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vFL 163 PS Upgrade auf EURO 6 möglich wg.Blauer Plakette ?

Ford
Themenstarteram 9. April 2016 um 9:46

Hallo Gemeinde,

15 Millionen Autos raus aus den Städten...................etc., diese Verbrecher!!!

Ist es technisch möglich einen 2.0 Ltr., 163 PS, Powershift Bj.2014 auf Euro 6 zu trimmen ? Auch wenn mit Leistungsverlust zu rechnen ist wäre das für mich billiger als ein neues Auto.

Hat da einer schon Infos?

Schönes Wochenenende

Elenor

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21 Antworten

Das ist doch jetzt nicht zwangsläufig für jede Stadt. Jede Kommune kann selbst entscheiden.

Ich glaube kaum, dass die das machen werden, denn dann bleiben die Kunden weg (z.B.Teil der Stadt mit vielen Geschäften).

Themenstarteram 9. April 2016 um 10:20

Die (Rot)-Grünen im Stadtrat Hannover machen alles was die Autos aus der Stadt bringt.

Hannover wird einer der ersten Städte sein die das umsetzen. Das Argument Kunden, Umsatz gilt nicht. Der Steuerzahler begleicht schon die Rechnung. Das ist Ideologiebedingt egal ob vernünftig oder nicht.

alles nur eine frage des aufwands.

glaube aber das scheitert dann schon daran, dass der tüv ein abgasgutachten machen müsste, somal du ja so massiv eingreifst, dass du dann auch erstmal ne neue zulassung brauchst.

So jedenfalls mein Bauchgefühl.

Wird aktuell wieder deutlich heißer gekocht wie gegessen.Das letzte was ich mache ist von solchen Vorhaben verrückt machen lassen.

Um auf die Ursprungsfrage zurückzukommen, ob die Nachrüstung möglich ist.

Lt. Hersteller ist ein Umrüstung von EU 5 auf EU 6 nicht möglich, da tiefgehende Änderungen am Motor und Abgassystem vorgenommen werden müsste.

Im Radio habe ich gestern gehört, dass die Nachrüstung eines Kats für das erreichen von Euro6 reichen würde.

Wie das genau aussieht wurde leider nicht gesagt.

am 9. April 2016 um 16:31

Die Einstufung in EURO 6 kommt doch über das Baujahr.....die Grenzwerte erfüllt fast kein Fahrzeug.

Mein Benziner liegt auch über der Freimenge von 95g

Zitat:

@Astra-H schrieb am 9. April 2016 um 18:31:31 Uhr:

Die Einstufung in EURO 6 kommt doch über das Baujahr.....die Grenzwerte erfüllt fast kein Fahrzeug.

Mein Benziner liegt auch über der Freimenge von 95g

Immer noch... die "Freimenge" ist irrelevant für Euro 6.

Wichtiger sind die Stickoxide auf dem Prüfstand. In echt könnten theoretisch ein EU4, EU5 oder EU6 im Realbetrieb fast identische Werte haben. Dennoch würden alle außer Euro6 ausgesperrt. Alles Banane.

am 10. April 2016 um 12:43

Du sagst das Selbe, nur eben andersrum. Wenn ein bestimmter Motor seit ca. 2010 verbaut wird, fällt er in alle drei EURO-Abgasnormen, ohne das sich die Werte ändern. Nur die Höhe der Steuer ändert sich.

Ich vermute eher, dass die Dieselfahrer ein schlechtes Gewissen bekommen sollen, um die Dieselvergünstigungen abschaffen zu können. Da war erst kürzlich was im Gespräch.

Zitat:

@Astra-H schrieb am 10. April 2016 um 14:43:03 Uhr:

Du sagst das Selbe, nur eben andersrum. Wenn ein bestimmter Motor seit ca. 2010 verbaut wird, fällt er in alle drei EURO-Abgasnormen, ohne das sich die Werte ändern. Nur die Höhe der Steuer ändert sich.

Ich vermute eher, dass die Dieselfahrer ein schlechtes Gewissen bekommen sollen, um die Dieselvergünstigungen abschaffen zu können. Da war erst kürzlich was im Gespräch.

- Wurde abgeschmettert

- trifft auch Benziner

- gibt es im Prüfverfahren natürlich Unterschiede zwischen den Euro-Normen. Es ist nur nicht festgelegt, wie weit die Werte in "echt" überschritten werden dürfen.

- trotz allem: Euro6 hängt nicht vom Co2 Ausstoß ab, der bei der Steuer "frei" ist.

am 10. April 2016 um 16:06

doch.....

 

Nach einem Freibetrag für alle Autos mit einem CO2-Ausstoß bis 110 g/km (ab 2012, vorher 120 g/km, 95 g/km bei Erstzulassung ab 2014) müssen für höhere Emissionen je weitere g/km zwei Euro Steuer gezahlt werden (linearer Anstieg, s. Grafik) . Für vorhandene Pkw ändert sich nichts.

Die Hubraum-Besteuerung sieht einen Sockelbetrag von 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Benzin-Fahrzeuge und von 9,50 Euro für Diesel-Autos vor. Gleichzeitig wird auf eine Begrenzung der Besteuerung für Fahrzeuge mit großem Hubraum verzichtet.

Befreiung: Halter von Diesel-Pkw mit Euro 6 sind von 2011 bis 2013 Kfz-Steuer befreit bis 150 €. Pkw mit Erstzulassung vom 05.11.2008 - 30.06.2009 sind ganz von der Steuer befreit. Im Anschluss werden sie nach der neuen Besteuerungsart besteuert.

 

Hier können Sie eine Excel-Datei downloaden, um die neue Kfz-Steuer zu berechnen. Geeignet für den Schulunterricht!

Wie viel CO2 ihr Fahrzeug ausstößt, können Sie aus dem DAT-Leitfaden erfahren, den Sie hier downloaden können.

Auf der Seite www.kfz-steuer.de und auf www.co2db.de kann man sich weiter informieren und ebenfalls die Steuern berechnen und vergleichen.

Pkw mit Erstzulassung vor dem 05.11.2008 werden wie bisher besteuert (siehe Details).

oder gehen Sie auf: www.autosteuerrechner.com.

Lesen Sie auch unseren Artikel passend zum Thema Kfz-Unterhaltskosten.

Zitat:

@Astra-H schrieb am 10. April 2016 um 18:06:14 Uhr:

doch.....

Nach einem Freibetrag für alle Autos mit einem CO2-Ausstoß bis 110 g/km (ab 2012, vorher 120 g/km, 95 g/km bei Erstzulassung ab 2014) müssen für höhere Emissionen je weitere g/km zwei Euro Steuer gezahlt werden (linearer Anstieg, s. Grafik) . Für vorhandene Pkw ändert sich nichts.

...

Nein, immer noch nicht. Es geht dabei nur um die Höhe der Besteuerung.

Ob die Emissionsklasse Euro 6 erreicht wird, ist NICHT von der Höhe des Co² Ausstoßes abhängig.

Du hast den Text schon gelesen, was er aussagt und was nicht? ;)

am 10. April 2016 um 16:24

dann sag doch einfach von was es abhängig ist.

meiner Meinung nach.....und der Meinung des Kraftfahrtbundesamtes und der Finanzbehörde nach (die meinen Kfz-Steuerbescheid erstellt hat)

EURO-Klasseneinstufung ist Baujahrabhängig

Steuer - Hubraum und CO²-Ausstoss

Nutze einfach Google und suche nach Abgaswerten/Euro Einstufung und dann kannst Du anhand der verfügbaren Tabellen die unterschiedlichen Emissionswerte und deren Entwicklung über die Jahre vergleichen.

Entscheidend sind CO, THC, NOX, NMHC und Partikelausstoß.

Der CO2 Ausstoß beeinflusst lediglich die Steuer. Egal ob 90g beim Sparmodel oder 250g CO2 bei einem Supersportler, Euro 6 können beide erfüllen und ist seit 09.2014 für neuentwickelte Fahrzeuge auch bindend.

Kritisch in der aktuellen Diskussion sind vor allem die NOx-Emissionen. Für Benziner sind die 60mg/km schon seit Euro 5 bindend, beim Diesel wurden sie von 180 auf 80mg/km sehr viel stärker reduziert. Nachträglich dort Einfluss zu nehmen ist extrem aufwendig.

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