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Verzurren ja oder nein?

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 13:50

Servus ihr,

ich bräuchte mal euere Hilfe.

Wir haben einen Dreiseitenkipper mit Stahlstirnwand und Alubordwänden.

Wir laden eigentlich immer 3 Paletten in der Reihe,immer formschlüssig.

Problem dabei is nur das ich mit den Spanngurten immer außen über die Bordwand

verzurre. Geht ja nicht anders weil die Paletten direckt abschließen. Außen über die

Bordwand darf man ja eigentlich nicht Laden.

Irgendwann hat mal ein Fahrer zu mir gesagt das ich garnicht verzurren müsste weil die

Bordwand höher sei wie meine Ladung und ich ja Formschlüssig geladen habe. Is das richtig?

wie is das bei euch?

Gruß Steffen

Beste Antwort im Thema

steini hat ja schon gesagt wie gesicher werden muß:

Nicht kippgefährdete Ladung:

80% der Gewichtskraft nach vorne

50% der Gewichtskraft zur Seite und nach hinten

100% nach oben

Die Gleitreibbeiwert Europalette-Siebdruckboden wird mit etwa ?0,2-0,3 angegeben. Sprich durch die Reibung werden 20-30% des Ladungsgewichts gesichert.

Den Rest muß gesichert werden. Entweder durch Formschluß oder durch Kraftschluß.

Seit etwa April 2002 gilt für Fahrzeuge über 3,5t die DIN EN 12642. Die schreibt vor, dass der Aufbau nach vorne 40% der Nutzlast halten muß. Allerdings ist die maximal geforderte Prüfkraft 5000daN. Die Rückwand muß 25% der Nutzlast bzw. maximal 3100daN halten.

Bei den Seitenwänden gibt's ein Fahrzeug, bei der der Aufbau nichts sichern können muß: der Curtainsider. Alle anderen Aufbauten müssen 30% der Nutzlast sichern können.

Wenn der Aufbau der DIN EN 12642 entspricht, sollte sich irgendwo ein entsprechendes Hinweisschild befinden. Normalerweise blau mit weißer Schrift und meistens an der Stirnwand zu finden. Ansonsten gibt's auch noch 'Einzelabnahmen' bei denen es dann ein Zertifikat gibt, genauso wie bei Aufbauten, die der DIN EN 12642XL entsprechen. Da können dann spezielle Sachen drinstehen, so kann man dann z.B. einen Aufbau für die Sicherung einer bestimmten Ladung zertifizieren lassen.

 

Ich vermute mal, dass die Fahrzeuge von den beiden Fragenden nicht diesem Typ entsprechen.

Beim 1. Fahrzeug ist die Frage, ob es überhaupt der DIN EN 12642 entspricht oder geprüft wurde. Ist es das nicht, so ist der Aufbau zur Ladungssicherung nicht geeignet (=nicht da).

 

Aber gehen wir mal einfach davon aus, dass der Aufbau der DIN EN 12642 entspricht. Die Nutzlast dürfte wohl großer als 12,5t sein; somit sind wir im Bereich der maximal geforderten Prüfkräfte (für vorne und hinten). Also:

80% des Ladungsgewichts müssen nach vorne gesichert werden. 20% übernimmt die Reibung. Bleiben 60% des Ladungsgewicht, die dürfen maximal 5000daN (5t) sein. Die Ladung darf also maximal etwa ~8,33t wiegen.

50% des Ladungsgewichts müssen zur Seite gesichert werden. 20% übernimmt wieder die Reibung. Bleiben 30%, dass muss der Aufbau gemäß DIN EN 12642 halten. Somit kein Problem

5ß% des Ladungsgewichts müssen nach hinten gesichert werden. 20% übernimmt wieder die Reibung. Bleiben 30%, die dürfen maximal 3100daN sein. Die Ladung darf also maximal ~10,33t wiegen

Fazit: Wenn die Ladung max. 8,33t wiegt, kann der Aufbau sie sichern. Bei höherem Gewicht muß nachgesichert werden.*

 

ARM sind auch eine schöne Sache, hier wird aber i.d.R. gefordert, dass die Ladung niedergezurrt wird, um ein hüpfen der Ladung zu verhindern.

 

*100% des Ladungsgewichts müssen nach oben gesichert werden, dass wird aber i.d.R. übersehen/ignoriert...

 

@peach:

Die deutsche STVO vordert nur, dass die Ladung so zu sichern ist, "dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Bei Schüttgütern gilt, dass sie nicht vom LKW fallen/heruntergeweht werden dürfen. Je nachdem ist abflachen des Schüttkegels, abplanen oder auch einfach weniger laden möglich...

Bei Steinen reicht es also z.B. so zu laden, dass nichts runterfallen kann; bei feinem trockenem Sand ist abplanen quasi Pflicht.

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Da ist mir noch einiges unklar :)

Was für ein Boden hat denn der Kipper und gibt es irgendwelche gesicherten Informationen wie viel Last die Stirn und Seitenwände aufnehmen können.

Was auch noch wichtig wäre zu wissen, wie schwer sind die Paletten und wie viele davon werden geladen.

Ist es ein Solo Fahrzeug oder kommt hier auch noch ein Anhänger mit ins Spiel (ist jetzt erst mal nur für das Gesamtbild interessant ;))

Als Grundsätzliche Antwort kann ich dir schon mal sagen das es nicht zulässig ist über die Bordwände zu Gurten. Wahrscheinlich nutzt du aber zusätzlich gar keine entsprechend Geprüften Anschlagpunkte und gehst irgendwo an den Rahmen.....

Wenn meine Vermutungen stimmen ist es wahrscheinlich ein ungeeignetes Fahrzeug für diese Art von Transporte, der Kipper wird wohl nur für Schüttgüter gebaut worden sein und sonst ist er für nix wirklich gut.

Grüße

Steini

am 7. Februar 2011 um 15:27

Die Frage vom Themenstarter würde mich auch interessieren, weil ich habe das selbe problem. Fahre auch einen 3 Seitenkipper mit Klappen die ca. 1,2m hoch sind. Er hat auch vorne eine Feste Alubordwand. Bis jetzt auch immer Formschlüssig geladen, und dann Antirutschmatten unter und ein Klemmbrett hinter die letzte pallette. Allerdings sind bei mir die Pallette des öfteren auch mal ca. 30 cm höher als die klappen. Es handelt sich übrigens um einen Gliederzug, wo ich bei der Maschine 9to zuladen darf, und beim Anhänger 17to.

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 15:40

Der Boden ist aus Hardoxstahl. Informationen zu der Stirnwand hab ich leider nicht. Bekommen demnächst nen neuen LKW da werd ich mich mal informieren.

Wir fahren meistens ohne Anhänger, weil wir mit teilweise unsere Baustellen nicht befahren können.

Das Problem ist einfach das ich wenn ich 3 Paletten nebeneinander stelle kann ich die Befestigunshaken nicht mehr nutzen weil de Paletten innen direckt an die Wand ansteht.

Je nachdem was für fahren wenn wr Paletten mit Bodenplatten fahren hat die Palette 1,3t wenns Stufen sind sinds so 600 kg.

Das is unser jetziger der dann ausgetauscht wird,

http://www.motor-talk.de/.../...-ladekran-3-seitenkipper-t3097261.html

vielleicht Hilft dir das weter.

Danke schonmal!!! Gruß Steffen

am 7. Februar 2011 um 17:34

Braucht man für formschlüssige Ladung nicht ein Zertifikat?

Muss dabei nicht nach oben gesichert werden, wenn die Ladung nicht bis an die Decke geht?

 

Autozubehörliefer (wie heissen die? Curtinsider??) die füllen ja alles restlos aus. Die heben das Dach an und wenn sie es zu machen kann nichts mehr verrutschen.

 

Beim Container geht man ja davon aus das er genügend Stark ist.

am 7. Februar 2011 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von steffen-simon

Der Boden ist aus Hardoxstahl. Informationen zu der Stirnwand hab ich leider nicht. Bekommen demnächst nen neuen LKW da werd ich mich mal informieren.

Wir fahren meistens ohne Anhänger, weil wir mit teilweise unsere Baustellen nicht befahren können.

Das Problem ist einfach das ich wenn ich 3 Paletten nebeneinander stelle kann ich die Befestigunshaken nicht mehr nutzen weil de Paletten innen direckt an die Wand ansteht.

Je nachdem was für fahren wenn wr Paletten mit Bodenplatten fahren hat die Palette 1,3t wenns Stufen sind sinds so 600 kg.

Das is unser jetziger der dann ausgetauscht wird,

http://www.motor-talk.de/.../...-ladekran-3-seitenkipper-t3097261.html

vielleicht Hilft dir das weter.

Danke schonmal!!! Gruß Steffen

Ich kann auch ein Lied über die Verzurrerei singen beim Transport von Paletten mit Bodenplatten, Fensterbänke, Stufen etc.

Ich hole regelmässig Marmor und Granit aus Italien und fahre dabei bis hinunter in die Nähe von Bari.

Bei einer Palette mit Stufen mit Gewicht von 600 kg ist wahrscheinlich nur ein Stufenlauf drauf für eine Kunde.

Meine Paletten mit Stufen aus Italien sind wesentlich schwerer, weil alles komprimiert verpackt wird.

Zitat:

Original geschrieben von peach82

Autozubehörliefer (wie heissen die? Curtinsider??)

"Curtainsider" oder auf Deutsch "Gardinenzüge".

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Curtainsider

am 7. Februar 2011 um 18:07

Also wenn die Paletten die Ladefläche ganz ausfüllen und dies Formschlüssig und dazu niedriger als die Bordwand sind, ist eine verzurrung unnotig.

Dann müsste mann Sand oder Kies ja auch verzurren....

Alle Angaben ohne Pistole, äh Gewähr

OK, das bringt ein wenig Klarheit.

Also mal was Grundsätzliches zur Ladungssicherung. Die Ladung muss mit dem Faktor 0,8 (also 80% des Gewichts) nach vorne gesichert werden, nach hinten und zur Seite mit 0,5.

Bei einer Kombination vom Holz auf Stahl entsteht ein Reibbeiwert von ca 0,4 (was aber von der Beschaffenheit und Sauberkeit des Bodens abhängig ist, kann also auch niedriger sein) die man direkt von dem Faktor oben abziehen kann.

In deinem Fall müsstest du dann noch zusätzlich die verbleibenden 0,4 Gewichtsanteile nach vorne sichern. Ob bei einer formschlüssigen Ladung die Stirnwand dafür ausreicht, weiß wahrscheinlich nur der Hersteller. Ob das denn auch rechtlich sicher ist, ist dann wieder eine andere Geschichte, dafür brauchts dann halt wieder entsprechende Zertifikate....

Wenn ihr jetzt zb Antirutschmatten (Geprüfte ;)) benutzt, dann wird der Reibbeiwert auf 0,6 erhöht, danach wäre, Formschluss und keine Kippgefährdete Güter vorausgesetzt, nur noch die Sicherung nach vorne von 0,2....... aber auch hier gilt wieder der Einwand was der Aufbau hergibt.

Auch wenn sich das jetzt wenig anhört mit den 0,2, so sind das bei 2000Kg bei Verwendung einer Standard-Kurzhebelratsche immer noch zu sichernde 400kg, bei einer StF von 250 daN braucht es da schon mal mindestens 2 Gurte bei günstigen Winkelverhältnissen. Meist scheitert es dann schon wieder an den Zurrpunkten auf kurzen Abstand:(

So, ich hoff ich hab hier jetzt keinen Fehler eingebaut. Gewährleistung auf die Richtigkeit übernehme ich mal vorsichtshalber nicht ;)

Verbesserungen werden gern angenommen oder Diskutiert :p

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von Mezcalito

Also wenn die Paletten die Ladefläche ganz ausfüllen und dies Formschlüssig und dazu niedriger als die Bordwand sind, ist eine verzurrung unnotig.

Dann müsste mann Sand oder Kies ja auch verzurren....

Alle Angaben ohne Pistole, äh Gewähr

Das stimmt so nicht, erstens hat Schüttgut eine ganz andere Lastverteilung und zweitens ist es schon ein unterschied ob 1000kg Sand auf ein anderes Auto rieseln oder ein 1000kg schwerer Betonklotz drauf fällt ;)

Grüße

Steini

am 7. Februar 2011 um 18:56

Wie schaut das aus mit der Ladungssicherung nach oben?

 

Du kannst wohl vollflächig, formschlüssig laden, aber nach oben musst Du doch trotzdem sichern, oder? Oder habe ich etwas verpasst? Ausnahme sind Kühler, Conainter o.ä..

 

Die Geschichte mit Kies und Schüttgut ist berechtigt. Hier gabs ne Gesetzesänderung. Neu müssten eigentlich alle mit Plane fahren. Wenn einer mit Klötzchen oder ähnlichem rumfährt müsste er die Plane drüber machen. Ebenso bei staubigem Zeugs (also auch Kies und Split) ;) .

 

Am Anfang machten das glaub ich auch alle doch mittlerweile hat sich das gelegt. Das ist zumindest mein Eindruck.

steini hat ja schon gesagt wie gesicher werden muß:

Nicht kippgefährdete Ladung:

80% der Gewichtskraft nach vorne

50% der Gewichtskraft zur Seite und nach hinten

100% nach oben

Die Gleitreibbeiwert Europalette-Siebdruckboden wird mit etwa ?0,2-0,3 angegeben. Sprich durch die Reibung werden 20-30% des Ladungsgewichts gesichert.

Den Rest muß gesichert werden. Entweder durch Formschluß oder durch Kraftschluß.

Seit etwa April 2002 gilt für Fahrzeuge über 3,5t die DIN EN 12642. Die schreibt vor, dass der Aufbau nach vorne 40% der Nutzlast halten muß. Allerdings ist die maximal geforderte Prüfkraft 5000daN. Die Rückwand muß 25% der Nutzlast bzw. maximal 3100daN halten.

Bei den Seitenwänden gibt's ein Fahrzeug, bei der der Aufbau nichts sichern können muß: der Curtainsider. Alle anderen Aufbauten müssen 30% der Nutzlast sichern können.

Wenn der Aufbau der DIN EN 12642 entspricht, sollte sich irgendwo ein entsprechendes Hinweisschild befinden. Normalerweise blau mit weißer Schrift und meistens an der Stirnwand zu finden. Ansonsten gibt's auch noch 'Einzelabnahmen' bei denen es dann ein Zertifikat gibt, genauso wie bei Aufbauten, die der DIN EN 12642XL entsprechen. Da können dann spezielle Sachen drinstehen, so kann man dann z.B. einen Aufbau für die Sicherung einer bestimmten Ladung zertifizieren lassen.

 

Ich vermute mal, dass die Fahrzeuge von den beiden Fragenden nicht diesem Typ entsprechen.

Beim 1. Fahrzeug ist die Frage, ob es überhaupt der DIN EN 12642 entspricht oder geprüft wurde. Ist es das nicht, so ist der Aufbau zur Ladungssicherung nicht geeignet (=nicht da).

 

Aber gehen wir mal einfach davon aus, dass der Aufbau der DIN EN 12642 entspricht. Die Nutzlast dürfte wohl großer als 12,5t sein; somit sind wir im Bereich der maximal geforderten Prüfkräfte (für vorne und hinten). Also:

80% des Ladungsgewichts müssen nach vorne gesichert werden. 20% übernimmt die Reibung. Bleiben 60% des Ladungsgewicht, die dürfen maximal 5000daN (5t) sein. Die Ladung darf also maximal etwa ~8,33t wiegen.

50% des Ladungsgewichts müssen zur Seite gesichert werden. 20% übernimmt wieder die Reibung. Bleiben 30%, dass muss der Aufbau gemäß DIN EN 12642 halten. Somit kein Problem

5ß% des Ladungsgewichts müssen nach hinten gesichert werden. 20% übernimmt wieder die Reibung. Bleiben 30%, die dürfen maximal 3100daN sein. Die Ladung darf also maximal ~10,33t wiegen

Fazit: Wenn die Ladung max. 8,33t wiegt, kann der Aufbau sie sichern. Bei höherem Gewicht muß nachgesichert werden.*

 

ARM sind auch eine schöne Sache, hier wird aber i.d.R. gefordert, dass die Ladung niedergezurrt wird, um ein hüpfen der Ladung zu verhindern.

 

*100% des Ladungsgewichts müssen nach oben gesichert werden, dass wird aber i.d.R. übersehen/ignoriert...

 

@peach:

Die deutsche STVO vordert nur, dass die Ladung so zu sichern ist, "dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten."

Bei Schüttgütern gilt, dass sie nicht vom LKW fallen/heruntergeweht werden dürfen. Je nachdem ist abflachen des Schüttkegels, abplanen oder auch einfach weniger laden möglich...

Bei Steinen reicht es also z.B. so zu laden, dass nichts runterfallen kann; bei feinem trockenem Sand ist abplanen quasi Pflicht.

Themenstarteram 7. Februar 2011 um 20:34

@Meidlinger

bei dir sind das Tritt und Seitzstufen was du da holst. wir machen ja Wunkelstufen, das heißt eine Stufe aus einem Stück.

deswegen auch pro Palette nur 600kg.

Danke schonmal für die vielen guten Antworten!!

Gruß Steffen

am 7. Februar 2011 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von steffen-simon

@Meidlinger

bei dir sind das Tritt und Seitzstufen was du da holst. wir machen ja Wunkelstufen, das heißt eine Stufe aus einem Stück.

deswegen auch pro Palette nur 600kg.

Danke schonmal für die vielen guten Antworten!!

Gruß Steffen

Ist mir schon klar. Ihr seid ja mehr ein Betonwerk, nehme ich stark an. Ich bin Steinmetz und hole selbst meine Stufenanlagen welche ich nach Schablone in Italien anfertigen lasse aus ganz exklusivem Marmor. Ich mache die Sache mehr als Hobby, denn ich fahre gerne und in meinen Adern fließt nach wie vor Steinmetzblut. :-)))

Zitat:

Original geschrieben von Kunstbanause

 

100% nach oben

...hier wird aber i.d.R. gefordert, dass die Ladung niedergezurrt wird, um ein hüpfen der Ladung zu verhindern.

*100% des Ladungsgewichts müssen nach oben gesichert werden, dass wird aber i.d.R. übersehen/ignoriert...

Kann es sein, daß hier LKW mit Hubschraubern/Flugzeugen verwechselt werden ?

Hier wird eine eiertanzende Wissenschaft aus ner ganz simplen Sache gemacht - was sich während der Fahrt bewegen kann, wird festgemacht.

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