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Verzweiflung! Mögliche Felgen-Reifen-Kombinationen

Audi
Themenstarteram 5. Juli 2009 um 20:04

hallo zusammen,

das ist mein erster beitrag hier und ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt! ich bin in der thematik leider nicht sehr bewandert und hoffe, dass ihr mir helfen könnt. meine suche nach bereits existierenden themen zu meinem problem war leider nicht von erfolg gekrönt. daher der beitrag hier.

ich habe einen A5 und würde gerne statt der werkseitig montierten 7.5Jx17 ET 28 mit 245/45 andere felgen und reifen montieren. konkret schweben mir die audi felgen mit 7 doppelspeichen vor. im internet hab ich sehr nette replicas von ls car design gesehen, die auch noch erschwinglich sind. die maße dieser felgen sind 8Jx19 ET35.

in der EWG bescheinigung des wagens stehen nur folgende, zulässige kombinationen:

225/45 R17 - 7,5J x 17 ET28

245/40 R18 - 8,5Jx18 ET29

245/45 R17 - 8Jx17 ET26

255/35 R19 - 8,5Jx19 ET32

die maße scheinen mir alle nicht sehr gängig zu sein. das meiste, was man so findet, hat min. ET35 und 8 oder 9 zoll breite. zudem wollte ich keine 255er reifen sondern max. 235er drauf machen.

ok, zur frage:

kann ich diese 8Jx19 ET35 mit 225er /235er reifen dran machen? laut ls car design (deren antwort war sehr schwammig) sind die räder für den a5 passend. nur: muss ich hier noch eine TÜV eintragung machen lassen, oder reicht die beiligende ABE?

was mich wundert ist, dass in der EWG nix von den 20" felgen steht, die man ja original bei audi ordern kann?!

vielen dank euch allen!

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39 Antworten

Hallo,

 

am besten einmal das Teilegutachten zu den Felgen von LS downloaden / senden lassen. Dort ist konkret tabellarisch aufgeführt, unter welchen Auflagen die spezielle Rad-/Reifenkombi am A5 zulässig ist. Die TÜV-Abnahme stellt beispielsweise eine dieser Auflagen dar. Ich gehe mal davon aus, dass eine solche in dieser Dimension mit ziemlicher Sicherheit nötig ist.

Die Tatsache, dass die 20"-Felgen (auch bei mir) nicht in der EWG-Bescheinigung auftauchen, ist mir ebenfalls ein Rätsel. Ist dein A5 ggf. mit einer Dämpferregelung ausgestattet?

 

Grüße

Tobias

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 5:15

danke, ich werd mir mal das gutachten von LS zusenden lassen. nur für alle fälle. was ist eine dämpferregelung? keine ahnung ob ich das hab.

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 16:54

ich weiss, dass mich einige von euch jetzt sicher prügeln werden. aber ich war nochmal etwas im netz unterwegs und hab dabei ein modell entdeckt, das mir sogar nen tick besser gefällt als die rs4 räder.

als anlagen war einmal eine ABE aufgeführt. kenne mich leider nicht so gut aus wie ihr, die ABE heisst meinem geringen kenntnisstand nach so viel, dass ich die felgen im allgemeinen im straßenverkehr betreiben darf: http://www.onlineraeder.de/shop/gutachten/RONDELL/0205/(LK%205%20x%20112)/8,5%20X%2018%20ET%2035/205858_46742_02_ABE.pdf

weiterhin gab es dann noch ein tüv gutachten, in dem zum einen der a5 und zum anderen alle möglichen reifenkombinationen aufgeführt sind. wenn ich das nun richtig sehe und verstehe, kann ich diese felgen mit den dort aufgeführten reifen ohne irgendwelches antanzen beim tüv & co drauf machen. ist dem so?

http://www.onlineraeder.de/shop/gutachten/RONDELL/0205/(LK%205%20x%20112)/8,5%20X%2018%20ET%2035/00126096_Audi_ABE_ANLAGE.pdf

kann ich mir diese felgen nun bspw. mit 235/40 R18 ohne weiteres drauf machen? so lese ich das hier raus. die urls müsst ihr euch ggf kpl in den browser kopieren, keine ahnung, wieso die hier nicht gehen wenn man draufklickt. was mich noch wundert ist, dass in der rubrik "gutachten" bei der felge ein mal ein "gutachten" aufgeführt wird, in dem der a5 nicht steht, in der ABE anlage, die inhaltlich (für mich) gleich aussieht, steht er drin. besteht ein unterscheid zw. den dokumenten? hier findet ihr die rubrik:

http://www.onlineraeder.de/gutachten.asp?...(LK%205%20x%20112)/8,5%20X%2018%20ET%2035/&filefolder=d:\kunden\onlineraeder.de\shop\gutachten\RONDELL\0205\(LK%205%20x%20112)\8,5%20X%2018%20ET%2035\

Hallo nochmal,

 

die Räder können in 8,5x18 mit 225/45, 235/40, 245/40 oder 255/40 - Reifen ohne Abnahme montiert werden. Allerdings müssen alle Dokumente ausgedruckt und bei der Fahrt mitgeführt werden.

 

Abnahmepflichtig wären nur Kombinationen mit der Auflage A01:

"Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten

Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen

oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis

entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen."

 

Grüße

Tobias

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 17:52

hallo tobias,

vielen dank für die info. ich würd mal sagen: alea jacta est :)

dass ich die unterlagen im handschuhfach brauche, ist bekannt, aber beim bordbuch ist für die paar seiten noch paltz. aber mal ehrlich: wer kontrolliert einen da, solange es noch tiefergelegte golf, opels und adere prollschleudern gibt :p

Zitat:

Original geschrieben von mathias_79

hallo tobias,

 

vielen dank für die info. ich würd mal sagen: alea jacta est :)

 

dass ich die unterlagen im handschuhfach brauche, ist bekannt, aber beim bordbuch ist für die paar seiten noch paltz. aber mal ehrlich: wer kontrolliert einen da, solange es noch tiefergelegte golf, opels und adere prollschleudern gibt :p

Das mögliche Problem dabei ist nicht, ob Du kontrolliert wirst oder nicht, sondern daß Dir im Falle eines Unfalles die Versicherung aussteigen kann, weil Du eine nicht zulässige/eingetragene/geprüfte Dimension fährst.

In den Papieren müssen nur Mindestgrößen stehen.

Andreas

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 18:49

Zitat:

Das mögliche Problem dabei ist nicht, ob Du kontrolliert wirst oder nicht, sondern daß Dir im Falle eines Unfalles die Versicherung aussteigen kann, weil Du eine nicht zulässige/eingetragene/geprüfte Dimension fährst.

das ist klar, aber da die kombinationen ja zugelassen sind und ein gutachten vorliegt, besteht dieses problem mit der versicherung nicht

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

In den Papieren müssen nur Mindestgrößen stehen.

 

Andreas

Wie meinst Du das, das kann doch nicht sein Andreas ?

Themenstarteram 7. Juli 2009 um 19:10

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

In den Papieren müssen nur Mindestgrößen stehen.

Andreas

kann mir auch nicht vorstellen, dass das stimmen soll. es gibt ne richtlinie, dass die nachrüstformate nicht die kleinste, werksseitig montierte größe unterschreiten dürfen, aber deine aussage glaub ich auch nicht ganz

Zitat:

Original geschrieben von mathias_79

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

In den Papieren müssen nur Mindestgrößen stehen.

Andreas

kann mir auch nicht vorstellen, dass das stimmen soll. es gibt ne richtlinie, dass die nachrüstformate nicht die kleinste, werksseitig montierte größe unterschreiten dürfen, aber deine aussage glaub ich auch nicht ganz

So hat es mir ein Sachverständiger vom TÜV Nord "mal nebenbei" gesagt. Wenn es da eine Richtlinie gibt, dann wird er wohl genau das gemeint haben: Das kleinste werkseitig montierte/bestellbare/eingetragene Format stellt die Mindestgröße dar. Kleiner darf nicht, größer schon. Das war vor ein paar Jahren wohl noch nicht so... :rolleyes:

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

Zitat:

Original geschrieben von mathias_79

 

 

kann mir auch nicht vorstellen, dass das stimmen soll. es gibt ne richtlinie, dass die nachrüstformate nicht die kleinste, werksseitig montierte größe unterschreiten dürfen, aber deine aussage glaub ich auch nicht ganz

So hat es mir ein Sachverständiger vom TÜV Nord "mal nebenbei" gesagt. Wenn es da eine Richtlinie gibt, dann wird er wohl genau das gemeint haben: Das kleinste werkseitig montierte/bestellbare/eingetragene Format stellt die Mindestgröße dar. Kleiner darf nicht, größer schon. Das war vor ein paar Jahren wohl noch nicht so... :rolleyes:

 

Andreas

Also das glaube ich kaum. Und was hilft ein Gutachter, der irgendetwas mal gesagt hat, schriftlich gibt es so etwas bestimmt nicht. Da bräuchte sich ja überhaupt keiner mehr Gedanken bezüglich TÜV-Eintragung zu machen, wenn er alles ab 17" raufmachen kann, nach oben unbegrenzt.

Zitat:

Original geschrieben von hhj76

Zitat:

Original geschrieben von Twinni

 

So hat es mir ein Sachverständiger vom TÜV Nord "mal nebenbei" gesagt. Wenn es da eine Richtlinie gibt, dann wird er wohl genau das gemeint haben: Das kleinste werkseitig montierte/bestellbare/eingetragene Format stellt die Mindestgröße dar. Kleiner darf nicht, größer schon. Das war vor ein paar Jahren wohl noch nicht so... :rolleyes:

Andreas

Also das glaube ich kaum. Und was hilft ein Gutachter, der irgendetwas mal gesagt hat, schriftlich gibt es so etwas bestimmt nicht. Da bräuchte sich ja überhaupt keiner mehr Gedanken bezüglich TÜV-Eintragung zu machen, wenn er alles ab 17" raufmachen kann, nach oben unbegrenzt.

Moment. Ich wurde missverstanden. Es muss heißen: In den Papieren muss der Hersteller nur Mindestgrößen aufführen.

Selbstverständlich muss auch eine größere Dimension diverse Auflagen erfüllen. Und wenn man sie montiert, dann muss sie auch eingetragen werden. Eine kleinere darf jedoch gar nicht erst montiert werden. Auch dann nicht, wenn sie Voraussetzungen bezüglich Reifenumfang, Traglast, etc. erfüllen würde.

So habe ich das jedenfalls verstanden und so würde ich auch die von dir angesprochene Richtlinie verstehen wollen. Aber ich muss zugeben, es gibt Dinge, mit denen kenne ich mich beser aus. ;)

Andreas

In die "neuen" EU-Papiere wird immer und ausschließlich (auch unabhängig von der Werksauslieferung) die kleinst zulässige Kombi eingetragen, Unterschreitungen sind nicht zulässig. Größere werksseitig erhältliche Rad-/Reifenkombinationen sind in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung aufgeführt und können ohne weiteres montiert werden. Wird (auch nur geringfügig) von den hier genannten Werten abgewichen, muss jeweils eine ABE oder ein Teilegutachten vorliegen, nach dem ggf. eine Abnahme erfolgt. Ist nichts von dem oder nur ein Festigkeitsgutachten vorhanden, kommt nur noch die Einzelabnahme in Frage.

 

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. :D

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