Forum A4 B6 & B7
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Vorfahrt genommen! Abwicklung mit Versicherung macht Prob!

Vorfahrt genommen! Abwicklung mit Versicherung macht Prob!

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 9:35

Moin moin,

Erstmal zum Unfall:

Feierabend, ab nach Hause durch die Hamburger City, vor großer Kreuzung grün, zack rüber, aber nö, da hat einer das Rotlicht übersehen und stand(fuhr) mir im(in den) Weg. War ein Golf IV Beifahrer Seite rein, bei mir (Audi A4 Avant B6) linke Front.

Polizei, Zeugen, Verursacher sind sich einig er war schuld.

So ab zum Anwalt, Gutachter geholt, ca. 5.300 netto + 300,-- Wertminderung(kann alles ausgetauscht werden), will auf Gutachterbasis abrechnen, da einige Lacktele poliert statt lackiert werden können.

Unfall am 25.05, Gutachten nach 5 Tagen bei Versicherung. Anwalt hat in 2 Schreiben mitgeteilt das ich reparieren möchte und die das Geld bis 25.06 zahlen sollen.

Antwort der Vers. am 20.06. ich solle eine Unfallskizze machen und sie möchten Akteneinsicht bei Polizei. Kein Wort zur Regulierung.

Da bin ich schon nervös geworden, (seit 4 Wochen ohne vier Ringe schnief), bei meiner Versicherung angerufen, bei denen keine Info über Schadenersatzansprüche vom Gegner.

Habe gleich einen Tag nach dem Unfall einen Ersatzwagen für eine Woche von der Versicherung erhalten (neue C180, Verbrauch 12l!!!!! und zieht wie Sch..., mist Karre) mitlerweile sind es 42 Tage nach Leihwagen und ich hab immer noch keine Kohle mein Auto zu reparieren. Auf den Stress mit Kredit oder Vollkasko hab ich kein Bock und kann meiner Meinung auch dazu nicht gezwungen werden.

Man hört ja oft das bei Abrechnung nach Gutachten die Versicherer sich etwas quer stellen, aber bezahlen die jetzt den Nutzungsausfall für die ganze Zeit wo die sich quer stellen oder heisst es nachher, 5 Tage Reperatur, 7 Tage Leihwagen gehabt, ergo gibt nichts bzw die 2 Tage darf ich denen dann zahlen oder was.

Was kann ich dafür das der mir die Vorfahrt nimmt und warum hab ich jetzt dadurch einen Schaden(Nutzungsausfall)

Mein Anwalt sagt immer läuft schon!

Bin jetzt aber unsicher, jemand Erfahrungen, im Internet gibt es dazu geteilte Meinungen.

Kai

(tschuldigt für den langen Text, hab das nicht so mit kurz fassen, hasse auch sms)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von A4HH

@ Joker:

Ja diese Erfahrungen hab ich nämlich auch gemacht, wollte mir diesmal aber keinen Leihwagen holen und auch nicht in die Vertragswerkstatt die dann satt mit der Versicherung abrechnen und nen dicken Gewinn einstreichen, dieser nämlich ist für meine Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon vorgesehen.S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-). Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg, enn ich den Nutzungsausfall nicht bekomme.

Und wieso ist das ein Unterschied wenn ich auf Gutachtenbasis abrechne und nicht alles über Abtretungserklärung mit dem Autohaus regle, die müssten doch selbst wissen, das sie unterm Strich dabei billieger weg kommen würden.

Sch... Versicherungen und die Vers. hab ich selbst mal verkauft!

Hallo A4HH,

sei mir nicht böse über das, was ich hier jetzt schreibe. Du warst nicht schuld und Du sollst Dein Geld kriegen. Du sollst auch den Nutzungsausfall kriegen, der durch die Verschleppung der Zahlung entsteht. Das wünsche ich Dir!

ABER: Du schreibst hier sinngemäß: Ich will billig reparieren, denn da soll noch "Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon......" rausspringen und "S- line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-)" und "Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg".

Es ist Dein gutes Recht auf Gutachtensbasis abzurechnen. Die MWSt wird Dir dann aber zu Recht abgezogen und Du musst sie für die gekauften Teile einzeln nachweisen. Einen Nutzungsausfall für die gesamte Wartezeit kannst Du dann auch weitgehend vergessen, denn den kriegst Du dann auch nur für die nachgewiesene Reparatur.

Weißt Du? Ich bin neulich auch jemandem drauf gefahren, dessen Volvo XC70 lt.Gutachter rund herum schon Macken hatte. Ich bin ihm mit der Stoßstange nur auf die Kugel der AHK gefahren. Und der hat 3000 € geltend gemacht. Ich habe meiner Versicherung gesagt, dass die nicht zahlen sollen, denn sein Schaden könne von mir nicht sein. Beispiel Nummernschildbeleuchtung komplett: Die liegt ca. 15cm höher als meine Motorhaube. Beispiel Stoßstange: habe ich nie berührt, sonst würde mein Auto jetzt schielen. Beispiel Abschlussblech: liegt hinter der Stoßstange und die habe ich s.o. nicht berührt.

Ein Gutachter meiner Versicherung hat sich den reparierten Volvo angesehen und die kaputten Teile. Dann hat er sich meinen Wagen angesehen, den Abdruck der AHK hinterm Nummernschild gesehen und hat gesagt (ACHTUNG!!!):

"Es hat nachweislich ein Aufprall stattgefunden. Der Volvo wurde repariert. Die Reparaturkosten sind nachvollziehbar, demnach hat sich der Mann nicht bereichert, die Kosten sind ihm tatsächlich entstanden. Ein eventueller Vorschaden ist nicht nachweisbar, da das Fahrzeug bereits repariert wurde."

Die Versicherung hat gezahlt.

Und jetzt kommt meine Aussage, die Du mir übel nehmen wirst: Du willst Dich offensichtlich an diesem Unfall bereichern. Hättest Du den Wagen mit einer Abtretung in die Werkstatt gestellt, bräuchtest Du jetzt dem Geld nicht hinterherlaufen, hättest einen Ersatzwagen bekommen (bei den meisten Versicherungen mittlerweile gleichwertig und nicht eine Stufe kleiner) und die Werkstatt hätte den Ärger mit der Kohle gehabt. Nur die hätte sie vermutlich schon bekommen. Außerdem hattest Du ja gar keinen Nutzungsausfall, da Du den (Sch....s-)Wagen Deiner Mutter fährst.

Aber stattdessen willst Du notdürftig reparieren, Dein Auto mit Extras vollstopfen und Kohle für einen nicht vorhandenen Ausfall kassieren, ebenfalls zum Verschönern. Nur, weil Du der Werkstatt die Kohle nicht gönnst, die die auch heutzutage gut brauchen können um Arbeitsplätze zu sichern. Werkstätten leben heutzutage von solchen Schäden, denn die AWs für Wartung sind von den Werken z.T. recht knapp bemessen. Und wir alle tragen das mit durch unsere Beiträge.

Ist nicht böse gemeint. Die Versicherungen bauen von unserem Geld die größten Paläste (ich wohne bei F und sehe sie beinahe täglich). Die sollen auch mal zahlen, wenn einer ihrer Klienten Mist macht. Wenn die aber sowas wittern, dann schalten die auch auf stur. Ich gönne Dir das Geld und die Verschönerung Deines Autos wirklich. Aber versuche es mal auch so zu sehen.

Gruß

Rainer

66 weitere Antworten
Ähnliche Themen
66 Antworten
am 10. Juli 2009 um 10:25

Hallo Kai,

ich hatte letztes Jahr ebenfalls einen Unfall. Ich habe den Schaden reparieren lassen und nicht nach Gutachten abgerecht.

Die gegnerische Versicherung hat den Leihwagen nur für die tatsächliche Reparaturdauer bezahlt. Mein Gutachter hat mir ausdrücklich davon abgeraten mit dem Wagen weiterhin zu fahren, da Reifen und Felge beschädigt waren. D.h. die Ausfalldauer war deutlich länger als die Reparaturdauer. Schließlich musste erstmal der Gutachter kommen, die Freigabe der Versicherung abgewartet werden und schließlich ein Werkstattermin vereinbart werden. Für diesen Zeitraum habe ich weder einen Nutzungsausfall, noch einen Leihwagen bekommen. Ich hatte auch einen Anwalt, der mir aber bestätigt hat, dass dieses Vorgehen der Versicherung korrekt ist. Für mich ist war und ist das trotzdem nicht nachvollziehbar...:mad::mad::mad:

Gruß

André

Ich hab den Leihwagen für die volle Dauer des Ausfalls meines eigenen Fahrzeugs bekommen - wurde von Europcar direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet.

Auf dem Gutachten stand: voraussichtl. Reparaturdauer ca. 10-12 Tage (war ein großer Schaden von insgesamt ca. 12.000 €). Nimmt man die Zeit bis zur Reparaturfreigabe und die Reparaturverlängerung (zunächst falscher Reifen mit zu geringer Traglast montiert), dann hab ich erst nach exakt einem Monat mein Auto wieder gehabt - für die ganze Zeit wurde der Leihwagen bezahlt!

Joker

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 10:48

Da bin ich jetzt mal gespant wie das asuget, dass kann doch nicht angehen!

Warum ist das Vorgehen korrekt? Vor allem frag ich mich was der Schrauber dazu sagt wenn er für den besezten Abstellplatz Kohle haben will und cih muß Ihm sagen gibt nichts.

Wieso sol ich einen Schaden(Nutzungsausfall davon tragen wenn ich zu 100% nicht schuld bin. Wo ist die rechtliche/gesetzliche Begründung dafür.

Wir leben doch in Deutschland, da gibt es für jeden Pfurz der mit falschen bar-Druck abgelassen wurde ein Gesetz. Da kann sich mein Anwalt nicht so einfach raus reden und mir sagen ist korrekt, dass will ich schriftlich dargelegt bekommen.

Was für ein Sch..., fahr seit über einen Monat mit der Gurke meiner Mutter (ok VW, keine Gurke, ist ja aus der näheren Familie). Ich dreh ab!

Halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden, bin da Querulant, so einfach machen die das mit mir nicht.

Also habe das Gefühl früher ging das alles besser, hatte bei meinem A4 B5 insgesamt 9 Unfälle davon einen selbst verschuldet und nach 2 Jahren mit nem guten Plus von Ihm verabschiedet.

(zur Relation, fahre 40.000 bis 50.000 km im Jahr, und das in der Regel Stadt und Landstrasse. Bin also keiner der Unfälle herbei führt, hatte nur irgendeinen Magneten am Wagen, das die alle mich getroffen haben.)

am 10. Juli 2009 um 10:50

in sachen bemessung der leihwagenkosten bzw. nutzungsausfallentschaedigung ist entscheidend ob das beschaedigte fahrzeug nach dem unfall noch verkehrssicher und entsprechend den vorausetzungen der stvzo fahrtuechtig ist, oder eben nicht.

wenn nicht, ist zu klaeren ob das fahrzeug gegebenenfalls durch eine kleinere notreparatur in einen verkehrssicheren zustand versetzt werden kann. ist dies der fall, geht man davon aus, dass auch ein zerbeultes oder beschaedigtes fahrzeug weiterhin einen nutzungswert fuer den geschaedigten hat und somit kein anspruch auf nutzungsausfallentschaedigung bzw. fuer einen leihwagen entstehen kann, solange das fahrzeug nicht zur reparatur in der werkstatt steht.

die schadensminderungspflicht gebietet es uebrigens einen leihwagen zu nehmen, der eine klasse unter dem verunfallten fahrzeug angesiedelt ist (siehe tabelle nach sanden/danner/kueppersbusch)

im normalfall steht im schadengutachten, ob das fahrzeug nach dem schaden noch verkehrstuechtig ist oder nicht, das ist der springende punkt.

 

gruesse vom doc

 

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 10:59

@ Joker:

Ja diese Erfahrungen hab ich nämlich auch gemacht, wollte mir diesmal aber keinen Leihwagen holen und auch nicht in die Vertragswerkstatt die dann satt mit der Versicherung abrechnen und nen dicken Gewinn einstreichen, dieser nämlich ist für meine Bi-Xenon, RNS-E und Fiscon vorgesehen. S-line Front bekomm ich sowieso da hat der Gutachter anscheinend die falschen Teilenummern eingetragen ;-). Gut da die Tür, die A-Säule und der vordere Dachbereich wie im Gutachten bezeichnet von mir nicht lackiert werden, wird es wohl für Bi-Xenon reichen, aber mein RNS-E schwimmt mir weg, enn ich den Nutzungsausfall nicht bekomme.

Und wieso ist das ein Unterschied wenn ich auf Gutachtenbasis abrechne und nicht alles über Abtretungserklärung mit dem Autohaus regle, die müssten doch selbst wissen, das sie unterm Strich dabei billieger weg kommen würden.

Sch... Versicherungen und die Vers. hab ich selbst mal verkauft!

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 11:04

@ dogfreggler

danke für die Info

das ganze mit der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch kenne ich, mir ist es auch Wurst ob das jetzt 40 oder 50 Euro am Tag sind, im Gutachten stand etwas von Rep-Freigabe, worauf der Anwalt meinte das sei aber nicht die Freigabe der gegn. Versicherung, die äußern sich ja nicht ob und wann und Gegengutachten und so, da die Servopumpe, Ladeluftkühler und scheinwerfer kaputt sind glaub ich das das mit ner Notrep. nicht getan wäre, ganz davon abgeshen das die Gefahr der Verschlechterung bestünde.

am 10. Juli 2009 um 11:47

Hab gerade nochmal in meinen Mails gesucht und das war die Empfehlung meines Anwalts:

"Anspruch auf Mietwagen besteht nur bei Reparatur und grundsätzlich nur für die Dauer der Reparatur. Wenn das Fahrzeug nicht verkehrssicher/fahrfähig ist, kann man idR. noch ein wenig mehr an Mietwagendauer herausholen. Da besteht aber ein bestimmtes Risiko. Ggf. sollten Sie, wenn Sie das Auto während der Reparatur nicht dringend benötigen den Nutzungsausfall geltend machen."

In der Abrechnung hatte mein Anwalt ein paar Tage mehr angegeben, die aber von der Versicherung nicht erstattet wurden. Auf einen Rechtsstreit habe ich es allerdings nicht ankommen lassen...

Gruß

André

am 10. Juli 2009 um 11:55

rein praktisch bist du in einer lausigen position. dir geht es weniger darum den schaden beheben zu lassen, stattdessen willst du aus dem unfall zusaetzliches kapital schlagen, dass in dein auto verbaut wird, gleichzeitig hast du aber kein geld um die aktion vorzustrecken.

was erwartest du eigentlich von der versicherung ? dass sie dir 60 tage nutzungsausfall zahlen, weil sie (absichtlich) zwei monate brauchen um den schaden zu regulieren ? vergiss es lieber gleich wieder - die versicherung zahlt dir den nutzungsausfall, der sich aus der im gutachten voraussichtlich angebenen rep-dauer ergibt, der rest ist leider dein persoenliches problem.

wenn du weitergehende ansprueche hast, kannst du ja klagen gegen die gegnerische versicherung, ein schluessige argumentation dafuer aufzubauen duerfte sich allerdings recht schwierig gestalten.

 

gruesse vom doc

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 11:57

Mal sehen was daraus wird, werde euch auf dem Laufenden halten. Habe ein sehr ausgeprägtes rechtsverständnis und kann mich da noch nicht mit zufrieden geben.

Mir fehlt die logische Erklärung warum ich für die andere Zeit kein Geld bekomme. Was soll man dennin der zwischenzeit machen, auf eigene Kosten wenn ein anderer Schuld ist. Ein Geschädigter darf lt Gesetz nicht schlechter gestellt werden, ach man will wieder mein Audi habenund für den Verlust will ich ne Entschädigung .

am 10. Juli 2009 um 12:03

du kriegst doch dein geld, da seh ich kein problem, es dauert halt nur eine weile. dass du kein geld fuer eine reparatur hast ist nicht das problem der versicherung...

 

gruesse vom doc

am 10. Juli 2009 um 12:13

Deine jetztige Versicherung kann in Vorkasse tretten und sich das Geld dann bei der Gesellschaft des Unfallschuldigen wiederholen, so wirds gemacht wenn es mal länger dauert. Und deine Versicherung kommt an ihr Geld schneller dran wie du selbst als privat Person.

Also sprich mal mit deinem Vermittler was du in diesem Fall machen kannst.

Und lass dich von deiner Versicherung nicht abwimmlen sondern schau erstmal in die AHB`s rein bzw. Bedingungen und dort ist es geregelt.

Versicherer tuhen es ungern aber die sind dazu verpflichtet!

 

Gruß

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 12:16

@ docfraggler

Wieso lausige Position????

1. ob ich und wie ich meinen Schaden reguliere ist nach deutschem Recht mein ganz persönliches Recht und liegt ganz allein in meinem Entscheidungsbereich. ich kann selber reparieren, mit halb fertigem Auto(wenn STVO) rum fahren und so weiter

2. gut klar möchte ich den Schaden(Nutzungsausfall) wieder in mein Auto investieren, könnte auch weil ich mich darüber so aufgeregt habe ein WE ins Wellness-Hotel fahren. deshalb nennt sich das ja nun auch Entschädigung für den entgangenen Ausfall.

3. um das mal klar zu stellen, ich bin hier kein Vers. Abzocker, es geht hier um mein Recht, wieso soll eine überteuerte Reperatur bei Autohaus machen lassen, wenn ich die selbe Reparatur bei meinem Bekannten fachgerecht machen kann, Teile günstiger bekomme, Lackkrazer überpoliere statt zu lackieren und dabei Geld für andere Teile übrig belibt.

4. wenn die so lange brauchen, wieso muß ich dafür bluten, ich brauche den Wagen beruflich und die Versicherung kann nicht davon ausgehen, das man immer ein Fahrzeug als Ersatz rum stehen hat, da fällt es mir leicht schlüssig zu argumentieren das mir durch die Verzögerung und den daraus resultierenden persönlichen Schaden eben ein Schaden entstanden ist den ich gefälligst entschädigt haben möchte

ob ich die Zeit ohne Auto anders über brücken kann steht ausser diskussion, da ich wenn ich Bahn fahre auch einen Verlust an Lebensqulität habe und den müssen die mir entschädigen.

Alaso an alle auf jeden Fall danke für die Meinungen, aber eine logische Erklärung, warum ich da keinen Anspruch habe bleibt für mich offen

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 12:22

Zitat

Zitat:

du kriegst doch dein geld, da seh ich kein problem, es dauert halt nur eine weile. dass du kein geld fuer eine reparatur hast ist nicht das problem der versicherung...

Also ich kenn Dein Rechtsverständnis nicht, aber doch das ist deren Problem. Mir würde dadurch ein finanzieller Schaden entstehen, stichwort Zinsen, wenn ich in Vorleistung trete.

sonst wäre (gibt da schon Urteile) die Versicherung auch nicht dazu verpflichtet die finanzierungskosten zu tragen, hätte ich mir für die Reparatur einen Kredit aufgenommen.

die haben sich ja nicht mal geäußert ob denn die Reparatur freigegeben ist!!!!!!!!!!!!!!!!!

Themenstarteram 10. Juli 2009 um 12:29

Mal sehen was daraus wird, werde euch auf dem Laufenden halten. Habe ein sehr ausgeprägtes rechtsverständnis und kann mich da noch nicht mit zufrieden geben.

Mir fehlt die logische Erklärung warum ich für die andere Zeit kein Geld bekomme. Was soll man dennin der zwischenzeit machen, auf eigene Kosten wenn ein anderer Schuld ist. Ein Geschädigter darf lt Gesetz nicht schlechter gestellt werden, ach man will wieder mein Audi habenund für den Verlust will ich ne Entschädigung .

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B6 & B7
  7. Vorfahrt genommen! Abwicklung mit Versicherung macht Prob!