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Vorfahrt Verhalten

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 9:51

Würde mal gerne die Meinung anderer hören zu folgender Situation.

Ich befahre eine Durchgangsstrasse innerhalb geschlossener Ortschaft. Von dieser Strasse möchte ich auf das Gründstück eines Geschäftes fahren. Genau vor/neben diesem Grundstück befindet sich eine Nebenstrasse.

Wenn ich nun auf dieses Grundstück einfahren will betätige ich frühzeitig den Blinker damit der nachfolgende Verkehr darauf hingewiesen wird. Leider kommt es immer wieder an dieser Stelle zu der Situation das ein anderer Verkehrsteilenehmer, der aus dieser Nebenstrasse in die Hauptstrasse einfahren will denkt will in diese Abbiegen und zieht vor mir raus.

Die rechtlichen Aspekte möchte ich hier nicht diskutieren denn die ist mir klar. Mich würde nur interessieren wie andere so etwas handhaben.

Beste Antwort im Thema

Erst unmittelbar vor der Einfahrt blinken , ist wohl besser als einen Schaden riskieren.

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Erst unmittelbar vor der Einfahrt blinken , ist wohl besser als einen Schaden riskieren.

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 10:11

Na dann wird sich aber der hinter mir freuen wenn ich einen Meter vor dem abbiegen blinke. Wohl auch ned das gelbe vom Ei

ich habe es so gelernt - so blinken, dass keine Fehlinterpretation möglich ist, also erst nach der Querstraße.

Generell auch zu frühes/zu langes Blinken vermeiden, eben wegen der Irreführung und Mithaftung bei einem Unfall

am 14. Mai 2010 um 10:23

Von Fall zu Fall individuell entscheiden, wenn in der Seitenstrasse kein Auto wartet kann man ja blinken. Wartet dort einer auf die Einfahrt in die Hauptstrasse mache ich den Blinker erst kurz vor dem wartenden PKW an, verringere aber vorher meine Geschwindigkeit damit der Hintermann durch das Bremslicht  aufmerksam wird.

..erst blinken kurz bevor die Einfahrt erreicht ist. Sollte der Hintermann ordentlich Abstand haben, ist das denke ich kein Problem. Denkt er mit sieht er auch die Motivation warum Du so spät geblinkt hast.

Zitat:

§9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren

(1) Wer abbiegen will, muß dies rechtzeitig und deutlich ankündigen;

Wenn du schon vorher blinkst, ist das sicher nicht deutlich ;)

Bei uns gibt es auch so eine Stelle, wenn du in der Einfahrt stehst, weiß man auch nie, ob er jetzt abbiegt oder nicht ...

Wer sich auf das Geblinke anderer verlässt und aus der (nicht vorfahrtsberechtigten?) Seitenstraße herausfährt, hat verloren.

 

§ 8 Absatz 1 Satz 2 StVO.

 

Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muss rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige Geschwindigkeit, erkennen lassen, dass er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, dass er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. Kann er das nicht übersehen, weil die Straßenstelle unübersichtlich ist, so darf er sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis er die Übersicht hat. Auch wenn der, der die Vorfahrt hat, in die andere Straße abbiegt, darf ihn der Wartepflichtige nicht wesentlich behindern.

 

In der Praxis mag das ein wenig anders aussehen....

 

Zitat:

Original geschrieben von Textron

Wer sich auf das Geblinke anderer verlässt und aus der (nicht vorfahrtsberechtigten?) Seitenstraße herausfährt, hat verloren.

so pauschal wohl nicht ganz richtig, denn es gibt auch urteile, wo dem "falschblinker" zumindest eine teilstrafe auferlegt wurde.

ich würde an der hier beschriebenen stelle gemäßigt runterbremsen, und dann kurzfristig blinken.

somit kommt der aus der seitenstraße nicht einfach raus, und der hinter mir befindliche ist bereits "ausgebremst" und daher (hoffentlich) in einer vorsichtshaltung.

am 14. Mai 2010 um 11:10

Ich habe ein ähnliches Problem bei mir zu Hause. Vorfahrstraße, erst geht nach rechts (gesehen aus der Seite, von der ich meist komme) eine Straße rein und ca. 15 Meter weiter liegt auch rechts unsere Hofeinfahrt. Ist allerdings außerorts.

am 14. Mai 2010 um 11:20

Man wartet hier kurz auf die Reaktion des anderen und fährt dann langsam hinüber. Ich habe das gleiche Problem und zu 70% wird die Vorfahrt genommen. 2s Wartezeit werden die Verkehstlage nicht beeinträchtigen.

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Textron

Wer sich auf das Geblinke anderer verlässt und aus der (nicht vorfahrtsberechtigten?) Seitenstraße herausfährt, hat verloren.

so pauschal wohl nicht ganz richtig, denn es gibt auch urteile, wo dem "falschblinker" zumindest eine teilstrafe auferlegt wurde.

....

Kannst du mal ein Urteil posten? Hatte bisher noch nicht davon gehört, das ein Gericht mal so entschieden hat. Das gängisten Gerichte wie Hamm und so entscheiden immer gegen den, der sich auf das Blinken verlassen hat.

Fakt ist, dass der Wartepflichtige sich nicht auf das Betätigen des Fahrtrichtunganzeigers verlassen darf und kann.

Allgemein würde ich auch das Blinken auch vond er Situation abhängig machen. Wenn keiner auf die Straße auffahren will normal blinken und wenn dort einer steht etwas später blinken und wie MartinSHL schreibt langsamer machen.

Mfg

Zitat:

Original geschrieben von Duke16V

Kannst du mal ein Urteil posten? Hatte bisher noch nicht davon gehört, das ein Gericht mal so entschieden hat.

so pauschal kann ich jetzt keine echten urteile nennen. ich weiss nur, dass dieses thema bereits vor jahren u.a. mal in der ADAC-Zeitung zu finden war.

Verzwickte Situation,

 

wie weit ist es denn von der nebenstraße bis zur einfahrt zum Grundstück?

vielleicht reicht es ja evtl. etwas vom Gas zu gehen um leicht langsamer zu werden und auf höhe (mitte) der nebenstraße den blinker setzen, so kannst eigentlich ohne eine Gefahr darzustellen sicher abfahren.

Themenstarteram 14. Mai 2010 um 15:05

Tja, ist ne Hauptverkehrsstrasse mit relativ hoher Geschwindigkeit und Verkehrsdichte. Und da ist grad mal eine Gehwegbreite zwischen Nebenstrasse und Einfahrt. Da wird manchmal so dicht aufgefahren das ich schon keinen Kofferraum mehr hab *g Spässle

Wenn keiner kommt mach ich den Blinker halt rechtzeitig das auch der dümmste das abbremsen kann wenn ich in das Grundstück einfahre. Mir gehts nur darum das wenn ich "spät" blinke wegen dem aus der Nebenstrasse das dann der hinter mir draufkracht dann heißt es warum hast nicht rechtzeitig geblinkt.

 

Und vielleicht wäre ein rechtlicher Sachstand zu diesem Thema auch nicht schlecht wenn es jemand zufällig genau weiß. Kann nie schaden das Wissen anderer zu nutzen :)

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