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Von Vollkasko auf nur Haftpflicht - gehen Prozente verloren?
Hallo folgendes Problem:
Habe ein mittlerweile 13 Jahre altes Cabrio (Saisonkennzeichen für 8 Monate).
War bisher immer Vollkasko versichert:
Haftpflicht 30% (SF 25)
Vollkasko 30% (SF 25)
Aufgrund des Alters möchte ich eigentlich nur noch Haftpflicht.
Ein Totalschaden oder Diebstahl wäre bei diesem alten Auto eher Ideell ein Desaster - statt Finanziell.
Bleibt mir die Vollkasko SF irgendwie erhalten, auch wenn ich nur noch Haftpflicht habe?
Oder kann es Sinn machen sie trotzdem zu behalten um den niederen Schadensfreiheitsrabatt zu behalten?
Könnte durch den Verzicht pro Jahr ca. 240 Euro sparen.
Gruß
Toby
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12 Antworten
VK Prozente bleiben 2 Jahre erhalten. Danach erfolgt neueinstufung gemäß TK. bei günstigem schadensverlauf kannst du dich nach mehr als 2 jahren nur verbessern.
Zitat:
Original geschrieben von habanos
VK Prozente bleiben 2 Jahre erhalten. Danach erfolgt neueinstufung gemäß TK. bei günstigem schadensverlauf kannst du dich nach mehr als 2 jahren nur verbessern.
Wo gibt es denn so etwas?
Bei Ausschluss der VK bleibt die erreichte SF-Klasse allgemein 7 Jahre bestehen. Eine Neueinstufung an die TK gibt es nicht, da der Beitragssatz dort normalerweise 100% beträgt. Ebenso kann daher auch keine Anpassung nach 2 Jahren an die TK erfolgen.
Selten so etwas gelesen.
Wenn der Vertrag die nächsten Jahre weiterhin schadenfrei verläuft kann z.b. beim Wagenwechsel mit VK die SF-Klasse an die KH angepasset werden. Dadurch wäre der SFR in der VK unter Umständen sogar noch besser, als der derzeitige.
skysurfer5
Zitat:
Original geschrieben von skysurfer5
Wo gibt es denn so etwas?
Bei Ausschluss der VK bleibt die erreichte SF-Klasse allgemein 7 Jahre bestehen.
Das Posting vor Deinem war wirklich totaler Unfug, aber auch bei Dir ist die Antwort nicht 100%ig richtig.
Die 7 Jahre gelten nur für die HP.
Wenn die VK länger als 1 (Versicherungs-)Jahr nicht bestand, wird die SF-Klasse automatisch der in der HP erreichten Klasse angepasst. Wird weniger als 1 Jahr ausgesetzt, bleibt die in der VK erreichte SF-Klasse bestehen.
Bedeutet:
a) Man kann die VK beliebig lange "aussetzen", steigt (über die HP) sogar evtl. noch im SFR und kann ohne Nachteile wieder in die VK einsteigen
b) Im Falle eines HP-Schadens (ohne laufende VK) hat man (aus o.g. Gründen) jedoch Nachteile, da man (im Falle des Neuabschlusses einer VK) die hochgestufte SF-Klasse der HP übernehmen muß. Besteht die VK jedoch weiterhin, wird nur die HP SF-Klasse gestuft.
Habe mich verschrieben, Einstufung gemäß SFR der HP.
sorry
ansonsten bleibe ich dabei SFR der VK bleibt 2 jahre erhalten. Werde aber morgen noch mal genau nachlesen.
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Zitat:
Original geschrieben von skysurfer5
Wo gibt es denn so etwas?
Bei Ausschluss der VK bleibt die erreichte SF-Klasse allgemein 7 Jahre bestehen.
Das Posting vor Deinem war wirklich totaler Unfug, aber auch bei Dir ist die Antwort nicht 100%ig richtig.
Die 7 Jahre gelten nur für die HP.
Da merkt man inzwischen die Unterschiede bei den VR's, da es auch in der VK-Angleichung nach Unterbrechung abweichende Regelungen zur HP gibt.
skysurfer5
Moin Männers,
mal ganz andere Konstellation:
VK höher als HP weil schadenfrei aber HP nicht --> wer würde da schon angleichen wollen?
Da bleibt sie definitiv länger stehen.
Wenn ich also HP mit SF5 habe, aber ne VK mit der SF11. Steige dann aus --> nach zwei Jahren kaufe ich ein neues Fahrzeug ---> HP SF7, VK SF11.
Also - ganz so einfach isses ja nicht, aber mit Tk hats nun wirklich mal gar nix zu tun.
Grüße
Schreddi
nochmals ich habe mich verschrieben. TK ist da außen vor. Bezug ist die HP.
Und wieso sollte ein Vertrag gestuft werden der nicht mehr besteht? wenn du mit sf 5 in der HP und einer SF 11 in der VK 2 jahre aussteigst, beginnt die HP wieder bei SF 5 und die VK mit SF 5. Auf diese tour bekommst du auch einen schlechten SFR in der VK kaputt, genauso einen guten.
Beispiel:
Guter SFR (SF15) in der HP - mieser in der VK (SF 0) = Rettung: 2 Jahre keine VK und dann mit den nächsten wagen ( angenommendu hast für die "brückenjahre" ein auto wo sich die VK nicht lohnt) wieder VK, dann Einstufung HP/VK SF 17. glaubts mir, ich habe jeden tag damit zu tun.
Hallo,
lieber habanos:
Zitat:
glaubts mir, ich habe jeden tag damit zu tun.
Das haben hier alle bis auf die Frager - daher bitte ich Dich, dies zu beachten und nicht jeden hier korrigieren zu wollen (auch wenn's ne Doppelung wird).
Und selbstverständlich kann ich eine höhere VK-SF-Klasse auch länger behalten wenn ich es nachweisen kann.
Also - ein paar Gänge runterschalten - Kompetenz ist im Versicherungsforum genug da - und ich möchte drum bitten, dass jetzt nicht jeder hier anfängt und seine eigene versucht zu unterstreichen indem er seinen Berufsstand ansagt oder auf die tägliche Arbeit hinweist.
Grüße
Schreddi
Morgen zusammen,
auch eine Frage meinerseits.
Wenn man von Haftpflicht (SFK 10) auf VK umsteigen will, gehen dann SFKs verloren (Rückstufung) ? Vorher hat immer nur Haftpflicht bestanden, nie eine VK.
Kann man die Motorradversicherung auch ummünzen für's Auto wegen SFK? -> Zweitwagen
Hallo,
ich häng mich an das Tema mal mit ran.
Was meinst du mit "länger als 1 (Versicherungs-)Jahr nicht bestand". Wie ist das genau zu verstehen?
Bsp. 1 - ich melde meine Kasko zum 01.03.09 ab, wann kann ich sie wieder mit der SF Klasse der Haftpflich benutzen?
Bsp. 2 - ich melde meine Kasko zum 01.03.09 ab, dann verkaufe ich am 31.01.10 mein Auto und melde zum 05.02.10 ein neues Auto auf den Vertrag an, wann kann ich die Kasko dann wieder mit der SF Klasse der Haftpflich benutzen?
mFg
dl
sicherlich gibt es von versicherung zu versicherung verschiedene verhaltensweisen. ich kenne das so, dass man den VK-SF an den der KH angleichen kann, wenn im selben vertrag mindestens für ein jahr keine VK bestand.
man muss den VK-SF aber nicht angleichen. wenn man bei beendigung der VK dort einen besseren SF hatte, als man zum wiederbeginn in der KH hat, dann kann man auch den alten VK-SF wieder aufleben lassen - es könnte ja mal ein KH-schaden gewesen sein.
bei einer angleichung geht natürlich der vorher vorhandene VK-SF verloren.
grundsätzlich verjährt der SF erst nach 7 Jahren, danach muss man angleichen oder mit klasse 0 beginnen (was ja auch sinnvoll sein kann, wenn die KH in einer Schadenklasse ist). wobei es bei der verjährungsfrist auch verschiedene handhabungen gibt...
@DL10
zu deinem beispiel...
1.) wenn du die VK zum 01.03.09 beendest, dann kannst du ein jahr später wieder (also am 01.03.2010) den VK-SF an den der KH angleichen. der vorher vorhandene VK-SF geht dadurch natürlich verloren.
problem wird allerdings sein, die VK zum 01.03.2009 zu beenden, weil eine kündigung (wenn auch nicht des gesamten vertrags) nur zum ablauf (i. d. r. 01.01. eines jeden jahres) möglich ist. wäre dann kulanz der gesellschaft.
2.) da nicht ein jahr unterbrochen, fängst du in der VK am 05.02.2010 wieder so an, wie du am 01.03.2009 aufgehört hast.
es sei denn, du hattest in 2009 einen schaden, dann wird der natürlich zurückgestuft oder die unterbrechungszeit ist nicht größer als 6 monate, dann wirst du bei schadenfreiheit bessergestuft.
hier gilt aber auch das o. g. zum ausschluss der VK zum 01.03.2009
Hallo,
danke für Info.
Das mit dem Beenden per 01.03.09 geht schjon klar (schon gemacht), mir war nur nicht klar ob die Kasko 1 Jahr (also 12 Monate -von März bis märz) oder ein versicherungsjahr, da die versicherungen immer am 01.01. beginnen wäre ein volles versicherungsjahr ja erst vom zwischen dem 01.01.10 und dem 01.01.11 gegeben auch wenn ich schon am 01.03.09 dier Kasko beendet hatte.
nach deiner erläuterung reicht aber ja ein Aussetzten vom 01.03.09 - 01.03.10.
DL