Voraussetzung für Garantieansprüche bei MB-100
Hat jemand reale Erfahrungen (positive wie negative) bei der Abrechnung von Garantieansprüchen der MB-100 wenn die Inspektionen nicht bei MB selbst durchgeführt wurden?
In den Bedingungen heißt es wörtlich:
Zitat:
§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.
Die Bedingungen sind m.M. an der Stelle wachsweich und uneindeutig formuliert und es gibt m.W. ein entsprechendes Urteil, dass es ausdrücklich erlaubt ist, Inspektionen auch in markenfremden Werkstätten durchführen zu lassen und die Garantie weiter zu erhalten. Dabei geht es aber meist um Neuwagengarantien, mir jedoch um echte Erfahrungen, ob sich die Werkstatt oder der Garantiegeber schon mal quergestellt haben.
Also bitte keine "hätte, wäre, wenn und aber" sondern nur MB-100 und Inspektionen bei einer freien Werkstatt nach Herstellervorgaben und entsprechender Dokumentation in den MB Systemen (dass letzteres geht, weiß ich).
Danke für Euren Input. Betroffen ist übrigens ein GLK - ich stelle die Frage hier zusätzlich in einem Forum für ein weiteres Massenmodel von MB in der Hoffnung auf möglichst viel Feedback.
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15 Antworten
Niemand?
Zitat:
@Buttermurmel schrieb am 24. Mai 2018 um 12:21:42 Uhr:
Niemand?
Was willst du hören? Das kommt immer auf einige Faktoren an. z. B. auch auf die MB Werkstatt, die die Garatieanfrage stellt.. Und deren Einsatz ist natürlich nicht allzu groß, wenn du vorher bei ATU o. ä. zur Inspektion warst. Auch wenn die Bedingungen es zulassen...
Wenn du dir bei MB einen KV geben lässt, Öl mitbringst, PP rauslässt und auch sonst keine unnötigen Arbeiten erledigen lässt, sind die auch nicht soviel teurer wie eine Freie. Zumindest in der Garantiezeit habe ich das so gemacht und hatte bei keiner Reparatur irgendwelche Probleme mit der Übernahme.
Und sollte mal ein Kulanzfall auftreten, hast du bei Mb auch kaum Chancen, wenn du immer bei einer Freien warst...
Entweder mache ich es so wie der Vorschreiber schreibt oder ich mache es wie ich es will und schreibe die MB100 und Kulanz in den Kamin.
Was ihr immer mit Garantien habt, das verstehe ich nicht. Wenn ich das Auto kaufe vom Händler habe ich eine gesetzliche Sachmangelhaftung. Wenn der dann eine zusätzliche Gebrauchtwagenversicherung anbietet, dann ist das ein nice-to-have. Wenn man das nutzen will, muss man sich eben an die Bedingungen halten.
Wenn auf der Rechnung steht Inspektion B2 nach Vorgabe MB, dann bist du auf der sicheren Seite. Aber das gilt nur für die Garantie, nicht für Kulanz.
Danke für die Antworten bisher.
Eine Kulanz kann ich sowieso abschreiben, der Vorbesitzer hat eine Inspektion ausgelassen, daher hat Maastricht jede weitere Kulanz schon von vornherein (und für die Zukunft) abgelehnt. Und dass, obwohl MB selbst mir den Wagen als scheckheftgepflegt verkauft hat. Aber das ist eine andere Geschichte.
Von daher war ich schon zufrieden, nach Ablauf der JS-Garantie überhaupt eine MB-100 für immerhin 550,- abschließen zu können. Die JS hat sich während der zweijährigen Laufzeit schon mehrfach bewähren müssen, da bin ich also ein gebranntes Kind. Ohne Garantie/Gewährleistung wäre ich auf Kosten in Höhe von ca. 4.000,- Euro sitzen geblieben (wovon alleine 2.500,- für eine undichte Ölwanne (beim GLK mit durchlaufender Antriebswelle) zu berappen gewesen wären.
Wenn dann noch für ein defektes 7G Getriebe (und davon gibt es auch beim GLK einige) Kosten von 7.500,- Euro und mehr im Raume stehen, macht so eine Garantieverlängerung in meinen Augen schon Sinn.
Zitat:
@wooky_1 schrieb am 24. Mai 2018 um 12:55:32 Uhr:
Wenn du dir bei MB einen KV geben lässt, Öl mitbringst, PP rauslässt und auch sonst keine unnötigen Arbeiten erledigen lässt, sind die auch nicht soviel teurer wie eine Freie.
Naja, das ist relativ. MB möchte gemäß KV ohne Öl für eine B1 ohne PP (aber mit Wechsel der Bremsflüssigkeit) 470,- Euro haben.
Die freie (eine ehemalige MB-) Werkstatt ist unter Verwendung von Originalteilen und original MB-Öl bei lediglich 230,- also deutlich weniger als die Hälfte.
Von daher wäre schon interessant gewesen, zu erfahren, ob sich alleine aus dem Umstand, die Inspektion nicht bei MB aber nach Herstellervorgaben gemacht zu haben, Probleme bei der MB-100 Garantie ergeben haben.
Die MB 100 ist es aber auch nur bis 100.000 Km, ich denke das ist klar. Danach gibt es immer höher werdende Zuzahlungen, je nach Laufleistung. Ob die Garantie Versicherung bei einer "freien" Werkstatt mitmacht, kann sie dir sicher sagen. Hast du dort schon mal angerufen und nachgefragt? Vielleicht geben die dir das auch schriftlich oder sagen was sie dann verlangen? Es ist auch immer eine Frage ob die "Herstellervorgabe" eingehalten werden kann bzw. wie und vor allem wer diese Einhaltung nachweisen muss.
Allgemein ist es immer ratsam auch MB bei Preisen unter Druck zu setzen. Entweder mit Angeboten aus anderen Werkstätten oder eben die MB Klitschen untereinander auszuspielen. Dir als Kunde sind da ja alle Möglichkeiten offen. Oft reicht auch schon eine einfache Frage... Klar das macht ein wenig Mühe und wer fragt kann auch eine Antwort erhalten die ihm nicht passt. Aber was kann man verlieren? Auch MB ist auf zahlende Kundschaft angewiesen und es gibt immer eine Rechnung... gehe ich mit dem Preis runter und der Kunde bleibt und kommt wieder. Oder geht der Kunde eben woanders hin und ich bekommen nichts mehr. (So geschehen bei meinem Angebot für Bremsenwechsel, MB unterbot den Preis der freien Werkstatt, ohne ihn genau zu kennen, und baut auch nicht original Teile ein.)
Zitat:
Was ihr immer mit Garantien habt, das verstehe ich nicht. Wenn ich das Auto kaufe vom Händler habe ich eine gesetzliche Sachmangelhaftung. Wenn der dann eine zusätzliche Gebrauchtwagenversicherung anbietet, dann ist das ein nice-to-have. Wenn man das nutzen will, muss man sich eben an die Bedingungen halten.
Einer Frage der Sichtweise, die Sachmängelhaftung ist im Prinzip nach 6 Monaten für die meisten Defekte wertlos, da die Beweislast meist nicht erfüllt werden kann. Und der rechtliche Weg ist ungewiss und ebenfalls muss er bezahlt werden. Somit ist eine "Garantie" wenn es eine gute ist auch ein Gewinn für den Verbraucher. In den ersten 6 Monaten natürlich hauptsächlich einer für den Händler. JEDOCH ist auch in den ersten 6 Monaten nicht grundsätzlich alles ein Fall für die Sachmängelhaftung. Auch nicht immer in vollem Umfang, gerade wenn Händler sich da gut auskennen. Dazu gibt es auch einige Beispielurteile auf der ADAC Website.
Also Klarheit kann hier die Garantie Versicherung selbst bringen. Anschließend kann man die Entscheidung für sich selbst treffen. Auf jeden Fall sollte man immer Preise vergleichen und den Wettbewerb für sich nutzen.
Meine reale Erfahrung, ich habe den Wagen bislang zum Service bei MB gehabt. Der Erste und auch Letzte wurde aber von MB bezahlt da bei Kauf mit verhandelt. Den Nächsten (24 Monate JS Garantie) zahle ich dann selbst und lasse ihn auch bei MB machen. Preise dazu werde ich aber wie gewohnt verhandeln. Und anschließend sehen wir ob ich eine Verlängerung angeboten bekomme und wie es weiter geht. In den nächsten 2 Monaten werde ich aber wohl auch von MB 100 in MB 80 übergehen, da ich aktuell bei 96.500 Km Laufleistung bin.
Moin,
die Erfahrung die ich gemacht habe, war sehr positiv. Aber ich habe Inspektion bei MB für mein Auto machen lassen (eigenes Öl). Das Fahrzeug ist 5,6 Jahre alt, war ca. 138000 km gelaufen. Die rechte Vorderachse (Allrad) ist kaputt gegangen. Habe bei MB Hotline angerufen, wurde in die MB Werkstatt abgeschleppt, Ersatzfahrzeug bekommen (eine Klasse darunter, also B-Klasse). Nach einpaar Tagen hat sich die Werkstatt bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass sie (die Werkstatt) eine Garantie und ein Kulanzantrag für mich bei MB stellt (das war sehr nett, eine MB in BS). Zum Glück hat's geklappt. Da das Auto schon so viel gelaufen ist, musste ich 40% der Teilekosten (alle Infos stehen in dem Vertrag, Arbeitskosten wurden von der Versicherung übernommen) tragen. Ich kann nur sagen (schreiben), dass ich Glück hatte, dass ich die Garantieverlängerung gekauft habe.
Gruß
Richard
Um das hier mal zu einem Abschluss zu bringen: Die Versicherung hat das Vorgehen bestätigt. Es ist statthaft, Inspektionen nach Herstellervorgaben bei anderen Werkstätten erledigen zu lassen, die MB-100 Garantie bleibt erhalten. Nachweise über die Inspektionen, sofern nicht im MB System hinterlegt, sind aufzubewahren und auf Verlangen dem Garantiegeber zur Einsicht zu überlassen.
Das finde ich ziemlich fair, ist aber vermutlich eher der Gesetzeslage als dem guten Willen der Versicherung geschuldet.
Das ist nichts anderes, wie hier mehrfach gesagt wurde.
Zitat:
@azzY schrieb am 25. Mai 2018 um 14:28:59 Uhr:
In den nächsten 2 Monaten werde ich aber wohl auch von MB 100 in MB 80 übergehen, da ich aktuell bei 96.500 Km Laufleistung bin.
Bei mir steht demnächst auch ein Wechsel an. 2 Jahre JS und über 100.000 km sind erreicht. In der MB 100 zu bleiben dürften wegen immer höheren Zuzahlung nicht lohnenswert sein? Allerdings deckt die MB 100 deutlich mehr ab als die MB 80. Je nach Schaden dürfte es dann doch wieder die bessere Lösung sein. Ich bin da noch etwas unschlüssig.
Zitat:
@xeper schrieb am 29. Mai 2018 um 10:02:33 Uhr:
Zitat:
@azzY schrieb am 25. Mai 2018 um 14:28:59 Uhr:
In den nächsten 2 Monaten werde ich aber wohl auch von MB 100 in MB 80 übergehen, da ich aktuell bei 96.500 Km Laufleistung bin.
Bei mir steht demnächst auch ein Wechsel an. 2 Jahre JS und über 100.000 km sind erreicht. In der MB 100 zu bleiben dürften wegen immer höheren Zuzahlung nicht lohnenswert sein? Allerdings deckt die MB 100 deutlich mehr ab als die MB 80. Je nach Schaden dürfte es dann doch wieder die bessere Lösung sein. Ich bin da noch etwas unschlüssig.
Also wenn ich das korrekt verstanden habe, kannst du das nicht wählen. Man wird dir also eine Verlängerung anbieten, die jeweilige Abstufung zum KM Stand tritt automatisch in Kraft. Wenn du über 100.000 Km bist, hast du diese Abstufung aber auch jetzt schon.
Zitat:
Ansprüche des Garantienehmers
Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohn kosten nach
den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantiebedingte
Material kosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen
Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der
Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt,
wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):
bis 100.000 km – 100%
120.000 km – 80%
140.000 km – 60%
über 140.000 km – 40%
Das bedeutet, dass du bei mehr wie 140.000km praktisch nur noch Die Arbeit bezahlt bekommst und Kleinbeträge am Material. Okay, das kann auch mal viel sein, 40%, aber die Regel ist das eher nicht.
Zitat:
@azzY schrieb am 29. Mai 2018 um 11:50:38 Uhr:
Also wenn ich das korrekt verstanden habe, kannst du das nicht wählen. Man wird dir also eine Verlängerung anbieten, die jeweilige Abstufung zum KM Stand tritt automatisch in Kraft. Wenn du über 100.000 Km bist, hast du diese Abstufung aber auch jetzt schon.
Ich habe inzwischen das Schreiben wegen der Garantieverlängerung bekommen. Man kann zwischen MB 80 und MB 100 wählen.
Aus dem Schreiben geht aber nicht hervor, ob diesen Punkte weiterhin dabei sind:
- kostenloser Leihwagen bei Inspektionen
- kostenloses Einlagern der Reifen (Der Wechsel muss bezahlt werden)
- Nachlass auf Reifen, Teile usw.
So war das bisher. Mir war aber nicht klar, ob das ein Angebot des Autohauses war, oder ob diese Punkte immer bei der JS dabei sind. Muss ich noch abklären. Momentan tendiere ich zur Garantieverlängerung.
Wenn du mehr weißt, schreibe bitte. Das würde mich auch interessieren. Ich habe bisher nur eine Mitteilung von Daimler bekommen, dass JS bald ausläuft, vom Autohaus nichts.
Reifeneinlagerung und kostenloser Leihwagen gehören nicht zum Garantiepaket. Nachlass auf Reifen etc. Ebenfalls nicht.