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Vialle LpDi Passat 1,4 TFSi

Themenstarteram 12. Juni 2013 um 1:14

Hallo Zusammen,

ich habe vor 6 Monaten meinen Passat auf Autogas umrüsten lassen.

Nach dem ersten kleinen Problem 4000 km auf Gas ist mein Auto jetzt schon seit 3 Wochen in der Werstatt.

Hohlschraube getauscht und Hochdruckpumpe abgedichtet.

Leider fährt er immer noch nicht, geht nach dem Start aus- keine Leistung usw.

Wie soll es nur weitergehen?

Wie lange dürfen die an meinem Auto schrauben?

Habe ich ein Recht auf Wandlung bzw Ausbau der Anlage und mein Geld zurück?

Grüße Atze

Beste Antwort im Thema
am 12. Juni 2013 um 11:00

@atze4u

Also der Umrüster hat das Fahrzeug. Es wurde die Pumpe(Neu ?) nach Holland geschickt zur Bearbeitung.

es werden tests gemacht und dann muss der Umrüster auf Antwort aus Holland warten... OK

Vorher war das Problem, dass er auf LPG nicht starten wollte und keine Leistung hatte.

Jetzt ist das Problem, dass er zwar startet, aber im Leerlauf aus geht.

Wurden die Trimwerte zurückgesetzt ?

Wenn die Kraftstoffzumessung vor dem Reparaturversuch aus dem Ruder gelaufen ist(ich denke hier in Richtung LL: +15% Anpassung) wegen Magerlauf( Das würde auch das Startproblem und den leistungsverlust erklären), geht er jetzt im Leerlauf aus, da das Kraftstoffgemisch zu "Fett" ist.

Das sollte ein generelles Problem dieser Technik sein:

Wenn die Pumpe im Eimer ist, und das kann man in letzter Zeit des Öfteren lesen, nur der Hersteller eine Neue bearbeiten kann.

Prozedere: Neue bei Audi bestellen, nach Eindhoven schicken, Pumpe bearbeiten lassen, zurückschicken...

Das dauert...

Was macht man wenn die mal Betriebsferien haben und selbst ist man auch mit dem PKW im Urlaub ??

Zitat:

Original geschrieben von sz1979k

Bei meinem einbau vertrag steht wenn die Anlage nicht zur zufriedenheit des kunden zum laufen gebracht wird wir die anlage ausgebaut und 70 % vom geld gibt es zurück. Vielleicht steht ja bei dir sowas auch drin.

Warum nur 70% ??

Es ist schon gut, wenn man sich als Umrüster sicher sein kann, dass kein anderer den Motor anfasst. Somit ist das Risiko sehr gering.

Die Unkosten sind definitiv in den 30%(ca. 1.100,- €) gedeckt.

Nicht Dumm der Jung.... ;)

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Hallo

Bei meinem einbau vertrag steht wenn die Anlage nicht zur zufriedenheit des kunden zum laufen gebracht wird wir die anlage ausgebaut und 70 % vom geld gibt es zurück. Vielleicht steht ja bei dir sowas auch drin.

naja du kannst dich ja gern einreihen in die Problemfälle

http://www.lpgforum.de/.../...at-altea-xl-1-4-tsi-mit-vialle-lpdi.html

hier bei MT wird ja die heilige Kuh nicht angefasst...

Zitat:

Original geschrieben von Diesel-Wiesl

naja du kannst dich ja gern einreihen in die Problemfälle

hat atze4u ja heute nacht schon gemacht: http://www.lpgforum.de/.../...a-xl-1-4-tsi-mit-vialle-lpdi-34.html?...

3 Wochen sind sicherlich inakzeptabel. Daher schritflich Frist setzen, dann nochmal eine Nachfrist, und danach ists ne Sache für den Rechtsanwalt, der dann die Wandlung problemlos durchbekommen sollte.

ich weiß ich hab die Beiträge zusammengefügt :)

am 12. Juni 2013 um 11:00

@atze4u

Also der Umrüster hat das Fahrzeug. Es wurde die Pumpe(Neu ?) nach Holland geschickt zur Bearbeitung.

es werden tests gemacht und dann muss der Umrüster auf Antwort aus Holland warten... OK

Vorher war das Problem, dass er auf LPG nicht starten wollte und keine Leistung hatte.

Jetzt ist das Problem, dass er zwar startet, aber im Leerlauf aus geht.

Wurden die Trimwerte zurückgesetzt ?

Wenn die Kraftstoffzumessung vor dem Reparaturversuch aus dem Ruder gelaufen ist(ich denke hier in Richtung LL: +15% Anpassung) wegen Magerlauf( Das würde auch das Startproblem und den leistungsverlust erklären), geht er jetzt im Leerlauf aus, da das Kraftstoffgemisch zu "Fett" ist.

Das sollte ein generelles Problem dieser Technik sein:

Wenn die Pumpe im Eimer ist, und das kann man in letzter Zeit des Öfteren lesen, nur der Hersteller eine Neue bearbeiten kann.

Prozedere: Neue bei Audi bestellen, nach Eindhoven schicken, Pumpe bearbeiten lassen, zurückschicken...

Das dauert...

Was macht man wenn die mal Betriebsferien haben und selbst ist man auch mit dem PKW im Urlaub ??

Zitat:

Original geschrieben von sz1979k

Bei meinem einbau vertrag steht wenn die Anlage nicht zur zufriedenheit des kunden zum laufen gebracht wird wir die anlage ausgebaut und 70 % vom geld gibt es zurück. Vielleicht steht ja bei dir sowas auch drin.

Warum nur 70% ??

Es ist schon gut, wenn man sich als Umrüster sicher sein kann, dass kein anderer den Motor anfasst. Somit ist das Risiko sehr gering.

Die Unkosten sind definitiv in den 30%(ca. 1.100,- €) gedeckt.

Nicht Dumm der Jung.... ;)

Zitat:

Original geschrieben von c.c.i

 

Warum nur 70% ??

Es ist schon gut, wenn man sich als Umrüster sicher sein kann, dass kein anderer den Motor anfasst. Somit ist das Risiko sehr gering.

Die Unkosten sind definitiv in den 30%(ca. 1.100,- €) gedeckt.

Nicht Dumm der Jung.... ;)

Ist doch eine Geile Nummer, auf die Idee muss man erst mal kommen.

Zumindest kaufmännisch klappts :)

besser erstmal 70 % in der hand als alles einklagen zu müssen.... aber ist ja zum glück nicht nötig Auto läuft ja.....

am 13. Juni 2013 um 8:32

Zitat:

Original geschrieben von sz1979k

besser erstmal 70 % in der hand als alles einklagen zu müssen.... aber ist ja zum glück nicht nötig Auto läuft ja.....

Naja.. ich bin kein Rechtepapst, aber

Da im Vertrag bereits für den Rückbau ein Preis vereinbart wurde, sollte eine Klage auf kompletten Ersatz schwer möglich sein ;)

Sie haben sich ja freiwillig im Fall dass das System ausgebaut werden muss, damit einverstanden erklärt, dass Sie einen Teil Ihrer Umrüstkosten in den Sand setzen... :)

Nicht Dumm der Jung... ;)

PS: ich glaube auch nicht, dass man von Ihnen mal irgend etwas negatives lesen wird :)

Es läuft ja alles Bestens, auch mit ausgetauschten neuem (roten)Steuergerät...

Ein Ausbau würde in ihrem Fall definitiv bedeuten, dass Sie auf Benzin fahren müssen, da es keine andere Anlage gibt. Wer will schon teures Benzin fahren, da kann/muss man auch manches akzeptieren.

Man geht ja auch nicht hin sein Auto umzurüsten mit dem gedanken das das ganze schief geht und alles wieder raus muss. Natürlich werde ich mich auch melden wenn was kaputt geht um andere vorzuwarnen aber ich schreibe natürlich lieber wenn alles ok ist weil genau das findet man selten wie ich schonmal geschrieben habe ist das für den ein oder anderen hilfreich auch mal zu lesen es geht alles, sonst baut balt keiner mehr auf GAS um vor lauter angst. Und das mit dem Steuergerät finde ich toll, hätte ja garkein anrecht gehabt das zu bekommen da mein Auto ja vorher auch schon gut lief bis auf den einen kurzen ruckler in der Warmlaufphase und das auch nur bei Standgas.... naja jeder macht sich selbst sein Bild aber wenn es bei mir mit Icom so weitergeht bin ich glücklich zu sparen.....

Wir sollten positiv denken !

Und wenn es auch mit der HP klappt umso besser.

Zitat:

Original geschrieben von c.c.i

Zitat:

Original geschrieben von sz1979k

besser erstmal 70 % in der hand als alles einklagen zu müssen.... aber ist ja zum glück nicht nötig Auto läuft ja.....

Naja.. ich bin kein Rechtepapst, aber

Da im Vertrag bereits für den Rückbau ein Preis vereinbart wurde, sollte eine Klage auf kompletten Ersatz schwer möglich sein ;)

Den vollen Einbaupreis zurückzubekommen dürfte sowieso fast immer schiefgehen, da man ja, sofern die Anlage überhaupt mal lief, einen Nutzen davon hatte. Eventuelle Schadenersatzansprüche wegen Beschädigungen am Fahrzeug sind mit dieser Klausel ja nicht ausgeschlossen.

Wobei ich dazu sagen muss, dass 70% schon hart sind. bei mir wären es immerhin 90%

Indiskutabel, geht mal was schief, kann man das zu 100 % regeln,

der Kunde kann nichts dafür.

Für den Umbetrieb muss dieses Risiko ein kalkuliertes und einfach damit drin sein.

am 13. Juni 2013 um 17:45

Zitat:

Original geschrieben von andy1080

Wobei ich dazu sagen muss, dass 70% schon hart sind. bei ICOM sind es immerhin 90%

Da bin ich echt baff :)

In nun knapp 10 Jahren Autogasumrüstungen ist mir dieser Bestandteil eines Vertrages noch nie untergekommen.

Wir hatten schon Applikationsfahrzeuge bei Prins und Vialle, es waren noch nie diese Klauseln vorhanden.

Wie gesagt, ich bin kein Rechteverst(d)reher oder sonstiges...

Für mich stellt das aber ein ganz klarer Vertragsbestandteil dar.

Mit dieser Klausel schließe ich einen Rechtsanspruch auf vollständige Erstattung meines Umrüstpreises aus ! Da hilft auch kein Gericht..., denn ich wurde ja vorab darüber aufgeklärt, dass es möglich wäre, dass es nicht richtig funktioniert und gleichzeitig der Rückbau vertraglich zu einem festen Preis vereinbart.

Mich würden einmal die Gründe interessieren, warum man diese Klauseln bei Icom so vereinbart... ?

Zitat:

Original geschrieben von ICOMworker

Indiskutabel, geht mal was schief, kann man das zu 100 % regeln,

der Kunde kann nichts dafür.

Für den Umbetrieb muss dieses Risiko ein kalkuliertes und einfach damit drin sein.

So ganz indiskutabel ist das gar nicht. Kauf mal ein Auto, welches sich als absolute Montagskiste herausstellt und überdurchschnittlich viel Zeit in der Werkstatt verbringt. Irgendwann kann man sicherlich ne Wandlung des Kaufvertrages gerichtlich durchsetzen. Aber: es wird in fast allen Fällen eine "Nutzungsgebühr" abgezogen. Obwohl der Kunde nichts für die Mängel kann.

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