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VOLLKASKO-SCHADEN bei nagelneuem Golf mit 550 km

Themenstarteram 18. November 2014 um 18:48

Hallo Motor-Talker,

habe eine Vollkasko-Versicherung/VKV mit 100 Euro SB für meinen nagelneuen Golf (550 km auf der Uhr) abgeschlossen.

Nach ein paar Tagen im Besitz des neuen Wagens, setze ich ihn bei der Ausfahrt aus der Garage an die Wand. Lack ab und 10cm lange Beule als Ergebnis!

Ich fahre zum Lackprofi, der mir ein mündliches Angebot über ca. 600 Euro macht. Er rät mir jedoch - da absoluter Neuwagen - ich solle zu VW fahren und dort einen Kostenvoranschlag machen lassen. Ich hätte bei einem derart neuen Auto Anspruch auf einen neuen Kotflügel und müßte nicht "Ausbeuelen und Spachtelmasse" akzeptieren. Danach könne ich ja immer noch entscheiden, ob ich

- die Reparatur bei ihm machen lasse

- bei VW reparieren lasse oder

- fiktiv abrechnen wolle

Genau so hab ich's gemacht. Bin zu VW und die haben mir einen KVA über 1800 Euro erstellt - ohne Fotos!

Den habe ich der Versicherung eingereicht. Wenige Tage später Anruf: "Uns fehlen die Fotos! Die brauchen wir, fahren sie bitte zu VW - haben die bestimmt vergessen beizulegen!"

Bei VW wurde mir dann gesagt: "Sorry, bei einem KVA machen wir keine Fotos. Das müssen sie selbst machen. Wo ist der Unterschied ob ich die jetzt schiesse oder sie?"

Ich nach Hause, Fotos geschossen und zur Versicherung geschickt!

Ich habe mitgeteilt, das ich fiktiv abrechnen möchte (Gründe dafür aber keine genannt - ich habe bei dieser Versicherung einige Policen und seit über 15 Jahren keinen einzigen Schadensfall gehabt. Eine weitere neue Police steht derzeit an. Ich möchte nun wissen, wie sich die Versicherung verhält, wenn ich mal etwas von denen will. Und das ist, finde ich, anhand einer s.g. "fiktiven Abrechnung" sehr leicht festzustellen.

Antwort habe ich noch keine - müßte täglich eintreffen!

Aber Fragen habe ich, wie Ihr Euch vorstellen könnt:

1.) War es OK, dass ich die Fotos selbst geschossene habe (3 vom Schaden, plus Nummernschild und von der Uhr mit den 550 km)?

2.) Was soll ich mich verhalten, wenn die Versicherung den KVA von VW (!!) aufgrund der Schadenhöhe nicht anerkennt und mich stattdessen zum Lackspezi schicken will? Wie sind dann meine Pflichten und Rechte?

3.) Bis zu welcher Gesamtsumme sollte ich mich von der Versicherung "'runterrechnen" lassen. Sollte ich zB ein Angebot für 1200 Euro (rein fiktiv angenommene Summe) annehmen? Oder müßte ich gar mit einem weit geringeren "Lack-Profi-Preis" einverstanden sein?

4.) Alles läuft am Ende darauf hinaus (denke ich): "Wie verbindlich für die Versicherung ist der offizielle KVA einer offiziellen und großen VW-Filiale (immerhin war das ja kein Gefälligkeitsgutachten einer "Klitsche")?

Mit welchen Abzügen muß man in solchen Fällen rechnen (von der MWST einmal abgesehen) und was kann man tun, wenn man mit der angebotenen Summe nicht einverstanden ist?

Ich bedanke mich bei den Lesern und jenen, die vielleicht antworten möchten und können!

VIELEN DANK!

Beste Antwort im Thema

der Versicherung ist es völlig wumpe, wer die Fotos macht. Wichtig ist nur, dass die unfallbedingten Beschädigungen darauf zu erkennen sind.

Mal Hand aufs Herz, bei älteren Fahrzeugen könnt ich das ja verstehen aber dein Auto ist gerade so aus dem Werksgebäude rausgerollt und du willst anfangen, da mit Spachtelmasse dran rumzufrickeln, wenn Du anrecht auf einen neuen Kotflügel hast??? - Würde ich persönlich ja nicht machen.

Abgesehen davon wird die Versicherung den Reparaturweg sicher nicht beschneiden. Wenn der Lacker sagt, das du bei dem Schaden einen neuen Kotflügel bekommst (weil halt nicht nur der Lack oberflächlich beschädigt ist), dann wird das auch die Versicherung so bestätigen.

Den Reparaturweg werden die im Regelfall, wenn der zweifelsfrei i O ist, nicht beschneiden, nur die Stundensätze und Aufschläge sowie Verbringungskosten.

Ich könnt mir aber vorstellen, das eine fiktive Abrechnung sich schnell durch die Hochstufung rächt, es sei denn du hast einen Rabattschutz eingekauft

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Und wie fallen am Mittwoch und/oder am Samstag die Lottozahlen aus.

Bei fiktiver Abrechnung kannst Du Dir die MwSt. schon mal abschminken. Ebenso etwaige Verbringungskosten.

Warte doch einfach ab, bis die Versicherung sich gemeldet hat und mach Dir dann Gedanken. Die Zeit kannst Du ja mit dem Lesen der Versicherungsbedingungen überbrücken. Wirst Dich wundern, was da alles drinsteht.

Gruß

Peter

Frage, ist das KFZ geleast oder finanziert ?

ääähhhhhh,

fiktive abrechnung beim kasko schaden????

denke das gibt es nur beim haftpflichtschaden???????????

aber warten wir mal ab,was sv manu aka vers lilly schlaues dazu zu sagen hat :D

Zitat:

@Gunny-Highway schrieb am 18. November 2014 um 20:31:47 Uhr:

ääähhhhhh,

fiktive abrechnung beim kasko schaden????

denke das gibt es nur beim haftpflichtschaden???????????

aber warten wir mal ab,was sv manu aka vers lilly schlaues dazu zu sagen hat :D

Lilly ist Manu ????

Bloß nicht, Manu hatte aber anders ihre Kommentare abgefasst. Bist Du sicher ?

ne,bin ich nicht

aber wenn du auf der einen seite ihr allwissenden kommentare hast und auf der andren die ganzen aus den fingern gesaugten fiktiven geschichten/fragen.........................

oder sie ist die tochter vom bootsmann, bei dem was die beiden so erleben, evtl auch nicht so abwegig

Fiktiv gib es auch bei der VK, must nur außer der MWST noch die SB abziehen und evtl auf die Höherstufung achten

Grüße

Klaus

am 18. November 2014 um 21:18

Fiktive Abrechnung in Kasko:

Erforderliche Instandsetzungskosten - durchschnittliche Stundenverrechnungssätze - keine Mehrwertsteuer - abzüglich SB

Alter des Fahrzeuges oder Km-Stand spielen da keine Rolle

ah,ok,danke

Hey.. Du kannst auch über die Vollkaskoversicherung fiktiv abrechnen.

Bei deinem jungen Auto bekommst du auch über die Kasko die Stundensätze von VW anerkannt, keine Sorge. Unter Umständen werden aber Verbringungskosten, UPE-Aufschläge oder Lackaufschläge abgezogen.

Warte einfach die Regulierung deiner Versicherung ab und dann melde dich ggf. wieder.

Ansonsten zu deinen Fragen:

1. Ist egal wer die Fotos macht, hauptsache man erkennt den Schaden

2. Siehe oben, eigentlich sollte es da keine Probleme geben

3. Stundensätze von markengebundener Fachwerkstatt müssen anerkannt werden, evtl. gibt es jedoch in deiner Nähe einen günstigeren VW-Reparaturbetrieb, dann wäre Verweis zulässig

4. mach dir mal keine Gedanken, bei dem Alter und dem geringen Schaden kommt kein Gutachter raus, das Angebot mit guten Fotos ist ausreichend

der Versicherung ist es völlig wumpe, wer die Fotos macht. Wichtig ist nur, dass die unfallbedingten Beschädigungen darauf zu erkennen sind.

Mal Hand aufs Herz, bei älteren Fahrzeugen könnt ich das ja verstehen aber dein Auto ist gerade so aus dem Werksgebäude rausgerollt und du willst anfangen, da mit Spachtelmasse dran rumzufrickeln, wenn Du anrecht auf einen neuen Kotflügel hast??? - Würde ich persönlich ja nicht machen.

Abgesehen davon wird die Versicherung den Reparaturweg sicher nicht beschneiden. Wenn der Lacker sagt, das du bei dem Schaden einen neuen Kotflügel bekommst (weil halt nicht nur der Lack oberflächlich beschädigt ist), dann wird das auch die Versicherung so bestätigen.

Den Reparaturweg werden die im Regelfall, wenn der zweifelsfrei i O ist, nicht beschneiden, nur die Stundensätze und Aufschläge sowie Verbringungskosten.

Ich könnt mir aber vorstellen, das eine fiktive Abrechnung sich schnell durch die Hochstufung rächt, es sei denn du hast einen Rabattschutz eingekauft

Themenstarteram 19. November 2014 um 12:49

Möchte mich bei Allen bedanken, die sich die Mühe gemacht haben zu antworten. Sehr nett und sehr hilfreich!

VIELEN DANK für die Mühe!

Sobald ich etwas von der Versicherung höre, melde ich mich mit dem Resultat!

Danke, Leute!

NG2

am 19. November 2014 um 18:28

Zitat:

@beachi schrieb am 19. November 2014 um 00:42:00 Uhr:

Hey.. Du kannst auch über die Vollkaskoversicherung fiktiv abrechnen.

…..

3. Stundensätze von markengebundener Fachwerkstatt müssen anerkannt werden, evtl. gibt es jedoch in deiner Nähe einen günstigeren VW-Reparaturbetrieb, dann wäre Verweis zulässig

Woher nimmst du die Gewissheit, dass der Versicherer bei fiktiver Abrechnung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt berücksichtigen muss?

vermutlich aus der verwechslung von kasko und haftpflicht..

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