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Vollkasto SF-Abstufung nach Unfall
Hallo,
meine Freundin hatte mit meinem Auto auf der Autobahn eine Begegnung mit der Leitblanke. Ein anderer PKW hatte sie vermutlich übersehen und war direkt vor ihr auf die linke Fahrbahn gezogen. Dabei hat sie sich sich erschrocken, stark gebremst und ist, um eine Kollision mit dem anderen PKW zu vermeiden, an die Leitplanke gefahren. Leider hat sie nur Fragmente des Kennzeichens, so dass der Fahrzeughalter durch die Polizei wahrscheinlich nicht ermittelt werden kann. Ich rechne deshalb schon mal mit einer Rückstufung der SF-Klasse.
1. Frage: Ist die Rückstufung - ich habe aktuell die SF-12 - abhängig von der Schadenshöhe? Ich schätze, dass der Schaden bei ca. 8-10 T€ liegt.
2. Frage: Meine Haftpflicht-Einstufung ist davon aber nicht betroffen?
3. Frage: Wenn ich nach der Schadensregulierung für die Vollkasko z. B. auf die SF-6 zurückgestuft werde, danach die Vollkasko kündige und in X Jahren mit einem anderen Auto wieder eine Vollkasko abschließe, steige ich dann wieder mit der SF-6 ein, oder wird das dann SF-6+X sein.
Vielleicht kann mir jemand die Fragen, oder einen Teil davon, beantworten.
Arne
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12 Antworten
-Die ruckstufunfung richtet sich nach 1. Unfall ( bei 2 Unfällen in einem Jahr wird noch schlechter gestuft) ,nicht der Höhe des schadens. Selbst wenn nur 1euro gezahlt wird wird schlechter gestuft. Du kannst den Schaden aber zurück kaufen und dann wird nicht Ruck gestuft .
2. Doch da öffentliches Eigentum beschädigt wurde , wird HP und vk schlechter gestuft. Sofern du vk Inanspruch nimmst
zu 1.
hat Vanga beantwortet.
zu 2.
wenn die Leitplanke beschädigt ist, kommt eine Rechnung von der Autobahnmeisterei, = KH.
zu 3.
Die Rückstufungstabellen sind bei den einzelnen Versicher recht unterschiedlich, auch abhängig von den einzelnen Tarifen (Basis - Premium).
Nacht etwa 2 Jahren ohne VK sollte die Einstufung der VK wieder wie die KH sein.
Hallo vanguardboy,
öffentliches Eigentum wurde vermutlich nicht stark genug beschädigt, dass ich dafür in was zahlen müsste. Die Leitplanke hat nur Farbspuren. Die Polizei meinte, dass sie das nicht weiter verfolgen werden, da der Schaden zu gering sei.
Also wird sich bei der Haftpflicht die Einstufung nicht ändern?
Wenn keine Ansprüche gestellt werden, wird natürlich die KH nicht hochgestuft.
Zitat:
@Fire.Ball schrieb am 7. Juni 2015 um 13:20:47 Uhr:
1. Frage: Ist die Rückstufung - ich habe aktuell die SF-12 - abhängig von der Schadenshöhe? Ich schätze, dass der Schaden bei ca. 8-10 T€ liegt.
2. Frage: Meine Haftpflicht-Einstufung ist davon aber nicht betroffen?
3. Frage: Wenn ich nach der Schadensregulierung für die Vollkasko z. B. auf die SF-6 zurückgestuft werde, danach die Vollkasko kündige und in X Jahren mit einem anderen Auto wieder eine Vollkasko abschließe, steige ich dann wieder mit der SF-6 ein, oder wird das dann SF-6+X sein.
Hallo Arne,
hier nun meine Auffassung:
1. Eine Rückstufung ist unabhängig von der Schadenhöhe. Die Rückstufung der Höhe nach ist abhängig von der Schadenanzahl p.a.
2. Ich sehe es ähnlich. Die Leitplanke ist aller Vorraussicht nach beschädigt, in ihrer Funktion damit eingeschränkt und somit zu erneuern. Daher wird die Haftpflicht vermutlich in Anspruch zu nehmen sein. Handele es sich lediglich um einen Streifschaden kannst Du glücken. Ob die Leitplanke erneutert werden hängt vom Beschädigungsgrad ab und kann pauschal nicht beantwortet werden. Gleiches gilt natürlich auch für alles andere jenseits der Fahrbahn, was noch "mitgenommen" wurde.
3. Sofern länger als 1 Jahre keine VK besteht, kannst (musst Du aber nicht) Du nach marktgängigen Bedingungen erneut den VK - SF an die KH angleichen. Wenn die Haftpflicht in Anspruch genommen wird, kann es sein das Weiterführen des Kasko-SF sinnvoller ist. Wenn keine Kasko besteht, entwickelt sich der SFR nicht weiter.
gruß
@Corsadiesel
"Nacht etwa 2 Jahren ohne VK sollte die Einstufung der VK wieder wie die KH sein."
KH = Haftpflicht?
Genau.
Zitat:
@Fire.Ball schrieb am 7. Juni 2015 um 13:43:13 Uhr:
Hallo vanguardboy,
öffentliches Eigentum wurde vermutlich nicht stark genug beschädigt, dass ich dafür in was zahlen müsste. Die Leitplanke hat nur Farbspuren. Die Polizei meinte, dass sie das nicht weiter verfolgen werden, da der Schaden zu gering sei.
Also wird sich bei der Haftpflicht die Einstufung nicht ändern?
nur das das die polizei nicht entscheidet. fremdes eigentum ist beschädigt und das hat sie zu protokolieren und dem Eigentümer zu melden.
Das Weiterverfolgen bezieht sich vermutlich auf die Ahndung der Sachbeschädigung und wurde von Euch falsch verstanden.
Dies weiß ich sogar (leider) aus eigener Erfahrung. Ich habe mal vor Jahren einen alten Poller angefahren. Polizei war in der Nähe. Ich habe die rangewunken. Die haben sich das angeschaut und sagten da kommt nichts. Drei Monate später. Bescheid von der Stadt (Abteilung Verkehrsdienst oder so hieß das glaube ich). 400€ für ein Poller durfte ich damals zahlen - Ich glaub ich werd welk :-)
also insofern. ich hoffe nicht. aber rechne mal lieber damit und freu dich wenn nichts kommt, als dich zu ärgern, das was kommt :-)
@phaetoninteressent
"Wenn die Haftpflicht in Anspruch genommen wird, kann es sein das Weiterführen des Kasko-SF sinnvoller ist. Wenn keine Kasko besteht, entwickelt sich der SFR nicht weiter."
Das ist halt die Frage. Wenn ich die Kasko kündige, dann entwicklelt sich die Kasko-SFR erstmal nicht weiter. Corsadiesel hatte hier gemeint, dass nach ca. 2 Jahren ohne Kasko beim Wiedereinstieg eine Angleichung von der Haftpflicht-SFR an die Kasko-SFR besteht.
Das ist normaler Weise so, nur weiß ich nicht, ob alle Versicherer das so sehen.
Zitat:
@Fire.Ball schrieb am 7. Juni 2015 um 14:18:44 Uhr:
Das ist halt die Frage. Wenn ich die Kasko kündige, dann entwicklelt sich die Kasko-SFR erstmal nicht weiter. Corsadiesel hatte hier gemeint, dass nach ca. 2 Jahren ohne Kasko beim Wiedereinstieg eine Angleichung von der Haftpflicht-SFR an die Kasko-SFR besteht.
naja, das ist halt das blöde in solchen fällen. wir haben halt Vertragsautonomie, d.h. theoretisch kann jeder der über 100 Kfz-versicherer am Markt eigene Bedingungen machen.
M.E. Marktgängig und auch GDV-Empfehlung ist folgendes:
Zitat:
I.2.3 Anrechnung des Schadenverlaufs der Kfz-Haftpflichtversicherung in der Vollkaskoversicherung:
Ist das versicherte Fahrzeug ein Pkw, ein Kraftrad oder ein Campingfahrzeug und schließen Sie neben der Kfz-Haftpflichtversicherung eine Vollkaskoversicherung mit einer Laufzeit von einem Jahr ab (siehe G.1.2), können Sie verlangen, dass die Einstufung nach dem Schadenverlauf der Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt. Dies gilt nicht, wenn für das versicherte Fahrzeug oder für ein Vorfahrzeug im Sinne von I.6.1.1 innerhalb der letzten 12 Monate vor Abschluss der Vollkaskoversicherung bereits eine Vollkaskoversicherung bestanden hat; in diesem Fall übernehmen wir den Schadenverlauf der Vollkaskoversicherung nach I.6.
eine 100% Sicherheit hast Du nicht.
Hallo,
kurze Rückmeldung zu dem Fall. Der Unfallgegner konnte noch nicht ermittelt werden. Von der Autobahnpolizei habe ich keine Anzeige wegen Beschädigung öffentlichen Eigentums bekommen. Ich rechne jedoch damit, dass ich ein paar Vollkasko SF-Rückstufungen bekomme. Damit kann ich dann letztlich auch leben ...