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Vorladung nach Geschwindigkeitsüberschreitung

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 21:18

Hallo,

ich war am 23.10.2013 mit paar Freunden von Stuttgart nach Köln unterwegs mit dem Auto. Dass wir dabei geblitzt oder gelasert wurden haben wir nicht bemerkt. Fahre grundsätzlich nie schneller als max. 20km/h über Tempolimit!

Das Auto gehört meinem Kumpel und ich bin gefahren. Jetzt hat er gestern eine Vorladung zur Polizei ALS ZEUGE bekommen. In dem Schreiben steht, dass es um eine Ermittlungssache wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geht. Wir waren anscheinend 29km/h zu schnell unterwegs in einer 100er Zone auf der Autobahn.

Ich stelle mir jetzt folgende Fragen: normalerweise wäre die Sache ja genau heute verjährt (3 Monate oder?). Unterbricht diese Vorladung diese Verjährungsfrist? Und wie soll man jetzt reagieren, hat hier jemand Erfahrung? Es sind immerhin 3 Punkte, die ich in diesem Fall kassieren würde! Gleich vorab: ja ich weiß, dass man zu seinen Taten stehen sollte usw., aber wenn es hier eine Möglichkeit gibt es abzuwenden, dann würde ich diese Chance gerne nutzen.

Vielen Dank für eure objektive Meinungen im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Man muss nicht zu polizeilichen Zeugenaussagen. Ich würde einfach Termin machen und nie erscheinen...

Stimmt. Man muß nicht hin. Aber warum dann einen Termin machen, wenn man nicht erscheint. Um irgendwen zu ärgern oder was soll das?:rolleyes:

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Wurde dem Fahrzeughalter vorab ein Anhörungsbogen zugeschickt und wenn ja, wie hat er darauf reagiert?

Themenstarteram 23. Januar 2014 um 21:24

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wurde dem Fahrzeughalter vorab ein Anhörungsbogen zugeschickt und wenn ja, wie hat er darauf reagiert?

Das wundert mich auch, dass gleich eine Vorladung kam! Normalerweise kommt doch zuerst ein Anhörungsbogen, aber in diesem Fall hat er vorher nichts bekommen.

Zitat:

Original geschrieben von Alex_79

(...)Jetzt hat er gestern eine Vorladung zur Polizei ALS ZEUGE bekommen.(...)

Ich stelle mir jetzt folgende Fragen: normalerweise wäre die Sache ja genau heute verjährt (3 Monate oder?). Unterbricht diese Vorladung diese Verjährungsfrist?

Nein.

Man muss nicht zu polizeilichen Zeugenaussagen. Ich würde einfach Termin machen und nie erscheinen...

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

Man muss nicht zu polizeilichen Zeugenaussagen. Ich würde einfach Termin machen und nie erscheinen...

Stimmt. Man muß nicht hin. Aber warum dann einen Termin machen, wenn man nicht erscheint. Um irgendwen zu ärgern oder was soll das?:rolleyes:

nein ist natürlich quatsch... hatte wohl ein bier zu viel, sorry!

ich war persönlich noch nicht in der situation - kA stell mir es evtl bequemer vor dem zu sagen ich komme als zu argumentieren warum man nicht kommt. um ärgern gings mir nun wirklich net... unhöflich wäre es wirklich, und ein polizist hat so ein verhalten auch nicht verdient, nur weil er polizist ist...

am 24. Januar 2014 um 9:03

nach 3 monaten MUSS der RICHTIGE fahrer ermittelt sein oder es müssen bereits ermittlungen gegen ihn statt gefunden haben. ist der fahrer bei der ganzen prozedur nicht erwähnt, wovon man hier ausgehen kann, ist die sache erledigt.

ich würde versuchen noch ein paar 2-3 wochen rauszuschinden und dann den fahrer preis geben, dem können sie eh nix mehr ( solange es keine straftat war, also nötigung etc ) und dir können sie keine fahrtenbuch auferlegen weil du kooperativ warst.

allerdings kann ich mir nicht so rech erklären warum du nach so langer zeit von der polizei vorgeladen wirst. in der regel bitten die einen nur zu kommen wenn eine anzeige gegen das fahrzeug läuft und die wollen entweder den fahrer ermitteln oder ihn zu einer aussage bewegen was einem später übelst aufstossen kann.

ich persönlich würde da gar nicht erst hingehen. sag denen die sollen dir einen anhörungsbogen mit dem vorwurf schicken, oder eine richterliche anordnung zum erscheinen.

in der regel redet man sich bei sowas nur um kopf und kragen... die sind geschult, du nicht !

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

ich war persönlich noch nicht in der situation - kA stell mir es evtl bequemer vor dem zu sagen ich komme als zu argumentieren warum man nicht kommt.

Du musst überhaupt nicht argumentieren. Du kannst entweder überhaupt nichts sagen und nicht erscheinen oder - als höflicher Mensch - einfach anrufen und mitteilen, dass du nicht erscheinen wirst. Eine Begründung musst du dabei nicht abliefern.

Zitat:

Original geschrieben von AMenge

Zitat:

Original geschrieben von MrTall

ich war persönlich noch nicht in der situation - kA stell mir es evtl bequemer vor dem zu sagen ich komme als zu argumentieren warum man nicht kommt.

Du musst überhaupt nicht argumentieren. Du kannst entweder überhaupt nichts sagen und nicht erscheinen oder - als höflicher Mensch - einfach anrufen und mitteilen, dass du nicht erscheinen wirst. Eine Begründung musst du dabei nicht abliefern.

ich weiß dass man nicht muss (vgl viele andere posts von mir in der letzten zeit), ich kann mir allerdings vorstellen dass die trotzdem nachfragen und etwas pentranter sind als dem ein oder anderen lieb ist... ist ja deren job.

"Ich möchte mich zur Sache nicht äußern" Ende (wenn man schon hingehen will)

Du kannst deine Situation nur verschlechtern, wenn du mit dem freundlichen Polizisten ein Schwätzchen hältst.

Zitat:

Original geschrieben von Alex_79

Hallo,

ich war am 23.10.2013 .......

Das Auto gehört meinem Kumpel und ich bin gefahren. .......

Jetzt hat er gestern eine Vorladung zur Polizei ALS ZEUGE bekommen.....

...normalerweise wäre die Sache ja genau heute verjährt (3 Monate oder?).....

Vielen Dank für eure objektive Meinungen im voraus.

Es ist richtig, dass die Verfolgungsverjährung gegen dich als Täter bei Owi´s im Verkehrsrecht normalerweise nach drei Monaten eingetreten ist. Die Vorladung an deinen Kumpel, als Halter des KFZ, unterbricht diese Verfolgungsverjährung nicht!

Die Beamten gehen aber offensichtlich davon aus, dass dein Kumpel auch der Fahrer ist, denn sollte er der Fahrer gewesen sein, wäre durch die Vorladung die Verfolgungsverjährung gegen ihn unterbrochen worden.

Dein Kumpel soll sich noch ein paar Tage Zeit lassen und dann den Termin mit den Polizeibeamten wahrnehmen. Er kann dann guten Gewissens den wahren Fahrer nennen da gegen diesen auf Grund der Verfolgungsverjährung nicht mehr ermittelt werden kann.

Er muss der Vorladung aber nicht folge leisten und kann sich auch am ......... Schlimmstenfalls stehen die Beamten mal vor der Türe des Fahrzeughalters und machen ein Fotoabgleich.

N.T.

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