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Volvo Gebrauchtwagengarantie ohne Standheizung?

Volvo V70 2 (S)

Hallo,
vor einem Jahr habe ich bei Volvo meinen Gebrauchten gekauft.
Aus gegebenem anlass meine Frage: Weiß hier jemand, ob die Gebrauchtwagengarantie Schäden an der Standheizung beinhaltet?
Die Reparatur des defekten Gebläses hat 512 € gekostet.
Der Werkstattmeister meinte, dass die Garantie Schäden an Standheizung und Navi nicht einschließe.

Beste Antwort im Thema
am 5. Januar 2011 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von paschok2006


....und diese gewährleistung sei mit der Car Garantie abgedeckt.

Au weia, soviel Unkenntnis schmerzt schon. Die Pflicht zur Gewährleistung kann nicht auf die CarGarantie abgewälzt werden. Der Händler bleibt in der Pflicht, er hat halt Glück, wenn die CarGarantie Deine Gewährleistungsansprüche gegen den Händler (wenn es diese Ansprüche überhaupt gibt) zahlt. Gewährleistung und Garantie haben nichts miteinander zu tun.

Aber, wie schon gesagt, auch wenn Du Deine Gewährleistungsansprüche beim Händler einforderst, wirst Du vermutlich an der o.g. Beweislast scheitern. Es ist halt ein Gebrauchtwagen, für den Du Dich da schlauerweise (das meine ich ernst) entschieden hast. Du hast viele, viele tausend Euro gespart. Leider wirst Du evtl. einen Teil dieses enormen Ersparnis in eine Reparatur stecken müssen. So ist das eben.

Es gibt andere Garantiegeber, die nach meinem Verständnis die SH mitabdecken, gab dazu hier neulich mal einen Thread, aber auch da gibt es nicht das Allheilmittel.

Gruß

xc90er

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Die Antwort ist aus der Ferne schlecht/nicht möglich. Du wirst doch Unterlagen der Garantie haben, da sollten auch die Bedingungen, die versicherten Baugruppen/-teile etc. beschrieben sein.
Im Zweifel hilft evt. ein Anruf beim Garantiegeber weiter.
Gruß
Hagelschaden

Eine CarGarantie schließt diese Schäden nicht mit ein, da hat dein :) die Wahrheit gesagt

am 8. Dezember 2010 um 15:46

Dass das Navi vom "optimalen Garantieumfang" explizit ausgeschlossen ist, ok.
Aber ist der Zuheizer denn nicht irgendwie Teil des Motors oder Teil der Kraftstoffanlage?
Im Zweifel direkt bei CarGarantie anfragen - mehr als "nein" sagen, können sie ja nicht :D
Gruß
xc90er

Motor
Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Riemenscheibe in Verbindung mit elektrischer Zündanlage, mechanische Kettenspanner, Ventilschaftabdichtungen, Ölabschirmkappen, Wellendichtringe/Simmerringe, Ölkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwungscheibe/Antriebsscheibe mit Zahnkranz
Schalt-/Automatikgetriebe
Getriebegehäuse und alle Innenteile einschließlich Drehmomentwandler, Kupplungsglocke, Nehmer- und Geberzylinder, Zwischengetriebe, Steuergerät des Automatikgetriebes, Aufnahmeplatte für Wandler mit Zahnkranz und Wellendichtringe/Simmerringe, Führungs-/ Nadellager, sofern bei einer Getriebereparatur erforderlich
Achs-/Verteilergetriebe
Getriebegehäuse (Front-, Heck- und Allradantrieb) einschließlich aller Innenteile und Wellendichtringe/Simmerringe
Kraftübertragungswellen
Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke, Radlager, Radnaben, Achswellenstümpfe, Befestigungsteile der Antriebswellen, Dichtungsmanschetten und von der Antriebsschlupfregelung (z. B. ASR, ASC, EDS, 4Matic): Drehzahlsensoren, elektronisches Steuergerät, Schalter, Hydraulikeinheit, Druckspeicher, Ladepumpe sowie Haldex-Kupplung
Lenkung
Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, Lenkspindel, Lenkzwischenwelle, Dichtungsmanschetten und von den elektronischen Bauteilen Grundmodul sowie Steuergerät
Bremsen
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Hydropneumatik (Druckspeicher und Druckregler), Vakuumpumpe, Radbremszylinder der Trommelbremse, Bremssattel, Bremskraftregler, Bremskraftbegrenzer und vom ABS: elektronisches Steuergerät, Hydraulikeinheit sowie Drehzahlfühler
Kraftstoffanlage
Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Steuergerät, elektronische Bauteile der Einspritzanlage (mit Düsen/Ventilen), Vergaser, Turbolader, Zusatzluft- und Zündsystem bei Nachrüstung, auch Innen- und Einzelteile
Elektrische Anlage
Lichtmaschine mit Regler, Anlasser, elektronische Bauteile der Zündanlage mit Zündkabel als Bestandteil derselben, elektrische Leitungen der elektronischen Einspritzanlage, mechanischer Verteiler, elektronische Motorsteuerung, Zündspule, Vorglührelais, Kondensator, Rotor und von der Bordelektrik: Zentralelektrikbox, Kombiinstrument (Schalttafeleinheit), Schaltelemente des Sicherungskastens, Bordcomputer, Steuergeräte des Bordsystems wie BCI, BSI, SAM etc. (ausgenommen jedoch Steuergeräte der Navigation, der Beleuchtungsanlage, des Audiosystems und des Radarsystems), Scheibenwischermotor vorne und hinten, Scheinwerferwischermotor, Heizungs-/ Zusatzlüftermotor sowie Hupe
Kühlsystem
Wasserkühler des Motors, Heizungskühler, Thermostat, Wasserpumpe, Kühler für Automatikgetriebe,
Visco-/Thermolüfter, Lüfterkupplung und Thermoschalter
Abgasanlage
Lambdasonde, Hosenrohr und Befestigungsteile in Verbindung mit dem Ersatz der Lambdasonde
Sicherheitssysteme
Airbag, Airbag-Steuergerät, Beschleunigungssensoren (Airbag/Gurtstraffer), Gurtstraffer, Schalter/Kontaktspirale (Lenkrad-Airbag), Sensor allgemein, Sicherheitsgurt
Klimaanlage
Kompressor, Verdampfer und Kondensator mit Lüfter
Komfortelektronik
Elektrische Fensterheber: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Front- und Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Bruchschäden); elektrisches Schiebedach: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte; Zentralverriegelung: Schalter, elektrische Motoren, Steuergeräte, Magnetspulen sowie Türschlösser

Zitat:

Original geschrieben von xc90er



Aber ist der Zuheizer denn nicht irgendwie Teil des Motors oder Teil der Kraftstoffanlage?
Im Zweifel direkt bei CarGarantie anfragen - mehr als "nein" sagen, können sie ja nicht :D
hallo,
aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass es nicht bezahlt wird.

gruss

am 5. Januar 2011 um 9:16

Servus.Bei mar hat heute die Standheizung auch so ein Geräusch gemacht als ob das Lüfterrad innen irgenwo anschlägt.Ich habe das Auto letzes Jahr am 31 Januar das Auto gekauft.
Ist denn diese Car Garantie auch automatisch die Gebrauchtwagengarantie.Soweit ich weiß, ist diese Car Garantie eine zusätzliche Versicherung für den :),oder???Muss den in dem Fall nicht die gesetzliche Gebrauchtwagengarantie eingreifen?

am 5. Januar 2011 um 10:44

Einige Marotten lassen sich wohl trotz steten Predigens nicht aus der Welt schaffen :) :p
"Gesetzliche Gebrauchtwagengarantie" gibt es nicht. Es gibt nicht mal eine "gesetzliche Garantie". Es gibt nur eine Garantie deren Rechte und Pflichten gesetzlich geregelt sind. Soetwas wäre z.B die Garantie der Firma CG Car-Garantie Versicherungs-Aktiengesellschaft ("CarGarantie";), über deren Vorliegen Du aber sicherlich Bescheid wüsstest. Ergo, keine Garantie.
Gibt es noch die "gesetzliche Gewährleistung". Die scheint bei Dir noch laufen, da noch keine 12 Monate seit der Übernahme des Fahrzeugs vergangen sind. ABER: Da bereits mehr als 6 Monate vergangen sind, musst Du im Zweifel nachweisen, dass der Defekt schon bei Gefahrenübergang (vereinfacht, der Zeitpunkt der Übernahme des Autos) vorlag und sich halt jetzt erst bemerkbar macht. Ich habe keine Erfahrungen damit, aber mir scheint das recht aussichtslos. Ergo, Gewährleistung theoretisch ja, praktisch nein.
Ein freundliches Gespräch mit dem Händler wird Dich hier wohl am weitesten bringen. Wenn Du Deine evtl. Rechte sichern möchtest, dann muss Du den Defekt nachweislich innerhalb der 12 Monate dem Händler gemeldet haben. (Du hast doch privat vom Händler gekauft?)
Gruß
xc90er

Dem Händler habe ich den Fall auch schon gemeldet, er meinte nur er müsste mal sich mit der Car Garantie in Verbindung setzen, aber es sei sehr unwahrscheinlich dass diese hier etwas bezahlt, und diese gewährleistung sei mit der Car Garantie abgedeckt.also muss ich wohl alles selber zahlen.Soviel zur Gebrauchtwagengarantie!!

am 5. Januar 2011 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von paschok2006


....und diese gewährleistung sei mit der Car Garantie abgedeckt.

Au weia, soviel Unkenntnis schmerzt schon. Die Pflicht zur Gewährleistung kann nicht auf die CarGarantie abgewälzt werden. Der Händler bleibt in der Pflicht, er hat halt Glück, wenn die CarGarantie Deine Gewährleistungsansprüche gegen den Händler (wenn es diese Ansprüche überhaupt gibt) zahlt. Gewährleistung und Garantie haben nichts miteinander zu tun.

Aber, wie schon gesagt, auch wenn Du Deine Gewährleistungsansprüche beim Händler einforderst, wirst Du vermutlich an der o.g. Beweislast scheitern. Es ist halt ein Gebrauchtwagen, für den Du Dich da schlauerweise (das meine ich ernst) entschieden hast. Du hast viele, viele tausend Euro gespart. Leider wirst Du evtl. einen Teil dieses enormen Ersparnis in eine Reparatur stecken müssen. So ist das eben.

Es gibt andere Garantiegeber, die nach meinem Verständnis die SH mitabdecken, gab dazu hier neulich mal einen Thread, aber auch da gibt es nicht das Allheilmittel.

Gruß

xc90er

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