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Vollkasko Versicherung kündigt im laufenden Vertrag

Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 21:14

Zuerst zur Vorgeschichte:

Ende 2011 hatte ich bei einem gewerblich verliehenen, Vollkaskoversicherten Wohnmobil einen durch grobe Fahrlässigkeit des Mieters/Fahrers verursachten Totalschaden (sein Frau hat während der Fahrt auf dem Gaskocher Kaffee gekocht). Das 7 Monate alte Wohnmobil ist abgebrannt, Schaden 85.000EUR.

Wurde reguliert, ich wurde von 45% auf M hochgestuft, soweit so schlecht. Mir wurde mitgeteilt dass gegen den Fahrer rechtliche Schritte eingeleitet wurden, naja, nicht mein Problem.

Dann habe ich ein neues Womo (Neuwert 110.000EUR) versichert, alles so weit problemlos. Die Prämie allerdings fast 4000EUR/Jahr bei 3000EUR Selbstbeteiligung, gewerbliche Vermietung.

Vor kurzem hatte ich bei dem WoMo einen Steinschlagschaden in der Frontscheibe rechte Seite unten. Gemäss eines grossen Reparaturunternehmens liegen die Kosten bei ca. 150EUR.

Alternative wäre der Scheibentausch für 9500EUR gewesen, bei der Selbstbeteiligung allerdings sinnlos.

Ich habe mit denen vereinbart dass ich die Kosten selbst bezahle, dies wurde mir per Mail bestätigt.

Der Monteur war während meiner Abwesenheit da und alles war gut, allerdings lag keine Rechnung oder Arbeitsrapport da und es kam auch keine.

Letzte Woche habe ich nachgefragt, mir wurde gesagt man habe es dann doch einfach mit der Versicherung abgerechnet, sei vom System her einfacher und koste ja nicht.

Gleichentags kam die Kündigung der TK und VK Versicherung da ein Schaden bezahlt wurde, laut deren Auskunft betrug die Rechnung allerdings um die 450EUR da angeblich mehrere Schäden repariert wurden.

Der damalige Mieter hat Insolvenz gemacht und bei dem ist für die Versicherung nichts mehr zu holen.

Leider nimmt mich wegen der hohen Schadenssumme aus 2011 keine andere Versicherung.

Frage:

-Wieso kann die Versicherung wegen so einer Lapalie kündigen?

-Wieso bezahlt die ohne Nachfrage irgendwelche Schäden welche ich noch nicht einmal gemeldet hatte?

-Kann ich die Versicherung juristisch zwingen mich wieder zu nehmen?

Beste Antwort im Thema

Juhu, der Märchen-Onkel ist wieder auf dem Schirm. :D

 

Jetzt wird es wieder lustig. :p

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Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Frage:

-Wieso kann die Versicherung wegen so einer Lapalie kündigen?

weil du ihr, mit deiner unterschrift unter dem versicherungsvertrag, im schadensfall ein sonderkündigungsrecht eingeräumt hast....dabei ist es egal ob die nun 1€, 1000€ oder 100000€ zahlen!

Themenstarteram 17. Dezember 2013 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

Frage:

-Wieso kann die Versicherung wegen so einer Lapalie kündigen?

weil du ihr, mit deiner unterschrift unter dem versicherungsvertrag, im schadensfall ein sonderkündigungsrecht eingeräumt hast....dabei ist es egal ob die nun 1€, 1000€ oder 100000€ zahlen!

Es gab ja von meiner Seite her keinen gemeldeten Schadensfall, das ist ja das was mich ärgert. Nur weil da eine Firma mehr Geld scheffeln will. Aber die kriege ich jetzt wegen Betrug dran, schliesslich habe ich ja alles schriftlich.

Wer entscheidet wann ein Schaden vorliegt?

Wie hat man mir dann einen Vertrag gegen wenn man mich nicht als Kunde haben will?

Juhu, der Märchen-Onkel ist wieder auf dem Schirm. :D

 

Jetzt wird es wieder lustig. :p

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Juhu, der Märchen-Onkel ist wieder auf dem Schirm. :D

Jetzt wird es wieder lustig. :p

dachte ich auch gerade.aber du warst schneller:D

Zitat:

Leider nimmt mich wegen der hohen Schadenssumme aus 2011 keine andere Versicherung.

Frage:

-Wieso kann die Versicherung wegen so einer Lapalie kündigen?

-Wieso bezahlt die ohne Nachfrage irgendwelche Schäden welche ich noch nicht einmal gemeldet hatte?

-Kann ich die Versicherung juristisch zwingen mich wieder zu nehmen?

1.Nach Schadensregulierung können die kündigen.

2. Kann es sein, dass die Werkstatt die die Scheibe repariert hat, mit der Versicherung zusammenarbeitet?

3. Wen willst du denn juristisch zur Wiederaufnahme zwingen, die Versicherung? Die sagen, mach mal! Macht keinen Sinn such dir lieber ne neue Versicherung. Hier: "http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/BJNR102130965.html" im § 5 Abs. 4 nachlesen, wann dich eine Versicherung ablehnen darf.

Zitat:

Original geschrieben von Siggi1803

Juhu, der Märchen-Onkel ist wieder auf dem Schirm. :D

Jetzt wird es wieder lustig. :p

Jetzt hätte ich auch fast zum Thema geantwortet.

Erst dank deines Posts sah ich WER der TE ist.:D:p

Egal ob Märchen oder nicht ...

Im geschilderten Fall würde ich den Scheibenservice in Regress nehmen, weil der, entgegen der Weisung, sich an die Versicherung gewendet hat.

Ich verstehe hier die Empörung des TE nicht, lt VVG haben beide Vertragspartner das Recht, nach einem Schadenfall den Vertrag zu kündigen.

 

Wenn der VN das macht, ist es für die meisten User hier i.O.

 

Wenn der Versicherer das macht, ist das Geschrei groß.

 

@TE

Selbst wenn Du den Schaden selber regeln wolltest, wäre bei nächsten Schaden der Vertrag so oder so vom Versicherer gekündigt worden.

 

Woher weiß die Werkstatt überhaupt, wo er versichert ist?

Themenstarteram 18. Dezember 2013 um 19:30

Das war keine Autowerkstatt, das war eine Deutschland bzw. Europaweit tätige Firma die Glasscheiben vor Ort austauscht oder repariert.

ICH habe von dieser Firma schriftlich (per Mail) ein Angebot bekommen für die Reparatur EINES Steinschlages, und es war definitiv nur einer mit 2,9mm Durchmesser ohne Risse, mit der Vereinbarung Reparatur auf Rechnung des Kunden, also meiner Firma. So steht es geschrieben und so ist es für mich verbindlich.

Somit steht für mich fest dass das kein Schadensfall sein kann, ich habe ihn nicht gemeldet und wollte ihn selber zahlen.

Vor allem wundert mich wo die hohe Summe her kommt. Der Monteur meinte er macht das immer mit der Versicherung, das sei ihm lieber, auch wegen der Provision.

Wie am die Versicherung erfährt? Zentralruf der Versicherung.

Man muss ja das Kennzeichen des Fahrzeuges bei Auftragsvergabe angeben.

Zu was ich die Versicherung zwingen will: Da es ja keinen Schaden darf, können die ja nicht einfach kündigen denn dann gab es ja keinen Grund, dann gilt die ordentliche Ablaufzeit in 2015.

Das Problem ist dass das WoMo derzeit in Spanien/Portugal unterwegs ist und erst im Februar zurück kommt. Die Leasing-Firma verlangt unbedingt VK-Versicherung.

Wenn das WoMo zurück ist wird es ohnehin per Mitte Jahr in Frankreich versichert da deutlich günstiger, aber dazu muss es 2 Jahre alt sein.

Naja, mal sehen, ich habe heute alle 18 anderen Verträge, sowie alle anderen Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Hausrat, Gebäude) bei denen zur Hauptfälligkeit gekündigt, sind fast 20.000EUR Prämien pro Jahr die wegfallen... und das nach über 8 Jahren bei denen... Zum Glück ist die Rechtsschutz Versicherung woanders und die haben eine Gutsprache geschickt heute.

->Anwalt freut sich :)

Zitat:

Original geschrieben von martinde001

 

->Anwalt freut sich :)

Er würde sich freuen, wenn es ihn gäbe. :p

Moin,

was mich wundert - ein Monteur/ eine Firma kann NICHT einfach einen Schaden melden und diesen dann abrechnen.

Dies ist nur möglich, wenn VOR Beseitigung des Schadens eine Schadenabtretungserklärung durch den Versicherungsnehmer unterschrieben wurde.

Zwischen reparierender Firma und Versicherung besteht ohne Abtretungserklärung kein Geschäftsverhältnis.

 

Was ist also wirklich los?

 

Grüße

Lexley

Themenstarteram 19. Dezember 2013 um 15:53

Ich habe nie irgendwas unterschrieben und in der Mail steht ganz klar: Rechnung zu Kunde. Gesamtbetrag EUR 150 +MWST.

 

Heute mal wieder mit der Versicherung gestritten, mal sehen, ich glaube am anderen WoMo lasse ich die Scheibe wechseln, kostet ja "nur" 7600EUR bei 500Eur Selbstbehalt...

Mal abwarten was passiert jetzt...

Zitat:

Original geschrieben von Lexley

Zwischen reparierender Firma und Versicherung besteht ohne Abtretungserklärung kein Geschäftsverhältnis.

Die stecken doch alle unter einer Decke... :D

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