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vorläufige Deckung nur Haftpflicht ?
Habe bei der HUK ne neue Versicherung beantragt mit Vollkasko, Kasko Plus usw.
JEtzt kam die EVB aber nur mit vorläufiger Haftpflichtdeckung. Am Telefon sagte man mir von 2 Leuten dass auch der Kaskoschutz direkt gilt.
Ich bin jetzt unsicher, sollten die das ändern ?
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26 Antworten
Laß Dir die vorläufige Deckungszusage für die Vollkasko ab Zulassung schriftlich von der Versicherung geben.
eVB ist immer vorläufig Haftpflicht.
Kaskoschutz gibts erst beim schriftl. Antrag
Ich hab eine EVB vom letzten Jahre hier, da war auch Vollkaskoschutz und alle Extras eingeschlossen.
Also gehts auch anders :-)
Zitat:
Original geschrieben von Schweinesohn
Ich hab eine EVB vom letzten Jahre hier, da war auch Vollkaskoschutz und alle Extras eingeschlossen.
Also gehts auch anders :-)
Moin,
die Frage ist, ob die eVB überhaupt noch gültig ist, soviel ich weiß, ist sie nach 6 Monaten abgelaufen.
?? Ich wollte damit zeigen dass es die gibt.
Die neue hat halt nur Haftpflicht.
Bei einigen VR ist aber auch so, dass ab Zulassung die Deckung von dem alten Auto auch für das neue gilt, so dass eine vorläufige Deckung nicht nötig ist, wenn der Alte VK hatte.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Bei einigen VR ist aber auch so, dass ab Zulassung die Deckung von dem alten Auto auch für das neue gilt, so dass eine vorläufige Deckung nicht nötig ist, wenn der Alte VK hatte.
dies ist überall so, bis der endgültige antrag durch ist, hat der vn das recht seinen neuen so zu versichern wie den alten, bzw der versicherer hat dies so anzunehmen.
Ok, wußte ich nicht, wußte es nur von einigen Gesellschaften.
Ja mein alter hat VK, Vertrag beinhaltet genau dieselben Sachen. Ist auch bei der gleichen Versicherung. Also kann es eigentlich egal sein ?
Richtig.
Nein nicht richtig, das ist keinesfalls so, damit kann man richtig auf die Nase fallen.
wie das bei anderen Gesellschaften gehandhabt wird, weiß ich nicht, aber bei einer weiß ich es genau, hatte so ein Fall gehabt, am Tag der Zulassung war der Daimler Totalschaden und wurde von der Kasko bezahlt, obwohl noch kein Antrag aufgenommen wurde.
"30 jahre Erfahrung" halt ^^
Rein formal ist "die vorläufige Deckung" nichts anderes als ein eigenständiger Versicherungsvertrag. Daher hat er auch einen eigenständig vereinbarten Inhalt.
Wird er nur über die Haftpflichtdeckung abgeschlossen, gilt er erstmal auch nur für die Haftpflicht.
Soll darüber hinaus auch während der vorläufigen Deckung Kaskoschutz bestehen, muss das vereinbart werden.
Früher gab es auf der Doppelkarte dafür Kästchen zum ankreuzen. Heute muss man es eben mit dem jeweiligen Außendienst vereinbaren.
Viele Gesellschaften bieten bei online Abschlüssen keine Möglichkeit, Kasko während der vorläufigen Deckung einzuschließen.
Der Vertrag über die vorläufige Deckung endet, sobald der Hauptvertrag zustande kommt, also der Versicherungsschein ausgehändigt und die Erstprämie bezahlt wurde. § 52 VVG
Ist im Versicherungsschein als Beginn der Kaskoversicherung der Tag der Zulassung vermerkt und die Prämie wurde bezahlt, ist alles in Butter.
Hafi