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VOLVO XC90 T8 AWD Plug-in Hybrid - rein elektrische Reichweite wg. 0,5% Versteuerung
Hallo zusammen,
ich hadere aktuell mit einem Gewerbeleasing Angebot für einen Volvo XC90 T8 AWD Plug-In Hybrid 455 PS Systemleistung. Es handelt sich um das MY2024, also noch vor dem gerade vorgestellten Facelift.
Ein entscheidender Faktor ist für mich die 0,5% Versteuerung für einen Hybriden. In 2025 werden die Anforderungen für die 0,5% Versteuerung angehoben. Ein Hybrid muss dann eine Reichweite von mindestens 80km rein elektrisch vorweisen können.
Jetzt zum Knackpunkt: Ich finde widersprüchliche Angaben zum XC90 T8.
In einem Autobild Artikel ist von 73 km WLPT Reichweite die Rede, der ADAC spricht von 72 km. Auf der Volvo Seite, welche für mich eigentlich die wichtigste Quelle darstellt, finde ich nur noch Angaben zum neu vorgestellten FL. Auch hier ist von bis zu 71 km mit dem T8 Antriebsstrang die Rede. Auch in der Volvo Support Rubrik konnte ich keine weiteren Infos finden.
Den Volvo Händler habe ich darauf natürlich angesprochen. Der hat relativ selbstsicher abgewunken "natürlich erreichen das unsere Fahrzeuge, sonst würden wir die ja nicht mehr verkaufen"....
Jetzt weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob hier der Vertrieblerdrang zu groß war, mich einfach überzeugen zu wollen und ich zahle hinterher 1% Versteuerung.
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7 Antworten
https://www.haufe.de/.../...erung-der-elektromobilitaet_78_490496.html
Förderung für Hybridfahrzeuge: Voraussetzungen und Verschärfung ab 2025
Die Förderung von Hybridfahrzeugen (das heißt: die Halbierung) erfolgt nur, wenn die Fahrzeuge bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Danach muss:
- das Fahrzeug eine Kohlenstoffdioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer haben oder
- die Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine
bei Anschaffung bis Ende 2024 mindestens 60 Kilometer betragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 4 EStG) bzw.
bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2024 80 Kilometer betragen (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 5 EStG).
Die Voraussetzungen sind alternativ. Wird die Emissionsgrenze von 50 Gramm unterschritten, wird das Fahrzeug in jedem Fall gefördert. Hinsichtlich der maßgeblichen Reichweitenbedingung kommt es auf den Anschaffungszeitpunkt (Auslieferung) an. Der Bestellzeitpunkt spielt keine Rolle. Für bis Ende 2024 angeschaffte Hybriddienstwagen ändert sich im Jahr 2025 nichts. Die Verschärfung gilt allerdings auch für Fahrzeuge, die im Jahr 2024 bestellt, aber erst im Jahr 2025 ausgeliefert werden.
Beispiel zur Klarstellung: Die Versteuerung des geldwerten Vorteils eines im Jahr 2024 angeschafften Dienstwagens mit Elektro-Hybridantrieb und einer Reichweite von 61 Kilometern sowie Emissionen von 60g CO2/km erfolgt im Jahr 2025 weiterhin mit 0,5 Prozent monatlich.
Danke @Eldritch, dann muss ich lediglich sicherstellen, dass das Fahrzeug noch dieses Jahr ausgeliefert wird.
Wieso das? Lt. Webseite liegen die CO2 Emissionen sowieso unter den 50g:
"CO2-Emission 30-36 g/km"
Und da es sich bei den Anforderungen um eine ODER-Regelung handelt (siehe POst von Eldritch) bist Du safe
Der T8 unterschreitet aber in jedem Fall die 50g CO2/km. Dies war auch für mich das Kriterium, um die 0,5 Regelung für den Firmenwagen nutzen zu können.
Anbei die Werte meines 2023er T8. Du bist sogar in beiden Fällen auf der sicheren Seite.
Die Reichweite schaffst du allerdings nichtmal im freien Fall
Ich danke euch vielmals! :-)