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Volkswagen Bank - Frage zur Finanzierung

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 11:36

Hallo,

ist es möglich, dass Person "A" das Auto kauft und somit im Brief steht... aber eine völlig andere Person "B" die komplette Finazierung macht?

Person "A" damit also absolut nichts zu tun hat. Oder ist diese "Mischung" einfach nicht möglich?

Hintergrund ist natürlich die Abrackprämie, dass alte Auto ist derzeit auf Person "A" zugelassen.

Danke! ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Skorpion75

Lohnt sich dieser Weg denn überhaupt?

Also zu 2,9% finazieren, zum Jahresende die Verishcerung wechseln + dann die teure Garantieverlängerung nachkaufen?

Das lohnt sich auf jeden Fall, zumindest für mich (SF 9, denke mit anderen SF-Klassen wird die Rechnung analog ausgehen).

VVD:71€ im Monat (Vollkasko + Haftpflicht + 9€/Monat für die im Paket "enthaltene" Garantieverlängerung).

HUK24: 37€/Monat (Vollkasko + Haftpflicht) + einmalig ca. 500€ für die Garantieverlängerung (genauer Preis ist mir entfallen).

Das bedeutet für mich: Nach nur 15 Monaten ist die Lösung "HUK24+separate Garantieverlängerung" bereits günstiger als der Verbleib beim VVD. :eek::eek:

 

Dazu kommt noch folgende Bedingung, die in meinem Vertrag zur Versicherung steht:

"2) Während der Laufzeit des Darlehensvertrages bleibt die Höhe des Monatsbeitrages fest. Eine Anpassung erfolgt, wenn die Beitragsberechnung auf unzutreffende Vorversicherungsangaben beruhte oder die Versicheruntssteuer sich ändert"

Wenn ich das richtig interpretiere, bleibt somit der Jahresbeitrag konstant, selbst wenn ich in eine neue günstigere Schadenfreiheitsklasse rutsche. Sehe ich das richtig?!

Denn dann wäre das Verbleiben in der Volkswagenversicherung ja nochmal unattraktiver.

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111 Antworten
am 22. Februar 2009 um 11:38

käufer und darlehensnehmer müssen identisch sein.

Zitat:

Original geschrieben von eospower

käufer und darlehensnehmer müssen identisch sein.

Habe gerade in meine gestern abgeschlossenen Vertragsunterlagen geschaut und sehe das deshalb anders:

Auch mit laienhaftem Rechtswissen sollte dies Vorgehen m.E. möglich sein, da es sich um mehrere selbständige und unabhängige Rechtsgeschäfte handelt: Kauf(-vertrag), Darlehn(-svertrag); Eigentumsnachweis (Kfz-Brief). Ich glaube, das kommt in diesen Tagen recht häufig vor, dass jemand zwar die Voraussetzungen für die Abwrackprämie erfüllt, sich aber ein neues Auto nicht leisten kann (z.B. denke ich da insbesondere an arme Studenten), und dann springt halt die Omma ein.

[Chauvimodus an] Und so manche Zahnarztgattin oder Apothekertochter bekommt jetzt auch einen Neuen, und die werden garantiert nicht aus eigenem Escada-Handtäschchen bezahlt... :p[/Chauvimodus aus]

ähnlicher Fall bei mir:

Altfahrzeug ist auf meine Großmutter zugelassen, deswegen der Neue auch.

Die Finanzierung des Neuen läuft auch auf meine Großmutter und ich stehe als Bürge mit drinne.

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 12:20

Zitat:

Original geschrieben von Kocham Cie

Zitat:

Original geschrieben von eospower

käufer und darlehensnehmer müssen identisch sein.

Habe gerade in meine gestern abgeschlossenen Vertragsunterlagen geschaut und sehe das deshalb anders:

Auch mit laienhaftem Rechtswissen sollte dies Vorgehen m.E. möglich sein, da es sich um mehrere selbständige und unabhängige Rechtsgeschäfte handelt: Kauf(-vertrag), Darlehn(-svertrag); Eigentumsnachweis (Kfz-Brief). Ich glaube, das kommt in diesen Tagen recht häufig vor, dass jemand zwar die Voraussetzungen für die Abwrackprämie erfüllt, sich aber ein neues Auto nicht leisten kann (z.B. denke ich da insbesondere an arme Studenten), und dann springt halt die Omma ein.

[Chauvimodus an] Und so manche Zahnarztgattin oder Apothekertochter bekommt jetzt auch einen Neuen, und die werden garantiert nicht aus eigenem Escada-Handtäschchen bezahlt... :p[/Chauvimodus aus]

Hm... vielleicht gibt es ja einen aktuellen Fall, in dem Jemand Kauf und Finanzierng komplett trennen konnte ?!? (nicht nur Bürgschaft)

Es soll halt ausgeschlossen werden, dass der Käufer mit der Kreditsumme auch nur ansatzweise belastet wird.

 

am 22. Februar 2009 um 12:42

NOCH EINMAL.

KÄUFER UND DARLEHENSNEHMER MÜSSEN GLEICH SEIN:

PERSON B KANN NUR ALS BÜRGE AUFTRETEN

also bei mir ging das,

Meine mutter kauft den neuen, wird auf sie zugelassen und ich bezahle.

Nur zur Sicherheit steht sie als Bürge in der Finanzierung,

einfach mal beim :) vorbeifahren

am 22. Februar 2009 um 12:48

Was heisst das jetzt konkret, wenn mein aktuelles Auto (das was verschrottet werden soll) auf meinen Vater zugelassen ist und der neue Golf auch auf ihn zugelassen werden muss, mein opa jedoch die Finanzierung vorerst übernimmt, bis ich selbst dann nächstes jahr einspringe? Nicht möglich?

am 22. Februar 2009 um 13:29

Zitat:

Original geschrieben von leelow

Was heisst das jetzt konkret, wenn mein aktuelles Auto (das was verschrottet werden soll) auf meinen Vater zugelassen ist und der neue Golf auch auf ihn zugelassen werden muss, mein opa jedoch die Finanzierung vorerst übernimmt, bis ich selbst dann nächstes jahr einspringe? Nicht möglich?

Schon mal etwas von einem Strohmannkredit gehört?

am 22. Februar 2009 um 14:05

Stroh = JA

Mann = JA

Kredit = JA

Strohmannkredit = NEIN

Also hieße das wohl das es problemlos möglich ist.

Danke.

Zitat:

Original geschrieben von eospower

NOCH EINMAL.

KÄUFER UND DARLEHENSNEHMER MÜSSEN GLEICH SEIN:

PERSON B KANN NUR ALS BÜRGE AUFTRETEN

Leider vollkommen falsch,

es ist möglich. Ist bei mir so gemacht. Ohne Probleme

Kai

am 22. Februar 2009 um 14:11

also ich hatte den fall auch! VW schreibt vor das beim darlehen der fahrzeugbesitzer und der darlehensnehmer identisch sind!

also war so das mein papa das auto zuläßt und darlehensnehmer ist, aber die raten gehen von meinem konto ab! denn kontobesitzer und darlehensnehmer müssen nicht identisch sein...

b ei mir sind halter und kreditnehmer unterschiedlich. kein Thema

bei fragen PN

am 22. Februar 2009 um 14:24

Zitat:

Original geschrieben von Daniel1

also ich hatte den fall auch! VW schreibt vor das beim darlehen der fahrzeugbesitzer und der darlehensnehmer identisch sind!

also war so das mein papa das auto zuläßt und darlehensnehmer ist, aber die raten gehen von meinem konto ab! denn kontobesitzer und darlehensnehmer müssen nicht identisch sein...

da hast du recht das ist ja auch kein problem.

aber der käufer der im kaufvertrag steht sollte auch darlehensnehmer nummer 1 sein.

am 22. Februar 2009 um 14:25

Zitat:

Original geschrieben von KaiBudde

b ei mir sind halter und kreditnehmer unterschiedlich. kein Thema

bei fragen PN

auch das ist kein problem.

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