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Verwertbar oder nicht? Dashcam

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 19:12

Es gibt ja den Thread "Kamera fürs Auto - Dashcam. Nur Technik, keine Rechtsdiskussion" aber ich brauche eigentlich das Gegenteil, daher der neue Thread:

Ich habe einen Unfall "verursacht" und frage ich mich ob ich mit einer Dashcam besser dastände.

Ich fuhr in einer zweispurigen Autobahn-Baustelle auf der linken Spur. Links lief der Verkehr recht flüssig, während rechts schon eine Schlange war. Das war einem Fahrzeug rechts wohl zu lahm, er blinkte zog nach links übersah mich - das war es dann für seinen und meinen Außenspiegel. Soweit eindeutig.

Ich war alleine im Auto, der Verursacher hatte aber mehrere Beifahrer die natürlich unisono erzählen "Wir fuhren rechts und du bist dann plötzich gegen unseren Spiegel gefahren - blinken? Nach links fahren? Nö....das gab es alles nicht.

Neutrale Zeugen nicht vorhanden :rolleyes:

Und so bin ich laut Unfallbericht der Verursacher. Super.

Im Nachgang fragte ich mich nun mehrfach, ob eine Dashcam die meine Version belegt mir geholfen hätte.

Wäre diese Aufzeichnung verwertbar? Denn einen Anlass gab es ja nicht. Kein Kleinkrieg, kein Schneiden einfach nichts im Vorfeld.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Lagebernd schrieb am 11. Dez. 2018 um 07:26:35 Uhr:

Soll jeder Sherriff spielen? Wir haben eine Verkehrsordnung, das Bespitzeln brauchen wir nicht!

Wir haben auch ein Strafgesetzbuch, das Einbrüche, Vergewaltigung, Gewalt an- und Vernachlässigung von Schutzbefohlenen verbietet. Hält sich auch nicht jeder dran. Trotzdem schön, wenn die Nachbarn "Hilfssheriff" spielen und die Polizei informieren.

 

Der Zweck einer Dashcam ist die Abwendung von Unrecht an einem selbst, bei Straftaten auch gerne von dritten. Das sollte eines jedermannes Recht sein.

 

Daher finde ich deine Sichtweise weltfremd und naiv.

 

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Ich ahne wieder schlimmes, und der Thread wird im Chaos enden.

 

Meine Erfahrung mit der Cam, bei meiner wird schon ein enorm großes Sichtfeld aufgenommen. Und ja du hättest beweisen können, das der andere die Spur wechselte und dich getroffen hat.

 

Ja nimmt Dashcam und keine Stress. Ich benutze auch Dashcam

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 20:27

Meine Frage zielte eher nicht darauf ab, ob eine Dashcam das Geschehen aufzeichnet sondern, ob die Aufzeichnung im (vermutlich) folgenden Rechtsstreit zugelassen werden würde.

ja, wird zugelassen. Da hat sich manches etwas entspannt - besonders wenn man sonst keinen Gegenbeweis hat.

Das kann Dir hier niemand beantworten.Über die Zulassung entscheidet der Richter. Nach meinem bescheidenen Kenntnisstand (hab nix mit Juristerei zu tun, nur interessierter "Verfolger" derartiger Entscheidungen) sind die Richter aber da äußerst zurückhaltend und die Zulassung der Aufnahmen als Beweismittel ist eher die Ausnahme als die Regel.

Aber es gibt hier wesentlich besser Informierte, die mich da evtl. korrigieren ;)

Ich schrobte schon an verschiedenen Stellen dazu, dass sie verwertbar sind, wenn die Kamera nur durch ein Ereignis ausgelöst die Aufnahme dauerhaft speichert. Es gibt reichlich cams, die man mit einem Tastenklick bei einem Ereignis auch manuell zur dauerhaften Speicherung der Sequenz 30 sec vor der Aktivierung bis ein paar Minuten danach scharf machen kann. Sowas geht immer. Gibt auch Urteile, die bei Beweisnot und betrügerischem Verhalten des Prozessgegners Daueraufnahmen verwertet haben.

@TE: Da auch ich die Gefahr sehe, dass dieser Thread wieder ausartet und gesperrt wird, möchte ich frühzeitig einen anderen Tipp geben.

Besser aufgehoben bist du mit deiner Frage bei einem (wichtig!) auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Ob es einen in deiner Nähe gibt, sagt dir eine kurze Netzrecherche.

Ruf dort an und bitte um einen Termin für ein kurzes kostenloses Vorgespräch mit dem Ziel, dass der RA dir sagt, ob und was er für dich tun kann und welches Kostenrisiko entsteht. Seriöse Anwälte sind dazu bereit. Ist es der erste nicht, ruf den nächsten an.

Der Besuch beim Experten kostet dich eine halbe Stunde Zeit, mehr nicht. Danach wirst du deutlich besser im Bilde sein als mit unverbindlichen Aussagen von uns netten MT-Foristen.

Wenn du so eine Aufnahme hättest dann würde dein Anwalt gucken ob er es einsetzen kann.

Zitat:

@audijazzer schrieb am 10. Dezember 2018 um 21:39:01 Uhr:

ja, wird zugelassen. Da hat sich manches etwas entspannt - besonders wenn man sonst keinen Gegenbeweis hat.

Nein, Dash Cam Material wird nicht zugelassen. Und schon gar nicht am Gericht verhandelt, wegen einer solchen Banalität.

Es geht schon los ...

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 20:59

Danke. Für den aktuellen Unfall war ich beim Anwalt und habe extrem schlechte Karten. "Egal" denn es sind nur zwei Außenspiegel zu Bruch gegangen. Finanziell überlebe ich das ;-)

Die Frage die ich mir halt nachher stellte war nur die, ob ich mit der Dashcam, die die Wahrheit zeigt die Chance hätte aus der Verursacherrolle rauszukommen. Und die Folgefrage halt..... Wäre die Aufnahme zulässig.

Erste Anhaltspunkte habe ich ja nun.

Danke schonmal

Flitzer

Mit hoher Wahrscheinlichkeit. Musste selbst vor ca 5 Monaten eine Zeugenaussage machen und die Polizei hatte mich gebeten, das Video von der Cam auf CD zu brennen und mit abzugeben. Alles gut gelaufen.

https://www.ka-news.de/.../...-Aufnahmen-als-Beweis-zu;art6066,2226248

Ich würde sagen bis morgen gegen 12 Uhr, haben wir schon wieder mindestens 3 Seiten voll.

Tip von mir, besorg die eine.

Themenstarteram 10. Dezember 2018 um 21:01

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 10. Dezember 2018 um 21:56:10 Uhr:

Es geht schon los ...

Man muss ja nicht jeden User bedienen oder über jedes Stöckchen springen....;)

So halte ich das ;)

Wenn ich das schon lese:

Zitat: ... wenn "Hilfssheriffs" wahllos filmten, um Verkehrsverstöße anderer anzuzeigen.

https://www.ka-news.de/.../...-Aufnahmen-als-Beweis-zu;art6066,2226248

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