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Vordere Scheiben tönen

Themenstarteram 5. November 2006 um 3:59

Ich möchte die vorderen Scheiben an meinem Cab tönen. Wieviel % muss ich als Silberfolie nehmen, damit es nicht zu übertrieben aussieht.

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14 Antworten

Hi,

du wirst hier bestimmt nur hören das das verboten ist...

Ich hatte damals auf meinem E30, die SLLumar Cromolux und ich fand das war in ordnung.

Bei schwarz würde ich einen leichten grau-rauch ton nehmen, sonst sieht das zu krass aus...

würde das aber selber nicht mehr machen. Es achten zu viele Cops auf die Sache und beim Tüv hat man auch immer schweißränder... "... bitte mach nicht die Fenster hoch..." :)

ansonsten finde ich sieht das geil aus...

Anbei ein bild...

Gruß

328iKombi

Sufu und Dir wird geholfen:D

Ist und bleibt ob wohl es gut ausschaut,Illegal;)

am 5. November 2006 um 6:43

guck d0ch mal ins styling forum ;)

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Sufu und Dir wird geholfen:D

Ist und bleibt ob wohl es gut ausschaut,Illegal;)

Aber ein gaaanz kleines bisschen ist doch erlaubt. Haben ja genügend Neuwagen schon serienmäßig vorne dunklere Scheiben als der E36.

@ MickyX:

Bis zu einem gewissen (sehr geringen) Prozentsatz an Lichtdurchlässigkeit dürfen auch die vorderen Scheiben getönt sein, das ist richtig, aber Du müßtest anhand eines (wahrscheinlich sehr teuren) Gutachtens nachweisen, daß dieser Prozentsatz nicht überschritten ist. Die bloße Angabe auf der Folie ist hierfür nicht ausreichend, da jede Scheibe selbst wenn sie komplett weiß ist schon einen gewissen Prozentsatz an Licht abhält und dieser Prozentsatz bei allen Fahrzeugen unterschiedlich ist. Wenn Du also diesen Nachweis erbringen kannst, steht einer Eintragung per Einzelabnahme im Prinzip nichts entgegen.

Sehr geehrter Herr ..... ,

zu Ihrer Frage bezüglich einer Tönung der vorderen Seitenscheiben ist folgendes zu beachten:

1. Der § 22a Absatz 1 Nr.3 StVZO fordert eine allgemeine Bauartgenehmigung für Scheiben aus Sicherheitsglas und Folien auf Scheiben (Nachweis eines definierten Bruch- und Festigkeitsverhaltens; definierte lichttechnische Eigenschaften, usw.).

2. Der § 35b Absatz 2 StVZO fordert ein ausreichendes Sichtfeld unter allen Betriebs- und Witterungsbedingungen (180 ° Winkel um den Fahrer herum; auch bei Nacht!)

3. Der § 40 Absatz 1 StVZO fordert, daß Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind (à aus der Sichtfeld-Definition heraus die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenscheiben), klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein müssen!

Diese Kombination von 3 gesetzlichen Forderungen sind momentan (vom Stand der Technik her) ein schwer zu erfüllendes Kriterium, welches bislang meines Wissens keine Scheibenfolie und keine nachträglich aufgebrachte Bedampfung (Verspiegelung) nachweislich eingehalten hat. Es gibt derzeit nur Scheiben, die mit einer speziellen Bedampfung ausgerüstet sind, (siehe bestimmte Renault-, Mercedes-Benz- und BMW-Fahrzeuge) welche aber die oben genannten Kriterien einhalten und nur leicht getönt sind.

Das heißt: solange die Einhaltung der oben genannten Kriterien nicht nachgewiesen ist à ist ein solcher Anbau mit Tönungsfolie auch nicht zulässig. Grundsätzlich wäre dies natürlich möglich, wenn Sie eine Bauartgenehmigte Scheibenfolie finden, die in der allgemeinen Bauartgenehmigung eine Anbringung an den vorderen Seitenscheiben zulässt (Bedingungen einer definierten Lichtdurchlässigkeit, Verzerrungsfreiheit, etc.). Hierbei wäre die Anbringung jedoch nicht an allen Scheiben zugelassen, so erfüllen bereits getönte Scheiben die oben genannten Bedingungen nicht mehr nach der Anbringung einer Folie. Zudem wäre hier immer eine Abnahme gemäß § 19 StVZO erforderlich, bei der unter anderem photometrische Messungen durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet, daß diese Abnahme nur an speziell ausgerüsteten Orten durchgeführt werden kann.

Über das Internet werden in letzter Zeit solche Scheibenfolien angeboten, deren Gutachten sich als gefälscht herausstellten. Diese gefälschten Gutachten inkl. der Scheibenfolie werden gegen eine nicht unerhebliche Gebühr angeboten. Sie sollten sich jedoch auf ein solches Angebot nicht einlassen, denn hierbei ist bereits die Staatsanwaltschaft in mehreren Fällen tätig. Unserem Hause sind derzeit keine Scheibentönungsfolien bekannt, die für die vorderen Seitenscheiben und für die Frontscheibe zugelassen sind. Ich hoffe, dass ich Ihnen damit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Weiss einer, wieviel % die E36 Scheiben getönt sind?

Themenstarteram 5. November 2006 um 13:58

normal sollten 25% sein

Zitat:

Original geschrieben von devrim

normal sollten 25% sein

Sagt wer?:D

am 5. November 2006 um 14:42

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Sagt wer?:D

er :D aber ich wette, es sind weniger, höchstens vllt 10 % mit dem grünglas ;) wenn überhaupt!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

er :D aber ich wette, es sind weniger, höchstens vllt 10 % mit dem grünglas ;) wenn überhaupt!

Hehe:D

Zitat:

Original geschrieben von devrim

normal sollten 25% sein

das dachte ich auch,ist aber nicht...

habe mich vorher beim tüv erkundigt,und darf die scheiben nicht tönen,egal wieviel %

hier übrigens ein thread darüber

http://www.motor-talk.de/t672029/f255/s/thread.html

am 5. November 2006 um 15:51

ich sage ja, ins styling gucken! da gabs das thema zu genüge!

Zitat:

Original geschrieben von Gr33nAcid

ich sage ja, ins styling gucken! da gabs das thema zu genüge!

Das wirds auch immer wieder geben,weils einige net warhaben wollen:D

Naja,vielleicht darf man das ja doch irgendwann mal;)

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