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Verwarnung - Nicht einverstanden... aber Verwarngeld bezahlt. Was passiert in diesem Fall?
Ich bin vor etwa einem Jahr mal geblitzt worden. Das erste Mal seit 16 oder 17 Jahren. Hatte wohl ein Schild übersehen oder falsch gedeutet und bin bei vermeintlich erlaubten 70 mit Tempo 68 kurz hinter dem Ortseingang geblitzt worden.
Im Anhörungsbogen stand später: "Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie damit einverstanden sind UND das Verwarngeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen".
Nun habe ich geschrieben, daß ich NICHT einverstanden sei, habe die 10 oder 15 EURO aber fristgerecht überwiesen.
Dem Wortlaut nach ist die Verwarnung doch nicht wirksam geworden, weil ich ja nur eine der genannten Bedingungen - einverstanden sein und Verwarngeld bezahlen - erfüllt habe.
Etwas anderes kann ich beim besten Willen aus diesen Zeilen nicht rauslesen.
Wenn die Verwarnung denn nun nicht wirksam ist, welche Möglichkeiten hat die Bußgeldstelle jetzt nach 12.. 13 Monaten noch? Und kann ich die paar EURO wieder zurückholen? Im Netz las ich
Zitat:
Grundsätzlich verjähren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr innerhalb von drei Monaten, § 26 Abs. 3 StVG. Sollte bereits ein Bußgeldbescheid ergangen oder Klage erhoben worden sein beträgt die Verjährungsfrist 6 Monate
Das Ganze ist jetzt nur ein Denkspiel. Ich brauche die paar EURO nicht, um zu überleben. Aber der Wortlaut des Anhörungsbogens läßt diesen Spielraum zum Nachdenken.
Beste Antwort im Thema
Du musst viel Freizeit zu haben und weist wohl nichts besseres damit anzufangen.
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54 Antworten
Ach, ich denke, dass die Beutemacher nicht so feinsinnig denken.
Du hast gezahlt, Fall erledigt.
Dass Du nicht einverstanden bist.... sei's drum.
Ciao
Ratoncita
warum zahlst du, wenn du nicht einverstanden bist??
Die Zahlung ist als Schuldanerkenntnis zu interpretieren, was soll die Behörde sonst annehmen??
Außerdem hast du mit deiner "Auslegung" ein sehr verschrobenes Textverständnis.
Da steht doch klar und deutlich:
"Die Verwarnung wird nur wirksam, wenn Sie damit einverstanden sind und das Verwarngeld innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zahlen". Da hängen zwei Dinge inhaltlich doch eindeutig miteinander zusammen.
Jeder klar denkende Mensch wird nur zahlen, WENN er einverstanden ist (warum sollte er das sonst tun).
Andernfalls hättest du die Zahlung verweigern und per Anhörungsbogen Widerspruch einlegen können (wenn du NICHT einverstanden bist).
Dazu ist der schließlich da.
Du hast aber gezahlt, also???
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 29. Juni 2019 um 20:50:51 Uhr:
... bin bei vermeintlich erlaubten 70 mit Tempo 68 kurz hinter dem Ortseingang geblitzt worden. ...
Nun habe ich geschrieben, daß ich NICHT einverstanden sei, habe die 10 oder 15 EURO aber fristgerecht überwiesen.
Das kostet 35,-€ (>15km/h innerorts, oder war da 60?) und warum zahlt man wenn man nicht einverstanden ist?
Was ist das Bezahlen wenn kein Schuldanerkenntnis?
Was hast du gedacht daß passiert, daß du das Geld nach einem Jahr verzinst zurück bekommst?
Das Geld ist weg und bleibt auch weg, da brauchst du gar nicht anfangen.
EDID: Aber wirklich eine innovative Idee. Bußgeld zahlen auf Verjährung warten und dann zurück fordern.
Gruß Metalhead
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 29. Juni 2019 um 21:05:18 Uhr:
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 29. Juni 2019 um 20:50:51 Uhr:
... bin bei vermeintlich erlaubten 70 mit Tempo 68 kurz hinter dem Ortseingang geblitzt worden. ...
Nun habe ich geschrieben, daß ich NICHT einverstanden sei, habe die 10 oder 15 EURO aber fristgerecht überwiesen.
Das kostet 35,-€ (>15km/h innerorts, oder war da 60?) und warum zahlt man wenn man nicht einverstanden ist?
Was ist das Bezahlen wenn kein Schuldanerkenntnis?
Was hast du gedacht daß passiert, daß du das Geld nach einem Jahr verzinst zurück bekommst?
Das Geld ist weg und bleibt auch weg, da brauchst du gar nicht anfangen.
EDID: Aber wirklich eine innovative Idee. Bußgeld zahlen auf Verjährung warten und dann zurück fordern.
Gruß Metalhead
Die Überschreitung war wohl doch geringer. Habe nochmal nachgesehen. Waren 15,- €. Spricht ja fast schon FÜR mich, da ich damals von erlaubten 70 ausgegangen bin und offensichtlich zwar schneller als die tatsächlich erlaubten 50... aber viel langsamer als die vermeintlich erlaubten 70 unterwegs war.
Aber ich muß mich doch auf den Wortlaut des Anhörungsbogens verlassen können. "Wenn Sie damit einverstanden sind UND das Verwarngeld bezahlen..."
Ich habe damals wörtlich und unzweideutig auf dem Bogen geschrieben "Ich bin mit der Verwarnung nicht einverstanden, zahle aber dennoch".
Ich warte mal noch ein paar Wochen ab und frage dann mal frech nach meinem Geld. Bin einfach nur gespannt, was dann passiert. Irgend eine Reaktion muß es ja geben.
Du musst viel Freizeit zu haben und weist wohl nichts besseres damit anzufangen.
Die Nachfrage solltest du allerdings schriftlich erledigen, damit du die Antwort dann auch in schriftlicher Form erhälst.
Drahke, dass ist doch wohl nicht dein ernst. Der Blödsinn kostet uns Steuerzahler nur unnötig Geld.
Am Geld soll die rechtssichere Klärung dieser unglücklichen Formulierung aber nicht scheitern.
Zitat:
@Halodri1 schrieb am 29. Juni 2019 um 21:44:29 Uhr:
Du musst viel Freizeit zu haben und weist wohl nichts besseres damit anzufangen.
glaub ich auch.
Hallo!
Zitat:
@100avantquattro schrieb am 29. Juni 2019 um 21:40:25 Uhr:
[...]
Aber ich muß mich doch auf den Wortlaut des Anhörungsbogens verlassen können. "Wenn Sie damit einverstanden sind UND das Verwarngeld bezahlen..."
Ich habe damals wörtlich und unzweideutig auf dem Bogen geschrieben "Ich bin mit der Verwarnung nicht einverstanden, zahle aber dennoch".
[...]
Ich denke, du hast hier etwas ganz grundsätzlich missverstanden. Der Wortlaut des Anhörungsbogens ist zu lesen als: "Wenn Sie damit einverstanden sind UND DESHALB das Verwarngeld bezahlen..."
Im Umkehrschluss bedeutet das: NICHT zahlen, wenn man NICHT einverstanden ist.
Die Zahlung des Bußgeldes bedeutet faktisch ganz klar, dass du dich mit der Verwarnung einverstanden erklärst. Mit deinem beigefügten Einwand hast du also komplett widersprüchlich gehandelt aus Sicht des zuständigen Amtes. Was sollen die in so einem Fall deiner Meinung nach tun?
Gruß
.SD
Zitat:
@.SD schrieb am 29. Juni 2019 um 21:56:37 Uhr:
Der Wortlaut des Anhörungsbogens ist zu lesen als: "Wenn Sie damit einverstanden sind UND DESHALB das Verwarngeld bezahlen..."
Was sollen die in so einem Fall deiner Meinung nach tun?
Das Wort "deshalb" in den Anhörungsbogen einfügen, damit der Sinn verständlicher wird.
find ich nicht nötig, auch ohne "UND DESHALB " hinreichend eindeutig und verständlich.
Es sei denn, jemand will es um jeden Preis missverstehen.
Hallo!
Zitat:
@Drahkke schrieb am 29. Juni 2019 um 21:59:50 Uhr:
Das Wort "deshalb" in den Anhörungsbogen einfügen, damit der Sinn verständlicher wird.
Ich fürchte, dies überstiege die rechtliche Kompetenz des Amtes, welches seinerzeit die Verwarnung ausgesprochen hat.
Gruß
.SD
Wie sagte Bodo Bach zu Beginn jedes Telefonats? Hallo, ich hätte da gerne mal ein Problem...
Grüße vom Ostelch