- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Vollkaskoschaden / Berücksichtigung Restwert bei Reparatur korrekt?
Vollkaskoschaden / Berücksichtigung Restwert bei Reparatur korrekt?
Hallo Zusammen,
ich hatte letzte Woche leider einen Auffahrunfall, wobei ich meinem Vordermann aufgefahren bin.
Soweit, so schlecht. Glücklicherweise bestand zum Unfallzeitpunkt noch die Vollkaskoversicherung für mein Fahrzeug (Ford Fiesta MK5, BJ 2005, 1.4 L, ca. 96tkm).
Das Fahrzeug wurde bereits von einem Gutachter besichtigt.
Instandsetzungskosten lt. Gutachten EUR 5,800.00.
Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges lt. Gutachten EUR 5,400.00.
Somit bescheinigt die Versicherung einen wirtschaftlichen Totalschaden. Meine erste Überlegung war, die fehlenden 400 EUR selbst zu übernehmen und das Fahrzeug reparieren zu lassen. Allerdings hat mir die Versicherung mitgeteilt, dass sie bereits ein Angebot für das Fahrzeug i.H.v. EUR 1,300.00 vorliegen haben, das gegen den WBW verrechnet wird.
Im Veräusserungsfall wäre das m.E. i.O., da ich letztlich i.H. des WBW entschädigt wäre und somit nicht schlechter gestellt als vor dem Unfall.
Wie sieht das allerdings im Falle einer Reparatur aus?
Ist die Verrechnung der Versicherungsleistung aus der Vollkasko mit dem angegebenen Restwert auch im Falle der Reparatur korrekt? Falls ja, würde meine Zuzahlung ja auf rund EUR 1,700.00 ansteigen (WBW - Restwert = Versicherungsleistung; Instandsetzungskosten – Versicherungsleistung = Eigenanteil).
Den Selbstbehalt der VK habe ich erstmal außer Acht gelassen, da dieser m.E. an der Grundannahme nichts ändert.
Darf die Versicherung also auch im Falle der Instandsetzung bei einem Vollkaskoschaden den theoretischen Restwert von der zu leistenden Summe einbehalten?
Vorab schonmal vielen Dank für Eure Unterstützung.
Gruss
Beste Antwort im Thema
Hi,
die Entschädigungsobergrenze ist bei Kasko-Schäden stets der Wiederbeschaffungswert.
Lässt Du eine Reparatur vornehmen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigt, lässt der Versicherer den Wagen üblicherweise nochmal nachbesichtigen, um zu prüfen, ob die Reparatur sach- und fachgerecht erfolgt ist.
Ist das der Fall, wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich SB, ohne Abzug des Restwerts reguliert.
Allerdings sind bei Kasko-Schäden immer die konkreten Bestimmungen im Vertrag entscheidend.
Eine 130% Grenze gibt es im Kasko-Fall nicht.
Gruß
Hafi
Ähnliche Themen
11 Antworten
also erstens ist deine rechnung falsch, da du im falle des verkaufs ja den restwert auch dazu noch bekommst und zweitens kannst du glaub bis 30% über dem WBW das auto reparieren lassen. diese info bekam ich in einem ähnlichen fall (allerdings ein haftpflichtschaden) mal von einem schadensbearbeiter der eigenen gesellschaft. somit würde bei dir lediglich die sb hängen bleiben.
aber sicher meldet sich noch jemand zu wort, der dir hier eine verbindlichere aussage über den prozentualen anteil sagt, den eine reparatur den WBW übersteigen kann (falls kasko und haftpflicht überhaupt gleich reguliert werden)
Zitat:
also erstens ist deine rechnung falsch, da du im falle des verkaufs ja den restwert auch dazu noch bekommst und zweitens kannst du glaub bis 30% über dem WBW...
Vielen Dank für Deine Antwort.
Die Versicherung hat mir vorab telefonisch mitgeteilt, dass sie unabhängig davon, ob ich das Fahrzeug reparieren lasse, lediglich den WBW abzgl. des theoretischen Restwertes regulieren wird.
Somit bliebe im Falle der Reparatur ja der Restwert im Fahrzeug und die Differenz zw. Versicherungsleistung und Instandsetzungskosten lt. Gutachten ist dann eben EUR 1,700.00.
Wenn ich hier eine Rechen-/Denkfehler habe, kann ich diesen leider noch nicht finden...
Die Frage ist, ob das so richtig ist oder ob die Versicherung bei einem Vollkaskoschaden im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens bis zur Höhe des WBW lt. Gutachten leisten muss, wenn das Fahrzeug repariert und eben nicht veräussert wird.
Die 130% Regelung gilt soweit ich weiss nur bei Haftplichtschäden, nicht bei Kasko (hatte ich zumindest bislang so aus diversen MT Beiträgen herausgelesen.
Ich habe gerade nochmal mit meiner Versicherung gesprochen.
Lt. deren Aussage würde bei einer Reparatur der Restwert des Fahrzeugs nicht in Abzug gebracht, d.h. die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten bis zur Höhe des WBW (abzgl. SB).
Je nachdem, was final im Gutachten steht, werde ich das Fzg. wohl Instand setzen lassen und gut ist.
Vielen Dank
Gruss
Hi,
die Entschädigungsobergrenze ist bei Kasko-Schäden stets der Wiederbeschaffungswert.
Lässt Du eine Reparatur vornehmen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigt, lässt der Versicherer den Wagen üblicherweise nochmal nachbesichtigen, um zu prüfen, ob die Reparatur sach- und fachgerecht erfolgt ist.
Ist das der Fall, wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich SB, ohne Abzug des Restwerts reguliert.
Allerdings sind bei Kasko-Schäden immer die konkreten Bestimmungen im Vertrag entscheidend.
Eine 130% Grenze gibt es im Kasko-Fall nicht.
Gruß
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Hi,
die Entschädigungsobergrenze ist bei Kasko-Schäden stets der Wiederbeschaffungswert.
Lässt Du eine Reparatur vornehmen, die den Wiederbeschaffungswert übersteigt (...)
Vielen Dank Hafi, das bestätigt die Aussage meiner Versicherung.
Prinzipiell möchte ich das Fahrzeug reparieren lassen.
Allerdings weist der Gutachter in seinem Gutachten auf ein verbleibendes Reparaturrisiko hin:
„Die Besichtigungsbedingungen waren unzureichend. Am Standort des Fahrzeugs bestand keine ausreichende Untersuchungsmöglichkeit, sodass ein Reparaturrisiko verbleibt. Das Fahrzeug konnte nicht mit Hilfe einer Hebebühne bzw. Grube von unten besichtigt und untersucht werden.“
Unabhängig davon, dass ich diese Argumentation nur bedingt nachvollziehen kann - das Fahrzeug ist zwar nicht fahrbereit aber rollfähig, steht aber in einer Ford-Werkstatt, die sowohl den Schlüssel, wie auch die notwendigen Einrichtungen hat - verbleibt somit ein gewisses Restrisiko, dass entweder die tatsächlichen Reparaturkosten die im Gutachten angegebenen übersteigen könnten oder eine Reparatur am Ende doch nicht möglich ist.
Somit bleibt für mich die Frage, reparieren oder abwickeln und ein „neues“ Gebrauchtfahrzeug erwerben. Klar, dass ich diese Frage nur selbst beantworten kann. Wie sind aber Eure Erfahrungswerte? Ist es realistisch, dass der im Gutachten angegebene Reparaturaufwand trotz der genannten Einschränkungen bei der Untersuchung eingehalten werden kann?
Inwieweit kann ich davon ausgehen, dass durch eine fachgerechten Reparatur basierend auf dem Gutachten das Fahrzeug wieder in den Zustand vor Unfall versetzt werden kann?
Nochmal kurz die Fakten:
Ford Fiesta, EZ 08/05, 96,000km
Unfallhergang:
Frontal in das Heck eines BMW X3 gerutscht (Airbags haben nicht ausgelöst).
Reparaturkosten lt. Gutachten EUR 5,775.- (inkl. MwSt.)
WBW (differenzbesteuert) EUR 5,450.- (inkl. MwSt.)
Restwert EUR 1,366.- (inkl. MwSt.)
Schadenbild lt. Gutachten:
„Motorhaube gestaucht, Stoßfänger vorne gebrochen, Querträger vorne deformiert, Frontmodul gebrochen, Scheinwerfer links und rechts gebrochen, Kühler und Klimakondensator beschädigt, Lüfter beschädigt, Klimaleitung geknickt, Saugrohr beschädigt, Motor springt nicht an, Längsträger vorne links unten verformt, Längsträger vorne links und vorne rechts oben verformt.“
Vielen Dank noch mal für Eure Unterstützung.
Deine Werkstatt ist sicherlich nicht abgeneigt, die Reparatur an deinem Fahrzeug durchzuführen. Aufgrund der von dir genannten Daten und auch unter Berücksichtigung des von Sachverständigen dargestellten Reparaturrisikos dürfte sicherlich eine Einigung mit deiner Werkstatt zu erzielen sei, eine sach- und fachgerechte Reparatur zum Festpreis von 5400 Euro auszuführen.
Hallo,
ob Du den Wagen reparieren lässt oder nicht ist Ermessenssache.
Alternativ könntest Du auch das eine oder andere Gebrauchtteil einbauen lassen.
Jedoch wird dann auch die Versicherung Kürzungen bei den Zahlungen vornehmen was im Kaskoschadensfall auch rechtens ist.
Wichtig wäre dass Du das mit deiner Werkstatt genau absprichst ob die den Wagen zum Preis von 5.400,00 € sach-und fachgerecht reparieren können oder nicht.
Vielleicht sind ja auch nicht alle Teile beschädigt wo im Gutachten enthalten sind, der SV wollte vermutlich auch kein Risiko eingehen und deklarierte das Fahrzeug deshalb auch als Totalschaden.
Gruß
fordfuchs
Bevor Du einen Reparaturauftrag erteilst (bei dem Du letztlich das Kostenrisiko selbst trägst, soweit es den WBW übersteigt), solltest Du auch bedenken, was Du hinterher mit dem Wagen vorhast.
Ist es zweckmäßig ein Auto, das rund 5500 EUR wert ist, für 5800 reparieren zu lassen?
Der Wagen ist damit später kaum noch zu verkaufen.
Da solltest Du ihn schon sehr lieb haben, denn ihr werdet lange zusammen sein...
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von SWRmunich
Somit bleibt für mich die Frage, reparieren oder abwickeln und ein „neues“ Gebrauchtfahrzeug erwerben. Klar, dass ich diese Frage nur selbst beantworten kann. Wie sind aber Eure Erfahrungswerte? Ist es realistisch, dass der im Gutachten angegebene Reparaturaufwand trotz der genannten Einschränkungen bei der Untersuchung eingehalten werden kann?
Inwieweit kann ich davon ausgehen, dass durch eine fachgerechten Reparatur basierend auf dem Gutachten das Fahrzeug wieder in den Zustand vor Unfall versetzt werden kann?
Du möchtest einen 5 Jahre alten Ford Fiesta mit einem prognostizierten (geschätzen) Schaden von 5.775 Euro reparieren lassen ??
Das sind in echten Geld gerundet 11.300 DM !! bei einem WBW von 10.660 DM
SWRmunich gehe bitte noch mal in dich.......
Der einziger, der hier einen Vorteil hat, ist die Werkstatt.
Du ganz bestimmt nicht.
Dein Auto ist nach dieser Reparatur, auch wenn Sie fach-und sachgerecht durchgeführt wurde mindestens 1.500 Euro weniger am Gebrauchtfahrzeugmarkt wert.
Deine Überlegungen hier sind absolut unwirtschaftlich, so toll kann der Fiesta gar nicht sein das sich so eine Aktion (für dich) lohnt.
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
Hallo,
ob Du den Wagen reparieren lässt oder nicht ist Ermessenssache.
Alternativ könntest Du auch das eine oder andere Gebrauchtteil einbauen lassen.
Jedoch wird dann auch die Versicherung Kürzungen bei den Zahlungen vornehmen was im Kaskoschadensfall auch rechtens ist.
Wichtig wäre dass Du das mit deiner Werkstatt genau absprichst ob die den Wagen zum Preis von 5.400,00 € sach-und fachgerecht reparieren können oder nicht.
Vielleicht sind ja auch nicht alle Teile beschädigt wo im Gutachten enthalten sind, der SV wollte vermutlich auch kein Risiko eingehen und deklarierte das Fahrzeug deshalb auch als Totalschaden.
Gruß
fordfuchs
Und wer soll hier das Risiko eingehen und tragen?
SWRmunich oder wer?
Mensch Kollege, wie kannst du hier als Fachmann so eine "Empfehlung" abgeben....
Das ist die zwingende Aufgabe des KFZ- SV den Kunden hier auf solche Risiken aufmerksam zu machen.
Wenn du als KFZ SV nicht, wer dann??
Die Werkstatt freut sich nur über den Auftrag und kommt schon an Ihr Geld.
Die Arschkarte hat hinterher der Kunde und kein anderer.
Und der ist Laie und muss fachlich richtig aufgeklärt werden.
Gruß
Delle
Danke Euch Allen!
Die Einschätzung, dass eine Reparatur wirtschaftlich reichlich blödsinnig wäre, hatte sich bei mir zwischenzeitlich bereits gefestigt, insbesondere auch wegen des bestehenden Reparaturrisikos.
Und mein Herz hängt auch nicht wirklich an dem kleinen Fiesta.
Der war bisher das Auto meiner Frau, bevor sie sich meinen neuen Passat Variant (berechtigterweise) unter den Nagel gerissen hat.
Ein dreitüriger Fiesta ist mit kleinem Kind einfach nicht so praktisch wie ein Passat.
Ich habe gestern abend nochmal meine Argumente vorgebracht und war wohl auch überzeugend.
Die Entscheidung ist somit gefallen. Der Fiesta wird abgewickelt, wir werden noch ein paar Euro auf die Versicherungssumme und den Restwert aus Verkauf drauflegen und uns einen "neuen" Gebrauchten holen.
Definitiv mit 4/5 Türen, damit ich meinen Zwerg zukünftig bequemer in den Kindersitz bekommen :-)
Euch allen nochmal vielen Dank für Eure Informationen. Es war wirklich sehr hilfreich!
Viele Grüße
SWRmunich