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VK Schaden mit Unfallflucht...Versicherung will Schaden nur teilweise übernehmen
Hallo Gemeinde,
hoffe das neue jahr geht nicht so weiter wie das alte aufgehört hat .
Mit ist mitte Dezember jemand in das geparkte Auto gefahren und abgehauen.
http://data.motor-talk.de/.../...n-seite-kopie-3359950090773034010.jpg
http://data.motor-talk.de/.../...seite-2-kopie-7267713932123414601.jpg
Schaden ist :
Fahrerspiegel abgerissen und defekt
Fahrertür Seitenteil eingedrückt
Kotflügel vorne verkratzt
Tür hinten Kratzer im Lack
So Problem ist nun wegen des Alters der Fahrzeuges Bj. 2002 189.000 km wurde von der Versicherung ein Gutachter eingeschaltet.
Dieser hat das Fahrzeug auch besichtigt und nun kam diese Woche das Gutachten !
Er kommt auf einen Schaden von großzügigen 480€ !!!!
In seinem Gutachten unterstellt der Gutachter meiner Versicherung (HDI) , dass es einen Vorschaden an der Fahrertür gegeben haben muss und dieser nicht in Zusammenhang mit dem abgerissenen Spiegel und der Beschädigung der hinteren Tür übereinstimmen würde. Es sich also um einen "verschleppten" Altschaden handeln würde.
Meine Versicherungskonditionen beinhalten aber , dass ich einen Rabattretter in der Versicherung habe womit theoretisch ein Schaden pro Jahr ohne Folgen für meine Versicherungsbeiträge bedeutet. Zudem habe ich einen Selbstbehalt von nur 150€.
Ich habe also überhaupt keinen Grund einen so großen Vorschaden einer kaputten Fahrertür, wie mir unterstellt wird, nicht meiner Versicherung zu melden.
Leider kommt noch erschwerend hinzu, dass der kaputte Spiegel, ein original Spiegel aber in einer limitierten Version ist und der Zulieferer 2006 Insolvent gegangen ist und es daher keinen Ersatz mehr über den Fahrzeughersteller gibt.
Eine Anfrage bei meiner Vertragswerkstatt kommt in einem Kostenvoranschlag überdies zu der Erkenntniss, dass alleine die Kosten eines neuen Außenspiegels 490€ betragen. Dann habe ich immernoch links und rechts sehr unterschiedliche Außenspiegel die nicht zu einander passen.
habt Ihr einen Rat für mich ?
Bis dato wollte ich noch keine weiteren rechtliche Schritte einleiten weil die Versicherung bisher zu meiner vollsten Zufriedenheit arbeitet.
Danke und Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Sachverständigen Verfahren wäre hier eine Möglichkeit.
Hoffentlich Verkehrs RS vorhanden?
Im Sachverständigenverfahren werden Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe behandelt, wenn
unstreitig ist, dass es sich hier um einen Schadensfall handelt.
Hier geht es ein einmal um Plausibilität und Kausalität. Wenn das geklärt ist kann man weiter sehen.
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33 Antworten
kannst du mal ein Foto einstellen auf welche man die Tür in der frontalen erkennen kann?
Auch Detailaufnahmen der Eindellungen wären hilfreich.
Mit diesen Fotos kann man nichts analysieren.
Zitat:
Original geschrieben von Freddykl
...
In seinem Gutachten unterstellt der Gutachter meiner Versicherung (HDI) , dass es einen Vorschaden an der Fahrertür gegeben haben muss und dieser nicht in Zusammenhang mit dem abgerissenen Spiegel und der Beschädigung der hinteren Tür übereinstimmen würde. Es sich also um einen "verschleppten" Altschaden handeln würde.
...
Hallo Freddy,
nur du kannst hier wissen, ob der Gutachter eine falsche Annahme getroffen hat.
Wenn du guten Gewissens eine "Eidesstattliche Versicherung" abgeben kannst, dass das Fahrzeug keinen Vorschaden in dem Bereich hatte, dann würde ich eine entsprechende schriftliche EV an die Versicherung senden und um Korrektur des Gutachtens bitten.
Liebe Grüße
Herbert
Sachverständigen Verfahren wäre hier eine Möglichkeit.
Hoffentlich Verkehrs RS vorhanden?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
Sachverständigen Verfahren wäre hier eine Möglichkeit.
Hoffentlich Verkehrs RS vorhanden?
Im Sachverständigenverfahren werden Meinungsverschiedenheiten zur Schadenshöhe behandelt, wenn
unstreitig ist, dass es sich hier um einen Schadensfall handelt.
Hier geht es ein einmal um Plausibilität und Kausalität. Wenn das geklärt ist kann man weiter sehen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Wenn das geklärt ist kann man weiter sehen.
und wer soll das deiner Meinung nach klären?
Zitat:
Original geschrieben von Talker55
und wer soll das deiner Meinung nach klären?
Ein Sachverständiger vielleicht?
Zitat:
VVG § 84
Sachverständigenverfahren
(1) Sollen nach dem Vertrag einzelne Voraussetzungen des Anspruchs aus der Versicherung oder die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt werden, ist die getroffene Feststellung nicht verbindlich, wenn sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweicht. Die Feststellung erfolgt in diesem Fall durch gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern.
und was soll dieser Blödsinn jetzt hier ?
Hallo Ihr ,
anbei nochmal zwei Fotos von Details zum Schadensbild. Mehr habe ich nicht da das Fahrzeug im Moment nicht groß bewegt wird und ich nicht vor Ort bin.
Natürlich werde ich eine Versicherung an Eides statt abgeben aber ich denke , dass es vielleicht klüger wäre eine Versicherung nicht zu ärgern? Rechtsschutz brauch ich nicht wirklich da ich nicht fachfremd bin
Heute muss man doch sehr vorsichtige sein sonst wird die Versicherung noch sauer und das wirkst sich meist negativ auf spätere Ansprüche und Forderungen aus.
Zur Sache selber bin ich mir um die Unabhängigkeit eines Gutachters, der von meiner Versicherung bezahlt wird, nicht wirklich sicher und überzeugt !!
Gruß
Der Kunstoffantrag oberhalb der Tür ist sicher Schadenbedingt.
Aber um den geht es hier nicht
Viel wichtiger und wesentlicher sind die Deformationen an der Tür im Bereich der Schutzleiste.
Das möchte ich gern von dir sehen........
2. Bild vergessen.
Wie gesagt ich bin mir keiner Schuld bewusst und würde für 150€ keinen Versicherungsschutz riskieren
P.S.: irgendwie habe ich Probleme mit dem Bild der Tür...darum über einen 3. Anbieter-Bilderhoster
Sorry, damit kann ich nix anfangen.
Um den wesentlichen und wichtigen Schaden herum zu Fotografieren bringt keinem etwas und dir sicherlich
schon überhaupt nicht.
Es sei denn du braucht hier nur psycholigischen Beistand, aber da bin dann der falsche Ansprechpartner hier.
Stelle bitte ordentlich Fotos hier ein, dann sage ich dir meine -sicherlich nicht so ganz fachunkundige Meinung- (auch wenn Sie dir eventuell nicht gefallen wird) oder wir lassen das.
Uschuldsbekundungen helfen hier eben so wenig weiter, wie eine Versicherung an Eides statt.
@ Dellenzaehler,
kein Problem ich bin weder beleidigt noch benötige ich nur "Beileidsbekundungen" oder was auch immer
Welche Bilder und welche Position möchtest du denn genau haben? Irgendwie verstehe ich nicht was ich fotografieren soll. Was meinst du übrigens damit , dass mir deine Meinung nicht gefallen würde? Wenn du mir, der ich kein Unfallgutachter binund dies auch nicht für wichtig erachtet und mir selber einen Unfallhergang erklären muss, aber ebenso wie der Gutachter unterstellst, dass ich einen Unfall fingiert habe wollte ich darauf aufmerksam machen, dass bei einem Streitwert von 150€ Selbstbeteiligung für dann zwei unterschiedliche Schäden mir hier nicht betrügerische Absichten unterstellt werden dürfen.
Es gibt leider keine weiteren verwertbaren Lackspuren des Unfallbeteiligten darum kann ich dir auch nur die verbeulte Tür anbieten.
Die Polizei meinte es könnte sich vllt. um einen Rollerfahrer handeln weil es kein Fremdlack gibt. Aber es ist mir prinzipiell Schnuppe weil ich eine Versicherung habe die eben auch selbstverschuldete Unfälle abdeckt (Vorsatz ausgenommen) und somit eine Verweigerung von Reparaturleistungen seitens der Versicherung so nicht gerechtfertigt ist.
Gruß Fred
Hallo,
versuche mal die Türe so zu fotografieren:
Gruß
fordfuchs