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Vito Bj.2007 Fahrtenbuch ja oder nein???
Hallo,
ich bin neu hier und heiße Guido.
Nun habe ich da auch direkt mal ne Frage.
Ich habe einen Vito 115 CDI, Bj.2007, zGG 2,8t, 2 Sitze vorne,eine geschlossene Trennwand,hinten keine Fenster, nur Sortimo Schränke,und er ist als LKW Zugelassen!!
Ich bin selbstständig ,und das mit Wartung,Reparatur,und Montagen von Abwasserpumpen und Tauchpumpen in ganz NRW. Also es stinkt eigendlich immer was im Wagen.
So nun meine Frage muß ich ein Fahrtenbuch führen um dem Finanzamt klar zumachen
das ich das Fahrzeug nich privat fahre?? Ich habe auch keine fahrten von zu Hause auf die Firma weil die bei mir zu Hause ist.
Ich hoffe auf Eure Hilfe.
Grüße
Guido
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15 Antworten
hi,
willkommen hier im forum ......
hast du einen fahrtenschreiber im auto???
Nein,habe ich nicht.Muß ich als Handwerker auch nicht.
Guido
is mir schon klar ......
aber da könntest du deine fahrten aufzeichnen und dann mit deinem auftragsbuch abgleichen ......
Aber der Mensch ist halt faul.Ich möchte eigendlich nicht noch mehr Schreibkram machen.
Guido
ja glaub ich dir man hats nicht leicht wenn man ne firma hat mit schreibkram uns so ...
aber chris wird dir sicher weiterhelfen wenn er mal schreibt, weil es ist unser profi er kennt sich in sachen recht aus wie kein anderer ist echt so da ist er super spitze drin
Dann erst mal danke.Bin dann mal gespannt welche Meinungen es noch giebt.
Ich muß nun mal für ne Stunde spazieren gehen!Hab ich ne Lust..
Bis gleich mal
Guido
Hallo Guido,
erst einmal willkommen im Forum.
Diese Frage kann man nicht einfach so beantworten. Bilanzierst Du denn oder machst Du nur die 4-3-Rechnung? Wie ist das Fahrzeug zugelassen? Auf den Betrieb oder auf privat? Hast Du privat noch ein anderes Fahrzeug? Ist Deine Firma bei Dir im Privathaus oder direkt neben dran oder musst Du erst einmal hinfahren? Fährst nur Du das Fahrzeug oder hast Du auch noch Mitarbeiter die das Fahrzeug fahren? Betriebsgröße in Mitarbeiter?
Im Einkommensteuerrecht und darum geht es ja hier, darf als Betriebsausgaben nichts abgezogen werden, was nicht einwandfrei auch dem Betrieb zuordnenbar ist. Alles, was auch nur im Ansatz nicht zweifelsfrei zugeordnet werden kann, gilt als sog. Kosten der Lebensführung, womit einhergeht, dass sie halt nicht abziehbar sind.
Werden jetzt mit dem Fahrzeug auch Privatfahrten gemacht und davon geht das Finanzamt regelmäßig aus, wenn eine gewisse Betriebsgröße nicht erreicht wird, dann muss man nachweisen, dass es keine Privatfahrten gab (= Fahrtenbuch).
Kann man das nicht nachweisen oder wurden Privatfahrten gemacht, wird erstmal pauschal für die Privatfahrten, die nicht die Strecke zwischen Wohnung und Betriebsstätte betreffen, 1 % des inländischen Listenpreises zzgl. MwSt. je Monat angesetzt. Für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte kommen dann nochmal 0,02 % des inländischen Listenpreises je Entfernungskilometer und für Familienheimfahrten 0,03 % des inländischen Listenpreises je Entfernungskilometer zum Ansatz.
Insgesamt kann das eine sehr teure Angelegenheit werden. Ein Fahrtenbuch würde Dir dazu verhelfen, dass Du die realen Anteile ermitteln könntest und damit erheblich günstiger fährst.
Egal, wie Du Dich entscheidest: Allzeit Gute Fahrt!
Zitat:
oder machst Du nur die 4-3-Rechnung = ja
Wie ist das Fahrzeug zugelassen? = auf mich
Zitat:
Hast Du privat noch ein anderes Fahrzeug? = ja ,angemeldet von April bis ende Oktober
Zitat:
Ist Deine Firma bei Dir im Privathaus = ja
Zitat:
Fährst nur Du das Fahrzeug = ja
Zitat:
oder hast Du auch noch Mitarbeiter die das Fahrzeug fahren? = jein nur eine 400Euro Kraft
Zitat:
Ein Fahrtenbuch würde Dir dazu verhelfen, dass Du die realen Anteile ermitteln könntest und damit erheblich günstiger fährst. = wie sollte man das machen ?Einfach alle Fahrten mit Grund :also Wartung/Montagen mit km und Datum in ein Buch schreiben und wenn privat das gleiche ?Oder giebt es eine Lösung wo man nur auf einen Knopf für
privat und einen anderen für dienstlich drückt?
Guido
Für Dich wäre das Fahrtenbuch schon ideal. Bei er Konstellation wird der Privatanteil auf jeden Fall hinterfragt.
Es gibt Fahrtenbücher, die den Anforderungen genügen, aber auch elektronische Lösungen. Über die elektronischen Teile kann ich Dir wenig erzählen. Aber hier gibt's eine erste Auswahl: http://www.google.com/search?q=Fahrtenbuch+elektronisch
Das Fahrtenbuch muss gewisse Mindestangaben haben. Die sollten auch mit der elektronischen Lösung erfüllt werden. Hier mal der Ausschnitt dazu:
Zitat:
(...) 2Dabei sind die dienstlich und privat zurückgelegten Fahrtstrecken gesondert und laufend im Fahrtenbuch nachzuweisen. 3Für dienstliche Fahrten sind grundsätzlich die folgenden Angaben erforderlich:
a) Datum und Kilometerstand zu Beginn und am Ende jeder einzelnen Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit),
b) Reiseziel und bei Umwegen auch die Reiseroute,
c) Reisezweck und aufgesuchte Geschäftspartner.
4Für Privatfahrten genügen jeweils Kilometerangaben; für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genügt jeweils ein kurzer Vermerk im Fahrtenbuch. 5Die Führung des Fahrtenbuchs kann nicht auf einen repräsentativen Zeitraum beschränkt werden, selbst wenn die Nutzungsverhältnisse keinen größeren Schwankungen unterliegen. 6Anstelle des Fahrtenbuchs kann ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse gewinnen lassen. (...)
Habe gerade mal eine Anfrage gemcht was sowas auf el.weg kostet.
Ich lasse mich mal überrschen.
Gebe dann mal Nachricht.
Guido
Und im übrigen bin ich sehr begeistert wie schnell und auch sehr genau hier in diesem
Forum geantwortet wird. Ich hab da ganz anderes kennen gelernt.
begeisterte Grüße
Guido
guido du hast hier im forum was anderes kennengelernt??? gibts ja fast nich
Nein, nicht hier in diesem Forum!!!!!!!
Das war in einem anderen Forum.
Gruß Guido
Ich führe seit langem Fahrtenbuch und soviel Aufwand ist es nicht, da du private Fahrten zusammenfassen darfst (pro Tag) und die betrieblichen Fahrten must du eigentlich nur nach Zweck/ Kunde trennen. Da lässt sich auch vieles zusammenfassen. Das Finanzamt interessiert eigentlich nur das du genau trennst, zwischen Firmen- und Privatfahrten. Du mußt halt abwägen was günstiger für dich ist 1% Regel oder Fahrtenbuch. In zukunft wird sich das eh Richtung Fahrtenbuch verschieben. Hab da kürzlich ein Anschreiben meines Steuerberaters bekommen, wenn ich mir das mal in Ruhe durchgelesen habe kann ichs ja mal posten oder per pn zukommen lassen.
Gruß Micha