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Vito Tourer mit LKW-Zulassung möglich?

Mercedes Vito W447
Themenstarteram 6. Januar 2017 um 11:12

Hallo kurze Frage in die Runde. Hat jemand von euch einen Vito Tourer mit LKW-Zulassung?

Wenn ich meinen Mixto tausche, wollte ich gerne den Neuen mit 2 Sitzreihen nehmen. Das Finanzamt sollte dies natürlich weiterhin als gewerblich genutztes Fahrzeug anerkennen.

Nun hat einer im Bekanntenkreis einen Mixto ohne LKW-ZULASSUNG und Auflage zum Fahrtenbuch bekomnen bzw 1Prozent-Versteuerung. Das möchte ich natürlich vermeiden.

V- Klasse scheidet aus diesem Grund leider aus.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Stimmt so nicht. Zulassungsrechtlich ist es kein Problem. Nach entsprechendem 21er Gutachten von DEKRA/TÜV wird die Zulassungsbehörde das Fahrzeug von einem M1-Fahrzeug (Pkw) problemlos zu einem N1-Fahrzeug (Lkw) umschreiben. Das Problem ist jedoch, dass sich die Finanzbehörden --> Zoll<-- nicht an diese zulassungsrechtliche Festlegung halten müssen.

So kommt es häufig zu dem Umstand, dass das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung ein Lkw ist, der Halter vom Zoll jedoch mit der Pkw-Steuer vom Zoll beaufschlagt wird.

Ich empfehle den Kunden daher regelmäßig, sich vor der Umschreibung mit dem für den Wohnsitz des Halters zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen, um abzufragen, was genau diese an Unterlagen haben wollen bzw. was für Umbauten notwendig werden. Aber auch hier darf man sich nicht abschrecken lassen. So sagte mir mal ein Zollbeamter, dass die hinteren Seitenscheiben verblecht werden sollen, die hinteren Sitze müssten ausgebaut werden, die Sitzaufnahmen müssten unbrauchbar gemacht werden, die hinteren Gurte müssten ausgebaut werden, die Gurtaufnahmen unbrauchbar gemacht werden, und zudem wollte er noch eine massive Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum. Auf meine Frage nach der entsprechenden Rechtsquelle für diese Anfordeungen wurde er dann schnell entspannt, weil der Verordnungsgeber dieses eben nicht so definiert hatte.

Man kann allerdings folgende Fakten aus entsprechend ergangenen Finanzgerichtsentscheidungen annehmen: minimales zGM 2.800 kg, Nutzlastfläche mindestens 51% der Gesamtnutzfläche des Fahrzeugs sowie Zuladung mindestens 800 kg. An diesen Daten scheitern schon die meisten Fahrzeuge.

Nachzulesen u. a. hier:

https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

So dann, viel Erfolg beim Umschreiben.

Grüsse der Gardiner

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Ich habe bereits Fälle erlebt, bei denen das Finanzamt den Vito Mixto MIT LKW-Zulassung als PKW versteuert hat. Daher ist das nie eine Sicherheit.

Den Vito Tourer gibt es nicht mit LKW-Zulassung.

Gruß

Befner

Themenstarteram 6. Januar 2017 um 11:36

Ja versteuert ist meiner auch als PKW, da der Fahrgastraum größer als der Laderaum ist.

Mir geht es mehr um die steuerliche Absetzbarkeit des Fahrzeuges.

Aber danke für deine Tourer-Auskunft Befner.

am 6. Januar 2017 um 17:49

Mein Mixto mit LKW- Zulassung ist auch als PKW besteuert.

Meiner Meinung nach hat aber die Privatnutzung nicht direkt mit der LKW- Zulassung zu tun. Du musst dem FA nur glaubhaft nachweisen, daß du ihn nur Gewerblich nutzt. So die Aussage meines Steuerberaters. Z. B. durch einen PKW der auf deinen Namen und nicht auf die Firma angemeldet ist.

Das liegt wohl aber alles im Ermessen des FA.

Bei mir ging es bis jetzt.

 

Gruß Uwe

Themenstarteram 6. Januar 2017 um 18:58

Die unterschiedliche Bewertung des gleichen Finanzamtes bei den beiden Mixtos zeigt ja schon, dass die LKW-ZULASSUNG etwas ausmacht.

Aber bei denen nachfragen bringt im Vorfeld auch nix.

Stimmt so nicht. Zulassungsrechtlich ist es kein Problem. Nach entsprechendem 21er Gutachten von DEKRA/TÜV wird die Zulassungsbehörde das Fahrzeug von einem M1-Fahrzeug (Pkw) problemlos zu einem N1-Fahrzeug (Lkw) umschreiben. Das Problem ist jedoch, dass sich die Finanzbehörden --> Zoll<-- nicht an diese zulassungsrechtliche Festlegung halten müssen.

So kommt es häufig zu dem Umstand, dass das Fahrzeug laut Zulassungsbescheinigung ein Lkw ist, der Halter vom Zoll jedoch mit der Pkw-Steuer vom Zoll beaufschlagt wird.

Ich empfehle den Kunden daher regelmäßig, sich vor der Umschreibung mit dem für den Wohnsitz des Halters zuständigen Zollamt in Verbindung zu setzen, um abzufragen, was genau diese an Unterlagen haben wollen bzw. was für Umbauten notwendig werden. Aber auch hier darf man sich nicht abschrecken lassen. So sagte mir mal ein Zollbeamter, dass die hinteren Seitenscheiben verblecht werden sollen, die hinteren Sitze müssten ausgebaut werden, die Sitzaufnahmen müssten unbrauchbar gemacht werden, die hinteren Gurte müssten ausgebaut werden, die Gurtaufnahmen unbrauchbar gemacht werden, und zudem wollte er noch eine massive Trennwand zwischen Fahrgastraum und Laderaum. Auf meine Frage nach der entsprechenden Rechtsquelle für diese Anfordeungen wurde er dann schnell entspannt, weil der Verordnungsgeber dieses eben nicht so definiert hatte.

Man kann allerdings folgende Fakten aus entsprechend ergangenen Finanzgerichtsentscheidungen annehmen: minimales zGM 2.800 kg, Nutzlastfläche mindestens 51% der Gesamtnutzfläche des Fahrzeugs sowie Zuladung mindestens 800 kg. An diesen Daten scheitern schon die meisten Fahrzeuge.

Nachzulesen u. a. hier:

https://dejure.org/.../rechtsprechung?...

So dann, viel Erfolg beim Umschreiben.

Grüsse der Gardiner

Themenstarteram 7. Januar 2017 um 12:25

Nochmal. Es geht mir nicht um die Besteuerung als LKW. Das hab ich auch ni vom Zoll anerkannt bekommen.

Es geht um die Unterstellung der privaten Nutzung eines betrieblichen Nutzfahrzeuges und unser Finanzamt erkennt meinen Mixto mit LKW-Zulassung voll an, einen Tourer aber nicht.

Gruß

Dann würde ich das mit dem Finanzamt / Zoll regeln. Hier können wir viel diskutieren wenn die es dann doch anderst sehen. Bei uns hilft auch ein privat angemeldeter PKW weiter. Das hängt aber auch wieder vom Beamten ab.

Ein Freund bekommt seinen Pickup als Firmenfahrzeug mit Doppelkabine akzeptiert, der andere muß Fahrtenbuch führen.

am 18. Januar 2017 um 18:40

hallo aus Österreich!

ähnlich verhält es sich auch bei uns. wenn es so einfach wär, hätte ich bereits im November einen gebrauchten Tourer meiner Wahl aus D importiert. aber weil es nicht geht, bestell ich einen neuen MIXTO mit Trennwand. bisher fahr ich VW T4 LR, mit Trennwand, der LKW-Zulassung besitzt (in Ö "TransVAn"), steuerlich aber als PKW angemeldet ist. so verfällt mein Bonus nicht (Bonus-Malus-System nur Ö?)

Die Zulassung als LKW hat auch unangenehme Nachteile:

1. Sonntagsfahrverbot mit Anhänger (auch Wohnwagen)

2. LKW-Mautpflichtig in manchen Ländern (z. B. Ungarn) auf der Autobahn.

Durch die Europaweite Vernetzung der KFZ-Daten (Kennzeichenüberwachung) wird es bei Nichtbeachtung richtig

teuer (das ist meinem Nachbarn passiert mit einem voll verglasten VW-Bus).

3. In Parklizenzbereichen wird eine Anwohner-Parklizenz für diesen Wagen dann nicht mehr erteilt (ist mir jetzt in

München passiert mit meinem Mixto-lang), auch wenn dies der einzige Wagen ist, den man hat. Mit meinen

bisherigen Vitos gab es trotz LKW-Zulassung keine Probleme, aber die waren 25cm kürzer.

Was machen denn Taxenbetriebe? Ich habe bestimmt wie oder drei Vito Tourer in der Kundschaft, da wird keiner den privaten Verwendungszweck sehen...

Zitat:

@Jan81 schrieb am 31. Oktober 2017 um 20:13:00 Uhr:

Was machen denn Taxenbetriebe? Ich habe bestimmt wie oder drei Vito Tourer in der Kundschaft, da wird keiner den privaten Verwendungszweck sehen...

Das bleibt den jeweiligen Kommunen selbst überlassen wie die das Regeln (da gibt es ein Gerichtsurteil dazu). Und es kommt vermutlich auch auf die Kommunikation mit dem jeweiligen Sachbearbeiter an; denn mitunter sieht man auch mal einen Sprinter Kastenwagen mit Anwohnerparklizenz rumstehen.

Bei uns geht das Finanzamt einfach davon aus, dass alles mit LKW Zulassung und mehr als drei eingetragenen Sitzen auch Privat genutzt wird. Ich kann einen Privaten PKW nachweisen, hab einen Holzboden mit Verzurrschienen und auch flächenmäßig nachgewiesen, dass mein Laderaum im Mixto Extralang größer als der Fahrgastraumes ist. Half alles nix, musste nur noch 3 Sitze eintragen um weiterhin als LKW besteuert zu werden.

Ein Bekannter streitet grad mit dem Finanzamt, weil sie davon ausgehen, dass sein Sprinter DoKa mit Kofferaufbau doch vorwiegend zum Personentransport genutzt werden kann und damit nicht als LKW zu besteuern ist.

Da Frage ich mich immer wieder wie Arbeiter und Material wie auch Maschinen kostengünstig auf die Baustelle kommen,gemäß Kfz-Steuer Stelle mit 2 Fahrzeugen...

...habe einen /8 der genau so alt ist wie ich...darum wird der auch nicht abgemeldet.:-)

...ob ich mit dem fahre oder nicht ist denen egal...und ich brauch kein FB führen für meinen Bus...

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