1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volvo
  5. S40, V40
  6. Vorgehensweise beim Unfall

Vorgehensweise beim Unfall

Volvo
Themenstarteram 7. Juni 2005 um 23:26

Hallo Leutz,

hab letzte woche unfall gehabt, eine "nette dame" ist mir hinten Rechts in die Tür reingefahren Schetzung ca. 3000 Euro, Polizei war da, Die Dame will aber nicht zugeben dass die schuld ist, aufgrund zwei Mitschulirinenen die im Auto sassen erzählt Quatsch und lügt. Art des Schadens an meinem Auto ist eindeutig und bestätigt dass Schuld bei Ihr liegt. Etwas abgkühlt hat sie mir über sein Versicherer angeboten dass jeder eigenen Schaden selbst zahlt... Fuer sie ist es offensichtlich gut, sie hat ein Kak-Kleinwagen und wird wahrscheinlich gar nichts machen... Von Polizei liegt im Moment keine Meldung vor (nur Bericht angefragt) Wie soll ich am besten vorgehen?

bis jetzt war ich nur bei der Versicherung Schaden melden und beim Volvo wegen Reparaturkosten.

Ciao

G.

Ähnliche Themen
21 Antworten
am 8. Juni 2005 um 2:00

Anwalt einschalten.

Wer hat die Schuld festgestellt. Die Polizei darf das nicht und wenn die Versicherung der Gegenpatei die Schuld zugibt, wird dein Schaden bezahle.

Bzgl. meines Unfalls (siehe meinen Beitrag: http://www.motor-talk.de/t695448/f170/s/thread.html)

steht das auch noch nicht fest.

@manfrog

wieso darf die Polizei keine Schuld feststellen? Das versteh ich nicht

Also als erstes würde ich das deiner Versicherung mitteilen - der Unfallhergang ist durch die Polizei aufgezeichnet worden. Zumindest der Tatbestand. Dann würde ich mir einen Anwalt nehmen oder wenn man den Versicherungsvertreter gut kennt - den erstmal machen lassen.

Das Protokoll der Polizei ist ja da. Frage hierzu ist ist es ein "Parkplatz-Schaden" dann hat die Polizei den Unfall nur aufgenommen (Da hast Du eigentlich glück gehabt - wegen sowas kommen die oftmals nicht mal raus!" Wenn es im Strassenverkehr passiert ist hat die Polizei nicht nur den Unfall aufgenommen sondern kann auch die "Schuldfrage" zuweisen. Hier ist dann aber auch ein Bussgeld gegen den Fahrer erhoben worden. Somit wäre es seeehr einfach.

Zumindest musst DU dir jetzt sorgfälltig aufschreiben was genau passiert ist. Unterbinde Aussagen " Die ist mir reingekracht, oder war zu schnell" Schuldzuweisungen usw. Einfach was Du gemacht hast und was dann passiert ist auf einen Zettel aufschreiben- Vieleicht eine Skizze.

Sie muss ja die Versicherungsdaten - die die Polizei auch hat rausrücken. Damit sich deine und Ihre Versicherung einigen können. So wie ich das aber sehe ist sie Dir doch hinten reingefahren (Beifahrerseite?) somit wird das nicht grad einfach für Sie mit Zeugen.

Wenn es zum Gericht geht und Sie dabei bleiben sollte würde ich übern Anwalt auf "Eid" schören lassen - das hört sich zwar blöd und lustig an. Bei sowas habe ich schon gestandene Leute gesehen die dann doch mal die Wahrheit gesagt haben ;)

Jens

Themenstarteram 8. Juni 2005 um 14:17

Hi Jens, das hört sich vernünftig an. Also, ich habe Bericht über Tatsache geschrieben und auch eine Zeichnung in Visio gemacht, mal sehen was sie dazu sagen.

Ja, das war im Verkehr und sie behauptet, sie hätte Vorfahrt, aber sie ist einfach aus der Rheie raus gefahren, als ich schon fast vorbeigefahren war und hat die hintere Tür und Radkasten hinten auf Beifahrerseite erwischt. Ich konnte sie gar ncht sehen, weil ich schon vorne war. Wenn ich Sie gesehen hätte, hätte ich gebrämst, die Geschwindigkeit war unter 30! und zum Ausweichen war genügend Platz da... Die Dame erzählt natürlich Quatsch aber wer weiß wie es weiter geht...

Allein das Angebot auf eigene Kosten das zu machen kotz mich schon an... mal schauen.

Danke fuer Unterstützung

Gandalf

am 8. Juni 2005 um 15:04

Ich hatte auch schon sowas mit einem Taxi gehabt.

Er ist mir drauf gefahren und wollte nicht zahlen, weil ich angeblich ohne Grund gebremst habe.

Ich musste aber bremsen, da von links eine Strassenbahn kam.

Ich bin sofort zum meinem Anwalt gegangen und er hatte damals alles für mich gemacht. Das ist, finde ich, das beste was man machen soll.

Suche einen der sich mit dem Verkersrecht auskennt.

Und viel Glück!!!!!!!!!!!!!!

Hallo

Ja wie McGeorge schon sagt ab zum Anwalt oder halt beim gutén "Versicherungsvertreter" abgeben.

Normalerweise ist deine Versicherung schon gewillt das für Dich zu klären da Sie sonst ja zahlen müssten.....

Oder falls Du Verkehrsrechtsschutz oder sowas hast sofort zum guten Rechtsanwalt der sich mit Verkehrsrecht auskennt

jens

Themenstarteram 9. Juni 2005 um 20:08

Das ist jetz mein Problem... ich habe kein Rechtschutz im Moment. Sonst wäre es einfacher, Mal Sehen die Gegnerin hat noch nichts bei meiner Versicherung gemeldet, schaue ich morgen bei der Versicherung vorbei, ich hab aber das Gefühl, es ist den da shit egal wie es läuft... Das andere Angebot von der gegenVersicher lauter 50 zu 50, also die zahlen an mich die helfte von meine Schaaden und meine Versicherung die helfte von den anderen Schaden und dann werden wir hoch geschruft beide. Verlockend, ge? Ich

geh wahrschainlich doch am Montag zum Anwalt, lasse mich wenigstens beraten. Soll ich nicht die Meldung aus Polizei abwarten? So 'n Mißt!...

Ciao

Gandalf :(

am 10. Juni 2005 um 5:40

Zitat:

Original geschrieben von JensHG

@manfrog

wieso darf die Polizei keine Schuld feststellen? Das versteh ich nicht

Jens

Die Polizei muss neutral sein. Sie haben nur die Fakten auszuwerten.

Vor Gericht sollte die Aussage eines Polizisten auch nicht mehr wert sein,wie die von anderen Zeugen.

Sicherlich haben Polizisten mehr Erfahrung, aber die Schuldfrage klären dürfen sie nicht.

Berichtigt mich, wenn ich mich irre (aber mit Fakten) - bin mir aber sehr sicher

@manfrog

Natürlich muss die Polizei die Fakten auswerten. Aber bei "Eindeutigkeit" wird auch eine spätere Gerichtsverhandlung keine Umkehr bringen. Mich hat mal einer Links überholt und ist mir dann ins Auto gefahren (Beifaherseite) dort hat die Polizei Faktisch festgestellt das durchs Links-Überhohlen der Unfall entstanden ist - Somit war die Schuldfrage geklärt - Übrigens hat er eine Saftige Geldstrafe wegen gefährlichen Fahren und Links Überholen bekommen. Später gabs noch eine Gerichtsverhandlung und ich hab als Zeuge ausgesagt! Der Richter hat nach Eröffnung das Verfahren sofort eingestellt mit den Worten. Schuldfrage ist geklärt! Danke fürs kommen.

@gaendalf

Also das erste Gespräch beim Anwalt ist Kostenlos. Nimm aber einen der auf Verkehrsrecht spezialisiert ist. Nicht so ein Wald und Wiesen-Anwalt der alles macht - Dein Versicherungsvertreter kann bestimmt einen Empfehlen!

Jens

@JensHG

Öh? Links überholen verboten? Oder meinst Du rechts?

Das mit der Schuldfrage war bei mir so, dass mir einer auf nem Parkplatz reingefahren ist (er kam von links und ich war der Meinung da ist recht-vor-links) und es gab für uns beide eine Buße von 75.-DM mit der Belehrung, dass das eigentlich ein Schuldeingeständnis ist, wenn wir zahlen.

Die Versicherung hat das dann so ausgekaspert, dass ich 20% meines Schadens selbst zahle, den Rest hat die _gegnerische_ Versicherung gezahlt.

Solemn

genau rechts

Hab heute wohl ein DaumenProblem.... seltsam

:D

:D rechts is da, wo der Daumen links is :D

Solemn

Auf jeden Fall Anwalt nehmen, weil selbst aus so Bagatellen wird gleich schnell ein Riesenstreit, weil sich jeder im Recht fühlt und nicht zurückstecken will.

Auf jeden Fall bitte weiter berichten wie die Sache so ausgegangen ist.

Grüße

Themenstarteram 12. Juni 2005 um 21:06

Hi Leutz,

am Freitag hat mich der Versicherer meine Gegnerin angerufen, fragt er," na wie solllen wir das abwickeln?" ey, sage ich, zahlen , wie den sonst, inzwischen hab ich gefragt wie hoch ist der Schaden bei der Dame, sagt er " ich habe mit Ihrer Versicherung gesprochen, ist vergleichbar mit Ihren" Am Freitag Nachmittag, war ich bei LVM, sie haben mich mit breiten Augen angeguckt, die Dame hat sich nicht mal gemeldet. Anscheinend hat er mich einfach belogen... Ich hab das Gefühl, ohne Anwalt wird es wohl doch nichts.

Abgesehen davon der Schrott was die Dame fährt kann nicht mal insgesmt so viel kosten, wie meine Tür und Lakierung.( Kostenvoranschlag bei Volvo ca. 3000 EURO)

Also, Danke fuer Mitgefühl, ich berichte schon wie es weiter geht.

Ciao

Gandalf

frage

 

hallo zusammen,

eine frage in die runde: die polizei kommt doch erst ab einer gewissen schadenshöhe oder bei personenschäden an den unfallort; aber ist es nicht besser, die in jedem fall zu rufen, schon alleine wegen der aufnahme des unfalls?! oder MUSS man sich sofort einen zeugen am unfallort suchen?? gerade bei unfällen innerorts ist das so ne sache mit zeugen, die meisten laufen/fahren doch weiter..

ach so, ich würde im o. fall den anwalt kontaktieren.

grüße

vc

Deine Antwort
Ähnliche Themen