genau wissen, ist aber eine Möglichkeit, die nicht ausgeschlossen werden kann.

Themenstarteram 30. Oktober 2011 um 9:22

Dresden, OT Cossebaude und OT Niederwartha.

Wieso ist das korrekt? Wenn ich ein Ortsausgangsschild passiert habe, bin ich doch ausserhalb, oder? Das interessiert mich nun aber brennend.

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