- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 5
- Von Polizei angehalten!
Von Polizei angehalten!
Guten Morgen,
ich war gestern Abend mit ein paar Freunden was trinken (ich nicht war Fahrer) (WIRKLICH NICHT) mein Kumpel ist hin gefahren und ich mit seinem Auto heim (Golf r32) auf dem Heimweg bin ich auf die AB da ich sein Auto schon des Öfteren gefahren bin, bin ich auch nicht al zu schnell gefahren, als dann eine 120 Zone kam bin ich vom Gas gegangen und ca. auf 130 runter und hinter einem silbernen Opel Astra hinterher ca.2-3min. Als ich dann das aufhebe Schild sah bin ich mal voll aufs Gas und hab so bis 180 beschleunigt (war kein Mensch auf der AB) bin dann wieder runter weil die Ausfahrt kam und jetzt kam die Überraschung hinter mir ein silbernen Opel mit der Aufforderung anzuhalten. Dann kamen zwei ,,nette Polizisten" und wollten meine Papiere sehen: jetzt kommt das witzige sie behaupten das ich in einer 120 Zone die Geschwindigkeit stark überschritten hätte nach dem Geräuschpegel zu beurteilen aber sie hätten die Geschwindigkeit nicht messen können weil ich zu schnell weg gewesen wäre! Nach einem Alkoholtest später 0,0 Promille fragten sie ob ich mit einer Geldbuße von 50€ einverstanden wäre worauf ich natürlich fragte wofür??? Na ja lange Rede kurzer Sinn sie haben meine Personalien aufgenommen und meinten ich würde in den nächsten Tagen Post bekommen!
Wie soll ich mich jetzt verhalten und wie soll ich weiter Vorgehen???
Beste Antwort im Thema
Die Lieben B..... sind schon seltsam.
Kollege sollte Sonntags an einer Kreuzung über Rot gefahren sein.Die Lieben Herren
konnten die Ampel nicht einsehen sondern richteten sich nach dem Abbieger.Natürlich
hat es mein Kollege bestritten.Nach einem Monat die erste Verhandlung.Leider war nur ein B...
vor Ort.Der andere war im Urlaub.Also nächste Verhandlung.Nun war der andere B... vor Ort.
Beide machten eine Unterschiedliche Aussage.Einmal verschiedene Fahrzeuge,dann verschiedene personen
verschiedene geschätzte geschwindigkeiten und verschiedene Entfernungen vor der Ampel.
War absolut der Hit.Nach weiteren verhandlungen und 3/4 Jahr darf mein Kollege nun am 1 mai die Fleppe 4 Wochen abgeben.
Ist das nicht ein schönes Deutschland geworden in diesen Bananenstaat???
Ähnliche Themen
28 Antworten
Alsoich hab mal auf ner Landstraße (80er) nen audi a4 1.8 überholt, der stieg ins gas bis ich am ende kanappe 170 vor ihm drauf hatte, dann gieng es blau auf und ich wurde rausgezogen, sie sagtn sie können mich nur belehern, das sie es ja nicht auf video hatte, bisschen noch ums auto rum geschaut und dann waren sie auch schon wieder weg!!
also an deiner stelle würd ich mir da garnichts denken, villeicht hatten die jungs hunger und brauchten geld für verpflegung und beweisen können sie dir eh nix!!!!
Also ich glaube gelesen zu haben, dass es ein Gerichtsurteil gibt, welches besagt, dass ein Polizist nicht glaubhaft (nur durch sehen oder hören) eine Geschwindigkeit einschätzen kann. Einzige Ausnahme sei hier die Schrittgeschwindigkeit, so dass ich einmal behaupte, dass dies keine Chance bei Deinem Fall hat.
Außerdem wie kommen die Polizisten auf 50 Euro Bußgeld? Wieviel zu schnell warst Du denn nach derem Gehör?
Zitat:
Original geschrieben von Raffaello22
Also ich glaube gelesen zu haben, dass es ein Gerichtsurteil gibt, welches besagt, dass ein Polizist nicht glaubhaft nur durch sehen oder hören eine Geschwindigkeit einschätzen kann. Einzige Ausnahme sei hier die Schrittgeschwindigkeit, so dass ich einmal behaupte, dass dies keine Chance bei Deinem Fall hat.
Außerdem wie kommen die Polizisten auf 50 Euro Bußgeld? Wieviel zu schnell warst Du denn nach derem Gehör?
Witzigerweise hab ich mal gehört das das die netten in österreich dürfen, und ein bekannter dafür auch schon mal gezahlt hat, da sie meinten er wäre 40 statt 30 gefahren, alles irrsinnig
aber bei uns halt noch nicht zum glück!!
Falls das in Deutschland war: Einfach ignorieren, denn hier muss die Geschwindigkeit beweiskräftig gemessen werden!
Geschwindigkeitsschätzung durch Polizeibeamte
Die Geschwindigkeit eines Kraftfahrzeugs kann auch durch entsprechende Schätzung von Polizeibeamten festgestellt werden. Solche Schätzungen sind wegen ihrer Ungenauigkeit aber nur unter Berücksichtigung hoher Toleranzwerte verwertbar.
An der Verlässlichkeit von Geschwindigkeitsschätzungen bestehen jedoch dann keine Zweifel, wenn es nicht um die Feststellung einer bestimmten Geschwindigkeit geht, sondern lediglich geklärt werden soll, ob ein Autofahrer wesentlich schneller als Schrittgeschwindigkeit (z. B. beim Vorbeifahren an einem anhaltenden Bus mit eingeschalteter Warnblinkanlage) gefahren ist.
Beschluss des BayObLG vom 20.10.2000
2 ObOWi 500/00
DAR 2001, 37
bei jeder ordentliche Geschwindigkeitsmessung aus einem Videowagen wird man angehalten und bekommt das Vergehen vorgeführt, wenn man es wünscht. Wenn man selber weiß, das man bei 100, 200 gefahren ist kann man sich das natürl. schenken. Wenn du sagtst, dass du am Aufhebungsschild der Begrenzung beschleunigt hast, hast du doch alles richtig gemacht. Wenn sie keine Videoaufzeichnung haben, wie wollen sie dir dann etwas nachweisen ? Ich würde einfach mal ganz locker bleiben, hier waren vermutl. 2 nachtschichtgefrustete Beamte unterwegs, welche ihr Tagessoll noch nicht rein hatten.
Mike
Sollte der Wagen über einen geeichten Tacho verfügt haben, so ist das Feststellen durch Hinterherfahren zulässig. Toleranzabzug hier dann aber 20-30%, je nach "verfolgter" Strecke.
Ich bezweifle aber auch, dass da noch etwas kommt, da das mit den 50 EUR etwas schräg klingt.
Es grüßt,
Matthias
Also,
1. Muss eine Messung durchgeführt werden. Entweder durch PolicePilot oder Provida.
2. Muss die Messstrecke außerhalb geschlossener Ortschaften min. 500m betragen.
3. Muss das angemessene Fahrzeug immer im Sichtfeld der Polizisten sein.
4. Wird bei einer Messung mit ungeeichtem Tacho mi. 20% abgezogen.
5. Hätte ein konkreter Tatvorwurf gemacht werden müssen.
6. Hätte man Dir vor Ort ein Verwarnungsgeldangebot von max. 35,-€ machen dürfen.
Also, mach Dir keinen Kopf, die wollten nur auf die schnelle eine "Mücke" machen, damit sie überhaupt was haben in einer "toten Nacht".
Gruß
Senke
Zitat:
Original geschrieben von Tobse008
Guten Morgen,
i...mit seinem Auto heim (Golf r32) ......Opel Astra...voll aufs Gas und hab so bis 180 beschleunigt (war kein Mensch auf der AB) ...und jetzt kam die Überraschung hinter mir ein silbernen Opel ...
ich glaub nicht dass sie dem recht stark hinterhergefahren sind ...eher eingeholt dann wieder als er dann abgebogen ist.
außerdem sinds noch nur paar sek. mit nem R32 von 130 auf 180, da bist bei 180 da haben die erstmal reagiert
Zitat:
Original geschrieben von Tobse008
Dann kamen zwei ,,nette Polizisten" und wollten meine Papiere sehen: jetzt kommt das witzige sie behaupten das ich in einer 120 Zone die Geschwindigkeit stark überschritten hätte nach dem Geräuschpegel zu beurteilen aber sie hätten die Geschwindigkeit nicht messen können weil ich zu schnell weg gewesen wäre!
*lol*
Dumm gelaufen für die "netten" Polizisten, vielleicht waren die selber besoffen
Die müssen dir nachweisen können wie schnell du gefahren bist, lass dich nicht über den tisch ziehen.
Anscheind war es den beiden zu langweilig
Ich denke ma das die aufn ihrem Tacho was mit 130-135( Aufgrund der ungenauigkeit bei Opel Tachos durchaus möglich) stehen hatten und weil du ihnne Hinterhergefahren bist sie das dann als SChätzung genommen haben.
Könnne dir garnix auser wind machen.
Die 50 Euro (+1Punkt) Bußgeld entsprechen einer Geschwindigkeit die 21-25km/h (nach Abzug der Toleranz) über dem erlaubten Wert liegt...
In Fällen in denen ein Bußgeld erhoben wird, wird vor Ort (zumindestens in Rheinland-Pfalz) mal ein Datenblatt ausgefüllt, auf dem der Betroffene dann auch unterschreiben muß /kann....
So wie es sich bei Dir anhört war das ja auch gar nicht der Fall, oder hast Du vor Ort was unterschrieben?!
Falls Du in den nächsten Tagen (Wochen) Post bekommen solltest bekommst Du auf jeden Fall nochmal Gelegenheit Dich zu dem Vorwurf zu äußern! Da solltest Du dann die "Meßmethode" anzweifeln.......wenn es halt wirklich so war wie Du beschreibst!
Grüße Tobi
Die Polizei kann den eigenen Tacho als Messwert nehmen. Müsste dazu dann aber auch deine Geschwindigkeit fahren. Als Toleranz zählen dann aber nicht mehr die 3% von geeichten Geräten, sondern wie schon erwähnt 20%.
Ein Bekannter ist mal mit Anhänger 120 über die Landstraße gefahren. Nach Abzug der 20% Toleranz blieben keine 20km/h Überschreitung mehr. Das gab dann ein kleines Bußgeld und das wars. Die Polizisten haben sich in diesem Fall also vorbildlich verhalten.
Zu deinem Fall:
Wahrscheinlich haben die Polizisten das Schild mit der Höchstgeschwindigkeitsaufhebung übersehen. Fürs Protokoll muss der genaue "Tatort" angegeben werden. Dabei wird ihnen auffallen, dass es dort keine Begrenzung gibt und alles ist in Ordnung.
Hallo ! Mich hatten mal die Bullen vor 2 Jahren innerhalb geschlossener Ortschaft im Land Brandenburg mit der Laserpistole abgeschossen. Laut Polizeibeamter hatte ich abzüglich Toleranz 21 Km/h zu viel drauf, hätte mir das Ergebnis auch auf der Laserpistole ankucken können, habe ich aber nicht gemacht. Denn ich wußte das ich zu schnell war. Also erst garnicht diskutiert oder so, hab den Beamten meine Papiere gegeben ein anderer ist um mein Auto gegangen und hat noch ein paar Fragen gehabt zwecks wegen Tieferlegung etc.pp. Nach ca. 5 min. kam der Beamte mit meinen Papieren wieder und meinte nur ich kriege Post vom Land Brandenburg .Ich habe keine Aussage gemacht geschweige denn jemals eine Unterschrift geleistet zu haben. Auf den Brief warte ich heute noch Also ich denke die hatten einfach nur Langeweile und Du bist im richtigen Moment bei denen vorbeigefahren. Ich würd mir da auch keine gedanken machen. So fahre in einer Stunde wieder ins schöne Land Brandenburg, mal sehen was heute so passiert. MFG