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Vito 4x4 mit 245/45R19XL 102W Ganzjahresreifen - Problem mit Italienreise
Hallo zusammen,
bei meinem kompakten Vito 4Matic mit lt. Zulassungsbescheinigung Teil 1 freigegebenen 245/45R19XL 102Y habe ich von GoodYear Ganzjahresreifen mit 245/45R19XL 102W montiert. Statt bis 300 km/h also eine Freigabe bis 270km/h.
In der EU also kein Problem dachte ich mir - lt. Schein unter "T" fährt der Vito sowieso nur 199. Weit entfernt von den 270...
Nun habe ich aber ein Problem mit einer anstehenden Italienreise. Hier verlangt man, dass Ganzjahresreifen den selben Geschwindigkeitsindex haben, wie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt. Hohe Strafen drohen.
Habt ihr eine Idee, wie ich das Problem legal lösen kann? Ändert der TÜV die Zulassungsbescheinigung Teil 1, wenn doch der Geschwindigkeitsindex W (aus meiner Sicht) vollkommen reichen müsste!?
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21 Antworten
Wer soll das in Italien kontrollieren ? Glaube die sind mit anderen Probleme beschäftigt
Ich habe auch gelernt, dass die Geschichte mehr mit der Tragfähigkeit als mit der Geschwindigkeit zu tun hat. Was genau weiß ich auch nicht.
Unabhängig davon glaub ich auch nicht an eine Kontrolle.
Gerade weil die Kassen dort u.U. leer sind, könnte ich mir gut vorstellen, dass der Tourist zahlen darf.
Es geht wohl um Strafen zwischen 400 und 2.000 Euro - es droht sogar eine Beschlagnahmung des Fahrzeugs.
Trotzdem: Die Abweichung ist ja alles andere als offensichtlich. D.h. die müssten eine enorme Anzahl an PKW kontrollieren, um vielleicht mal einen Treffer zu landen. Gezielt sucht nach so was keiner. Klar, wenn du in eine generelle Kontrolle kommst, die sich ganz viel Zeit nehmen und alles auf den Prüfstand stellen...vielleicht. Aber dann finden die auch noch mehr. Mir ist so was in I noch nie passiert und ich würde die Abweichung (für mich) nicht als Problem definieren. Sicherlich ist Risiko jedoch nicht genau "0" und wenn du nicht damit leben kannst, musst du weiter suchen und wir hoffen, dass dir jemand hilft.
So sinnig oder unsinnig die Gesetzeslage sein mag - es gibt ja nur drei Möglichkeiten: Urlaub woanders, zulässige Reifen oder Risiko eingehen. Ich persönlich täte mich wie die Vorposter auch für letzteres entscheiden.
Hallo,
ich bin gerade mit eben jener Bereifung im W447 in Venezien unterwegs. Kontrollen gibt es, aber die haben mit der Einhaltung der neuen Corona Regeln zu tun. Wer wie im Auto sitzt. Die haben sich genau Null für meine Reifen oder den Fahrzeugschein interessiert. Digitaler Impfpass und weiter ging es. Sind als Familie mit 4 Personen hier.
Vielleicht hilft es ja. Ich würde. Mir tatsächlich über die anstehenden verschärften Corona Regeln Gedanken machen, die Reifenkombi ist m. E. wirklich zweitrangig, zumal wenn die Traglast passt.
Da wirst du nichts machen können ausser die richtigen Reifen zu montieren. Hast du keinen 2. Reifensatz den du für die Zeit montieren könntest?
Ansonsten nach Italien und bloß an die Verkehrsregeln halten und nicht auffallen. Die Strafe wird billiger als neue Reifen
Zitat:
@Agentur1967 schrieb am 29. Juli 2021 um 13:12:59 Uhr:
Hallo,
ich bin gerade mit eben jener Bereifung im W447 in Venezien unterwegs. Kontrollen gibt es, aber die haben mit der Einhaltung der neuen Corona Regeln zu tun. Wer wie im Auto sitzt. Die haben sich genau Null für meine Reifen oder den Fahrzeugschein interessiert. Digitaler Impfpass und weiter ging es. Sind als Familie mit 4 Personen hier.
Vielleicht hilft es ja. Ich würde. Mir tatsächlich über die anstehenden verschärften Corona Regeln Gedanken machen, die Reifenkombi ist m. E. wirklich zweitrangig, zumal wenn die Traglast passt.
Perfekte Aussage! Das sollte weiterhelfen
Eigentlich heißt es, wenn man durch Italien mit Winterreifen bzw M+S Reifen unterwegs ist, darf der Geschwindigkeitsindex von den Reifen nicht niedriger sein als Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.
Ich hatte damals 530d mit 230kmh Höchstgeschwindigkeit und meine Winterreifen waren bis 210 Kmh, kurz vor Italienreise, hat mich ein Bekannter mit den neuen Vorschriften überrascht.
Reifen mit Kennzeichnung MS, M-S und M&S (Winterreifen) dürfen in Italien zwischen 15. Mai und 15. Oktober nicht benutzt werden, es sei denn, das Geschwindigkeitssymbol auf dem Reifen entspricht entweder jenem im Zulassungsschein oder der im Zulassungsschein eingetragenen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges.
Es empfiehlt sich also im Zweifelsfall ein Vergleich zwischen dem Geschwindigkeitsindex am Reifen und den Fahrzeugpapieren. Der Geschwindigkeitsindex lässt sich an der am Reifen aufgedruckten Reifenkennzeichnung ablesen - letzter Buchstabe!
(z. B. 225/45 R17 91H)
FAZIT: Verboten ist nur die Verwendung von Winterreifen, die einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der niedriger ist als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Winterreifen, die laut Zulassungsschein zulässig sind, dürfen immer verwendet werden.
Der ADAC hat es
hier genauso beschreiben wie maaxx.
Meiner Meinung nach sind die Beiträge von @maaxx. und @gromit74 nicht korrekt. In der verlinkten Info vom ADAC heisst es:
Zitat:
"An Kraftfahrzeugen montierte Reifen dürfen grundsätzlich den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex nicht unterschreiten."
Das ist eine eindeutige und nachvollziehbare Aussage. Sie gilt so uneingeschränkt für den Sommer:
Zitat:
"In den Sommermonaten (16. Mai bis 14. Oktober) darf ... mit Winter- oder Ganzjahresreifen ... nur dann gefahren werden, wenn diese einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der mindestens dem in der Zulassungsbescheinigung Teil I festgesetzten Geschwindigkeitsindex entspricht."
Erst jetzt kommt die Ausnahme, also die zulässige Abweichung von der Regel:
Zitat:
"Eine Ausnahme hiervon wird ... in den Wintermonaten zwischen dem 15. Oktober und 15. Mai ... gewährt: In diesem Zeitraum dürfen ... Reifen verwendet werden, die einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex aufweisen, als in den Fahrzeugpapieren vorgesehen ist (mit entsprechendem Geschwindigkeitsaufkleber im Sichtfeld des Fahrers)."
Ergo: Wenn im Kfz-Schein oder dem CoC - wie bei @typ-apple - ein Reifen mit Y gefordert wird, dann muss im Sommer mindestens Y montiert sein. Ein W-Reifen wäre im Sommer somit nicht zulässig, wohl aber im Winter.
Zitat:
@maaxx. schrieb am 29. Juli 2021 um 23:02:08 Uhr:
Winterreifen, die laut Zulassungsschein zulässig sind, dürfen immer verwendet werden.
In meinem Fahrzeugschein sind Delta4x4räder sowie die aufgezogene AT-Ganzjahresbereifung (mit Geschwindigkeitsindex T und Traglastindex 102 + M+S) nach Sonderabnahme explizit eingetragen, wobei in Feld 15.1 und 15.2 noch die Serienbereifung mit 100W steht (was wegen der Auflastung auf 3,4 t sowieso nicht mehr geht).
Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall der konkreten Eintragung der Reifen im Schein es auch in Italien keine Probleme gibt.
Nächste Woche steht auf dem aktuellen Trip das Vinschgau / Venezien an.
Zitat:
@hamiwei schrieb am 30. Juli 2021 um 09:54:02 Uhr:
Zitat:
@maaxx. schrieb am 29. Juli 2021 um 23:02:08 Uhr:
Winterreifen, die laut Zulassungsschein zulässig sind, dürfen immer verwendet werden.
In meinem Fahrzeugschein sind Delta4x4räder sowie die aufgezogene AT-Ganzjahresbereifung (mit Geschwindigkeitsindex T und Traglastindex 102 + M+S) nach Sonderabnahme explizit eingetragen, wobei in Feld 15.1 und 15.2 noch die Serienbereifung mit 100W steht (was wegen der Auflastung auf 3,4 t sowieso nicht mehr geht).
Ich gehe davon aus, dass in diesem Fall der konkreten Eintragung der Reifen im Schein es auch in Italien keine Probleme gibt.
Nächste Woche steht auf dem aktuellen Trip das Vinschgau / Venezien an.
Ich denke, wenn du das fährst, was explizit via Eintragung im Schein steht, dann bist du 100% sicher.
Ich werden nun auch die Reise als Grund nehmen um den Vito auf BF Goodrich AT KO Reifen umrüsten zu lassen. Wenn dann die AT Dimension 1 zu 1 im Schein steht, passt das hoffentlich.