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Vorfahrtssituation am Radweg

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 13:34

Hallo,

folgende Situation:

Ein Radweg verläuft parallel zu einer nicht vorrangberechtigten Straße und kreuzt an einer T-Kreuzung die ankommende Querstraße. Welche Vorfahrtregel gilt hier?

(Skizze siehe Anhang)

(1) Für den Fall, dass der Radweg zur Straße gehört, gilt Rechts-vor-links?

(2) Für den Fall, dass der Radweg nicht zur Straße gehört, weil zu weit entfernt (8m?) ist es ein Überqueren der Straße?

Egal wie, in beiden Fällen sind Radfahrer gegenüber von rechts kommenden Fahrzeugen haltepflichtig, für den zweiten Fall sogar für von links kommende Fahrzeuge?

 

Fall 2 ist in dieser Situation schon fast auszuschließen, da ja nur Radwege mit Zeichen 237 gekennzeichnet werden dürfen, die Straßenbegleitend, also in einem Abstand von maximal 8m im Kreuzungsbereich, von der Straße verlaufen. Und Zeichen 237 (sogar mit Richtungsangabe!) liegt vor.

 

Konkret stellt sich mir diese Frage, weil, als ich gestern bremste und stehen blieb um ein Auto aus der Querstraße vorbeizulassen, mir ein Kind von hinten ins Radl fuhr. Passiert ist nix, aber natürlich stellt man sich die Frage, ob Radfahrer da wieder mal eine spezielle Regelung haben (wie an einer Ampel stehende Fahrzeuge rechts zu passieren)?

Grüße,

Hoggae

Bild entfernt wegen Copyright durch Blue346L, MT Moderation.
Es ist anhand des Bildes nicht klar von welchem Map Provider das Bild ist. Da aber die Nutzungsbedingungen fast aller Mapping Dienste die Veröffentlichung des Kartenmaterials untersagen, entferne ich das Bild.

Beste Antwort im Thema

Es könnte rechts vor links sein.

Auf jeden Fall:

Wenns weniger als 5 Meter (lt. Urteilen - 8 Meter kenn ich noch nich) sind ein Fall für Vorrang gegenüber Rechtsabbiegern.

Das ist das was ich hier immer predige, stellt euch den Radweg als extra Spur vor.*

Wenns mehr als 5 Meter Abstand sind, dann gibts aber eine einfache Lösung:

Der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. ;)

Was daraus folgt können sich einige hier denken. :D

 

Sonstige Fragen:

Ist das innerorts oder außerorts? Gibts kleine Vorfahrt achten Schilder auf dem Radweg? überquert der Radweg einen Fußweg?

Es gibt gerade im ländlichen Bereich viele Radwege die auch noch Flurwege sind und einen Schlenker weg von der Straße machen eben um keinen Vorrang zu erzielen. Zusätzlich stehen noch Vorfahrt achten Schilder. Natürlich sind diese Radwege nicht benutzungspflichtig. :D

 

 

 

*Ihr wollt den Radfahrer nicht direkt vor euch - na gut, dann habt ihr aber darauf zu achten, daß da eine extra Spur da ist.

Aber bis das hier mal einer kapiert...

Neben dem "ich warte mal auf dem Radweg an Einmündungen" und "ich fahr vom Grundstück/Supermarkt vor und achte nur auf die Straße - upps ich steht auf dem Radweg, hab isch gar nisch gesehen" ein Hauptgrund warum Radwege innerorts meist gefährlich(er) sind als das wo man Radfahrer von hinten sieht. ;)

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25 Antworten
am 28. Juni 2012 um 13:39

M.M.n. Nachrang für die Radfahrer, sofern keine beschilderte Überfahrt existiert - ganz abgesehen davon, dass in jedem Fall eine VMax von 10km/h für die Radfahrer gilt.

am 28. Juni 2012 um 13:42

ich würde rechts vor links sagen. ist aber auch egal, kennen die fahrradfahrer doch nicht.

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 13:46

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

M.M.n. Nachrang für die Radfahrer, sofern keine beschilderte Überfahrt existiert - ganz abgesehen davon, dass in jedem Fall eine VMax von 10km/h für die Radfahrer gilt.

Wie kommst du auf eine Vmax? Seit wann gibt's ne Höchstgeschwindigkeit auf dem Radweg? Das wäre mir absolut neu.

Du kannst mit dem Auto ja auch mit mehr als 10 km/h über die Kreuzung fahren...

am 28. Juni 2012 um 13:59

Zitat:

Original geschrieben von hoggae

Zitat:

Original geschrieben von WRatte

M.M.n. Nachrang für die Radfahrer, sofern keine beschilderte Überfahrt existiert - ganz abgesehen davon, dass in jedem Fall eine VMax von 10km/h für die Radfahrer gilt.

Wie kommst du auf eine Vmax? Seit wann gibt's ne Höchstgeschwindigkeit auf dem Radweg? Das wäre mir absolut neu.

Du kannst mit dem Auto ja auch mit mehr als 10 km/h über die Kreuzung fahren...

Auf dem Radweg gibt es keine VMax. Ich erinnere mich nur an ein dementsprechendes Urteil im Bezug auf den Kreuzungsbereich eines getrennten Radweges (nicht zu verwechseln mit der Fahrt auf der Straße!)

am 28. Juni 2012 um 14:11

Rechts vor links, ganz normal würde ich sagen.

Themenstarteram 28. Juni 2012 um 14:41

Zitat:

Original geschrieben von Schumann85

Rechts vor links, ganz normal würde ich sagen.

Ja, so sehe ich das auch.

Von links kommende Fahrzeuge müssen Radler UND Fußgänger durchlassen, da sie abgebogen sind. Von rechts kommende Fahrzeuge haben Vorfahrt.

Allerdings ist es in der Regel meist so, dass die abbiegenden einfach durchfahren - ohne zu schauen - und die, die eigentlich Vorfahrt haben netterweise Radfahrer durchlassen wollen. Und das führt dann zu Missverständnissen...

Ich weiß nicht was in der StVo dazu steht, ich würd aber an allen Stellen wo Radfahrer kreuzen können und gerade in Wohngebieten aufpassen wie ein Sack Luchse.

Ich hat schon mehrfach die Lage das ich eigentlich vorfahrtsberrechtigt war, dann aber noch durchgezogen wurde. Respektive ich bin schon im Anfahren und es wird nochmal draufgetretten um irgendwie am PKW vorbeizukommen.

Drum obacht, wo Radler fahren, ist Vorsicht zu wahren. Respektive Vorsicht vor Recht im Sinne der Unfallverhütung hat zumindest bei mir schon einiges verhindert.

am 28. Juni 2012 um 18:08

Straßenbegleitende Radwege sind Teil der Straße, ergo gelten für sie dieselben Vorfahrtregelungen wie für die (Haupt)Fahrbahn.

Zitat:

Original geschrieben von Dr Seltsam

Ich weiß nicht was in der StVo dazu steht, ich würd aber an allen Stellen wo Radfahrer kreuzen können und gerade in Wohngebieten aufpassen wie ein Sack Luchse.

Ich hat schon mehrfach die Lage das ich eigentlich vorfahrtsberrechtigt war, dann aber noch durchgezogen wurde. Respektive ich bin schon im Anfahren und es wird nochmal draufgetretten um irgendwie am PKW vorbeizukommen.

Drum obacht, wo Radler fahren, ist Vorsicht zu wahren. Respektive Vorsicht vor Recht im Sinne der Unfallverhütung hat zumindest bei mir schon einiges verhindert.

Passiert mir jeden Tag Doc, Ich arbeite Ja in Holland wie du weisst und wenn Ich da jeden Tag auf mein Recht bestehen würde, müsste Ich täglich mindestens 5 von der Gattung platt fahren, von daher haste recht, lieber einmal oder auch fünf mal auf sein Recht verzichten im Sinne der Sicherheit.

Gruss

Daniel

Es könnte rechts vor links sein.

Auf jeden Fall:

Wenns weniger als 5 Meter (lt. Urteilen - 8 Meter kenn ich noch nich) sind ein Fall für Vorrang gegenüber Rechtsabbiegern.

Das ist das was ich hier immer predige, stellt euch den Radweg als extra Spur vor.*

Wenns mehr als 5 Meter Abstand sind, dann gibts aber eine einfache Lösung:

Der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. ;)

Was daraus folgt können sich einige hier denken. :D

 

Sonstige Fragen:

Ist das innerorts oder außerorts? Gibts kleine Vorfahrt achten Schilder auf dem Radweg? überquert der Radweg einen Fußweg?

Es gibt gerade im ländlichen Bereich viele Radwege die auch noch Flurwege sind und einen Schlenker weg von der Straße machen eben um keinen Vorrang zu erzielen. Zusätzlich stehen noch Vorfahrt achten Schilder. Natürlich sind diese Radwege nicht benutzungspflichtig. :D

 

 

 

*Ihr wollt den Radfahrer nicht direkt vor euch - na gut, dann habt ihr aber darauf zu achten, daß da eine extra Spur da ist.

Aber bis das hier mal einer kapiert...

Neben dem "ich warte mal auf dem Radweg an Einmündungen" und "ich fahr vom Grundstück/Supermarkt vor und achte nur auf die Straße - upps ich steht auf dem Radweg, hab isch gar nisch gesehen" ein Hauptgrund warum Radwege innerorts meist gefährlich(er) sind als das wo man Radfahrer von hinten sieht. ;)

am 29. Juni 2012 um 6:19

Zitat:

Original geschrieben von Dan41747

Ich arbeite Ja in Holland wie du weisst und wenn Ich da jeden Tag auf mein Recht bestehen würde, müsste Ich täglich mindestens 5 von der Gattung platt fahren

Dir ist dann hoffentlich die Bewertung der Haftung beim Unfall Auto vs Fahrrad in NL bekannt. Und daher tust Du gut daran, den Radfahrern das Anarcho-Radeln zuzustehen. Ich weiss immer nicht, worüber man sich in D beklagt :rolleyes:.

Aber es geht um einen reinen Fahrradthread. Kein Grund für die üblichen Verdächtigen ihr Radfahrer-Bashing auszupacken (Unfall war ja Fahrrad gegen Fahrrad).

Amen

Nein, das mitm Fahrrad ist doch klar.

Das Kind ist hinten drauf als TE wegen eines anderes Fahrzeugs anhalten mußte.

 

Es geht jetzt hier darum ist ein Radweg eventuell rechts vor links (wenn weit genug weg und entsprechend ausgebaut - Flurweg z. B.) oder Vorrang vor Rechtsabbiegern.

Und in der Weiterführung, wenn es kein Vorrang vor Rechtsabbieger ist, dann ist der Radweg nicht benutzungspflichtig da nicht straßenbegleitend... ;)

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Und in der Weiterführung, wenn es kein Vorrang vor Rechtsabbieger ist, dann ist der Radweg nicht benutzungspflichtig da nicht straßenbegleitend

Problem ist ja leider, daß der Weg dennoch als benutzungspflichtig ausgeschildert sein kann und dies dann erstmal auch gilt.

Man müsste ggF das Schild erst "weg klagen".

Es gibt Ideen, dafür eine Art Fonds ins Leben zu rufen, der die Kosten trägt, den Teil der Blauschilder "wegzuklagen", die gefährlich und Vorschriftswidrig aufgestellt sind.

in einem anderen Forum hab ich mal die Kosten so einer Klage gesehen...

Billig ist das vorm Verwaltungsgericht nicht, so an die 500 €. Weiß nicht ob das nur vorstrecken ist, aber mindestens wenn man verliert wird es das wohl kosten. :rolleyes:

 

Andererseits klagen Autofahrer auch nicht alle Geschwindigkeitsschilder weg die sie nicht beachten wollen...

Aber verstoßen doch öfters dagegen.

Insofern dürfen Radfahrer durchaus gegen so ein Schild verstoßen.

Nur Autofahrer die bereits ein Schild weggeklagt haben dürfen sich daher über Radfahrer beschweren. ;)

 

Edit:

Und wir reden hier ja von rechtswidrig aufgestellten Radwegschildern...

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