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Von Kuchenblech auf ein kleines Kennzeichen umsteigen ...

Themenstarteram 27. September 2011 um 7:47

Hallo zusammen,

ich habe einen 68er Impala. Leider hat man mir auf der Zulassungsstelle (Zweigstelle) nur ein Kuchenblech (300 x 200 mm) genehmigt. Auch diskutieren hat leider nichts gebracht.

Nun habe ich von meinem Kumpel erfahren, dass er bei der Zulassungsstelle (nicht die Zweigstelle) ein kleines Kennzeichen (255 x 130 mm) rausdiskutiert hat.

Das ärgert mich nun natürlich schon. Wie könnte ich es denn anstellen, dass ich bei der Hauptstelle nun auch kleine Schilder bekomme? Hat jemand eine Idee? Muss ich was spezielles aufsagen, die alten zerstören? Gestohlen melden? Hat jemand Erfahrung?

Es geht hier um die Zulassungstelle in L B.

Vielen Dank & Grüße

13

Beste Antwort im Thema

Das Thema kleine Kennzeichen wurde schon öfters diskutiert, benutz mal die Suchfunktion!

Was ärgerlich ist, immer wenn ich mich langsam wieder beruhigt habe, gräbt jemand wieder dieses Reizthema aus. ICH KÖNNT MICH AUFREGEN!!!!:mad:

Ich hatte kleine Kennzeichen eingetragen, die Zulassungsstelle interessierte das aber nicht! Bei der Ummeldung (Kauf) wurde die Eintragung herausgenommen. Übernahme der Eintragung: keine Chance! Zuteilung von kleinen Kennzeichen: keine Chance!

Mein Tankstutzen liegt auch hinter dem Kennzeichen, das Kuchenblech stört auch beim Tanken, Ergebnis: Interessiert nicht! Aussage der Mitarbeiterin: Unterfüttern sie es mit Schaumstoff! Ich habe meines leicht geknickt, das ich zumindest einigermaßen angenehm tanken kann! DA KÖNNT ICH MICH AUFREGEN!!!:mad:

Und das schlimme ist diese Willkür! Ein Landkreis machts, ein anderer nicht. Wenn der Mitarbeiter die Autos toll findet geht´s wahrscheinlich leichter, wenn er den Wagen als spritfressendes Monster sieht, dann geht´s halt nicht.

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am 27. September 2011 um 8:29

Hast Du Bilder vom montierten Kennzeichen?

Grundsätzlich wäre es von Vorteil wenn Du vom TÜV eine Maximalgröße eingetragen hättest. Vielleicht kennst Du ja einen TÜV Prüfer mit dem man reden kann ?

Gruß

Helmut

Da hat anscheind jede Zulassungsstelle so seine eigene Meinung zu. In Berlin geht es nur bei H-Kennzeichen wenn der TÜV im Oldtimergutachten dies einträgt und man anschliessend auch noch das Auto vorführt bei der Zulassungsstelle. In München reicht der eintrag in der Vollabnahme (so bei mir).

In den beiden Städten geht es nur bei einem H-Kennzeichen als Ausnahmegenemigung.

Es gibt allerdings auch einige Landkreise die unproblematisch sind und auch den neuen Mustangs, Camaros, etc. ein kleinen Kennzeichen eintragen.

Wenn bei deinem Auto Platz für ein grossen Kennezichen ist ohne Umbau wirst du wohl kein kleines bekommen, schliesslich ist er ja schon zugelassen. Aus reinen Optikgründen wirst du kein kleines Kennzeichen bekommen, nur wenn du aufgrund des grossen Kennzeichens einen Umbau machen müsstest der den H-Status gefährdet.

MfG

Mike

Themenstarteram 27. September 2011 um 11:05

Hi,

Foto habe ich gerade keines dabei (Geschäft).

Vorne ist das große auch kein Problem, da hängt is in der Luft nach unten.

Hinten knickt es leicht, da der Tankstutzen hinterm Nummernschild ist.

Könnte ich dann wenigstens für hinten eines ergattern? Sagen, dass es mir wegknickt? Oder sind denen Knicke egal?

Grüße 13

Das Thema kleine Kennzeichen wurde schon öfters diskutiert, benutz mal die Suchfunktion!

Was ärgerlich ist, immer wenn ich mich langsam wieder beruhigt habe, gräbt jemand wieder dieses Reizthema aus. ICH KÖNNT MICH AUFREGEN!!!!:mad:

Ich hatte kleine Kennzeichen eingetragen, die Zulassungsstelle interessierte das aber nicht! Bei der Ummeldung (Kauf) wurde die Eintragung herausgenommen. Übernahme der Eintragung: keine Chance! Zuteilung von kleinen Kennzeichen: keine Chance!

Mein Tankstutzen liegt auch hinter dem Kennzeichen, das Kuchenblech stört auch beim Tanken, Ergebnis: Interessiert nicht! Aussage der Mitarbeiterin: Unterfüttern sie es mit Schaumstoff! Ich habe meines leicht geknickt, das ich zumindest einigermaßen angenehm tanken kann! DA KÖNNT ICH MICH AUFREGEN!!!:mad:

Und das schlimme ist diese Willkür! Ein Landkreis machts, ein anderer nicht. Wenn der Mitarbeiter die Autos toll findet geht´s wahrscheinlich leichter, wenn er den Wagen als spritfressendes Monster sieht, dann geht´s halt nicht.

Themenstarteram 28. September 2011 um 6:09

Ahoi wodkaa,

meine Sachlage ist ein wenig anders, dazu konnte ich in der Suchfunktion nichts zu finden.

Generell fragen die meisten nach dem kleinen, bevor Sie es anmelden oder berichten darüber, was Sie erlebt haben. Aber keiner wollte umsteigen. Drum das neue Thema.

Und mit deinem Kommentar, hast du zur eigentlichen Frage nichts beigetragen. Gut gemacht.

DA KÖNNT ICH MICH AUFREGEN!!!! :mad:

Also ...

13

Doch ich denke er hat schon was dazu beigetragen, und zwar wie er schon sagte stehen die Chancen eher schlecht wenn man schon vorher kein kleines Kennzeichen bekommen hat. Gegen diese Willkür hat man keine Chance.

Wieso hast du beim Anmelden kein kleines Kennzeichen bekommen? Warum sollte man dir dann jetzt eins geben? Die alten Eintrágungen im Schein haben bei meinem auch nichts gebracht. Das einzige was zählt ist eine ordentliche Ausnahmegenehmigung mit Stempeln bla bla usw.

Ich glaube wenn man seines "verloren" hätte steht man wieder bei Null da, so einfach rücken die bestimmt nichts raus

und täglich grüßt das murmeltier

alte eintragungen mit 300x200 sind hinfällig

vom Tuev oder Dekra (je nach Bundesland) bestästigen lassen das max eine Größe ...x... vorne und ...x... hinten geht

dabei auch auf die Tankgeschichte hinweisen, sprich einfach mit technischen fakten kommen.

zur zulassungstelle gehen und hoffen das sie das tuevgutachten anerkennen.

kennzeichengröße in die Papiere eintragen lassen und hoffen das sich die größe mal nicht ändert (am besten gleich eine kopie der alten eintragungen machen) und man nicht in nen anderen Landkreis umziehen muß ;)

knackpunkt sidn wie auch schon erwähnt

o optik interessiert nicht

o unterschiedliche handhabung der einzelnen zulassungstellen (sogar in gleichen zulassungsbezirken)

o evtl. mal die eigenen Ansprüche hinterfragen, ist ein größeres Kennzeichen wirklich soooo schlimm oder gehts nur ums prinzip

ich würde z.b. vorne keins haben wollen

guter Ansatzpunkt ist z.b. auch das frisch geputzte Fahrzeug incl. Meterstab dabei zu haben und den Sachbearbeiter mal nachmessen lassen ;) auch wenns hart fällt man ist "Bittsteller" und nicht Kunde mit sachlichkeit und höflichem Auftreten kommt man meist weiter

als mit "der hat eins bekommen dann muß ich auch" oder "mir steht ein kleines zu" etc. aber das sollte wohl jedem klar sein.

Themenstarteram 28. September 2011 um 7:15

Alles klar,

ich danke Euch! Dann mal schauen, was ich hinbekomme.

Fährt eigentlich jemand von Euch die Variante: Kleine Nummerschilder dran, nicht gestempelt und Kuchenbleche im Auto mit dabei?

Grüße 13

ups da ist mir ein fehler unterlaufen

die alte größe war wohl 320x150 statt 320x200

die 200 sind ja schon die neue größe, in dem Fall werden die chancen mE richtung 0 gehen.

Das ganze geht nur mit Freundlichkeit und Hoffnung auf Verständniss. Habe so auch meine 320x150 bekommen. Allerdings gabs da schon welche in der Zulassungsstelle denen das nicht passte. Bin wahnsinnig happy das das geklappt hat.

Fahren mit den gestempelten Nummernschilder im Kofferraum kostet eben, wenn man angehalten wird oder eine Politesse aufmerksam wird.

Zitat:

Original geschrieben von Iller13

Alles klar,

ich danke Euch! Dann mal schauen, was ich hinbekomme.

Fährt eigentlich jemand von Euch die Variante: Kleine Nummerschilder dran, nicht gestempelt und Kuchenbleche im Auto mit dabei?

Grüße 13

Der Plural passt nicht, weil hinten kriegt man ja immer noch die kleinen genehmigt.

Die o.g. Variante setzt ein hohes Maß an krimineller Energie* voraus, ;)

deswegen wird sie kaum einer hier offen zugeben.

*179a Bußgeldkatalog: "Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt" - 40 Euro - 1 Punkt.

Themenstarteram 28. September 2011 um 7:42

Zitat:

Die o.g. Variante setzt ein hohes Maß an krimineller Energie* voraus, ;)

deswegen wird sie kaum einer hier offen zugeben.

*179a Bußgeldkatalog: "Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene Kennzeichen fehlt" - 40 Euro - 1 Punkt.

Ich denke, dass eher dieser Paragraph zieht:

179 Ein Fahrzeug in Betrieb gesetzt, dessen Kennzeichen nicht wie vorgeschrieben ausgestaltet oder angebracht ist; ausgenommen ist das Fehlen des vorgeschriebenen Kennzeichens – 10 €

Teil 2 zieht dann bei dir. Aber es ist ja eines angebracht und das Original wird mitgeführt.

Das mitgeführte interessiert niemanden. Kein Polizist wird sich dafür begeistern lassen. Es steht ja nirgends man solls dabei haben sondern es ist festgelegt wos zu sein hat.

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