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Vorgehen bei selbständiger Auto Zulassung
Hallo,
Mein Freund ist Niederländer und vor Kurzem zu mir nach Deutschland gezogen. Nun hat er hier auch ein Auto gekauft (Vertrag unterschrieben, Zahlung muss noch erfolgen). Wie ist das Vorgehen nun wenn man das Auto selbst zulassen muss, da aus welchen Gründen auch immer das Autohaus dieses nicht anbietet.
Laut Google ist für die Zulassung Fahrzeugschein/Papiere nötig, ebenso für ein Kurzzeitkennzeichen?!?Diese haben wir aber noch nicht.
Wie kriegt mein Freund sein Auto dann legal nach Hause gefahren bei Abholung? Er würde gerne die Schritte wissen wie er jetzt vorgehen muss
Sorry aber ich bin total unwissend und mein Freund kennt sich mit den Regeln in Deutschland nicht aus. Wir hatten auch schon woanders gefragt aber nur doofe Antworten erhalten. Ich hoffe hier kann uns jemand helfen.
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12 Antworten
Dein zuständiges Landratsamt hilft dir gerne weiter und bietet auf seiner Homepage Formulare zum Download als auch die Information, welche Dokumente du zur Um-/Anmeldung braucht, auch zum Thema Kurzzeitkennzeichen zur Überführung.
Rufe in der zuständigen Zulassungsstelle an. Dort wird dir alles erklärt
Wenn das Fahrzeug schon gekauft wurde
- Mit Ausweis und KFZ Papieren und TÜV Nachweis zur Zulassungsstelle in dem Ort, wo das Fahrzeug wieder laufen soll.
- Eventuell vorher online bei der Zulassungstelle einen Termin reservieren
- Marke ziehen, warten bis man dran ist (eventuell dabei den Reservierungscode benutzen)
- sagen was man will und alle Unterlagen vorlegen
- Dann, wenn alles vorliegt, bekommt man ein Kennzeichen zugeteilt und soll bezahlen am Automaten der Zulassungsstelle
- Dann geht man zur Schilderwerkstatt und lässt sich 2 machen
- Dann in der Zulassungsstelle am Automaten bezahlen
- Dann hinsetzen und warten bis man aufgerufen wird
- Dann geht man mit den Kennzeichen wieder hin, und bekommt die Marken für Landkreis und Tüv drauf geklebt und die neuen Papiere
Fertig.
Dann mit den neuen Kennzeichen zum Händler, dranmachen und holen.
Marie, wo möchte er das FZG denn anmelden? In Holland oder an dem Wohnsitz in D?
Bei der Liste fehlen noch zwei Sachen.
Erstens Sepa Vollmacht für die Abbuchung der Steuern.
Zweitens EVB Nummer der Versicherung.
Die EVB Nummer kann man auch telefonisch erfragen bei der Versicherung
Sicherheitshalber noch die Frage, ob er hier gemeldet ist und nen entsprechenden Ausweis mit der Anschrift vorlegen kann.
Als Holländer wird er keinen Ausweis mit deutscher Anschrift haben.
Wenn er in D anmelden möchte braucht er seinen Ausweis plus eine aktuelle Meldebescheinigung der deutschen Wohnanschrift.
natürlich geht das auch ohne eigenen Wohnsitz in Deutschland, man muss lediglich einen Empfangsbevollmächtigten angeben und eine Steuernummmer beantragen.
Wie sonst könnten Millionen Auslönder ohne deutschen Personalausweis mit deutschen Kennzeichen rumfahren?
Mit einer Meldebescheinigung.
Das ö war Absicht?
Korrektur:
die polnischen Kollegen haben zwar eine Adresse aus Polen in der ZB, haben mir aber etwas unterschlagen:
das mit der ausländischen Adresse in der ZB funktioniert nur bei Einzelunternehmern, da wird Name und Privatadresse des Firmeninhabers in die ZB übernommen, also doch nicht die Adresse aus dem Pass.
in sofern ist die Aussage von @windelexpress korrekt.
Das ö ist ein natürlich ein Fipptehler.
Ich empfehle, die Angelegenheit einem Zulassungsservice zu übergeben. Das kostet nicht viel und dort gibt es kompetente Leute, die sich um alles kümmern.
Im RP ist generell keine Anschrift drin und die neuen polnischen PA haben auch keine Anschrift mehr ausgedruckt.