Vibrationen im 2,0 TDI (170 PS): Konstruktionsfehler im Schwingungsdämpfer
Hallo,
hier mal ein Erfahrungsbericht in einer nicht allzu dramatischen, aber trotzdem irgendwie ärgerlichen Sache, die zeigt wie auch große Händler versuchen, sich aus der Sachmängelhaftung herauszuwinden.
Habe im Feb. einen gebrauchten 2010er A6 Avant mit 130.000 Km bei einer großen VW-Händlerkette am Niederrhein gekauft (250 Km von meinem Wohnort).
Nun, bei fast 150.000 Km habe ich ihn zur Inspektion in ein großes Audi-Zentrum vor Ort gebracht. Dachte, ich zahle den Audi-Aufpreis, dass die den mal so richtig durchchecken, bevor die ersten 6 Monate erreicht sind und die Beweislastumkehr eintritt. Das Audi Haus hat einen super Service, ich war sehr überrascht und angetan: Man nahm sich fast einen ganzen Tag Zeit, es gab kostenlos einen A1 als Leihwagen in der Zeit, und im Rahmen der Scheckheftinspektion wurde sehr vieles durchgecheckt, und sie fanden so einige Kleinigkeiten wie defekte Kennzeichenleuchte usw... Das hätte meine Freie sicher nicht so gründlich gemacht, aber das ist ein anderes Thema.
Ich bat den Meister, sich mal den meiner Meinung nach etwas unrunden Motorlauf in der Automatikstellung "N" und "P" anzusehen (hat ein Multitronikgetriebe). Hat er im Rahmen der Inspektion auch gratis gemacht und einen defekten Kurbelwellen-Schwingungsdämpfer als Ursache gefunden, und auf der Rechnung als Befund vermerkt (habe das natürlich noch nicht reparieren lassen, denn ich habe ja noch Sachmängelhaftung). Kostenpunkt ca. 1300 €, da einige Teile mitgetauscht werden müssten (Audi halt ). Laut Audi (und der Garantieversicherung) ist das definitiv KEIN Verschleißteil.
So, Rechnung an den Verkäufer weitergleitet, dieser meinte dann, nach Rücksprache mit seinem Chef, dass sie sich kulanterweise mit 250 € an den Kosten beteiligen würden, wenn ich ihn bei dem Audi-Zentrum in meiner Nähe reparieren lasse und diese die Kosten dann über die GW Garantie, die es bei Kauf dazu gab (100 % Lohn, 40 % Material, Rest ich), abrechnen.
Begründung: Sachmängelhaftung greife nicht, da ich in den ersten Monaten schon 20.000 Km gefahren bin und sie bei Auslieferung des Wagens in ihrer Werkstatt alles durchgesehen hätten, und der Wagen daher mangelfrei gewesen sei.
Musste erstmal durchatmen, das ist natürlich Quatsch. Anruf bei meiner Rechtsschutz bestätigte dies noch einmal. Die Sache ist nur die: Obwohl ich im Recht bin, wäre der Aufwand, das mit Gutachter und Klage-Verfahren durchzusetzen natürlich sehr hoch. Und da mich eine sofortige Reparatur sicher "nur" ein paar hundert EURO kosten würde (evtl. gibt Audi noch etwas Kulanz zur Reparatur dazu für die ganzen Austauschteile, die mit dem Dämpfer mit gewechselt werden, sagt zumindest das reparierende AH) ist halt für gerade echt die Frage, ob es sich lohnt, da auf Konfrontation zu gehen.
Habe also folgende Optionen, soweit ich das sehe
a) Klagen
b) Akzeptieren und bei Audi reparieren lassen über Garantie mit SB, bliebe ich evtl. auf ca. 300 € sitzen
c) Druck machen, Führung der AH Gruppe kontaktieren, evtl. entscheiden die anders
d) Fällt euch noch was ein? Könnte die Kosten in einer Freien sicher niedriger halten, aber ich kenne
keine so richtig Kompetente in meiner Nähe, leider.
Ich will ja auch nicht endlos mit dem Defekt herumfahren, und ihn evtl. noch schlimmer machen. Daher überlege ich, das Angebot anzunehmen, sofern sich meine Beteiligung auf ein erträgliches Maß beschränkt.
So, dachte ich schreibe das hier mal auf, a) wegen der mal wirklich guten Erfahrungen mit einem großen Audi Palast (ganz anders als frühere Erfahrungen in anderen Palästen), und b) weil hier sicher auch einige ein Lied von Händlertricks singen können, und abwägen mussten, ob sich eine Klage (mit allem Stress, Zeit und Ärger) lohnt. Es zeigt sich, dass ein großer Name auch nicht unbedingt vor Schwierigkeiten schützt. Ist halt ärgerlich, wenn man eigentlich das Recht auf seiner Seite hat.
Für konstruktive Meinungen und Ratschläge bin ich sehr dankbar!
Beste Antwort im Thema
Weiter gehts, da ja Updates gewünscht waren: Heute zu AH Potthoff nach Hamm gebracht, gratis A4 Avant, 130 KW TDI S-Line mit ziemlich viel Ausstattung bis morgen bekommen - ein überragender Service, wie ich finde.
Der mal wirklich Freundliche rückte gerade, dass der Schwingungsdämpfer gar nicht defekt ist, sondern dass ein Konstruktionsfehler seitens Audi beim 170 PS TDI vorliegt (Fehler hat eine TPI). Bei einigen Autos würden Fertigungstoleranzen wohl zu den erhöhten Vibrationen führen. Hatte das erst anders verstanden, da auf dem Inspektionsbericht was von "defekt" stand. Dachte mir nun, weia, dann ist der Verkäufer und die Garantie ja evtl. fein raus und ich bleibe drauf sitzen.
Aber heute nachmittag kam dann Anruf vom : Audi übernimmt nach sanftem Druck etwas widerwillig sämtliche Kosten, also weder ich, noch Verkäufer, noch Garantie zahlen irgendwas. Bei einem 5 Jährigen mit 150.000 Km finde ich das sehr fair und kundenfreundlich. Die haben den Konstruktionsfehler aber scheinbar eingesehen.
Also, alles gut und sehr korrekt von allen Seiten ausgegangen, dickes Lob an AH Potthoff für den Super zuvorkommenden Service.
Bleibt nur noch das Entscheidende: Wenn ich ihn abhole, sind die Vibrationen weg, bzw. wieder im normalen Rahmen für einen 4-Zylinder?
Ich berichte dann (hoffentlich) abschließend.
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39 Antworten
Was willst du hören? Da der Wagen läuft, würde ich dem Geschäftsführer(wahrscheinlich Berühmt, berüchtigte GS-Gruppe) ein entsprechendes Schreiben des Anwalts zukommen lassen und die Reaktion abwarten. Meistens hilft das schon.
seh ich auch so. Freundlich gehaltener Brief vom RA deiner RS.
Mangelhaftigkeit ist so eine Sache,
grundsätzlich stimmt was das Autohaus das sagt, nur für Mängel die bei der Übergabe vorhanden waren muss der Verkäufer haften. Wenn der nachweisen kann daß der Mangel bei Übergabe nicht vorhanden war muss er garnix machen.
ich würde das Angebot annehmen, das Klagsrisiko ist weit höher als der mögliche Nutzen
Martin
Ich hab bei meinem den Kurbelwellen-Schwingungsdämpfer gewechselt( ZMS), und der Ruckelt noch immer ganz leicht in N und P, genau wie vorher.
schalt mal die Klima in N oder P ein ob es dann weg ist, dann ist es nämlich nicht der ZMS.
Martin
Danke für die Tipps mit dem RA, eine Vorabwarnung wäre ja schonmal ne Idee.
Martin, danke für den Hinweis. Verstehe ich das recht, dass der Schwingungsdämpfer der Kurbelwelle = das ZMS ist? Ich würde also ein neues ZMS bekommen. Das mit der Klima an/aus an werde ich ausprobieren.
Ach ja, und das wäre genau so eine Frage, ob das Wort des eigenen Meisters, er wäre bei Auslieferung mängelfrei und durchgecheckt, die Sachmängelhaftung aushebelt. Prinzipiell könnte ja dann jeder Verkäufer mit so etwas kommen. Aber hast recht, scheint einen tückische Materie zu sein...
@golfer0510
Meinst du etwa die hier?
Ich glaub da ist rein gar nichts kaputt.
Zms klappert, man lausche mal den taxis.
Touran, Passat, sharan,t5.
Machst du ein Video von deinem Problem und wir hören alle mal.
Golfer, ist nicht die GS-Gruppe.
PizzaSchnitzer, danke für das Angebot, gute Idee, aber es gibt nichts zu hören, da klappert nichts. Man müsste sich schon reinsetzen. Es ist zwar längst kein extremes Schütteln, sondern der Wagen vibriert einfach fühlbar stärker in N und P als in D, und eigentlich sollte es wenn dann überhaupt eher umgekehrt sein, da er ja in N und P keinen Widerstand hat, bzw. nicht kriechen will.
Das gleiche macht mein 4G BTDI aus 02.15 mit jetzt 44 Tod km von Anfang an, der Vorgänger VFL-BTDI von 0 km bis 203.000 und meine beiden 4F 3.0 TDI auch. In D ist alles sehr ruhig, bei der Waschanlage in N oder P schüttelt er sich leicht. Ich kam nie auf die Idee, dies zu monieren.
Rechtsanwalt mit SB 150
Kosten Reparatur über Garantie und Kulanz 300€
Macht unterm Strich 150€
Für diese Summe jetzt eine Welle zu schlagen halte ich für überzogen auch wenn es ums Prinzip geht. Es gibt Fälle da sollte man für sein Recht kämpfen aber hier sehe ich keinen Sinn die Justizkeule auszupacken.
Den Einwand weiter oben halte ich für berechtigt, wenn der verkaufende Händler den Wagen gecheckt hat und dieser zu dem Zeitpunkt Mängelfrei ist bzw war und man fast 6 Monate (20tkm) damit fährt und bei der aktuellen Inspektion etwas festgestellt wurde, würde ich als Verkäufer auch nicht einfach den Geldbeutel zücken.
das Ganze ist mal wieder ein klassisches "sich um den Vertrag rumdrücken" Problem in dem man dem Kunden mit fadenscheinigen Begründungen zur Aufgabe bewegen will.
In den ersten 6 Monaten greift bei der Gewährleistung die Beweislastumkehr wo der Verkäufer beweisen muss das der Mangel vor dem Kauf nicht vorhanden war. Das kann er in der Regel nicht also muss er den Mangel auf seine Kosten beseitigen.
Man kann sich zwar den Ärger/Aufwand mit Anwalt usw. Sparen und die paar Euro (neben Garantie und Kulanz) selbst zahlen aber damit verändert man nichts und der nächste Kunde wird wieder genauso hintergangen......
Ihr habts genau erfasst. In der Sache habe ich wohl gesetzlich recht, aber der Aufwand steht vom Geld her kaum in Relation zum Nutzen einer Klage. Und klar, der Verkäufer versucht es erstmal auf die billigere Tour mit Kulanz und behauptet erstmal, dass alles rundum gecheckt wurde. Denke aber kaum, dass die sich das ZMS so genau angesehen haben, wie die Inspektions-Werkstatt (die ja auch ihre Euros verdienen möchte), als ich diese bat sich das Ruckeln mal genauer anzusehen.
Werde wohl keine großen Wellen schlagen.
Aber wie ihr schreibt, geht es auch ums Prinzip, denn auch Händler haben sich an Gesetze zu halten. Ich überlege gerade, wie ich geschickt mit dem Verkäufer verhandele, um die Sache gütlich aus der Welt zu schaffen.
Wolfgear, danke für deine Erfahrung, mein Handschalter A3 von 05 macht sowas nicht, ist vielleicht doch eine Eigenheit der Automatik?
Dein Handschalter versucht ja auch nicht gegen die Bremse zu laufen und wurde dahingehend "optimiert".
Ich denke, dass es nicht ganz einfach ist, die Leerlaufdrehzahl so auszutarieren, dass die Karre sich an der Ampel bei betätigter Bremse ruhig verhält.
In dem Fall ist das aber nicht so glasklar, die Argumente vom Verkäufer sind auch nicht schlecht, da glaube ich nicht das der sich "rumdrücken" will.
Der Wagen ist überprüft worden d.h. ein Fachmann kann über den Wagen sagen, daß das Problem bei Übergabe nicht vorhanden war und dann sind 20tkm draufgekommen.
Der Richter will sowas normalerweise eh schlichten und macht einen Vergleich und der ganze Aufwand steht nicht dafür, weil die Kosten dafür üblicherweise höher sind.
Allerdings will der Verkäufer auch keinen Prozess und deshalb kann man mit dem m.M. nach vernünftig reden und die Kosten noch runter drücken oder ganz weg bringen.
Wie gesagt das Risiko zu Verlieren bzw. einen schwachen Vergleich zu bekommen würde ich in dem Fall als hoch einschätzen.
Ich hab da ein interessantes Urteil dazu gelesen, auch innerhalb von 6 Monaten auch viel KM draufgefahren, Schaden an der Ölpumpe, das Urteil war, daß so ein Risiko Eingepreist ist beim Gebrauchtwagen und ab einer höheren Laufleistung immer irgendwas kaputtgehen kann. Der Händler hatte keine Haftung übernehmen müssen.
Wenn man 20tkm mit dem Wagen gefahren ist, könnte man argumentieren daß bei Übergabe nix defekt war und die 20tkm beweisen das.
Martin