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Vorgehensweise bei Vollkaskoschaden (Auto verkratzt)

Themenstarteram 2. August 2012 um 6:39

Hallo,

meinem Bruder wurde gestern sein BMW verkratzt.

Der Wagen ist Vollkaskoversichert. Bei der Polizei wurde gestern sofort Anzeige erstattet. Wie läuft das nun weiter ab?

Geht man zu einem Sachverständigen vor Ort und lässt ein Gutachten erstellen (bezahlt das die Versicherung?) Dann kann man sich den Betrag auszahlen lassen (wohl ohne MwSt., wie ich gelesen habe?) und dann kann man zB. mit diesem Geld den Wagen komplett folieren lassen.

Wir hatten so einen Fall noch nicht, daher frage ich hier nach, wie man das beste aus der Sache macht.

Gruss

Frank

Dsc03481
Dsc03482
Dsc03484
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18 Antworten

Man ruft seine Versicherung an (oder besucht sie), meldet den Schaden und fragt, wie das weitere Vorgehen ist. Die werden dir dann entweder mitteilen, dass du einen Kostenvoranschlag einreichen sollst oder einen Gutachter schicken...

Themenstarteram 2. August 2012 um 7:06

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711

Man ruft seine Versicherung an (oder besucht sie), meldet den Schaden und fragt, wie das weitere Vorgehen ist. Die werden dir dann entweder mitteilen, dass du einen Kostenvoranschlag einreichen sollst oder einen Gutachter schicken...

Genau das möchte ich natürlich vermeiden. Denn wie man ja weiss, haben die immer Gutachter, die pro Versicherung arbeiten. Wenn mein Bruder Pech hat, dann sagt deren Gutachter, ach lackieren wie die paar Stellen nach und gut ist. Über Farbunterschiede usw. machen die sich ja keine Gedanken - hauptsache die Versicherung muss nicht zu viel bezahlen.

So ist es und wenn du auf eigene Faust ein GA erstellt, wirst du wohl auch selber diese Kosten tragen müssen (dies ist Kaskorecht/Vertragsrecht und kein Haftpflichtschaden)...

Achja, nicht nur MwSt. wird abgezogen sondern auch sie vereinbarte SB...

Themenstarteram 2. August 2012 um 7:11

Ok ich denke so ein Gutachten kostet ca. 350 Euro und die SB ist auch 300 Euro.

Bei Kaskoschäden hast Du als Vertragspartner nicht das Recht auf freie Gutachterwahl.

Dein Bruder soll sich mit der Versicherung in Verbindung setzen, die werdem ihm das weitere Vorgehen mitteilen.

Selbst erstellen lassen und bezahlen kann er natürlich was immer er möchte.

Allerdings wird die Versicherung dieses Gutachten vermutlich nicht akzeptieren.

 

am 2. August 2012 um 7:15

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Genau das möchte ich natürlich vermeiden.

Warum willst du was vermeiden, was deinen Bruder betrifft?

Dann musst du einen Gutachter beauftragen, diesen bezahlen und kannst dir das Gutachten hinterher an die Wand nageln.

Du kannst auch 5 Gutachter beauftragen. Nur nützen wird das nichts, da dies kein Haftpflicht-Schaden ist.

Themenstarteram 2. August 2012 um 7:19

Darum frage ich ja hier ;)

Ok, also hilft alles nichts. Die Versicherung anrufen, die schicken einen Gutachter und was der sagt zählt zu 100 % - habe ich das richtig verstanden?

ja!

Hi,

 

einfach so folieren geht übrigens net,wenn die kratzer tief sind drücke die sich durch die folie durch,sieht sehr bescheiden aus.

 

Die kratzer müßten also zumindest gepachtelt und geschliffen bzw. poliert werden.

 

Folieren macht praktisch nur bei neuwagen sinn weil keine beschädigungen vorhanden sind und der neulack dann sogar geschützt wird.

 

Gruß tobias

Zitat:

Original geschrieben von C 37 RS

Darum frage ich ja hier ;)

Ok, also hilft alles nichts. Die Versicherung anrufen, die schicken einen Gutachter und was der sagt zählt zu 100 % - habe ich das richtig verstanden?

Im Prinzip: ja.

Wenn du den Wagen dann lackieren lässt, und die Kosten weichen etwas vom Gutachten ab ist das i.d.R. auch kein Thema.

Nur wenn statt 500€ plötzlich 5.000€ aufm Zettel stehen wirste damit wohl nicht durchkommen. ;)

 

PS:

Versicherer sind nicht grundsätzlich gemeine Abzocker die sich um jeden Euro drücken, den sie bezahlen sollen. (Schwarze Schafe gibts überall.)

Die Gutachter arbeiten meist durchaus seriös und beachten so Sachen wie Farbverläufe und Lichtkanten sehr wohl.

Themenstarteram 2. August 2012 um 14:02

Ich werde berichten sobald das Gutachten vorliegt.

Danke schonmal!

am 2. August 2012 um 14:28

Ein Kaskoversicherer zahlt die erforderlichen Kosten zur ordnungsgemäßen Wiederherstellung des Fahrzeuges abzgl. der vereinbarten Selbstbeteiligung. Der Reparaturumfang ergibt sich aus dem Schadenbild und wird in der Regel mit der Werkstatt auch besprochen. Die führen die Arbeiten aus, erstellen eine Rechnung, die vom Versicherer abzgl. der vereinbarten Selbstbeteilgung bezahlt wird. Wo ist das Problem? So ärgerlich das auch ist, dein Bruder bleibt "nur" auf die SB und dem Rückstufungsschaden sitzen.

 

Wer den Schaden nach Gutachten abrechnen und diesen selbst oder in einer Schwarzarbeiterbude beheben lassen will, muss sich an die Spielregeln halten, die der Versicherungsvertrag hergibt. Den Gutachten bestimmt der Versicherer, es werden nur die Stundenlöhne berücksichtigt, die im Versicherungsvertrag vereinbart wurden (durchschnittliche, ortsübliche Stundenverrechnungssätze und die Mehrwertsteuer gibt es auch nicht erstattet. Am Gutachten wird nur dann gemeckert, wenn die Rechnung nicht aufgeht.

am 8. März 2016 um 11:02

Rechnet die Versicherung denn Vorschäden an ? Ich meine damit, es gibt schon ein paar Kratzer (was jeder Gutachter sieht). bringt er diese dann in Abzug oder nicht ?

Wird sich nach 3 1/2 Jahren evtl. erledigt haben, meinste nicht?

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