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von Mercedes-Benz frei gegebene Fahrradträger

Mercedes C-Klasse S205
Themenstarteram 20. Mai 2024 um 7:54

Wer hat eine aktuelle Liste der von Mercedes-Benz für die BR205 frei gegebenen Fahrradträger ?

 

Weiterhin gehe ich mal davon aus, das die bei der Werksauslieferung verbaute schwenkbare Anhängerkupplung die Prüfungen/Zulassungen nach § 30 StVZO zur zur Nutzung von Hecktragesystemen erhalten hat - die Anleitung sagt nichts dazu aus.

Danke Euch

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11 Antworten

Nur eine Frage:

Was hindert dich daran, irgendeinen Markenträger zu kaufen?

z.B.

https://www.thule.com/de-de/bike-rack/towbar-bike-racks

Da gibt es sogar erweiterten aerodynamischen Stauraum

https://www.thule.com/de-de/cargo-carrier/towbar-cargo-carriers

oder

https://www.westfalia-automotive.com/.../

Die Anhängerkupplung hat eine Stützlast bis 75kg. Das sollte mit Inhalt nicht überschritten werden. Das Fahrverhalten ist mit so einer Konstruktion natürlich bedenklich hecklastig.

https://www.adac.de/.../

Kauf doch einfach einen Träger von Mercedes-Benz, der beladen der Stützlast entspricht. Der Kugelkopf ist normiert.

Themenstarteram 21. Mai 2024 um 4:26

@OpenSourceFan ganz einfach, ich will die Haftungsfrage nicht klären müssen, wenn „IRGENDEIN“ Ding mit 50 kg Fahrrädern auf der Autobahn ne Massenkarambolage verursacht:

Und weil der Hersteller es so vorgibt

Zitat:

@hotfire schrieb am 21. Mai 2024 um 06:26:58 Uhr:

@OpenSourceFan ganz einfach, ich will die Haftungsfrage nicht klären müssen, wenn „IRGENDEIN“ Ding mit 50 kg Fahrrädern auf der Autobahn ne Massenkarambolage verursacht:

Die ist im Vorhinein geklärt... auch diese Freigabe entbindet dich da nicht... weil im Zweifel geht der Fehler immer beim Fahrer los.

Falsche Montage, zu schwere Rentner-Hurra-Ich-Lebe-Noch-Velos, Defekt an Aufnahme.... um nur einige Beispiele zu nennen...

Dieser Hinweis ist eh Unsinn...oder gibts auch eine Liste der freigegebenen Anhänger?

Zitat:

@hotfire schrieb am 21. Mai 2024 um 06:26:58 Uhr:

@OpenSourceFan ganz einfach, ich will die Haftungsfrage nicht klären müssen, wenn „IRGENDEIN“ Ding mit 50 kg Fahrrädern auf der Autobahn ne Massenkarambolage verursacht:

Grundsätzlich will man doch nicht von so einem Fall ausgehen...

Also so wie es in der Montageanleitung steht montieren, dann kann auch nix passieren.

Aber wie schon geschrieben, du musst die über die Freigabe und Eignung keinen Kopf machen.

Für den worst case ist doch hoffentlich eine KFZ Rechtsschutz vorhanden?

Hier ist ein Fahrradträger von MB freigegeben (sagt zumindest die Google Trefferseite):

https://...nalteile.mercedes-benz.de/.../a0008901700

Im Text lese ich aber nichts mehr davon. oder ich überlese es.

Bei den "üblichen Verdächtigen" wird eine Teilenummer benannt, eine explizite Freigabe fehlt aber auch dort.

https://shop.rosier.de/.../a0008901700?...

Ich würde dazu direkt mit MB Verbindung aufnehmen und bei einem Kauf (egal ob direkt bei MB oder woanders) die Freigabe der Nutzung bestätigen lassen. Wenn das nicht erfolgt dann fällt halt der Kauf bei denen auch aus.

EDIT: Die Freigabe betrifft tatsächlich nur die Dachbox, nicht den Träger... das ist ja wirklich interessant, dass einerseits von einer Freigabe gesprochen aber nirgendwo eine gegeben wird. Oder ist das mit der "ECE" Kennzeichnung erfüllt?

Google Treffer

[Spass an]Sorry, typisch deutsch. "Irgendwer muss ja schuld sein, nur ich nicht". Am besten noch eine Versicherung dazu. [Spass aus]

Für diese Leute gibt es dann die original von Mercedes zugelassenen Trägersystme. Hatte ich an meiner E- Klasse auch und bemerkte bei der Montage bereits- ahh ist ja original Thule.-

Vielleicht hilft die Information von Rameder weiter....https://www.rameder.de/.../?...

oder diese....

https://mein-fahrradtraeger.de/.../

Letztlich ist es wie bereits geschrieben, die Haftung liegt beim Nutzer. Es gibt ein paar Dinge wie Stützlast, D- Wert usw. zu beachten. Ansonsten habe ich der Zulassung von Thule vertraut.

Nun ja, ich finde gerade die Freigabethematik spannender als die Schuldfrage. Wenn MB (wie vermutlich viele andere Hersteller auch) von einer Freigabe sprechen sollte die in irgendeiner Form wenigstens bei den Originalteilen erkennbar sein. Oder wollen die doch keine Fahrradträger da dran haben?

Dass nur adäquate Vorrichtungen und Lasten auf die AHK gehören versteht sich für uns irgendwie von selbst, dem einen oder anderen "da draußen" ist das aber vermutlich dezent egal und baut sich am Ende einen Wandschrank hinten dran. Dann wird die Schuldfrage zwar sehr einfach zu klären sein nur mag ich dann nicht der sein, der in den Mist reingefahren ist.

Habe gerade nochmals mein Thule Dokument rausgeholt.

Ist mit E4-Prüfzeichen versehen...https://de.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen.

Insofern würde ich der Zulassung vertrauen...auch an meinem Mercedes. https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__21a.html.

Einzige Frage wäre für mich, kann ein Hersteller (Mercedes) sich über dieses Recht hinwegsetzen und nur die Nutzung seines Zubehörs freigeben? Ich glaube nicht.

Themenstarteram 21. Mai 2024 um 19:11

Zitat:

@Ratbo schrieb am 21. Mai 2024 um 07:42:23 Uhr:

. . . gibts auch eine Liste der freigegebenen Anhänger?

Sorry, aber das zeigt einfach das Du Dich damit „Null“ beschäftigt hast, denn für die Genehmigung einer Anhängerkupplung (um Anhänger zu ziehen) reicht die Erfüllung der sogenannten UN Reg. 55 - aber damit hat diese AHK lange noch nicht die Zulassung nach § 30 StVZO zur Nutzung von Hecktragesystemen. Sind einfach 2 Paar Schuhe - unterschiedliche Schuhe !

 

Zitat:

@Ratbo schrieb am 21. Mai 2024 um 07:42:23 Uhr:

... auch diese Freigabe entbindet dich da nicht...

Auch hier weit gefehlt, ist die Kombination zugelassen und versagt (Materialfehler usw. usw.) habe ich mich nach StV(Z)O zumindest nicht strafbar gemacht, meine Haftpflicht zahlt und das Thema ist erledigt.

Habe ich jedoch eine nicht zugelassene Kombination in Betrieb genommen, werde ich erstens schnell zum Selbstzahler (keine Betriebserlaubnis) und dann kommen noch noch die juristischen Folgen hinzu. Das hat dann in meinem Fall noch ggf. weitreichende dienstrechtliche Konsequenzen.

Die Frage war aber eigentlich nur:

Zitat:

@hotfire schrieb am 20. Mai 2024 um 09:54:31 Uhr:

Wer hat eine aktuelle Liste der von Mercedes-Benz für die BR205 frei gegebenen Fahrradträger ?

.

Weitere juristische Leiheninfos hatte ich bereits vom Stammtisch erhalten.

Zitat:

@hotfire schrieb am 21. Mai 2024 um 21:11:38 Uhr:

Zitat:

@Ratbo schrieb am 21. Mai 2024 um 07:42:23 Uhr:

. . . gibts auch eine Liste der freigegebenen Anhänger?

Sorry, aber das zeigt einfach das Du Dich damit „Null“ beschäftigt hast, denn für die Genehmigung einer Anhängerkupplung (um Anhänger zu ziehen) reicht die Erfüllung der sogenannten UN Reg. 55 - aber damit hat diese AHK lange noch nicht die Zulassung nach § 30 StVZO zur Nutzung von Hecktragesystemen. Sind einfach 2 Paar Schuhe - unterschiedliche Schuhe !

Müsste dann die Frage nicht heissen welche AHK hat die Zulassung zur Nutzung von Hecktragesystemen???

Aber www hilft:

https://mein-fahrradtraeger.de/.../

D.h. Hat der Träger eine ABE sollte es bis auf bestimmte Kugelköpfe (Alu/Druckguss) keine Probleme geben, Hinweis dazu

https://support.thule.com/.../...ngerkupplung-Anforderungen-de-OLD?...

Zitat:

@hotfire schrieb am 21. Mai 2024 um 21:11:38 Uhr:

@hotfire schrieb am 20. Mai 2024 um 09:54:31 Uhr:

Wer hat eine aktuelle Liste der von Mercedes-Benz für die BR205 frei gegebenen Fahrradträger ?

Zitat:

 

Weitere juristische Leiheninfos hatte ich bereits vom Stammtisch erhalten.

Ok, dann leihe ich dir die logische Antwort:

Mercedes Benz sollte helfen können.

PS: Der Laie rät den Stammtisch zu wechseln.

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