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Vom Kaufvertrag zurücktreten

Themenstarteram 17. April 2016 um 9:35

Hallo an alle!

Ich habe gestern den Vertrag ( verbindliche bestellung) für ein Ford Focus abgeschlossen. Bezahlt habe ich noch nichts, Auto habe ich auch noch nicht. Der Händler hat für die Anmeldung bei der Zulassung meinen Ausweis behalten.

Der Grund für meinen Rücktrittswunsch ist folgender: auf seiner Webseite, sowie auf andere hatte er als Baujahr 01.2015 angegeben. Bei der Vertragsunterzeichnung habe ich darauf leider nicht mehr geachtet. Hinterher habe ich aber gesehen (im Vertrag) dass das Baujahr sowie Zulassung in 12.2014 sind.

Der Unterschied ist gering aber ich fühle mich dennoch betrogen. Vielleicht hat er ja auch am Kilometerstand etwas manipuliert oder ähnliches.

Darf ich ohne Probleme aus diesem Grund zurücktreten?

Danke für eure Antworten!

Beste Antwort im Thema
am 17. April 2016 um 9:53

Bist du dir sicher das er das Baujahr angegeben hat?:eek:

Das macht sogut wie niemand.

Meist wird die Erstzulassung genannt.

Das die Herstellung und Erstzulassung im selben

Monat sein soll ist schon komisch.:rolleyes:

Ob jetzt 1 Monat unterschied ein Grund für

einen Rücktritt ist wird wohl ein Fall für Justizia sein.;)

Ohne Probleme ist ein Rücktritt definitiv nicht möglich,

letztlich hast du den Vertrag gelesen und unterschrieben,

somit die Eigenschaften des KFZ anerkannt.:cool:

Es wird nicht lange dauern bis xy tönt was man unterschreibt,

sollte man auch mal lesen und vor allem verstehen.

Ich denke das weißt du selbst und im Moment der Tat

geht ab und zu etwas unter, Nobody is perfekt.:cool:

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Das wird sehr schwierig werden, wenn der Händler das Auto bereits zugelassen hat wirst du garantiert 15% des Kaufpreises oder sogar mehr bezahlen müssen.

Auch bei einer Stornierung kostet das dich einiges.

Ich denke der Verkäufer wird eine Rücknahme ablehnen.

am 17. April 2016 um 9:53

Bist du dir sicher das er das Baujahr angegeben hat?:eek:

Das macht sogut wie niemand.

Meist wird die Erstzulassung genannt.

Das die Herstellung und Erstzulassung im selben

Monat sein soll ist schon komisch.:rolleyes:

Ob jetzt 1 Monat unterschied ein Grund für

einen Rücktritt ist wird wohl ein Fall für Justizia sein.;)

Ohne Probleme ist ein Rücktritt definitiv nicht möglich,

letztlich hast du den Vertrag gelesen und unterschrieben,

somit die Eigenschaften des KFZ anerkannt.:cool:

Es wird nicht lange dauern bis xy tönt was man unterschreibt,

sollte man auch mal lesen und vor allem verstehen.

Ich denke das weißt du selbst und im Moment der Tat

geht ab und zu etwas unter, Nobody is perfekt.:cool:

am 17. April 2016 um 10:53

Das widerrufsrecht ist doch im Vertrag geregelt, da muss alles drin stehen.

Hatte im Dezember ähnliches, jedoch schnell festgestellt dass die Angaben im Internet ohne Gewähr sind. (AGBs).

Also allein das was im Vetrag steht ist verbindlich.

Aus dem Kaufvertrag hätte ich 2 wochen zurücktreten können, solange dem Autohaus bisher keine Kosten entstanden sind. Ansonsten hätte ich eine Aufwands Entschädigung zahlen müssen. Aber wie gesagt, ließ die AGBs deines Vertrags.

am 17. April 2016 um 10:54

Sorry kann nicht editieren aufm handy. Waren 10 tage, nicht 2 wochen

am 17. April 2016 um 10:59

Zitat:

Das widerrufsrecht ist doch im Vertrag geregelt, da muss alles drin stehen.

Es gibt kein Widerrufsrecht bei Standardverträgen.;)

Bei einer Verbindlichen Bestellung zu 99,999999% erst recht nicht.:D

Außnahme bilden Fernabverträge (Telefon, Internet usw.

sowie Finanzierungsverträge mit austehender Bankzusage),

sowie Verträge die Sondervereinbarungen beeinhalten,

was aber äusserst selten ist.:D

Am Schreibtisch/Tresen gilt, Unterschrieben häng geblieben.:D

am 17. April 2016 um 11:01

Üblicherweise ist ein Rücktritt nicht möglich, alles andere ist Kundenfreundlichkeit des Händlers.

Allgemein wird aber das Inserat als Teil des Kaufvertrages angesehen.

Wie ein Gericht urteilen würde lässt sich aber nur schwer vorhersagen, vor allem wird der Händler wahrscheinlich behaupten er hätte das falsche Zulassungsdatum bei den Kaufverhandlungen angesprochen.

Wenn überhaut lässt sich hier wohl nur über den Rechtsweg was machen, und da lohnt der Aufwand und das Prozessrisiko wegen ein paar Tagen Differenz bei der Erstzulassung nicht.

am 17. April 2016 um 11:07

Dann war ich falsch informiert bzw bin durch kundenfreundlichkeit wohl verwöhnt gewesen ;-) dachte das wäre Standard.

am 17. April 2016 um 18:12

Dass aus 12/2014 mal eben 1/2015 wird ist ein alter Trick.

Das sind genau die Händler, welche früher bei ner Zulassung 9/1990 auf dem Preisschild Mod. 91 stehen hatten.........

Ich sehe hier schon eine Täuschung, weil im Ranking in den Börsen das Auto ja auftaucht, obwohl es eigentlich durchs Raster fällt, wenn einer wirklich ein Auto mit EZ 2015 sucht. Macht einen erheblichen Wettbewerbsvorteil und ist abmahnfähig.

Dumm ist der bereits unterschriebene Kaufvertrag.

Willst Du denn das Auto wirklich, auch wenn es 1 Monat älter ist?

Gibt es weitere Ungereimtheiten?

am 17. April 2016 um 18:30

Vielleicht hat der Käufer ja mit Modelljahr 2015 geworben, was ja auch richtig ist. Ob man wegen Einen Monat zurücktritt, muss jeder selbst wissen. Warst sicherlich mit dem Fahrzeug, Preis und gesamten Angebot ja zufrieden, sonst hättest du nicht unterschrieben. Klar fällt das Fahrzeug aus dem Raster wenn jemand ein Fahrzeug aus 2015 suchen wird, aber einen Preisunterschied wird es sicherlich nicht geben bzw nur minimal. Auch bei der Fahrzeugbewertung bei dat fällt es nicht in Gewicht und wenn du bei dem Fahrzeug ein gutes Angebot bekommen hast, gleicht es den Unterschied mehr als aus.

Themenstarteram 17. April 2016 um 18:54

Also zugelassen hat der Händler das Auto noch nicht, dazu fehlt ihm meine Versicherungsnummer, die ich noch nicht habe, da ich vorher kein Auto hatte.

Mir geht es nicht um die 4 Wochen sondern um das Gefühl betrogen worden zu sein. Das Auto hat er nämlich jetzt mit 12.2014 im Internet, also nach der Vertragsunterzeichnung geändert!

Themenstarteram 17. April 2016 um 19:01

Ich überlege ihn morgen deshalb anzurufen und das Ganze anzusprechen. Allerdings hat er das Auto noch ein paar Tage und ich will auch nicht das ich mich mit ihm rumstreiten muss um am Ende doch klein bei zu geben ...

Themenstarteram 17. April 2016 um 19:22

Und wegen der Garantie; das Auto hat noch eine fast zwei jährige Werksgarantie von Ford. Der Händler meinte dass das meine Garantie ist und wenn was sein sollte müsse ich zu Ford. Muss er als Händler mir nicht auch eine Garantie geben?

am 17. April 2016 um 19:28

Der Händler muss dir Gewährleistung geben.

In aller Regel wirst du aber eher die Herstelletgarantie nutzen.

am 17. April 2016 um 19:52

Wenn Du keinen Ausdruck vom Inserat mit EZ 01/15 hast, seh ich Deine Verhandlungsposition relativ schlecht.

Was allerdings nicht gerade für die Serösität des Händlers spricht, dass das Inserat noch immer online ist trotz geschlossenem Kaufvertrag.

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