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Vollkasko - knapp unter Zeitwert - was tun?

Themenstarteram 16. November 2006 um 17:33

Hallo zusammen,

vor genau einer Woche hat mein Sohnemann unserem Meriva die Vorderachse an einer Verkehrsinsel gebrochen.

Abschleppaktion -> Werkstatt Nr. 1 -> Werkstatt Nr. 2 -> Versicherungsgutachter, weiter kam man in einer Woche noch nicht...

Das Gutachten besagt einen Schaden von knapp 12.000,- das Fzg. ist bald 2 Jahre alt und hat knapp 20Tkm.

Die Versicherung sagt, es wäre "reparaturfähig" - also würden bezahlen - ich könnte aber auch den "Fzg.-Rest" z.B. in Zahlung geben und mir den Betrag auszahlen lassen, das wäre meine Entscheidung.

Was tun? Eine teuer zusammengeflickte Kiste weiterfahren und gut? Geld nehmen und etw. neues suchen? Ich hörte etw. von einer 70%-Regelung - also wenn der Schaden mind. 70% des Fzg.-Werts erreicht, hätte ich Anspruch auf dessen Erstattung?

Auf was soll ich achten, wer könnte mich wie übers Ohr hauen?

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14 Antworten

Wär mir neu, dass der Meriva ne Vorderachse hat. Ich ging immer von ner Einzelradaufhängung aus. ;)

Die muss es aber ganz schön mitgenommen haben für 12000 Flocken. Trotzdem würde ich das ganze reparieren lassen. Solange nur Fahrwerkskomponenten ausgetauscht werden...

am 16. November 2006 um 17:50

Eine Frage, die dir hier Keiner so schnell abnehmen kann.

Ordungsgemäße Reparatur in einer Fachwerkstatt scheint dann eine gute Lösung, wenn das Fahrzeug ohnehin noch ein paar Jahre weiter gefahren werden sollte.

Abrechnung nach Gutachten, wenn das Fahrzeug bald verkauft werden sollte, da dürfte der Wertverlust aufgrund des Unfallschadens dann am geringsten sein.

Stellt sich halt die Frage, wie hoch die Kaskoentschädigung, wie hoch der Erlös für den kaputten Wagen und was muss dann noch draufgezahlt werden, für einen unfallfreien Ersatzwagen.

Re: Vollkasko - knapp unter Zeitwert - was tun?

 

Zitat:

Original geschrieben von McPIX

Auf was soll ich achten, wer könnte mich wie übers Ohr hauen?

Die Frage ist geil.

Da legt der dumme Sohnemann die Kiste zusammen,

weil er voll auf eine Verkehrsinsel knallt (reife Leistung).

Und der Pappi hat Angst übervorteilt zu werden.

Zunächst:

Herzlichen Glückwunsch zur Vollkasko.

So dann:

Wo ist Dein Problem?

Entweder Du lässt das Auto reparieren,

oder Du bekommst den ermittelten Zeitwert ausbezahlt.

Beides ist sauber und korrekt.

Wäre die Versicherung nickelig gewesen, so hätte man den Reparaturwert knapp über den Wiederbeschaffungswert gelegt.

Der Gutachter der Versicherung hat es also gut mit Dir gemeint und Dir die Wahl gelassen!

Aber das erkennt halt nicht jeder!

Frage am Rande:

Wie teuer war die Vollkasko für den Meriva?

Gibt es für 300 EUR jetzt 12.000 EUR.

Also für 1 Jahr Prämie den Gegenwert von 40 Jahren einzahlen?

Nur mal so erwähnt, bevor Du Dich übervorteilt fühlst.

Und Deinen Sohnemann wieder besoffen oder bekifft ans Steuer lässt.

Nüchtern baut man solche Unfälle doch nicht, oder ? :confused:

die Frage ist eigentlich relativ einfach: entweder reparieren und nur die SB aufzahlen

oder

auszahlen lassen, Schrott verkaufen und rechnen, was man aufzahlen muß, wenn man sich was anderes holt.

Ich gehe mal davon aus, daß du ausreichend Vertrauen in deine Werkstatt hast, daß die die Rep. auch einwandfrei ausführen. Ein Schaden von 12 Mille ist ja keine Bagatelle mehr. Aber wenn die Werkstatt sauber und gut arbeitet, spricht eigentlich nix gegen eine Reparatur.

Themenstarteram 17. November 2006 um 9:41

Danke soweit für Tipps.

Ein Bekannter (Kfz-Ing.) meint, ich solle eine Reparatur bleiben lassen, wer weiß, wie stark z.B. Getriebe, Kupplg. usw. betroffen sein könnten - Schäden, die sich evtl. erst nach ein paar Monaten einstellen - und dann ist die Garantiezeit rum.

Also gehts auf die Suche nach Ersatz - mal sehen, was dabei herauskommt... ein ähnlich gut ausgest. Fzg. finde ich derzeit kaum...

Zitat:

Original geschrieben von McPIX

Ein Bekannter (Kfz-Ing.) meint, ich solle eine Reparatur bleiben lassen, wer weiß, wie stark z.B. Getriebe, Kupplg. usw. betroffen sein könnten

Das ist eine vernünftige Überlegung.

Themenstarteram 17. November 2006 um 12:35

Nochmals naive Fragen zum Thema "Verrechnung", da steige ich trotz (oder wegen) vieler Infos noch nicht richtig durch:

Die Versich. ermittelte die Rep.-Kosten - gut.

Mir wird geraten, lass es und nimm Geld - gut.

Die Versich. erstellt nun div. Werte: Wiederbeschaff., Restwert... - was passiert damit? Was wird zum Schluß dabei herauskommen? Welcher Wert ist wichtig, hoch zu sein, welcher niedrig?

PS: habe seit 30 Jahren zum ersten mal so eine Aktion - und will nicht unbedingt zum Vers.-Spezialisten werden ;-)

Eigentlich solltest DU von einem solchen Spezialisten betreut werden.

Der sollte dich beraten und den golden Tipp geben.

In Deinem Fall bietet sich unter Berücksichtigung Deines Wunsches Folgendes an:

Der Restwert ist der Wert des Wagens so wie er nach dem Unfall dasteht.

Das Geld bekommst Du wenn Du den im Gutachten stehenden Aufkäufer anrufst und ihm das Fahrzeug innerhalb der dort genanten Frist zum Kauf anbietest.

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert vor dem Unfall.

Von der Versicherung erstattet wird:

Wiederbeschaffungswert - Restwert (den bekommst Du vom Käufer) - SB.

Du hast also den Wiederbeschaffungswert abzgl. der SB in der Hand.

Themenstarteram 17. November 2006 um 14:38

Danke madcruiser,

jetzt habe sogar ich das kapiert - wieso muß das in allen möglichen Berichten/Formularen immer so kompliziert beschrieben werden?

Gern geschehen.

Kompliziert wird im Leben alles spätestens dann, wenn es ein oder gar mehrere Urteile zu einer Sache gibt.

Dann muss versucht werden Rechtssicher formuliert zu werden. Also mit Risiken und Nebenwirkungen.

Und dann wird es für den Laien kompliziert.

Aber dafür kann man sich Sachverstand einkaufen.

Wobei eins natürlich auch klar ist:

nicht notwendigerweise kommt man so auf Null raus. Oft ist der nominelle Wiederbeschaffungswert niedriger als der tatsächliche Preis für ein gleichwertiges Fahrzeug. Evtl. Kosten durch Leihwagen, Fahrtkosten zum Händler, Ummeldung etc. noch nicht eingerechnet.

Ich verstehe zwar die Überlegung, ein solches Fahrzeug aus Angst vor versteckten Schäden nicht reparieren zu lassen - aber dann muss man auch die Nachteile der anderen Möglichkeit bedenken.

Grüßle

~

Und je nach Alter weiß man auch nicht unbedingt, was der neue Gebrauchte in seinem Leben schon so alles hinter sich hatte. Bei meinem Auto weiß ich dagegen, wie alt Lambdasonde, Endtopf, Achsmanschetten, Bremsen... sind und dass in nächster Zeit der Kühler und - so befürchte ich - die Kupplung zu erneuern sind.

Im schlimmsten Fall erwischt man dagegen einen totgeheizten Vertreterwagen, bei dem der Händler den Kilometerstand zurückgedreht hat und der dann alle paar Tausend km ein neues teures Wehwehchen hat, bevor nach einem Jahr der Zahnriemen reißt und man schon wieder ein neues Auto sucht...

MfG, HeRo

Themenstarteram 17. November 2006 um 20:55

Nun, mein Meriva war noch nicht mal 2 Jahre alt und hatte keine 20tkm - also will ich mir wieder was ähnliches zulegen. Da sollte ein weilchen Ruhe sein...

Umso mehr hat das von HeRo und mir gesagte Gültigkeit.

~

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