1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Verwarnung wegen Parken in gesperrtem Bereich (Zeichen 260).

Verwarnung wegen Parken in gesperrtem Bereich (Zeichen 260).

Themenstarteram 12. Mai 2020 um 19:59

Ich habe heute eine Verwarnung für das Abstellen meines Fahrzeugs in einem gesperrten Bereich durch Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) bekommen.

Eigentlich kein Problem, wusste dass das kommt und wollte es auch einfach bezahlen. Die Art und Weise, wie das jetzt durchgeführt wird, macht mich doch etwas stutzig.

Mir wird ein Verwarngeld von 55 EUR angeboten, was meiner Info nach deutlich über dem Bußgeld liegt.

Unten im Schreiben steht dann folgender Satz:

"...Falls Sie den Fahrzeugführer nicht benennen wären weitere Ermittlungen unangemessen. Ihnen würden dann die Kosten des Verfahrens auferlegt. Zu dieser Kostenentscheidung höre ich Sie hiermit an".

Wie würdet ihr denn auf diese Kostenentscheidung reagieren, da das Verwarngeld ja an der oberen Grenze ist?

Beste Antwort im Thema

Laut neum Bußgeldkatalog kostet "In Verkehrsbereich geparkt, für den die Durchfahrt verboten war" 55 Euro, bisher 30 Euro! Da es sich um einen Parkverstoß handelt greift die sogenannte "Halterhaftung"

§ 25a

Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

 

(1) 1Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. 2Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.

 

 

Somit handelt es sich nicht um "eine Erpressung" sondern es werden die Rechtsfolgen für den Fall aufgezeigt, dass sich der Betroffene, also derjenige der das Fahrzeug abgestellt hat, nicht ermitteln lässt!

60 weitere Antworten
Ähnliche Themen
60 Antworten

Ich würde direkt einen Anwalt einschalten. Das liest sich ja fast wie eine Erpressung.

Wieso Verwarngeld an der oberen Grenze. Parken in für PKW vebotenen Bereichen kostet ein bussgeld von 55€. Passt doch?

Laut neum Bußgeldkatalog kostet "In Verkehrsbereich geparkt, für den die Durchfahrt verboten war" 55 Euro, bisher 30 Euro! Da es sich um einen Parkverstoß handelt greift die sogenannte "Halterhaftung"

§ 25a

Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs

 

(1) 1Kann in einem Bußgeldverfahren wegen eines Halt- oder Parkverstoßes der Führer des Kraftfahrzeugs, der den Verstoß begangen hat, nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden oder würde seine Ermittlung einen unangemessenen Aufwand erfordern, so werden dem Halter des Kraftfahrzeugs oder seinem Beauftragten die Kosten des Verfahrens auferlegt; er hat dann auch seine Auslagen zu tragen. 2Von einer Entscheidung nach Satz 1 wird abgesehen, wenn es unbillig wäre, den Halter des Kraftfahrzeugs oder seinen Beauftragten mit den Kosten zu belasten.

(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.

 

 

Somit handelt es sich nicht um "eine Erpressung" sondern es werden die Rechtsfolgen für den Fall aufgezeigt, dass sich der Betroffene, also derjenige der das Fahrzeug abgestellt hat, nicht ermitteln lässt!

Und nun wollen wir mal raten, wie hoch die Kosten des Verfahrens wohl sein werden.

Dieser gewünschte Lerneffekt wird in den nächsten Wochen und Monaten bestimmt bei vielen Verkehrsteilnehmern eintreten, besonders die Absenkung der Geschwindigkeitsgrenze fürs Fahrverbot wird schmerzen.

Gem. Paragraph 107 (2), (3)Nr.2 OwiG, 23,50 Euro

Ob der Tarif noch aktuell ist? Oder vergessen, ihn anzuheben? Wer zahlt denn dann die 55,- €?

Die 55 Euro Verwarnung zahlt der "Fahrer" die 23,50 Euro Gebühr zahlt der "Halter, ist rechtlich ein Unterschied. Und nein, wurde nicht vergessen anzuheben. Es wurde der Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten geändert, nicht aber das OwiG!

am 12. Mai 2020 um 21:37

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 12. Mai 2020 um 23:14:46 Uhr:

Die 55 Euro Verwarnung zahlt der "Fahrer" die 23,50 Euro Gebühr zahlt der "Halter, ist rechtlich ein Unterschied. Und nein, wurde nicht vergessen anzuheben. Es wurde der Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten geändert, nicht aber das OwiG!

Da sollte man noch schnell nachbessern. Alles wird teurer, da sind 49,90 Euro für so einen Verwaltungsakt schon angemessen.

Zitat:

@zille1976 schrieb am 12. Mai 2020 um 23:37:02 Uhr:

Alles wird teurer, da sind 49,90 Euro für so einen Verwaltungsakt schon angemessen.

Dein Ernst? 50 Euro für das Erstellen eines Briefes ist angemessen?

Wie würdest du reagieren, wenn nicht nur Bebörden, sondern jede Firma für einen Brief kosten in Höhe von 50 Euro verlangt?

Themenstarteram 13. Mai 2020 um 4:41

Zitat:

@rabbit1988 schrieb am 12. Mai 2020 um 22:18:41 Uhr:

Wieso Verwarngeld an der oberen Grenze. Parken in für PKW vebotenen Bereichen kostet ein bussgeld von 55€. Passt doch?

Ich glaube ein Verwarngeld kann nicht höher als 55 EUR sein, danach muß das Ganze an die Bußgeldstelle.

Themenstarteram 13. Mai 2020 um 4:55

Zitat:

@MarkusHae schrieb am 12. Mai 2020 um 22:25:30 Uhr:

Laut neum Bußgeldkatalog kostet "In Verkehrsbereich geparkt, für den die Durchfahrt verboten war" 55 Euro, bisher 30 Euro!

Danke für die Info, das habe ich vermutet, aber nicht gefunden.

Das Ganze war direkt nach Inkrafttreten des neuen Bußgeldkataloges. Es war 22:30 und ich war im Umkreis vonb ca. 1km das einzige Fahrzeug, welches überhaupt unterwegs war. Dann tauchte plötzlich ein Fahrzeug der örtlichen Ordnungsbehörde mit drei Insassen auf. Kann sich jeder seinen Teil denken, warum die unterwegs waren. :)

Ein weiterer Aspekt ist auch noch, dass die mich im Auto angetroffen haben und ich meiner Einschätzung nach eigentlich nicht länger als drei Minuten dort stand. Von daher auch die Frage, ob es sich überhaupt um einen Parkverstoß handelt.

Sie haben aber (Wohl aufgrund von COVID) nicht meine Persionalien aufgenommen, sondern sich nur mein Nummernschild notiert und gemeint, dass ein Strafzettel zugestellt wird und sind wieder verschwunden.

 

Zitat:

(2) Die Kostenentscheidung ergeht mit der Entscheidung, die das Verfahren abschließt; vor der Entscheidung ist derjenige zu hören, dem die Kosten auferlegt werden sollen.

 

Somit handelt es sich nicht um "eine Erpressung" sondern es werden die Rechtsfolgen für den Fall aufgezeigt, dass sich der Betroffene, also derjenige der das Fahrzeug abgestellt hat, nicht ermitteln lässt!

Das Wort Erpressung habe zumindest ich nicht benutzt. Für mich hat es sich so angehört, als ob *ich* mich entscheiden müsste. Wenn ich es jetzt aber richtig verstehe wird mir angekündigt, dass ich im Falle, dass ich mich nicht weiter äußere über eine Verwaltungsgebühr entschieden wird, die ich dann als Halter bezahlen muss.

Wenn ich ehrlich bin ist mir die Höhe der Kosten, die ich zu tragen habe weniger wichtig, als dass so wenig wie möglich von dem Geld gratis den Haushalt dieser Gemeinde aufstockt. :)

Zitat:

Ein weiterer Aspekt ist auch noch, dass die mich im Auto angetroffen haben und ich meiner Einschätzung nach eigentlich nicht länger als drei Minuten dort stand. Von daher auch die Frage, ob es sich überhaupt um einen Parkverstoß handelt.

ist letztlich egal:

unter 141160 steht im Bußgeldkatalog:

Sie beachteten mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t zulässiger Gesamt-

masse mit Anhänger oder einem Kraftomnibus nicht das bestehende Verkehrsverbot (Zeichen 250/251/255/260 *)).

§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 141.2 BKat

 

Kosten 55€

Die Ordnungshüter hat es letztlich überhaupt nicht interessiert, ob sie parkten, hielten oder Saltos machen. :D

Themenstarteram 13. Mai 2020 um 7:14

Zitat:

@ktown schrieb am 13. Mai 2020 um 08:51:42 Uhr:

 

Kosten 55€

Die Ordnungshüter hat es letztlich überhaupt nicht interessiert, ob sie parkten, hielten oder Saltos machen. :D

Ok, danke für die Info. Im Verwarnschreiben steht halt explizit „geparkt“ drin, deswegen habe ich gefragt.

Zitat:

@Jens Zerl schrieb am 13. Mai 2020 um 06:41:55 Uhr:

Zitat:

@rabbit1988 schrieb am 12. Mai 2020 um 22:18:41 Uhr:

Wieso Verwarngeld an der oberen Grenze. Parken in für PKW vebotenen Bereichen kostet ein bussgeld von 55€. Passt doch?

Ich glaube ein Verwarngeld kann nicht höher als 55 EUR sein, danach muß das Ganze an die Bußgeldstelle.

Ist egal ob Verwarnungen oder Bußgeld, kommt von ein und der selben Behörde. Nur bei einem Bußgeld kommen zu dem Betrag noch 28 50 Euro Gebühren hinzu, nicht so bei einer Verwarnung, hier kommen keine Gebühren hinzu, brutto = netto!

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit