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Volvo Leasing, Vertragsabwicklung

Themenstarteram 27. Mai 2007 um 9:13

Liebe geneigte Leser,

hier eine Geschichte, die mich 31.000,00 € gekostet hat und vielleicht manchem helfen kann ein solches Desaster zu vermeiden . Andere würden sagen, daß jeden Tag ein Blöder aufsteht und dieser Blöde war in diesem Fall ich.

Im November 2004 schloß ich mit der damals noch existierenden Firma Autopark Brau/ Volvo Deutschland einen Leasingvertrag für einen XC70 ab. Leasingdauer 30 Monate, Leasingsonderzahlung 16.000,00 €, monatliche Leasingrate 523,16 € . Der Vertrag wurde bewußt so angelegt, denn es wurde zu diesem Leasingvertrag parallel mit Volvo Brau ein Vertrag mit meinem Vater zur unmittelbaren Übernahme nach Leasingende geschlossen. Für mich hatte diese Vertragsgestaltung steuerliche Vorteile und mein Vater, der 2007 70 Jahre wird , freute sich auf ein tolles Auto. Restwert 7330,00€ . Dann nahm das Unglück seinen Lauf. Brau ging in die Insolvenz . Die verkaufsgebiete wurden geteilt, ein Teil ging an Autohaus Hentschel in Hildesheim, der andere Teil wurde an die Firma Rosier gegeben. Eine Vorahnung sagte mir, daß ich mich dringend um die vertraglichen Dinge kümmern müßte. Volvo Hentschel in Hildesheim signalisierte, daß der geschlossene Vertrag von diesem Autohaus wie vereinbart ohne Schwierigkeiten abgewickelt werden würde und man sich vielleicht über einen neuen Kunden freuen würde. Allerdings bekam ich etwas später einen Brief von der Leasinggesellschaft, daß alle vertraglichen Angelegenheiten an Volvo Rosier abgegeben worden sind. ich versuchte das das auto zu Volvo Henstchel freigegeben werden sollte, aber Volvo reagierte auf mein Schreiben nicht. Ich versuchte dann über die alte Verkaufsmanschaft von Brau die Stimmungslage bez. meines Vertrages bei Rosier auszuloten, hier biß man auf Granit. Ich wurde dann vom Verkaufsleiter Volvo Rosier angerufen und dieser freundliche Herr sagte mir, daß man bei Rosier kein Interesse an meinem Fahrzeug hätte und man meinen Wagen nur für Volvo entgegen nehmen würde. Mein Einwand, daß man dann ja den Wagen an Hentschel freigeben könne wurde schweigend übergangen. Wenn ich denn allerdings ein neues Fahrzeug kaufen würde, könne man über einiges Reden. Ich erwiderte, daß ich es nicht mag wenn man mich anlügt und ich nunmehr auch wüßte wo ich sicherlich kein Auto kaufen würde. Daraufhin nahme ich Kontakt zu Volvo auf und man zeigte Verständnis. Ich vermute,daß man Kontakt zu Rosier aufnahm und einen Termin zur gütlichen Einigung zu erreichen. Ich nahm mit meiner Anwältin dann einen Termin bei GF Thomas Rosier und dem verkaufsleiter Scheefeldt wahr. Was ich dann erlebte habe ich in 10 jähriger Selbstständigkeit noch nicht erlebt. Ich wurde 1 Stunde lang nur persönlich beleidigt und um die Sache ging es eigentlich nicht. Tenor der Sache war, daß ich halt Pech gehabt hätte und man sich freuen würde endlich mal einem Lesaingrückläufer etwas zu verdienen. ( Restwert 7330 €, Marktwert ca. 20 - 23 t€ abzüglich Minderkilometer ) Man hatte diesen Termin wohl nur auf Druck von Volvo überhaupt zustande kommen lassen, damit man sagen konnte alles getan zu haben, um eine Einigung herbeizuführen und der Böse war denn wohl ich. Es sieht nun wohl so aus, daß ich mein Geld verloren habe und vielleicht noch einen gewissen Betrag aus den Minderkilometern zurückbekomme . Bitter, sehr bitter ! Also eine Übernahmevereinbarung bei Verträgen auf Kilomterbasis ist das Paier nicht wert auf dem der Vertrag steht, wenn es zu einer Insolventz des jeweiligen Unternehmens kommt. Ich weiß jetzt bei welchem autohändler ich nie im Leben ein Auto kaufen würde und die Volvo Bank/ Leasing ist mit Vorsicht zu genießen, denn die haben keinerlei Einfluß auf die Händler und vermeiden daher auch jede Konfliktsituation mit diesem und Kunden sind sowieso nur zum Bezahlen auf der Welt. Eine entsprechende Außenwirkung solcher Vorgänge ist denen auch völlig egal, denn sie verstecken sich hinter vorgeschobenen Argumenten. Mein Vater ist jedenfalls mit den Nerven völlig am Ende. Danke Rosier, danke Volvo !

Erwin Lindemann

Beste Antwort im Thema
am 3. Juni 2008 um 9:02

Guten Tag Herr Lindemann oder besser ausgedrückt Herr Schröder,

es ist schon spannend zu lesen, wie Sie ihren Standpunkt vertreten und versuchen, sich hier als betrogenes Opfer darzustellen. Fakt ist, das ein Leasingvertrag mit einer KM Leistung von 215.000 km abgeschlossen wurde. Dieser fiktive Wert war notwendig, um auf einen Restwert der besagten Höhe zu kommen. Richtig ist auch, dass tatsächlich 115.000 km gefahren wurden und ein Betrag von € 5.554,44 als Minder km an Ihr Unternehmen erstattet wurde.

Über die gesamte Laufzeit haben Sie einen Betrag von € 15.693,90 an Leasingraten zzgl der von Ihnen geleisteten Mietsonderzahlung, betrieblich geltend gemacht und somit Ihre Abgabenlast deutlich reduziert. Ohne näheren Einblick in Ihre Buchführung zu haben ergibt sich hieraus ein Netto-Vorteil in Höhe von annährend € 16.000.

In der Summe dieser Auswertungen sind Sie ( oder Ihr Vater ) hiernach einen Volvo XC 70 für einen tatsächlichen Nettoaufwand von € 306.- mtl gefahren. Wir sind der Überzeugung, dass dieser Wert mehr als angemessen ist. Rechnen Sie einfach einmal nach. Ziehen Sie Ihre bertrieblichen Vorteile von Ihren Aufwendungen ab. Dann kommen Sie auf realistische Zahlen.

Abschliessend, sehr geehrter Herr Schröder, bitten wir erneut um Verständnis, dass wir uns nicht der Beihilfe zur Steuerhinterziehung, wie von Ihnen gefordert, schuldig gemacht haben und oder machen werden. Das ist nicht unser Stil.

Mit freundlichen Grüßen

Autihaus Rosier GmbH & Co.KG

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Hi Erwin,

tja - hier zeigt sich die leider bedauerliche Entwicklung vom kleinen einzelnen Händler zu den großen Autohaus-"Ketten". :(

Dein Verlust tut mir wirklich leid - wie bei den meisten Beispielen hier im Zusammenhang mit Insolvenzen echt schmerzhaft.

Wäre es als Fazit aus der Geschichte sinnvoll bei einer geplanten Übernahme dann tatsächlich einen Restwertvertrag abzuschließen?

Schönen Gruß

Jürgen

Themenstarteram 27. Mai 2007 um 10:58

Restwertvertrag

 

Hallo,

ich kann das nicht so genau sagen, aber in jedem Fall sollte man die Geschäftsbedingungen genauestens durchlesen und bei Zweifeln in jedem Fall rechtlichen Besitand suchen. In meinem Fall wäre ja auch nichts passiert, wenn nicht die Insolvenz dazwischen gekommen wäre. Mich ärgert nur maßlos, daß man als Kunde so behandlet wird. Apropos Händlerketten, die Firmengruppe Rosier steht z.B. in Oldenburg offensichtlich vor einer ähnlichen Situation wie damals Brau. Man hat sich mit vielen Marken offensichtlich total überladen und wie ich gerüchteweise gehört habe, hat man die Liegenschaften verkauft und zurückgeleast, was ja wenn es denn so stimmt auf deutliche Liquiditätsprobleme hindeutet . Wenn man dann noch dazuaddiert, daß man offensichtlich nur auf kurzfristigen Gewinn aus ist, dann könnte man sich vorstellen wohin die Reise geht. Ab einer bestimmten Betriebsgröße wird es eben etwas unübersichtlich. Wenn man dann noch eine entsprechend engagierte Geschäftsführung hat, wie im Fall Rosier, na ja, ich hörte bei einem anderen Händler ein Gespräch zweier Kunden mit . " Für Thomas Rosier ist die Tätigkeit in der Geschäftsführung nur eine unwillkomene Unterbrechnung der Zeit zwischen zwei Oldtimerveranstaltungen " , dann ist eh alles total egal .

Tja, das ist wirklich daneben gegangen.

Was mir nicht ganz erklärlich ist, ist die Art des Leasings durch die Volvobank. Irgendwo meinte ich gelesen zu haben, dass solche Leasingüberzahlungen deutlich über den Restwert hinaus gar nicht zulässig seien. Natürlich auch, um private Vorteilnahmen im Nachgang zu verhindern.

Im Falle solcher Summen und Raten, wie sie geschildert wurden, entspricht die Abwicklung ja eigentlich eher einer Finanzierung.

Grüße

bkpaul

moin, moin,

hat man als leasingnehmer nicht ein vorkaufsrecht?

grüsse sven,

der aufgrund seiner km leistung nie geleast hat, und deshalb nicht so wirklich ahnung hat.

Hallo!

Natürlich ist das Geschehene ausgesprochen ärgerlich.

Es zeigt jedoch nur einmal mehr, dass die Verquickung von privaten und geschäftlichen Angelegenheiten nicht sinnvoll ist.

Du wolltest einen privaten Vorteil aus einem Geschäft Deiner Firma ziehen und bist damit auf die Nase gefallen.

Das sollte auch einen gewissen Lerneffekt anstossen...

Firmenautos fährt man selbst, Autos für die Familie kauft man privat. So sehe ich das.

Nun schlagt mich von mir aus, aber um das vorweg zu nehmen, ich bin ebenfalls selbständig und habe überhaupt kein Firmenauto, da meine geschäftlichen Fahrten sich auf 3.000 Km p.a. beschränken.

Grüße,

Mathias

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 13:40

Antworten

 

Hallo,

eigentlich haben alle recht, allerdings ist es so, daß ich die steuerlichen Auswirkungen im Vorab eindeutig abgeklärt hatte. In diesem Fall liegen zwei Handlungsstränge vor, die nichts miteinander zu tun haben. Die Vertragsform ist so in jedem Fall möglich, denn man ging von einer Laufleistung von 225.000 Km aus, dadurch kommt der niederige Restwert zustande. Diese vertragsformen sind absolut üblich in der Branche .Aber es ist richtig, daß man hier eine sehr schmerzliche Lehre zu ziehen hat. Interessant ist in diesem Fall natürlich das Verhalten und die Reaktion der Beteiligten. Ich kann nur sagen, daß man eigentlich, wenn man mit Händlern und 'Werksvertretern spricht besser immer einen Rechtbeistand dabei haben sollte. Die Leute fühlen sich in keiner Weise der Wahrheit verpflichtet und auf einen Kunden kann man doch prima verzichten. Vielleicht ist noch zum Abschluß wissenswert, daß man Angebote und Verträge insbesondere darauf prüfen sollte, ob der nach dem Schriftstück sich ausweisende Händler überhaupt existiert und ob der oder die Gegenübersitzende tatsächlich handlungsbefugt ist .

Na ja !

Zitat:

Original geschrieben von xyc1111

moin, moin,

hat man als leasingnehmer nicht ein vorkaufsrecht?

grüsse sven,

der aufgrund seiner km leistung nie geleast hat, und deshalb nicht so wirklich ahnung hat.

Umgekehrt wird ein Schuh daraus: der Leasinggeber hat häufig im Kleingedruckten ein sog. Andienungsrecht verankert, also das Recht, Dich zur Übernahme des Fahrzeuges zu zwingen.

@Erwin Lindemann

Ich habe noch nicht ganz verstanden, wo Dein Groll auf die Volvo Leasing herrührt.

Gruß

Frank - der die Verärgerung grundsätzlich schon versteht, den Fall an sich aber nicht ungewöhnlich findet

Themenstarteram 29. Mai 2007 um 16:26

Woher mein Groll auf die Volvo Leasing herrührt ?

Das geht aus dem Text natürlich nicht genau hervor, aber es war so, daß ich das Fahrzeug noch 1 Monat länger fahren wollte. Nach Aussage Volvo überhaupt kein Problem. Nachdem am selben Tag Volvo vermutlich Kontakt zum Händler aufgenommen hatte, wurde das Ganze dann doch zum Problem. Trotz der Zusage wollte man sich plötzlich nicht mehr an die Absprache erinnern . Ich vermute, daß der Händler entsprechend Druck bei Volvo gemacht hatte und Volvo knickte dann ein, denn der Händler will ja nun dieses Supergeschäft mit dem Wagen machen. Erst auf massive Nachfrage räumte der Volvomitarbeiter ein, entsprechendes zugesagt zu haben, bestand aber darauf, daß man den Leasingvertrag nicht verlängern wolle. Das Einzige worauf man sich verlassen kann, ist, daß man sich auf Nichts verlassen kann .

Wenn ich mich so bei meinen Kunden verhalten würde, dann hätte ich jetzt keine Kunden mehr.

Viele Grüße

am 29. Mai 2007 um 17:05

Eines verstehe ich nicht. Du schreibst, man ging von einer Laufleistung von 225Tkm aus, daher der geringe Restwert. Wenn die Kiste nun wirklich so viele Kilometer hat, dann kann der volvoladen doch gar kein riesiges geschäft machen.

Oder hast du die kilometer absichtlich/unabsichtlich viel zu hoch angesetzt und der vertrag passt einfach nicht zu den tatsächlichen gegebenheiten

@bkpaul

du hast recht und da gucken die FA auch gerne drauf

Rapace

Tach,

er hat doch geschrieben, daß er aus steuertechnischen Gründen so hohe Raten und Anzahlung gewählt hat (Betriebsausgaben). Da sinkt dann automatisch der Restwert.

Der Wagen dann, privat von einem "Verwandten" übernommen, bietet ein ordentliches Schnäppchen, z.B. beim Wiederverkauf.

(Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe.) ;-)

Bitte mal zu meinen Verständnis:

Ist damals ein Restwert oder ein Kilometervertrag abeschlossen worden?!

Listenpreis und VK Preis fehlen leider in deinen Angaben.-

Ist es ein Volvo Restwertvertrag mit kalkulierten Restwert von 7.330,- Euro so sollte in diesem Vertrag eine Mehrerlösbeteiligung enthalten sein?!

Danach müsste Dir die Leasing im Noramlfall 75 % vom Mehrverkaufserlös abgeben.

Lass den Vertrag mal vom Steuerberater einsehen.-

Beim echten Kilometervertrag bekommst du doch die Minderkilometer erstattet das könnten in dem Fall sich ja auch für dich rechenen,da es soweit ich weiss 2004 keine Minderkilometerrückzahlungsgrenze gegeben hat?!

Gruß Martin

Hi,

scheint ein Kilometervertrag zu sein. Die Abrechnung bei der Volvobank hat sich bei Vertragsablauf nicht geändert (2003 und 2005 identisch - hier gekürzt):

- Mehr-/Minderkilometer werden nach dem im Vertrag genannten Satz abgerechnet, 2500 km bleiben ausgenommen.

- Bei Verträgen mit Kilometerabrechnung ist ein Erwerb des Fahrzeugs nach Vertragsablauf seitens des LN ausgeschlossen.

Ergo: Die Minderkilometer werden abzgl. 2500 km ausbezahlt.

Auf den letzten Passus werden sich die Volvobank und Rosier berufen - und sind damit vermutlich im Recht. :(

Schönen Gruß

Jürgen

Zitat:

( Restwert 7330 €, Marktwert ca. 20 - 23 t€ abzüglich Minderkilometer )

Leider ist nicht bekannt, welche Motorisierung der XC70 hat.

Aber bei dem angegebenen Marktwert dürfte die Gesamtkilometerleistung etwa bei 80 - 100 Tkm liegen.

Eine Abrechnung des Leasings also könnte wie folgt aussehen:

Gesamtkilometer vereinbart: 225 000

tatsächliche Kilometer: 90 000

Toleranz 2 500

macht 132 500 km.

Diese je 7 Cent (XC90 Marge) macht summa summarum 9275 ,-- Euro + Restwert 7330,-- = 16.605,-- Euro

Na also das ganz große Los hat der Dealer nun auch nicht gezogen und der TE hat keinen Grund auf Volvo zu schimpfen. Wer hoch pokert und dabei noch einigermaßen glimpflich davon kommt, der sollte zufrieden sein.

Grüße

bkpaul

am 30. Mai 2007 um 12:42

Zitat:

Original geschrieben von d5er

... Minderkilometerrückzahlungsgrenze ...

Gruß Martin

ehrlich, wer denkt sich sowas aus. weiß der fiskus eigentlich noch, worum es geht.

 

mfg volker d5

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