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Verwarnung wegen Parken auf dem Geh-/Radweg

Themenstarteram 13. März 2024 um 22:35

Da ich mich ungerecht behandelt fühle, möchte ich eine kurze Einschätzung, ob es sich lohnt auf den Bußgeldbescheid zu warten und dagegen Einspruch einzulegen. Ich weiß, dass zum Bußgeldbescheid noch einmal Gebühren dazu kommen. Es geht auch nicht unbedingt um die 55 €, sondern darum, dass die Stadt mit allen Mitteln versucht, die Parkplätze längs an meiner Straße loszuwerden.

Zum Vorfall: Ende Februar habe ich meinen Kleinwagen auf einen eingezeichneten Parkplatz an meiner Straße abgestellt. Es handelt sich um eine vielbefahrene Durchgangsstraße, bei der man Glück haben muss aus dem Auto rauszukommen. Viel Zeit für geschickte Einparkmanöver bleibt da nicht.

Nur wenige Minuten später klebte ein Knöllchen an meiner Windschutzscheibe: Verwarnung wegen Parken auf dem Geh-/Radweg.

Ja, mag sein, dass ich nicht perfekt in der Begrenzung stand.

Aber ich kenne die Stelle, nutze sie selber jeden Tag sowohl mit dem Auto, als auch zu Fuß oder mit dem Rad. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer hat nie stattgefunden.

Diese Strecke wird hauptsächlich von Autos genutzt, seltener von Fußgängern und Radfahrern.

Danach habe ich mir mal den Spaß erlaubt, die Fläche zu messen: die eingezeichnete Parkfläche ist 1,22 m breit - der Reifenabstand meines KLEINwagens 1,48 m - da kann man sich gar nicht perfekt hinstellen!

Täglich sehe ich Autos, die noch schräger stehen als meines.

Gibt es eigentlich eine gesetzliche Norm, welche Größe eine Parkfläche haben muss?

Als Fußgänger oder Radfahrer fühle ich von den parkenden Autos nicht gestört.

Tatsächlich beweisen mir die Bilder, dass man einem unschuldigen Autofahrer (in diesem Fall mir) regelrecht aufgelauert hat: es gibt Bilder von genau dieser Stelle als leere Fläche ca. 15 min. bevor ich mich dorthin gestellt habe. Die Beweisaufnahme dauerte ca. 3-4 Minuten.

Ein paar Fotos gibt es im Anhang.

Nur nochmal zur Verdeutlichung: ich möchte nicht bestreiten, dass dort ein kombinierter Geh-/Radweg ist. Das Schild habe ich gesehen und kenne die Strecke ja auch aus persönlicher Erfahrung.

Ich rege mich nur auf, dass mir da so ein Korinthenkacker aufgelauert hat.

Daher freue ich mich, wenn es eventuell eine Norm für Parkplätze gibt und/oder mir einer mit eigenen Erfahrungen weiterhelfen kann.

Thx, Aly

Von vorne
Von hinten
Hinter dem Pfeiler der Parkplatz
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48 Antworten

Du hast volkommen falsch geparkt.

Fläche nicht ausreichend = nicht hinstellen.

Auf dem Radweg = Verboten.

Auf der Markierung = Verboten.

Knöllchen = bezahlen!

Alles andere interessiert nicht.

Und warum meinst Du es ist besser, den Gehweg als die Straße zu blockieren? Markierung zu schmal für das Auto? Dann bleiben die linken Räder halt auf der Straße.

=> Knöllchen zu Recht kassiert.

Ich glaube so einfach ist das nicht. Rechtlich zwar eindeutig, aber absolut unglücklich gelöst. Aber in der heutigen Zeit wohl immer mehr eine Notlösung. Platz gibt es einfach nicht mehr. Ich würde auch nicht gerne jeden Tag meinen linken Außenspiegel auf der Straße einsammeln wollen.

Begrenzungen sind dafür da, um sie einzuhalten. :cool:

Ist die Stellfläche zu klein, muss ich einen geeigneteren Parkplatz suchen … oder mit der Verwarnung klarkommen.

Wo kämen wir denn hin, wenn alle Grenzen & Begrenzungen schleichend unbeachtet bleiben würden? :)

Die Autos davor stehen ja auch falsch, selbst die Fahrräder davor sind grenzwertig... Wenn du da öfter parkst und deinen Außenspiegel nicht riskieren magst, brauchst du ein schmaleres Auto.

Zitat:

@thommi6081 schrieb am 14. März 2024 um 06:08:55 Uhr:

Ich würde auch nicht gerne jeden Tag meinen linken Außenspiegel auf der Straße einsammeln wollen.

Dann musst Du Dir halt einen anderen Parkplatz suchen. Auf den Gehweg "ausweichen" ist jedenfalls keine Option. Ausnahmslos!

Zitat:

@Alysca schrieb am 13. März 2024 um 23:35:20 Uhr:

Ich rege mich nur auf, dass mir da so ein Mitarbeiter des Ordnungsamts aufgelauert hat.

Zum Lauern haben die keine Zeit. Du hattest einfach Pech, dass der gerade kurz nach Deiner Falschparkerei da angekommen ist.

Wenn der Parkplatz tatsächlich nur 1.22m breit ist, kann er mit keinem der heute verbreiteten Pkw genutzt werden. Nur irgendwelche Spezialmobile passen da drauf.

https://www.adac.de/.../

Ein Peugeot 206 ist ca. 1.65m plus Spiegel breit, da wurde schon drüber diskutiert, ob die überstehen dürfen. Selbst mit einem sehr schmalen Peugeot iOn hat man schon 1.475m ohne Spiegel.

ADAC schmale Autos

By the way …

Zwischen den Aufnahmen liegt mehr als 1 Jahr!

Ein Auflauern dürfte man hier wohl kaum unterstellen dürfen, wenn man sich die Bilder mal GENAU anschaut.

Trocken und sauber auf dem Bild vom 20.01.2023! (also nicht Ende Februar 2024) und feuchter/dreckiger an dem Tag der Verwarnung.

Naja vielleicht habe ich ja auch Tomaten auf den Augen:):D

Sauber
Schmutzig
Img

Parken auf Gehwegen oder Bürgersteigen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Hier wurde es teilweise innerhalb der Markierungen erlaubt. Wahrscheinlich gibt es sogar eine entsprechende Beschilderung dazu, die hier nicht mit fotografiert/gezeigt wurde. Es ist ebenso üblich, dass nur ein Teil auf den Gehweg passt, wie in diesem Fall. Dann muss halt der Rest auf die Fahrbahn.

Es gibt gesetzliche Normen (§ 32 StVZO) für max. Fahrzeugbreiten, PKW z.B. 2,5m, bei LKW, landwirtschtl. Geräten etwas mehr.

Auch für Gehweg gibt es Vorgaben (RASt 06), zumindest für neue Erschließungsgebiete, in Altbeständen oder Innenstädten ist dies teilweise natürlich nicht einhaltbar. Für Straßen mit Längsaufstellung wie hier sind dies mit Sicherheitsräumen ein lichter Raum 2,80m.

Danach dürfte hier nur einspuriges Parken (innerhalb der Markierung) auf dem Gehweg vorgesehen sein.

Knolle zu recht !!!

Ich würde da eher die Fahrzeuge auf der Straße parken lassen und dies als natürliche Verkehrsberuhigung nutzen.

Zitat:

@JoergFB schrieb am 14. März 2024 um 08:01:49 Uhr:

 

Knolle zu recht !!!

Klar, er parkt außerhalb der Markierung und deshalb ist das Ticket auch nicht anfechtbar.

Sieht so aus, als ob der Anzeigenhauptmeister eine Festanstellung gefunden hat. :rolleyes:

Zitat:

@Wrdlbrmpfd schrieb am 14. März 2024 um 08:01:11 Uhr:

Wenn der Parkplatz tatsächlich nur 1.22m breit ist, kann er mit keinem der heute verbreiteten Pkw genutzt werden.

Mit dem "überstehenden Rest" auf der Straße zu bleiben, ist ja nicht verboten.

am 14. März 2024 um 7:25

@Alysca

Wenn du mal länger auf MT bist, wirst du so ein Thema nicht mehr erstellen. Der durchschnittliche MT‘ler hat’s nicht so mit praxisnahen Lösungen und würde mit dem Kopf voran, durch den Kofferraum, ins Auto einsteigen, wenn vom Gesetzgeber so gefordert :)

 

Den Strafzettel wirst du bezahlen müssen. Auch wenn du niemanden behindert hast. Die Strafzettelverteiler haben auch mal schlechte Tage. Und so einen Job macht man doch nur, wenn man wirklich verzweifelt ist.

 

Also, bezahlen, die schönen Dinge des Lebens genießen und keine Zeit mehr mit dem Strafzettel verschwenden.

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