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Vorfahrt bei Hinderniss(KFZ) und Einmündung(m. Zeichnung)

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 16:10

Hallo liebe Mitglieder, ich habe folgende Frage an euch:

Sachverhalt:

Es ist mir in letzter Zeit immer wieder aufgefallen, wenn ein Fahrzeug KURZ VOR einer Einmündung auf meiner Seite parkt, und ich daran vorbei will und dann ein Auto aus der Einmündung rauskommen möchte, gibt es Schwierigkeiten bei der Verkehrsregelung zwischen mir und dem anderen Teilnehmer bei dem Hinderniss.

Eigentlich ist völlig klar, das ich die Vorfahrt gewähre wenn mir einer entgegen kommt auf der Straße.

Wenn das Auto aber dort nicht stehen würde und ich normal an ihm(KFZ aus der Einmündung) vorbei fahre, muss er warten, weil ich mich auf einer Vorfahrtsstraße befinde. Vielleicht versteht ihr schon, wie ich das meine?!(Bitte weiterlesen und Bild begutachten)

Heute war es so, das ich auf das Hinderniss zugefahren komme und mir einer entgegen kommt, den ich natürlich durch lasse. Ich war bei dem ganzen Manöver aber noch in Fahrt mit ca. 40 kM/h, so dass ich nach diesem FZG wunderbar an dem Hinderniss vorbeifahren kann. Nur sehe ich den anderen dann schon aus "seiner" Straße auf "meine" abbiegen, ich werde langsamer und er kommt bei Schnee sowieso nicht so richtig vorran. Wir treffen uns dann, aus meiner Sicht am FZG-Ende und aus seiner Sicht am FZG-Anfang(vom Parkenden), er musste dann stehen bleiben und ich konnte weiterfahren.

Wenn ich sowieso stehen bleiben muss durch den anderen Verkehrsteilnehmer der mir auf der Straße entgegen kommt , kann er aus der Einmündung dann natürlich auch fahren, weil ich ja sowieso stehe, also würde er nicht meine eigentlich Fahrt kreuzen auf der Vorfahrtsstraße.

Wäre das Hinderniss nicht da und er würde aber trotzdem so fahren als wäre es da, würde es krachen. Versteht ihr, wie ich das meine?!

Frage:

Wie seht(sieht?!?!) ihr diesen Sachverhalt? Und/oder gibt es dazu ein genau beschriebenes Gesetz?

Beste Antwort im Thema

wie ich schon schrieb:

wichtig ist woher es kommt und NICHT wohin es will.

1.Die 3 Fahrzeuge befinden sich auf der Vorfahrtstraße

2.Eins davon parkt

3.Du stehst hinter dem parkenden Fahrzeug

4.Du lässt den Gegenverkehr durch

5.Du darfst nun fahren

6.Der aus der nicht vorfahrberechtigten Straße fährt auch los.

7.Es kommt zum Unfall

8.Er hat Schuld, weil er dir die Vorfahrt genommen hat.

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Ist doch ganz einfach und steht in der STVO.

Wo du auf der Vorfahrtstraße fährst, ist völlig egal ( also auch im Gegenverkehr )

Merke: Wichtig ist woher das Fahrzeug kommt und nicht wohin es will ( Außer Abkn. Vorfahrtstr. )

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 16:49

Entschuldige bitte das ich dich nicht ganz verstehe, aber was genau möchtest du mir damit jetzt sagen? Ich komme nicht ganz zwischen deine Zeilen.. ;)

Also wenn ich das jetzt mal ganz banal erläutere: Er hat den Genuss der Vorfahrt? Egal von wo er gekommen ist. Es klingt ja eigentlich auch so logisch, wie es nur kann. Ob er nun schon länger auf der Straße fährt, oder erst einbiegt und mir dann die Fahrt nimmt.

Nur ist es irgendwie eine blöde und nervige Sache. Ich kann natürlich eine andere Straße zu mir benutzen, nur fahre ich diese am liebsten, abgesehen von der einen Stelle. (Um nur mal so mein Wohlbefinden darüber zu bekünden) :D

wie ich schon schrieb:

wichtig ist woher es kommt und NICHT wohin es will.

1.Die 3 Fahrzeuge befinden sich auf der Vorfahrtstraße

2.Eins davon parkt

3.Du stehst hinter dem parkenden Fahrzeug

4.Du lässt den Gegenverkehr durch

5.Du darfst nun fahren

6.Der aus der nicht vorfahrberechtigten Straße fährt auch los.

7.Es kommt zum Unfall

8.Er hat Schuld, weil er dir die Vorfahrt genommen hat.

Themenstarteram 15. Januar 2010 um 17:39

Okay alles klar, das ist schon mal eine Hausnummer. Ich konnte jetzt auch deinen Satz richtig interpretieren. Vielen Dank dir!!

ABER, vielleicht gibt es noch andere die sich dazu äußern können!

Deine Vorfahrt bezieht sich auf die ganze Straßenbreite.

(gut es gibt das Rechtsfahrgebot, wenn du ohne Grund immer links fährst kannst du ne Teilschuld bekommen, aber nicht wenn dort rechts ein Fahrzeug parkt)

am 15. Januar 2010 um 17:47

Ist denn an der Einmündung rechts vor links oder gibt es dort vorfahrtregelnde Verkehrszeichen?

kann nach der Zeichnung nicht rechts vor links sein, sonst hätte TE keine Vorfahrt.

 

Bei rechts vor links kann sowas aber auch echt böse enden.

Nehmen wir an, du fährst die Straße entlang, links ist eine Einmündung, da möchte jemand nach rechts raus (muß im Standardfall eigentlich auf keinen aufpassen) nur kurz vor der Einmündung steht ein Auto rechts am Straßenrand und du mußt deswegen nach links rüber.

Wenn der nicht aufpasst...

Bei solchen Situation, die doch ein wenig unklar sind, würde ich im Zweifelsfall halt nicht auf mein Recht der Vorfahrtsstraße bestehen und mich mit dem anderen Fahrer verständigen. Wenn du eh noch in Fahrt bist und der andere grad losgefahren ist, wird da imho genug Platz bleiben. Denn im Bereich 5m von der Kreuzung (bzw. korrekterweise dem Schnittpunkt der Fahrbahnbegrenzungen) darf eh niemand parken. Müssen halt beide ein bisschen die Augen auf haben und für den anderen minimal mitdenken, dann kommt man da ganz gut durch glaube ich :)

Gruß Tecci

Zitat:

Original geschrieben von haschee

kann nach der Zeichnung nicht rechts vor links sein, sonst hätte TE keine Vorfahrt.

 

Bei rechts vor links kann sowas aber auch echt böse enden.

Nehmen wir an, du fährst die Straße entlang, links ist eine Einmündung, da möchte jemand nach rechts raus (muß im Standardfall eigentlich auf keinen aufpassen) nur kurz vor der Einmündung steht ein Auto rechts am Straßenrand und du mußt deswegen nach links rüber.

Wenn der nicht aufpasst...

Genau das ist eine sehr häufige Unfallursache.

"muß im Standartfall eigentlich auf keinen Aufpassen" ist genauso eine selbstgebastelte Regel wie " Die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt nur bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung "

Es spielt auch keine Rolle ob jemand rückwärts fährt, oder nach einem Unfall auf dem Dach die Vorfahrtstraße langgerutscht kommt ;)

Heute konnte ich an einer zugeeisten Kreutzung 4 Unfälle innerhalb weniger Minuten beobachten, wo nichtmal mehr der §1 was bewirken konnte....

Was die Leute verbal an die Köppe geknallt haben, ging auf keine Kuhhaut mehr ( alles Binsenweißheiten und Halbwissen )

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Bei solchen Situation, die doch ein wenig unklar sind, würde ich im Zweifelsfall halt nicht auf mein Recht der Vorfahrtsstraße bestehen und mich mit dem anderen Fahrer verständigen. Wenn du eh noch in Fahrt bist und der andere grad losgefahren ist, wird da imho genug Platz bleiben. Denn im Bereich 5m von der Kreuzung (bzw. korrekterweise dem Schnittpunkt der Fahrbahnbegrenzungen) darf eh niemand parken. Müssen halt beide ein bisschen die Augen auf haben und für den anderen minimal mitdenken, dann kommt man da ganz gut durch glaube ich :)

Gruß Tecci

Ein Recht auf Vorfahrt besteht nicht , somit kannst du überhaupt nicht drauf bestehen !!!

Verständigen, aufpassen, vorrausschauend fahren und wenn man sich unsicher ist, dann lieber den anderen durchlassen.

Es gibt aber immer mal wieder Kreuzungen/Einmündungen auf der eigenen Hausstrecke, wo man natürlich bescheid wissen sollte, auch wenn diese sich sehr kompliziert gestalten.

Wir haben vor der Firma solche Kreuzung und dort knallt es jeden zweiten Tag, weil die Leute dort mit der Regelung nicht klar kommen.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Genau das ist eine sehr häufige Unfallursache.

"muß im Standartfall eigentlich auf keinen Aufpassen" ist genauso eine selbstgebastelte Regel

Tja, viele wissen es aber einfach nicht besser. Ist tatsächlich so.

Bei rechts vor links und ich bin Rechtsabbieger - da DARF doch dann gar keiner sein... :D

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N

Denn im Bereich 5m von der Kreuzung (bzw. korrekterweise dem Schnittpunkt der Fahrbahnbegrenzungen) darf eh niemand parken.

Schön und gut, aber was wenn doch? ;)

Zitat:

Original geschrieben von whiterockefeller

Frage:

Wie seht(sieht?!?!) ihr diesen Sachverhalt? Und/oder gibt es dazu ein genau beschriebenes Gesetz?

Da hat sich der grüne wohl einfach bei deinem Tempo und bei seiner Anfahrstärke geirrt. Passiert täglich x mal, hauptsächlich an Supermarktausfahrten auch ohne parkendes rotes Auto.

Lustig wird es in deinem Fall erst, wenn der grüne nach links will und dich, den schwarzen, wegen des parkenden Autos übersieht, sich quasi an den braunen ranhängen will... :D

 

Interessant wäre die Situation übrigens auch, wenn der rote auf der Straßenseite des braunen stehen würde und der dran vorbeifährt (auch wenn es keinen schwarzen gibt). Dann könnte es für einen unaufmerksamen grünen Rechtsabbieger auch gefährlich werden...

 

Wer Haupt-Schuld/-Haftung hat wäre natürlich klar, Vorfahrtsstraße ist nunmal vorfahrtberechtigt. Wenn irgendwas unklar ist, muss man eben zweimal schauen und dass nichts kommt, darauf sollte man sich ohnehin nicht verlassen.

am 15. Januar 2010 um 23:46

Wenn Du hinter dem geparkten Wagen zum stehen kommst um den Gegenverkehr durchzulassen und sich der einbiegende dadurch an den Gegenverkehr anhängt (geht ja, Du stehst und Deinem Entgegenkommer folgt kein weiterer: also frei zum einbiegen) ist der eingebogene im Vorrecht da er zu Deinem Gegenverkehr wird demgegenüber Du wartepflichtig bist. Ist Deine Sicht auf den in der Einmündung stehenden durch das parkende Fahrzeug eingeschränkt so musst Du davon ausgehen das Dich der in der Einmündung stehende ebenfalls schlecht sieht, d.h. die eigene Geschwindigkeit u.U. deutlich absenken und mit dem Fehlverhalten des anderen rechnen. Also schlicht und einfach vorausschauend fahren und bremsbereit sein. Bei widrigen Wetter- oder Strassenverhältnissen erst recht.

Das Rechtsfahrgebot gilt ausserhalb geschlossener Ortschaften, auf "normalen" Strassen innerhalb geschlossener Ortschaften gibt es kein Rechtsfahrgebot.

Ciao!

Natürlich gilt innerorts erstmal grundsätzlich das Rechtsfahrgebot des §2 StVO.

Das Rechtsfahrgebot wird nur eingeschränkt durch §7 StVO.

Zitat:

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_07.php

 

Das ist also keinesfalls ein Freibrief um ohne Grund auf der Gegenfahrbahn zu fahren.

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