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Vollmacht bei EU-Import Kaufvertrag / Vermittlungsvertrag?

Themenstarteram 19. September 2014 um 8:53

Hallo zusammen,

ich habe mich dazu entschieden EU-Import zu kaufen.

Der Händler wirbt auf seiner Seite mit Kaufvertrag nach deutschem Recht und "kein Vermittlungsvertrag"

Nachdem ich nun den Bestellvorgang eingeleitet habe, wurde ich aufgefordert eine Vollmacht zu unterschreiben, damit der Händler den Wagen kaufen kann.

Leider finde ich die Formulierung in dieser Vollmacht ein wenig seltsam:

"Vollmacht zum Kauf und/oder zur Abholung eines fabrikneuen Fahrzeuges bei einem autorisierten Seat Händler in Europa zu den unten angeführten Spezifikationen."

Ist das nun doch ein Vermittlungsvertrag?

Der Ansprechpartner beim EU-Händler sagte es wäre definitiv kein Vermittlungsvertrag, aber diese Vollmacht bräuchten sie, um das Auto in meinen Namen zu kaufen.

Ist das OK so, oder hat man mir einen Bären aufgebunden?

Gruß,

Markus Männl

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20 Antworten

nach deutschem Recht kann es ja nur sein, wenn der hiesige Händler dir das Auto verkauft...

erwirbt er es nach Vollmacht in deinem Namen beim dortigen Händler hast du es gekauft - nach deutschem Recht ist das aber nicht.

Wenn die nicht wissen, was die machen, oder absichtlich widersprüchlich argumentieren, sollte man das nicht mitmachen.

Themenstarteram 19. September 2014 um 9:55

ja, genau so sehe ich das auch. Bin mir da aber eben nicht sicher.

Das Angebot bei diesem EU-Händler ist halt schon sehr verlockend. Er bieten nämlich bei diesem Wagen auch zusätzlich noch 2 Jahre original Hersteller Anschlussgarantie an, was ich bei keinem anderen EU-Händler gefunden habe. Dort sind es immer irgendwelche Drittanbieter...

Naja, wenn das nicht geklärt wird muss ich wohl doch woanders kaufen. :-(

edit:

Habe mir gerade einen Kaufvertrag eines anderen großen EU-Händlers (gleicher Wagen) herausgesucht. Auch dieser wirbt mit dem Slogan "Kaufvertrag nach deutschem Recht" und hat diese Vollmacht (völligst gleicher Wortlaut) mit dabei, die ich unterschreiben soll!!!

Soweit ich weiß hat dies steuerrechtliche Gründe bzw. Preisgründe seitens Seat.

Ein Händler in Dänemark kann nur den günstigen Preis anbieten wenn er an eine Privatperson verkauft. Also muss man die Vollmacht unterschreiben und der Importeur kauft in "meinem" Namen dort ein und kann mir dadurch einen günstigen Preis anbieten.

Mein Vertragspartner ist und bleibt allerdings der Importeur mit deutschem Sitz.

Dies ist meiner Erfahrung nach bei allen Importhändlern heutzutage so. Ich würde es nicht als so kritisch sehen.

Themenstarteram 19. September 2014 um 13:34

so ähnlich wurde es mir auch von dem EU-Händler erklärt. Ganz verstanden habe ich es trotzdem nicht.

Ich lasse das Auto per Vollmacht kaufen, der Importeur ist dann aber der offizielle Verkäufer? :confused:

 

Nein.

Du schließt einen Vertrag mit deinem Händler X in Deutschland. Damit ist dieser dein deutscher Vertragspartner.

Damit dein Händler X in Deutschland Dir das Auto zu dem niedrigen Preis anbieten kann, muss er alle Möglichkeiten ausschöpfen.

Beispielsweise ist es möglich, dass Seat dem Händler bei Privatverkauf einen niedrigen Einkaufspreis gewährt. Außerdem kann es möglich sein, dass niedrigere Steuern/Gebühren etc anfallen, wenn ein Auto an privat verkauft wird. Also benötigt dein Händler X einen Privatkäufer (Du) der bei einem Autohaus im Ausland das Auto kauft, damit dieses Autohaus alle diese Rabatte mitnehmen kann.

selten so einen Unfug gelesen

selten so einen Unfug gelesen...

Zitat:

@Shemeneto schrieb am 19. September 2014 um 10:53:32 Uhr:

Der Ansprechpartner beim EU-Händler sagte es wäre definitiv kein Vermittlungsvertrag, aber diese Vollmacht bräuchten sie, um das Auto in meinen Namen zu kaufen.

Ich bin kein Jurist, aber ich glaube nach deutschem Recht ist es ein Dienstvertrag. EU Importeur schuldet dem Kunden eine Dienstleistung - Kauf im Kundennamen und Überführung von einem KFZ.

Kauf erfolgt dann separat mit der Vollmacht nach dem Recht des Landes, wo Autohaus ansässig ist.

Für mich wäre es zu heiß. Der Kunde trägt als Käufer alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag und haftet gegenüber dem Autohaus im Zweifel für alles, was sein Ausführungsgehilfe (EU Importeur) verbockt hat (z.Bsp. Nichtzahlung).

Wenn Vermittler, dann lieber Handelsvertreter, der im Namen und auf Rechnung des Autohauses agiert.

Zitat:

 

Für mich wäre es zu heiß. Der Kunde trägt als Käufer alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag und haftet gegenüber dem Autohaus im Zweifel für alles, was sein Ausführungsgehilfe (EU Importeur) verbockt hat (z.Bsp. Nichtzahlung).

 

Zitatende

 

Anders ist es aber nicht möglich!

Als Händler bekommst Du sonst keine Neuwagen im Ausland. Das reglementieren die Hersteller, die Erfüllungsgehilfen können da nichts dafür.

Dann Finger weg!!

Zitat:

@Katharin a schrieb am 22. Dezember 2016 um 16:11:07 Uhr:

Dann Finger weg!!

Glaubst du nicht, dass es sich in diesem Fall (nach über 2 Jahren) erledigt hat? ;)

Ich glaube, dass es auch künftig Leser gibt, die vor gewissen Methoden gewarnt werden sollten.

Die so genannten "Vermittler" mit ihren so genannten "Vermittlungsverträgen" sind schon lange ein Ärgernis.

Unter dem schon so mancher Verbraucher gelitten hat.

Auch weil die ihre Verträge zum ersten Mal dann gründlich lesen, wenn es Probleme gibt...

Und warum ist das so?

Weil wir alle billig wollen! Oder, die Konzerne den deutschen Endverbraucher über die Maßen melken.

Dann kann man sich die Kiste auch direkt selbst holen. Kann innerhalb der EU ja nicht so kompliziert sein. Kann man ja mit einem Urlaub verbinden.

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