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von anderer straßenseite von hinten geblitzt

BMW 3er E46
Themenstarteram 9. Februar 2012 um 11:40

moin

mir kam heute ein schreiben in den briefkasten:

abzüglich toleranz 21 km/h zuviel innerhalb geschlossener ortschaft. ich fahr eigentlich nie mehr als 60 aber ok...aber

das foto wurde 1. von hinten geschossen und 2. stand der blitzer auf der anderen straßenseite.

messfehler ? anfechtbar ? ich kann mir echt nicht vorstellen da mit angeblichen 74 km/h langeheizt zu sein

Beste Antwort im Thema
am 9. Februar 2012 um 13:29

Auf jeden Fall anfechten..

Ich wurde letztens geblitzt. Hab umgedreht, das Fahrzeug fotografiert aus dem sie mich fotografiert haben.. da in den Fahrzeugen wenn sie ein fremdes Kennzeichen ein Zeuge sitzen muss der von einer östlichen Behörde stammt und die korrekte Messung zu gewährleisten. War keiner drin.

Post kam, Zeuge wurde genannt. Ich bin zum Rathaus gefahren, den wisch hingelegt. Die Fotos dazu präsentiert.. und gesagt wenn das nochmal passiert zeige ich die Stadt wegen Betrugsversuch an.

Die Antwort von dem Futzi war: das ist die scheisse das jeder ein Foto mit seinem Handy machen kann..

Aber fechte das auf jeden Fall an.

Die dürfen nur von deiner Seite aus knipsen und da müssen sie auch noch einige Parameter beachten.. Winkel und abstände zur Fahrbahn.. google mal, der adac hatte mal einige urteile zugunsten der Fahrer online.. haben meinem daddy auch schon mal geholfen..

Gruß Alex

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Rechtsanwalt einschalten wird meist teurer.

Foto anfordern und den Blitzer fragen, wo genau jetzt das Gesicht des Fahrers/der Fahrerin zu erkennen ist.;)

Ist aber schon in D passiert, oder?

am 9. Februar 2012 um 13:15

Das ist sicher ein Anhörungsbogen.

Wenn kein Bild des Fahrers dabei ist, hakst Du "Verstoß wird nicht zugegeben" an und schreibst im Text: "Bitte um Hinweise zur Ermittlung des Fahrers (z.B. Foto von vorn)".

Danach das Schreiben vergessen.

Themenstarteram 9. Februar 2012 um 13:17

jupp, ist in .de passiert. foto haben sie gleich mitgeschickt : sieht man das sie von der anderen seite geblitzt haben und anstelle des gesichtes gibt es ein schön verzerrtes bild der seitenscheibe

aber anscheinend hat sich was im bußgeldkatalog geändert, fahrverbot scheint es nicht mehr zu geben bei 21+ in ortschaft. ich komm wohl so auf 105 €, einsehen tu ich es aber nicht

edit

ja, ist nur ein anhörungsbogen. ich werd das jetzt so machen und mal abwarten ob sie mir dann ein fahrtenbuch aufdrücken

am 9. Februar 2012 um 13:29

Auf jeden Fall anfechten..

Ich wurde letztens geblitzt. Hab umgedreht, das Fahrzeug fotografiert aus dem sie mich fotografiert haben.. da in den Fahrzeugen wenn sie ein fremdes Kennzeichen ein Zeuge sitzen muss der von einer östlichen Behörde stammt und die korrekte Messung zu gewährleisten. War keiner drin.

Post kam, Zeuge wurde genannt. Ich bin zum Rathaus gefahren, den wisch hingelegt. Die Fotos dazu präsentiert.. und gesagt wenn das nochmal passiert zeige ich die Stadt wegen Betrugsversuch an.

Die Antwort von dem Futzi war: das ist die scheisse das jeder ein Foto mit seinem Handy machen kann..

Aber fechte das auf jeden Fall an.

Die dürfen nur von deiner Seite aus knipsen und da müssen sie auch noch einige Parameter beachten.. Winkel und abstände zur Fahrbahn.. google mal, der adac hatte mal einige urteile zugunsten der Fahrer online.. haben meinem daddy auch schon mal geholfen..

Gruß Alex

am 9. Februar 2012 um 13:51

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies so rechtens ist. Wenn ich mich nicht gänzlich irre, dann ist in Deutschland nur das "Blitzen" von vorne erlaubt!

Da du auf der Gegenfahrbahn unterwegs warst, würde ich fast soweit gehen und behaupten, das das Messsystem nicht korrekt eingestellt war, weil normalerweise wird die "Gegenseite" gar nicht erfasst.

Was mein Vorposter sagt kann ich nur bestätigen. Schon wenn das mobile Blitzerfahrzeug nicht exakt parallel zur Fahrbahn steht, kommt es zu erheblichen Messabweichungen!

Grüße

am 9. Februar 2012 um 14:01

Hallo Zusammen,

ich wurde am 13.1.2012 auch geblitzt ... Allerdings stand der Blitzer auch auf der anderen Seite und hat in meine Richtung geblitzt. Da standen 2 Blitzer ... Der eine, welcher in die Richtung geblitzt hat, auf der die Dinger auch standen und der 2. blitzte halt echt in meine Richtung auf die Gegenfahrbahn.

Ich warte schon gespannt, auf den Zettel im Briefkasten, weil sowas hab ich ja noch nie erlebt ....

Vg Sabrina

am 9. Februar 2012 um 14:12

Es kommt darauf an mit welcher Methode sie blitzen.. das liebste ist mir die Radarpistole.. das ist immer ne Gaudi denen zu sagen wo sie sich ihre Messung hin stecken können.. :D

Zitat:

Original geschrieben von 900erturbo

Es kommt darauf an mit welcher Methode sie blitzen.. das liebste ist mir die Radarpistole.. das ist immer ne Gaudi denen zu sagen wo sie sich ihre Messung hin stecken können.. :D

Ich hatte zwar noch nicht das Vergnügen, aber wenn man mit der Laser/Radarpistole ertappt wird, soll man sich immer gleich das Einmessprotokoll zeigen lassen.

am 9. Februar 2012 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von puppet

Wenn ich mich nicht gänzlich irre, dann ist in Deutschland nur das "Blitzen" von vorne erlaubt!

Du irrst Dich gänzlich ... zumindest ist das unglücklich ausgedrückt.

Auf der A2 zwischen Hannover und Königslutter stehen 4 Messanlagen, die jeweils "auch" von hinten blitzen um Motorradfahrer zu erwischen.

Wie dann auf den Bildern der Fahrer unter dem Helm identifiziert werden soll weiß ich noch nicht - aber erlaubt ist das Blitzen von hinten definitiv ... zumindest "zusätzlich".

In Deutschland gibt es jedoch keine "Halterhaftung" wie in anderen Ländern, da muss der Fahrer jeweils zur Verantwortung gezogen werden.

Und ein Fahrtenbuch aufzuerlegen nur weil von hinten geblitzt wurde? ... würde mich sehr wundern.

am 9. Februar 2012 um 18:24

Zitat:

Original geschrieben von lncognito

Zitat:

Original geschrieben von puppet

Wenn ich mich nicht gänzlich irre, dann ist in Deutschland nur das "Blitzen" von vorne erlaubt!

Du irrst Dich gänzlich ... zumindest ist das unglücklich ausgedrückt.

Auf der A2 zwischen Hannover und Königslutter stehen 4 Messanlagen, die jeweils "auch" von hinten blitzen um Motorradfahrer zu erwischen.

Wie dann auf den Bildern der Fahrer unter dem Helm identifiziert werden soll weiß ich noch nicht - aber erlaubt ist das Blitzen von hinten definitiv ... zumindest "zusätzlich".

In Deutschland gibt es jedoch keine "Halterhaftung" wie in anderen Ländern, da muss der Fahrer jeweils zur Verantwortung gezogen werden.

Und ein Fahrtenbuch aufzuerlegen nur weil von hinten geblitzt wurde? ... würde mich sehr wundern.

Danke für die Korrektur. So wie du es geschrieben hast, ist es natürlich vollständiger und damit richtiger!

Grüße

Wenn in beide Fahrtrichtungen geblitzt wird besteht die Möglichkeit den zweiten Blitzer der einen dann von hinten blitzt zusätzlich auszulösen,so ist es mir mal passiert als ich mit meiner Ninja mal ein bisschen schneller unterwegs war. Naja im Anhörungsbogen stand dann das ich bei erlaubten 70 mit

234 Km/h gemessen wurde :eek:

Den Bogen hab ich dann nicht zurückgeschickt,nach ein paar Wochen sind dann zwei grün gekleidete

Herren bei mir vor der Haustüre gestanden:mad:

Sie meinten da ich den Anhörungsbogen nicht zurückgeschickt habe wurden Sie um Amtshilfe gebeten und müssten nun den Fahrzeugführer ermitteln:(

Ich konnte mich beim besten Willen nicht daran erinnern wer zu dem angegebenen Zeitpunkt mit meinem Bike unterwegs war.Daraufhin wollten Sie meinen Lederkombi und meinen Helm sehen :(

Mir ist dann eingefallen das von meinem Opa noch ein uralter Lederkombi und ein Helm auf dem Dachboden liegt,den hab ich ich dann geholt und ihnen gezeigt:D.

Ist den Herren zwar etwas komisch vorgekommen aber Sie mussten es so akzeptieren.:p

Bekamm dann Post,das Verfahren gegen mich wurde eingestellt aber es wird geprüft ob ich ein Fahrtenbuch führen muß.Im nächsten Schreiben stand dann das erst wenn ein zweites mal der Fahrzeugführer nicht ermittelt werden kann die Fahrtenbuchauflage in Kraft tritt.

Nochmal Glück gehabt :)

Gruß

KawaHeizer

am 9. Februar 2012 um 19:07

Zitat:

Original geschrieben von KawaHeizer

so ist es mir mal passiert als ich mit meiner Ninja mal ein bisschen schneller unterwegs war. Naja im Anhörungsbogen stand dann das ich bei erlaubten 70 mit

234 Km/h gemssen wurde

Bist du irre? Die Grünen hätten dich mal gleich einkassieren sollen.

Zitat:

Original geschrieben von 8l96kw

ja, ist nur ein anhörungsbogen. ich werd das jetzt so machen und mal abwarten ob sie mir dann ein fahrtenbuch aufdrücken

Vermutlich werden sie dir dann das zusätzlich erstellte Frontfoto senden... :D

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