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Verweigerung der Mobilitätsgarantie wegen selbst mitgebrachtem Öl :-(
n abend,
mein Focus 1,4i ist jetzt 1 Jahr alt, hat 13500 km runter und es steht lt. meinem Freundlichen das erste Service an. Soweit so gut. Ich habe mich heute zwecks Terminvereinbarung mit dem Vertragshändler in Verbindung gesetzt und ihn davon in Kenntnis gebracht das Öl selbst mitzubringen.
Schon am Telefon wurde mir durch die Tonart vermittelt, dass man damit keine Freude habe und mir durch das selbst mitgebrachte Öl die Mobilitätsgarantie verweigert werde
Ich habe sofort nachgehakt warum dies so gehandhabt wird und
zur Antwort bekam ich folgende Aussage:
Zitat:
Nur durch die ständigen Inspektionen die ausschliesslich nur in einer Ford-Vertagswerkstatt mit nur von Ford freigegeben Ersatzteilen durchgeführt werden darf,
die auch dort geordert worden sind, wird auch die Mobilitätsgarantie verlängert.
Schliesslich und endlich werden durch die Inspektionskosten die Kosten für die Mobilitätsgarantie gedeckt und hier zahlt auch der Händler welches die letzte Inspektion durchgeführt hat im Falle einer Panne mit!
Soll heissen dass meine Rechnung ohne die Fordplörre zu niedrig ausfällt, ich daher
dem Händler zu wenig Geld in den Rachen stecke und die Kosten für Abschleppen im Falle eines Liegenbleibens damit nicht gedeckt sind.
Oder wie darf ich das jetzt verstehen
Also solche Faxen hab ich noch nie erlebt. Meine Frage an Euch ist ob diese Vorgangsweise bei Ford normal ist und wie ich mich jetzt verhalten soll?
Bei VW gabs diesbezüglich nie Probleme.
Mit dieser Vorgangsweise gewinnt man auf Dauer sicher keine neuen Kunden
Soll ich den Freundlichen in die Wüste schicken?
Gruss femy
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von femy
Zitat:
Original geschrieben von nanimarc
Na du machst aber Spass, erst deinem rbeitgeber das Öl entwenden, dann noch am liebsten für Lau 4 Jahre Garantie abgreifen ...... **kopfschüttel**
1. Die vier Liter die ich benötige fallen aber schon überhaupt nicht ins Gewicht!
2. Bei einem Fahrzeug um 18.000€ darf man wohl verdamt noch mal erwarten dass die Karre 4 Jahre ohne Probleme funktioniert. Ansonsten ist´s am besten gleich wandeln. **kopfschüttel**
interessanter Ansatz... wenn jeder der 300.000 VW-Angestellten bei VW meint, dass das eine entwendete Auto nicht Gewicht fällt....
Also wenn das mit dem Arbeitsgeber nicht abgesprochen ist, ist das schlicht und ergreifend Diebstahl.
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75 Antworten
meinem Burder haben die das aber auch gesagt beim ersten mal. Nur war da die Rede von der Garantie. Jetzt beim zweiten Mal kam dann eigenes rein.
Hab selber nur 80 für meine Inspektion bezahlt und und nach 3 jahren jetzt einen Gutschein für Umkosten bei Pannen Übernachtungen Ersatzwagen Abschleppen usw bekommen.
Aber Herstellernormen gibts bei mir auch nicht.
Wenn das Öl die Ford-Norm erfüllt dürfte es kein Problem geben,
außer halt Geld verdienen...
Sind halt stinkig weil sie weniger verdienen. Und mal ehrlich, geh mal in ein Restaurant und bring da dein eigenes Essen mit und bestelle nur ein Glas Wasser dazu. Gäbe bestimmt auch interessante Reaktionen...
praktiziere das auch schon länger und erfolgreich in verschiedenen Werkstätten... Musst halt Öl mitbringen, dass konform mit der Ford Spefzikation (913-A/B) ist. Dann können die nichts sagen, weil alle Ersatzteile von Ford freigegeben sind.
Nach meiner Erfahrung verdienen die auch recht wenig am Öl. Für das Öl vom Händler bezahle ich weniger, als für das selbst gekaufte (früher Mobil-1 0W-30, gibt es nicht mehr; jetzt Valvoline FE 5W-30). Nur hab' ich da qualitativ bessere Gefühle...
Zitat:
Original geschrieben von runnerbaba
Wenn das Öl die Ford-Norm erfüllt dürfte es kein Problem geben,
außer halt Geld verdienen...
Na eben doch, die sind sauer weil sie beim Öl kein Geld verdienen und verweigern daher die Mobilitätsgarantie. Interessant wäre es nachzufragen ob das Ford Kundenservicecenter das auch so sieht
Zitat:
Sind halt stinkig weil sie weniger verdienen. Und mal ehrlich, geh mal in ein Restaurant und bring da dein eigenes Essen mit und bestelle nur ein Glas Wasser dazu. Gäbe bestimmt auch interessante Reaktionen...
Aber Hallo, das ist für mich aber in keinster Weise vergleichbar.
In ein Restaurant gehe ich um genüsslich was zu konsumieren und den Service zu geniessen ohne irgendeinen langwierigen Nutzen daraus zu ziehen.
Ich gehe dort hin um mich kulinarisch verwöhnen zu lassen.
Mein Auto sollte ich in die Werkstatt bringen um nicht bei einem ausserplanmässigen
Defekt die Kulanz zu verlieren. Das sind zwei paar Schuhe. Ich genisse dort nicht den Service und auch nicht mein Fahrzeug. Im Gegenteil, dies würde nähmlich, davon bin ich überzeugt, wenn ich selbst Hand anlegen würde mit mehr Liebe und besseren Öl gewartet
Leider würde aber in diesem Fall die Garantie ausgeschlossen werden.
Da das Fahrzeug aber 4 Jahre Garantie hat und in dieser Zeit viel passieren kann, ist mir das Risiko zu gross. Deshalb werde ich mein Fahrzeug, auch wenn ich das nicht wirklich will, zum Freundlichen bringen. Und um diese Kosten möglichst gering zu halten
der Gedanke mit dem selbst mitgebrachten Öl.
Gruss femy
Mein Ford Händler verlangt für 1L 5W-30 Ford Öl 8,90€.Beim 1.4 Focus gehen 3,80L rein das macht dann 33,82€.Wieviel zahlst du für 3,8L von deinem mitgebrachten Öl? 5€,10€ oder gar 15€ weniger? macht das Sinn wegen ein paar Euros die Mobilitätsgarantie aufs Spiel zu setzen? ich glaube nein.Wenn irgendwas größeres an deinem Auto ist und die verweigern dir die Garantie wegen 5,10 oder 15€ die du am Öl gespart hast,du wirst dir sicher dann in den Arsch beissen oder nicht???
also ich habe das "Werksoel"nach 1000 Km bei meinem ST gegen Mobil 1 0W-40 getauscht und mit Filterwechsel bei meinem Freundlichen 59.- EURO gezahlt. Da kann man nicht meckern. Durfte wegen der Garantie auch das Oel nicht selber mitbringen.War mir aber egal. Mobil 1 0/40 ist ebenfalls von Ford freigegeben.
Wolfgang
Zitat:
Mobil 1 0/40 ist ebenfalls von Ford freigegeben.
verrätst Du uns auch die entsprechende Ford Norm? Wenn das so wäre, hätten hier viele ein Problem weniger.
also meine Werkstätten übernehmen auch keine Garantie für irgendetwas, was der Kunde mitbringt. Wäre ja noch schöner. Man verdient an einem bisschen Arbeit und übernimmt dann nichts weiter als eine Menge potentiellen Ärger. Wer macht das schon? Keiner!
Werden Teile verbaut, für die man nicht garantieren muss, inkl den Folgen sieht es anders aus. Nur da ist die Gesetzeslage in BRD kompliziert.
Ich weiß nicht, wie es bei Ford aussieht, aber bei Toyota bspw. hatte (zumindest bisher, bovr es das Öl mit toyota-Label gab) jede Werkstatt ihr eigenes Öl. Viele hatten Castrol, aber auch andere Sorten. Nun steht im Betriebshandbuch nur die Normen, die das Öl erfüllen muss, aber kein spezielles Öl, keine vorgeschriebene (nur empfohlene) Viskosität etc.
Vom Prinzip her sehe ich da kein Problem, wenn das Öl den entsprechenden Herstellervorgaben entspricht und von der autorisierten Werkstatt die Arbeiten durchgeführt wurden. Klar kann jeder an seine freiwilligen Leistungen bedingungen knüpfen, aber so lange es nur die Mob-Garantie ist, wärs mir wurscht. Das gelbe Kärtchen hab ich ja auch noch (ADAC kann prima Vergaser von Moppeds reinigen ) und das M1 0W40 würde ich auch nicht gegen ne Plörre mit abgesenkten HTHS tauschen wollen.
Zitat:
Original geschrieben von scooter61
also meine Werkstätten übernehmen auch keine Garantie für irgendetwas, was der Kunde mitbringt. Wäre ja noch schöner. Man verdient an einem bisschen Arbeit und übernimmt dann nichts weiter als eine Menge potentiellen Ärger. Wer macht das schon? Keiner!
Werden Teile verbaut, für die man nicht garantieren muss, inkl den Folgen sieht es anders aus. Nur da ist die Gesetzeslage in BRD kompliziert.
der Händler hat eine Gewährleistungshaftung. Ford hat eine Werksgarantie. Aus diesem Grund ist es vollkommen wurscht, ob das Öl vom Händler kommt oder selbst mitgebracht wurde. Ford schreibt im Handbuch eine Norm vor. Wenn das selbst mitgebrachte Öl diese Norm erfüllt, darf es keine Probleme bei der Garantieabwicklung geben. Schließlich erfüllt Du so die Ansprüche von Ford.
Im Servicebuch gibt es übrigens einen Checkpoint, der lautet "nur FORD-Originalteile verwendet" oder so ähnlich... Den kreuzt meine Werkstatt immer an, das mitgebrachte Öl der Norm entspricht. Ansonsten wäre jedes Nachfüllen ohne Öl vom FFH ja auch ein potenzielles Garantierisiko.
Vielleicht ein...zwei Dinge dazu:
Die Mobilitätsgarantie ist eine reine Herstellerleistung. Da hat der Händler nicht das geringste mit zu tun. Wenn Du irgendwo liegenbleibst, bringt Dich die Mobilitätsgarantie zur NÄCHSTEN Werkstatt, das kann mit sehr viel Glück Dein Händler sein, wenn er der Nächste ist, sehr wahrscheinlich ist das aber nicht. Welche Leistung soll er Dir also verweigern? Und die Mobilitätsgarantie schließt keinerlei Reparaturen oder technische Arbeiten ein, sie beinhaltet lediglich beim Liegenbleiben den kostenlosen Abschleppdienst, den Leihwagen bzw. Bahnfahrt oder ein Hotelzimmer. Und diese Leistung hast Du mit dem Kaufpreis bezahlt.
Etwas anderes ist die Herstellergarantie auf den technischen Zustand Deines Fahrzeugs. Die schließt alles ein, was in den ersten 2 Jahren außerplanmäßig kaputt geht. Völlig egal, ob Du noch selbst zum Händler fahren kannst, oder Dich als Leistung Deiner Mobilitätsgarantie dahin abschleppen läßt.
Hier kann es Probleme mit der Gewährleistung geben, wenn Du kein von Ford freigegebenes Öl verwendet hast (im Prinzip das gleiche wie wenn Du einen nicht freigegebenen Kraftstoff wie Biodiesel oder Ethanol verwendest, und daraus irgendwelche Schäden entstehen). Das heißt, derjenige, der Dir das Öl einfüllt, muß sicherstellen (und mit seinem Stempel im Serviceheft dafür geradestehen), daß dieses Öl eine Ford Freigabe hat. Natürlich wird er dafür lieber ein eigenes Öl verwenden. Nicht weil er da dran noch ein paar Pfennige verdient, sondern weil er so sicherstellen kann, daß in der schönen Mobil-Flasche nicht das Altöl aus Deinem Traktor drin ist. Eine Garantieleistung kann aber nur Ford selbst Dir gewährleisten oder verweigern. Darauf hat der Händler nicht den geringsten Einfluß. Er muß selbst den Garantieantrag bei Ford stellen, und ist einzig und allein auf deren Entscheidung angewiesen. Stell Dir folgenden Fall vor: Du wohnst in München, kaufst dort einen Focus und läßt nach einem Jahr auch den Service dort machen. Danach ziehst Du nach Hamburg um. Irgendwann hast Du einen Motorschaden und bringst Dein Schätzchen zu einem Ford Händler in Hamburg. Glaubst Du, dieser könnte Dir die Garantie verweigern, weil er nicht derjenige ist, der Dir das letzte Öl verkauft und eingefüllt hat?
Ergo: Die Mobilitätsgarantie hat mit dem Öl nichts zu tun, und die kann Dir auch kein Händler dieser Welt verweigern, weil er die Leistungen der Mobilitätsgarantie (Abschleppen, Mietwagen, etc.) nicht erbringt. Deshalb mußt Du, wenn Du liegenbleibst eben auch nicht Deinen Händler anrufen, sondern die zentrale Servicenummer der Mobi-Garantie.
Für die Herstellergarantie auf Dein Fahrzeug ansich ist wichtig, daß das Öl, das Du einfüllst, eine Ford Freigabe hat. Dafür ist derjenige verantwortlich, der es Dir reinschüttet und Dir dafür einen Stempel ins Serviceheft macht und ein Bapperl mit der Ölsorte in den Motorraum hängt. An der Stelle kann sich der Händler absichern, daß Du ihm nicht irgendeine Brühe anschleppst. Er selbst kann Dir aber keine Garantieleistung verweigern, das kann nur Ford selbst. Es ist aber denkbar, daß im Falle eines Motorschadens durch ein falsches Öl Ford Dir die Gewährleistung verweigert. Wenn Du dann mit den Schultern zuckst, und sagst, das Öl hat Dein Händler beim Service eingefüllt, ist es denkbar, daß Du ihn dafür haftbar machen kannst, weil er sicherstellen muß, daß das was er da einfüllt auch mit Deinem Motor kompatibel ist. Und das ist sogar unabhängig von jeglicher Garantie. Auch wenn Dir ein Händler lange nach Ablauf der Garantiezeit ein falsches Öl einfüllt, kannst Du ihn im Schadensfall in Regress nehmen, weil er Dein Servicepartner ist, der wissen muß, was er da reinschütten darf und was nicht (dafür bezahlst Du ihn - und Du als Kunde hast das Recht, davon keine Ahnung zu haben). Und damit hat er - rein zu seiner Eigensicherung - jedes Recht der Welt, die Verwendung eines selbst mitgebrachten Öls abzulehnen. Er kann im Zweifelsfall nicht feststellen, ob Du ihm nicht irgendein Altöl aus'm Trecker unterjubelst. Er kann nicht nachvollziehen, ob das Zeug nicht schon Jahre überlagert ist, etc.
Stell Dir vor, Du gehst in's Restaurant und bringst Dein eigenes Fleisch zum Braten mit, weil Du meinst, das ist besser als das, was der Koch verwendet. Und am Ende hast Du eine Lebensmittelvergiftung, weil das Zeug uralt war. Dann ist auch der Koch verantwortlich, weil er es Dir serviert hat und dafür Geld genommen hat. So einfach...
Zitat:
Er kann im Zweifelsfall nicht feststellen, ob Du ihm nicht irgendein Altöl aus'm Trecker unterjubelst. Er kann nicht nachvollziehen, ob das Zeug nicht schon Jahre überlagert ist, etc.
Bisher habe ich noch kein Öl kaufen können, das nicht mit einem Siegel-Ring geschützt war. Der Händler kann also schon sehr gut erkennen, ob das angeschleppte Öl in einer neuen oder einer wiederverwendeten Verpackung angeliefert wird. Zudem kann das jeder Laie am Geruch und am Farbbild erkennen.
Den Restaurantvergleich finde ich auch nicht so passend. Der Ford-Händler verwöhnt mein Auto ja nicht. Er tut rein was gerade reicht, ich bring was Bessers mit... Glaub' das Restaurant würd ich nicht aufsuchen. Aber: mit meinen Händlern hatte ich bislang disbezüglich noch keine Probleme und die machen immer schön das Kreuz bei Ford-Originalteilen mit Hinweis auf "Eigenöl". Ergo: Norm vorhanden, aber nicht vom ihm. Ist doch ok.
Zitat:
Original geschrieben von Gipserlein
Wieviel zahlst du für 3,8L von deinem mitgebrachten Öl?
Da verschiedene Öle bei meinem Brötchengeber verfügbar sind (grosser Fuhrpark), zahle ich nichts dafür!
Also warum soll ich mindestens 30 € beim Fenster hinauswerfen? Nur um den Händler einen Gefallen zu tun sicher nicht.
Die Werkstattpreise sind auch ohne Öl schon maßlos überzogen
Gruss femy