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Vom Versicherer gekündigt - Pflicht zur Angabe?

Themenstarteram 20. April 2017 um 13:59

Mein Versicherer hat mich nach einem Kaskoschaden gekündigt.

Daher bin ich auf der Suche nach einer neuen Versicherung.

Beim Abschluss einer neuen muss man ja öfters (oder immer?) angeben, ob der alte Versicher einen gekündigt hat oder ob man selbst gekündigt hat.

An was ist nun die Frage gebunden?

An die SF-Klasse des gekündigten Vertrag?

An das Fahrzeug des gekündigten Vertrag?

An den VN selbst?

Ich danke vorab für eure Antworten :)

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22 Antworten

Da ein Auto keine Verträge schließt, ist die Frage auf Personen bezogen und meint in dem Fall den VN. Wobei es da auch auf den genauen Wortlaut der Frage ankommt.

Themenstarteram 20. April 2017 um 14:43

Zitat:

Wurde der Vertrag gekündigt? []Ja []Nein

Falls "ja" durch wen? []Versicherungsnehmer []Versicherungsgesellschaft

Die Frage bezieht sich auf den Vertrag.

Themenstarteram 20. April 2017 um 15:20

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. April 2017 um 16:46:00 Uhr:

Die Frage bezieht sich auf den Vertrag.

Und der damit verbunden SF-Klasse?

Du musst beim neuen versicherer angegeben das der versicherer dir gekündigt hat. Wenn du es nicht machst kann dir strafzahlungen aufgebrummt werden.

Die sf klasse ändert sich nicht wenn dir die versicherung gekündigt hat. Der vertrag wird nur teurer.. und es ist auf den vertrag bezogen bzw auf den vn.

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 20. April 2017 um 17:20:25 Uhr:

Zitat:

@Oetteken schrieb am 20. April 2017 um 16:46:00 Uhr:

Die Frage bezieht sich auf den Vertrag.

Und der damit verbunden SF-Klasse?

Der neue Versicherer fragt ohnehin die schadenfreien Jahre beim Vorversicherer an, wozu also lügen?

Ausgenommen du bist in eine Schadenklasse eingestuft, aber selbst dann solltest du bei der Wahrheit bleiben, wenn du keinen Ärger bekommen willst.

am 20. April 2017 um 17:29

Auf was sich die Frage bezieht kann nur herausgefunden werden, wenn man den konkreten Satz und den Kontext kennt.

z.B.:

Frage: "Wurde der von Ihnen angegebene Vorvertrag vom Vorversicherer gekündigt?"

Kontext: Du stellst gerade ein Antrag und hast Dich als Versicherungsnehmer = (Antragsteller) bezeichnet.

Ergebnis: Du wirst gefragt, ob der Vorvertrag gekündigt wurde. Mehr nicht.

Frage: "Wurde Ihnen der von Ihnen angegebene Vorvertrag vom Vorversicherer gekündigt?"

Kontext: Du stellst gerade ein Antrag und hast Dich als Versicherungsnehmer = (Antragsteller) bezeichnet. Der Vorvertrag läuft aber einen Lebenspartner.

Ergebnis: Du wirst gefragt, ob Dir gekündigt wurde. Nicht mehr und nicht weniger. Da in diesem Kontext Dir nicht gekündigt werden konnte, da Du nicht Vertragspartner bist, kannst Du die Frage verneinen.

Also sehr sehr genau die Frage lesen und in Bezug auf den Kontext mit Ja oder Nein beantworten.

Gekündigt nach einem Kaskoschaden? Da war vorher doch schon mehr, oder?

Ich hatte so einen Fall mal bei der Allianz. Denen wurde ich nach einem Schaden für Vollkasko und Haftpflicht mit zusammen 26.000 DM, sowie mehreren Teilkasko-Schäden (3x neue Scheibe, 2x neuer Scheinwerfer, 1x Hagel, 1x Marder) mit zusammen ca. 7.500 DM zu teuer. Die Kündigung erfolgte durch den Versicherer.

Ich hab dann freundlich bei denen angefragt, ob sie die Kündigung zurückziehen, wenn ich von mir aus kündige. Das haben die anstandslos akzeptiert und beim neuen Versicherer konnte ich reinen Gewissens das angeben. Schadenverlauf wollte keiner wissen.

am 20. April 2017 um 17:32

Ja aber jeder Versicherer hat ein anderes Sanierungsverhalten. Ist aber auch hier nicht Thema.

Themenstarteram 20. April 2017 um 17:37

Hmmm vllt. habe ich mich schlecht ausgedrückt...

Meine Frage ist, nach was richtet sich "Wurde der Vertrag vom Versicherer gekündigt"?

Nehme wir mal folgende Konstellation an (vereinfacht dargestellt):

Kfz 1 SF 3

Kfz 2 SF 2

Kfz 3 SF 1

SF 1/2 ohne Kfz

 

Der Versicherer von Kfz 2 hat gekündigt und aufgrund des Schadens wurde Kfz 2 auch verkauft.

Ich bin der Meinung, dass ich nun folgende Möglichkeiten habe:

- Ich hätte nun die Möglichkeit das "neue" Kfz 2 nun mit SF2 zu beantragen und habe das Risiko, dass der Versicherer mich ablehnt.

- Ich könnte SF 1/2 (die seit längere Zeit ungenutzt ist) verwenden, da hier der Vorversicherer nicht gekünidgt hat.

- ich könnte eine neue SF-Klasse beginnen.

Ist das so richtig?

Wenn du einen von mehrerer vorhandenen Verträgen nicht weiter benutzen willst, dann kannst du das tun.

Wenn du den aber wiederaufleben lassen willst, dann musst du das angeben.

Ablehnen könnte er höchstens den Kaskoschutz.

Wenn ich das so richtig verstehe, hat der Versicherer lediglich den Kaskoschutz gekündigt, den HP- Schutz ja nicht.

Den hast du ja beendet, weil du das Kfz verkauft hast

Der Vorversicherer meldet lediglich die belastende Schadensfälle an den neuen Versicherer. TK-Fälle nicht.

Da die Frage nach dem gekündigt werden, nicht nach Kasko oder HP unterschieden wird, gehe ich mal davon aus, das hier der Haftpflichtvertrag gemeint ist und nicht der Kaskovertrag

am 20. April 2017 um 19:06

Zitat:

@Fiestaknechter schrieb am 20. April 2017 um 19:37:33 Uhr:

Meine Frage ist, nach was richtet sich "Wurde der Vertrag vom Versicherer gekündigt"?

Du vermischt die SF Anrechenbarkeit mit der (Risiko-) Frage bzgl. der Kündigung. Die Themen haben nichts miteinander gemein - garnichts. Die Anrechenbarkeit richtet sich maßgeblich nach den AKB des vorherigen und des zukünftigen Versicherers.

Die Frage, die in Rede steht, stellt alleine auf die Risikobewertung vom Versicherer über Dich ab.

Die Frage beinhaltet einen bestimmten Artikel. Das "der" muss sich auf irgendeinen Vertrag beziehen. Ich nehme an - kenne aber den Kontext nicht - auf einen von Dir als Vorvertrag angegeben. Das heißt es geht um diesen Vertrag.

Gefragt wird, ober der Vertrag und nur der gekündigt wurde. Sprich der Vorversicherer von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch gemacht hat den Vertrag zu beenden.

Mach es nicht schwieriger als es ohnehin schon ist :-)

Wenn Du die Frage mit Nein beantworten willst, darfst Du den Vertrag eben nicht angeben. Damit einher - aber nur auf Grund Deiner Entscheidung der Nichtangabe - geht, dass der SF des nicht angegeben Vertrages eben nicht übernommen werden kann, da nicht angegeben. Das liegt aber nicht an der Frage, sondern an Deiner Entscheidung. Wenn Du den SF haben willst, muss Du den Vertrag angeben aber dann eben auch die Frage mit "Ja" beantworten.

Wie dann reagiert wird, steht auf einem anderen Blatt.

am 20. April 2017 um 19:09

Zitat:

@celica1992 schrieb am 20. April 2017 um 21:03:38 Uhr:

Ablehnen könnte er höchstens den Kaskoschutz.

Wenn ich das so richtig verstehe, hat der Versicherer lediglich den Kaskoschutz gekündigt, den HP- Schutz ja nicht.

Den hast du ja beendet, weil du das Kfz verkauft hast

ich vermute, dass der TE auf einer bekannten Onlinevergleichsplattform unterwegs ist, die mit "c" beginn und "heck24" aufhört :-)

Dort wird m.W. proaktiv der mögliche Versicherer zur Auswahl kommen. Wenn der Versicherer mit Check24 die Vereinbarung getroffen hat, dass er solche Kunden nicht möchte, wird in Folge der TE den Versicherer garnicht erst anklicken können.

Natürlich müsste dieser, wenn der TE auf andere Wege Kontakt mit dem nicht sichtbaren Versicherer aufnimmt dieser im Rahmen der ges. Deckung Versicherungsschutz gewähren. Zu welchen Konditionen wird man dann sehen :-).

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