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Vorhandener techn. Fehler während und nach Gewährleistung/Nacherfüllung

Themenstarteram 15. Juli 2021 um 5:55

Hallo zusammen,

ich hoffe, dass ich hier mit meinem Problem richtig bin.

Ich habe mir 05/2020 einen 2017er Passat (2.0 TDI 4MOTION/ DSG) gekauft inklusive Garantie.

Nach ein paar Tagen hatte ich nicht nur einmal das Problem, dass der Wagen beim Anfahren aus gegangen ist. Laut Aussage von VW (und auch meines Wissens), sollte und darf ein Fahrzeug mit DSG nicht ausgehen und wenn, dann liegt ein Fehler vor.

Ich habe den Händler kontaktiert und dieser hat mir auch zugesichert, dass ich den Fehler bei meinem ortsansässigen VW-Partner reparieren lassen kann und er auch die Kosten übernimmt.

Also wurde bei VW ein Software-Update vorgenommen, mit dem der Fehler erstmal weg war. Das war, wie erwähnt, noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungspflicht des Händlers.

Von da an bis heute, ist der Wagen vllt. noch 2 mal aus gegangen, aber ich wollte da nicht nochmal nachhaken, weil die Kommunikation mit dem Händler, naja, etwas schwierig war.

Jetzt tritt der Fehler aber vermehrt auf und da kommen wir zu meiner Frage:

Kann ich den Händler noch "belangen", auch wenn ich aus der Gewährleistung raus bin oder habe ich da keine Chance mehr? Im Endeffek handelt es sich ja um den gleichen Fehler und ich weiß nicht, ob es hier noch eine Nachbesserungspflicht seitens des Händlers gibt.

Danke im Voraus!

Viele Grüße

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14 Antworten

Rechtsberatung wirst du hier nicht bekommen.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du das kostenlos klären lassen.

Ansonsten gibt es sicher Rechtsanwälte, die auch eine kurze kostenlose Erstauskunft geben.

Einfache Rechnung, kann man ganz ohne Rechtsberatung lösen.

Ist die Reparatur bei VW länger als 12 Monate her?

Wenn ja, alles geklärt. Wenn nein, ab zum Anwalt denn dann ist die Frage, wer zuständig ist.

Auf die Reparatur hat man keine separate Gewährleistung. Und da die ursprünglichen Beweislastumkehr inzwischen ausgelaufen ist, müsstest Du im Rahmen der Gewährleistungsansprüche den Nachweis führen, dass der Mangel bereits beim Verkauf bestand.

Hast Du zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen? Die könnte noch in Anspruch genommen werden, wenn es ein Fehler ist, der bereits in der Garantiezeit aufgetreten ist.

Themenstarteram 15. Juli 2021 um 8:30

Ich habe separat auch einen Anwalt gefragt. Danke für die Antworten. ich kann ja dann Bericht erstatten, welche Lösung es gab...oder auch wenn nicht :D

Themenstarteram 15. Juli 2021 um 11:57

Gut, viele Hände, schnelles Ende. Anwalt sagt, dass es hier keine Nacherfüllung geben wird. Händler sagt, er würde je nach Fehler 50% übernehmen. War jetzt bei VW, ein Fehler wurde nicht festgestellt, aber es gab wohl noch ein Update, was aufgespielt werden kann für die Motorsteuerung. Wird morgen aufgespielt und dann sehen wir weiter.

Grüße

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 15. Juli 2021 um 13:57:47 Uhr:

Gut, viele Hände, schnelles Ende. Anwalt sagt, dass es hier keine Nacherfüllung geben wird. Händler sagt, er würde je nach Fehler 50% übernehmen. War jetzt bei VW, ein Fehler wurde nicht festgestellt, aber es gab wohl noch ein Update, was aufgespielt werden kann für die Motorsteuerung. Wird morgen aufgespielt und dann sehen wir weiter.

Grüße

Seltsamer Rechtsanwalt. Hast du dir den selber ausgesucht, oder hat deine Rechtsschutzversicherung den Kontakt hergestellt?

Themenstarteram 19. Juli 2021 um 7:07

Zitat:

@molchhero schrieb am 17. Juli 2021 um 14:45:15 Uhr:

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 15. Juli 2021 um 13:57:47 Uhr:

Gut, viele Hände, schnelles Ende. Anwalt sagt, dass es hier keine Nacherfüllung geben wird. Händler sagt, er würde je nach Fehler 50% übernehmen. War jetzt bei VW, ein Fehler wurde nicht festgestellt, aber es gab wohl noch ein Update, was aufgespielt werden kann für die Motorsteuerung. Wird morgen aufgespielt und dann sehen wir weiter.

Grüße

Seltsamer Rechtsanwalt. Hast du dir den selber ausgesucht, oder hat deine Rechtsschutzversicherung den Kontakt hergestellt?

Den Anwalt kenne ich schon ein paar Jahre. Warum fragst du? Es wurde so argumentiert, dass die Nacherfüllung nur im Zeitraum der Gewährleistung erfolgen kann. Sprich, ich hab einfach zu lange gewartet.

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 19. Juli 2021 um 09:07:34 Uhr:

Es wurde so argumentiert, dass die Nacherfüllung nur im Zeitraum der Gewährleistung erfolgen kann. Sprich, ich hab einfach zu lange gewartet.

Damit hat Dein Anwalt recht, lass Dir nichts einreden.

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 19. Juli 2021 um 09:07:34 Uhr:

 

Den Anwalt kenne ich schon ein paar Jahre. Warum fragst du? Es wurde so argumentiert, dass die Nacherfüllung nur im Zeitraum der Gewährleistung erfolgen kann. Sprich, ich hab einfach zu lange gewartet.

Dann muss dein Anwalt mehr Informationen zur Verfügung gehabt haben, als du hier geschrieben hast.

Zitat:

@molchhero schrieb am 19. Juli 2021 um 12:30:17 Uhr:

Dann muss dein Anwalt mehr Informationen zur Verfügung gehabt haben, als du hier geschrieben hast.

Davon dürfte im Regelfall auszugehen sein. Der TE wird sicherlich mit dem Kaufvertrag beim Anwalt vorstellig geworden sein. Selbst ohne Kenntnis vom Kaufvertrag ist hier aber der richtige Rat ziemlich offensichtlich.

Zitat:

@Alwin83 schrieb am 15. Juli 2021 um 07:55:57 Uhr:

 

Also wurde bei VW ein Software-Update vorgenommen, mit dem der Fehler erstmal weg war. Das war, wie erwähnt, noch in den ersten 6 Monaten der Gewährleistungspflicht des Händlers.

Die Gewährleistungspflicht umfasst grundsätzlich 2 Jahre und kann - sofern wirksam erfolgt - gegenüber Verbrauchern auf minimal 1 Jahr beschränkt werden.

Ob etwaige Gewährleistungsrechte heute bereits verjährt sind, können wir dir mangels Information zum Vertrag nicht sagen.

Was Du meinst, ist die Beweislastumkehr, nach der der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen muss, dass ein Mangel nicht bei Gefahrübergang vorlag.

Da Du die Reparatur kurz nach dem Kauf als erfolgreich akzeptiert hast, wird es dir aber kaum gelingen, jetzt einen Mangel bei Gefahrübergang zu beweisen.

 

Du hast also ein erhebliches Beweisproblem und deine Ansprüche könnten (!) zudem verjährt sein.

Die Frage, ob es vielleicht noch Ansprüche aus einer Gebrauchtwagengarantie geben könnte, hat der TE noch nicht beantwortet.

Themenstarteram 19. Juli 2021 um 14:52

Die Gebrauchtwagengarantie hatte ich für 12 Monate. Da diese aber von vorn herein nicht zum Tragen kam, hat das hier auch keine Relevanz. Ich bin über die Gewährleistungsfristen im Bilde, meine Frage bezog sich nur darauf, ob der Fehler mit der gleichen Symptomatik außerhalb der Gewährleistung wieder angenommen werden kann bzw. es noch als Nachbesserung gilt. Und die Frage wurde vom Anwalt ganz klar mir nein beantwortet. Hier gibt es einfach die Verstreichfrist die man einigermaßen einhalten muss. Hätte ich in den gesetzlichen 12 Monaten Gewährleistung den Fehler mehrmals gemeldet, wäre das etwas Anderes gewesen.

die Garantie greift für Mängel, die nachweisbar in den ersten 12 Monaten aufgetreten sind. Das schließt auch Mängel ein, die über die 12 Monate hinaus auftreten, wenn es der gleiche Mangel ist. Ich sehe hier durchaus Möglichkeiten, die Gebrauchtwagengarantie in Anspruch zu nehmen, da es sich nur um eine fehlgeschlagene Reparatur handelt. Lies noch mal die Garantiebedingungen und lass das ggf. mal prüfen.

Themenstarteram 19. Juli 2021 um 17:41

Oh ok danke. Das mache ich mal. :)

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