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Vorfahrt bei abgesenktem Bordstein
Hallo Forum,
kurze Vorfahrtfrage:
Hauptstraße im Ort mit Tempo 50. Links und rechts gehen Nebenstraßen ab, jeweils Tempo 30, keine verkehrsberuhigten Zonen. Die Nebenstraßen gehen teilweise "normal" ab (Gehweg ist an der Einmündung unterbrochen), an diesen Nebenstraßen ist die Vorfahrt durch Schilder geregelt (Zeichen 205 oder 206 an der Nebenstraße, Zeichen 301 an der Hauptstraße). Teilweise werden die Nebenstraßen aber auch über den Bürgersteig (mit abgesenktem Bordstein) auf die Hauptstraße geführt, hier stehen keine die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen.
Gilt hier nun rechts vor links? Meiner Ansicht nach ist diese Ausführung eigentlich unzulässig, aus anderen Orten kenne ich dies nur am Ende von verkehrsberuhigten Bereichen, da hat man beim Ausfahren Vorfahrt zu gewähren.
Beste Antwort im Thema
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Ich denke mal, damit ist Rechts vor Links hinfällig.
Aber im Falle eines Unfalls......... 4 Gerichte 5 Urteile
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§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Ich denke mal, damit ist Rechts vor Links hinfällig.
Aber im Falle eines Unfalls......... 4 Gerichte 5 Urteile
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
§ 10 Einfahren und Anfahren
[...]
Dankeschön für die Quelle. Damit heißt also ein abgesenkter Bordstein automatisch "Vorfahrt gewähren". Wieder was gelernt...
Aber wie gesagt: Kennen tue ich solch eine Konstellation ("normale" Nebenstraße wird über abgesenkten Bordstein geführt) nur aus diesem einen Ort, ansonsten nur vom Ende verkehrsberuhigter Bereiche.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Dankeschön für die Quelle. Damit heißt also ein abgesenkter Bordstein automatisch "Vorfahrt gewähren". Wieder was gelernt...
Nicht nur Vorfahrt, sondern und insbesondere auch Vorrang gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Ein Umstand, den viele VTs nicht kennen…
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Nicht nur Vorfahrt, sondern und insbesondere auch Vorrang gegenüber Fußgängern und Radfahrern. Ein Umstand, den viele VTs nicht kennen…
Das habe ich mir wiederum schon selbst gedacht. Als Fußgänger gehe ich selbst schließlich auch nicht davon aus, dass einen durchgehenden Fußweg querende Autos Vorrang haben könnten. Von demher erschließt sich die bestehende Regelung eigentlich schon durch Logik...
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Ich denke mal, damit ist Rechts vor Links hinfällig.
Aber im Falle eines Unfalls......... 4 Gerichte 5 Urteile
Rechts vor links ist hinfällig, ein abgesenkter Bordstein verlangt gegenüber allem Vorfahrt zu gewähren - man fährt also zu allerletzt. Genau wie die Einfahrt zum Grundstück. Bei nem Unfall dürfte die Sache sehr eindeutig sein.
Ich glaube, das ist auch Thema in jeder Fahrschultheorie und -praxis. War bei mir zumindest 1996 so...
abgesenkte bordsteine heisst immer vorfahrt achten. hier muss man bei einer strasse auch aufpassen, da ziehen die leute immer raus, weil sie denken das man von rechts vorfahrt hat.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Ich glaube, das ist auch Thema in jeder Fahrschultheorie und -praxis. War bei mir zumindest 1996 so...
1989 noch nicht. Oder ich habs vergessen, weil es mir in der Praxis lange nicht begegnet ist...
Kennt noch jemand den Mann mit dem Handwagen ?
Rechts vor links lernt doch heute in der Fahrschule eh keiner mehr, wie oft mir da die Vorfahrt genommen wird, man noch angehupt wird weil man sich erdreistet von rechts zu kommen, ...
Zitat:
Original geschrieben von Meik´s 190er
Rechts vor links lernt doch heute in der Fahrschule eh keiner mehr, wie oft mir da die Vorfahrt genommen wird, man noch angehupt wird weil man sich erdreistet von rechts zu kommen, ...
Wo liegt das Problem? Einfach weiter fahren und nichts gesehen haben. Wenn ihr Auto schrott ist und die Versicherungsprozente futsch, überlegen die sich das nächste mal 2 mal.
Zitat:
Original geschrieben von Xaven1978
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
§ 10 Einfahren und Anfahren
Wer aus einem Grundstück, aus einem Fußgängerbereich (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen. Er hat seine Absicht rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen.
Ich denke mal, damit ist Rechts vor Links hinfällig.
Aber im Falle eines Unfalls......... 4 Gerichte 5 Urteile
Rechts vor links ist hinfällig, ein abgesenkter Bordstein verlangt gegenüber allem Vorfahrt zu gewähren - man fährt also zu allerletzt. Genau wie die Einfahrt zum Grundstück. Bei nem Unfall dürfte die Sache sehr eindeutig sein.
Ich glaube, das ist auch Thema in jeder Fahrschultheorie und -praxis. War bei mir zumindest 1996 so...
1971 war das auch schon so.
Mann das war im vorigen Jahrtausend. Wie die Zeit vergeht...
All dies mit dem abgesenkten Bordstein ist schon richtig,aber hier in Berlin sind die "meisten Bordsteine schon abgesenkt und dies nicht um hier mitzuteilen ,dass es sich um eine "Nebenstr. handelt .Dies geschiet aus dem Gedanken heraus eine barrierefreie Beschaffenheit für Rollstuhlfahrer zuschaffen.Diese Absenkungen sind auch auf grossen Strassen vorhanden.Eine wirkliche Beurteilung über die Vorfahrtsregelung,wennman hier wirklich nach dem Gesetz geht,ist eigentlich aus meiner Sicht nicht mehr gegeben.
@Bopp19:
Es geht um eine Fahrbahn, die über einen abgesenkten Bordstein geführt wird.
Dass habe ich schon verstanden,die bauliche Konstellation ist aber die gleiche.Eventuell habe ich mich aber auch falsch ausgedrückt.Falls ich mal ein Paar Fotos habe sehen wir weiter.
In Berlin war ja Kugel Straßen Sicht unterwegs. Da solltest Du fündig werden.
Ich gehe derzeit auch von einem simplen Missverständnis aus.