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Vorgang bei KFZ-Anmeldung und KFZ - Versicherung
Hallo Leute,
ich benötige wirklich ein bisschen Unterricht!
Das von mir bestellte Fahrzeug ist Mitte März 2014 abholbereit. Bis dahin sollten einige Sachen geklärt sein, doch leider hatte ich davor ein Leasingvertrag, bei dem ich nicht wirklich viel machen musste, da die Versicherung schon im Leasingvertrag mit dabei war.
Nun zur Frage :
Ich habe bereits die ideale KFZ - Versicherung gefunden, aber noch nicht abgeschlossen, da ich noch nicht weiss, ab wann denn genau die Versicherung laufen soll. (Wahrscheinlich Ende März, aber sicher bin ich mir erst, wenn ich weiss, wann das Auto tatsächlich abholbereit ist).
KFZ - Papiere für die KFZ - Anmeldung bekomme ich erst bei Abholung.
Wie läuft das denn in dem Fall genau ab? Muss ich Kurzzeitkennzeichen anfordern und es dann abholen und danach eine KFZ - Versicherung abschliessen?
Also kann ich ohne KFZ - Papiere Kurzzeitkennzeichen anfordern und das Auto abholen?
Sorry für die Frage, aber für mich klingt das bisschen kurios
Die von mir ausgewählte KFZ - Versicherung gibt als Leistung auch diese sog. Kurzzeitkennzeichen an, aber das bringt mir ja nichts, wenn ich mich vor der Abholung des Wagens gar nicht versichern kann.
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir hier ein bisschen auf die Sprünge helfen könntet.
Und sorrry, wenn ich hier für manche (viele) ein hoffnungsloser Fall bin aber davon hab ich nicht wirklich Ahnung..
Grüsse Massimotor
Beste Antwort im Thema
Nicht nur, dass Du kein Druckmittel mehr hast. Im schlimmsten Falle, nämlich einer Insolvenz des Händlers nach Zahlungseingang, hast Du eine schöne Insolvenzforderung und kein Auto. Was machst Du dann (außer einem langen Gesicht)?
Händler ist 500 km entfernt und Dir scheinbar unbekannt. Würdest Du einem Unbekannten auf sein Versprechen hin jede Menge Kohle in überweisen? Und der Händler will erst nach Eingang des Geldes die Papiere übersenden, wo er doch das Auto immer noch als Sicherheit hat.
Siehste, und das ganze Risiko um wie viel zu sparen, so max. 50,- € für ein fünf-Tages- Kurzzeitkennzeichen? Schließ Deinen Versicherungsvertrag ab und regel dabei sofort die Kaskodeckung ab dem Tag der Abholung. Sollte doch kein großes Problem sein.
Gruß
Peter
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16 Antworten
Hallo, brauchst halt nee eVB nummer für das Kurzkennzeichen von deiner Versicherung und dann noch eine für das normale Kennzeichen. Mit denen geht du dann zur Zulassungsstelle, das wirst du doch noch hinkriegen.
Grüße
Klaus
Man kann sich das Auto auch vom Händler zulassen lassen. Kostet vielleicht paar Eurochen mehr, aber man hat absolut keinen Stress.
Habe das immer gleich im Kaufvertrag vereinbart.
Hallo,
das ist sehr einfach zu erklären:
a) Gekauft beim örtlichen Händler, dort Abholung oder direkt vom Werk? Dann wird der Dir das Fahrzeug auch zulassen. Dazu braucht er Deinen Personalausweis und die Zulassungsvollmacht. Die hat er im Normalfall vorrätig, mit Bankverbindung ausfüllen (Kfz.Steuer wird vom Zoll per Abbuchung erledigt) und unterschreiben. Bei der Versicherung foderst Du Dir die vorläufige Deckungszusage an. Ist heute keine Doppelkarte mehr, sondern eine Email/Brief mit einem Code. Das reicht für die Zulassung aus.
Kannst Du auch selbst machen, spart einige Euros. Musst halt nur vorher die Zulassungsbescheinigung Teil 2 erhalten.
b) Gekauft beim entfernten Händler: Abholung dort oder im Werk mit Kurzzeitkennzeichen, läuft wie zuvor, holst Du Dir einen Tag vor der Abholung beim örtlichen Straßenverkehrsamt/Zulassungsstelle. Kannst Dir die Fahrzeugdaten vorher zumailen lassen. Dann fährst Du nach Hause, zur Zulassungsstelle, legst Zulassungsbescheinigung Teil 2 und einen neuen Versicherungscode vor und machst die Zulassung. Wenn jemand für Dich handelt, braucht der immer die Vollmacht.
Versicherungsbeginn ist im Normalfall das Datum der Zulassung, falls vorher Kurzzeitzulassung, dieses. Du gehst also kein Risiko ein, wenn Du Dir den Versicherungscode (eventuell gleich zwei) rechtzeitig besorgst. Kann schon mal einige Tage dauern, bis Du den hast.
Bei einigen Zulassungsstellen kannst Du Dir auf der Homepage ein Kennzeichen reservieren und dieses dann günstig prägen lassen. Das musst Du für die Zulassung mitnehmen. Bei den Zulassungsstellen sind auch immer Händler in der Nähe, die sind aber oft deutlich teurer.
Gruß
Peter
Ok, also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, muss ich jetzt sowieso erstmal warten, bis ich entgültig weiss, wann das Auto abholbereit ist.
Sobald ich weiss, wann ich das Fahrzeug abholen werde, kann ich mich ein paar Tage davor bei der gewünschten Versicherung anmelden und die Kurzzeitkennzeichen anfordern.
Mit der erhaltenen evB - Nummer, Personalausweis und aktueller Meldebestätigung gehe ich zu der Zulassungsstelle und kann dann mein Auto anmelden?!
Also nochmal.. Mir gehts in erster Linie um die Abholung..
Die definitive KFZ Zulassung mache ich dann schon, sobald ich mein Auto und alle Papiere habe.
Ich will nur wissen was ich vor der Abholung beantragen muss, damit ich das Auto auch wirklich vom Hof des Händlers mitnehmen kann.
Hallo, ich weis leider nicht wie man ein Kurzkennzeichen anfordert, dachte immer das man das mit eVB Nr.
bei der Zulassungsstelle beantragt.
Aber wenn die Versicherung das macht ist ja super.
Grüße
Klaus
Zitat:
Also nochmal.. Mir gehts in erster Linie um die Abholung..
Wie weit ist der Händler enfernt?
Zitat:
Original geschrieben von celica1992
Hallo, ich weis leider nicht wie man ein Kurzkennzeichen anfordert, dachte immer das man das mit eVB Nr.
bei der Zulassungsstelle beantragt.
Aber wenn die Versicherung das macht ist ja super.
Grüße
Klaus
Ja manche Versicherungen bieten Kurzzeitkennzeichen an... Steht ja dann in den Leistungen drin..
Der Händler ist ca. 500 km entfernt..
Ich würde mit dem Händler ausmachen, dass ich vorher die Papiere bekomme um das neue Auto normal zuzulassen.
Denn, mit den Kurzkennzeichen wirst Du keine Vollkasko bekommen.
Was machst Du wenn das Fahrzeug bis zur "richtigen Zulassung" geschrottet wird?
Ich weiss, es hört keiner gern, aber es passiert immer wieder mal.
Also, das Auto gleich normal zulassen.
Und bei der Versicherung eine schriftliche Zusage geben lassen, dass das Fahrzeug ab Tag der Zulassung einen Vollkaskoschutz erhält.
Reichen Kopien aus, wenn ich das Auto wie du sagst "normal zulassen" will?
Für die Zulassung brauchst Du die Originalpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 2). Mit Kopien kannst Du nichts anfangen.
Beim Kurzzeitkennzeichen mag das anders sein, da werden die Kopien reichen, da in den Unterlagen nichts eingetragen wird (nur beim Fahrzeugschein für das Kurzzeitkennzeichen, nicht aber in der Zulassungsbescheinigung.
Gruß
Peter
Ja bevor ich nicht gezahlt habe, bekomme ich auch keine Papiere..
Das mit der definitiven Zulassung wird dann wohl nichts. Ich muss dann wohl mit Kurzzeitkennzeichen arbeiten..
Naja klar kann immer was auf dem Heimweg passieren.. Aber das will ich jetzt nicht einmal denken.
Wenns passiert, dann ist es Schicksal.
Wird schon gut gehen
Du brauchst von deiner Versicherung wo du dein Fahrzeug versichern willst, nur eine Deckungszusage (Vollkasko) für dein Kurzzeitkennzeichen, da kann auch auf dem Nachhauseweg was passieren und du bist lockerer drauf.
Grüße
Klaus
Okay danke vielmals..
Ich habe nun einem Berater meiner gewünschten Versicherung geschrieben und hoffe auf gute Neuigkeiten.
Wirklich vielen Dank an alle, die mir hier wirklich weitergeholfen haben.
Grüsse Massimotor
So.. nun habe ich doch noch eine Frage.
Evtl. müsste der ganze Stress mit Kurzzeitkennzeichen gar nicht sein, denn der Händler hat mir auch noch eine andere Variante vorgeschlagen..
Vorab-Überweisung
Die Idee ist ja eigentlich gar nicht mal so blöd, da er mir versicherte, dass er mir die KFZ - Papiere nach Zahlungseingang per Post zuschicken würde.
Somit kann ich das Auto schon "normal" zulassen und es mit den richtigen Kennzeichen abholen. (So wäre das Auto schonmal bei der Heimfahrt voll versichert und ich wäre auch um einiges beruhigter.
Allerdings stellt sich bei mir die Frage, ob das wirklich so klug wäre..
Es könnte doch evtl. sein, dass ich dann nicht sofort die Papiere bekomme und ich es nicht zulassen kann.
Oder ggf. sendet er mir die Papiere und es fehlt dann noch was (habe ja in den Threads gelesen, dass bei den Papieren der EU-Wägen auf mehrere Sachen geschaut werden muss .. wie z.B. der Übergangsstempel im Serviceheft , COC Übereinstimmungspapier)..
Im Prinzip hab ich dann nach der Überweisung kein Druckmittel.. oder wie sieht ihr das so?
Danke und grüsse
Massimotor