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Vorlage für Touristenfahrten Versicherungsschutz Bestätigung gesucht

Themenstarteram 17. November 2021 um 12:13

Hallo,

ich habe bei der HUK angefragt, ob mein Auto auf der Touristenstrecke der Nordschleife versichert ist.

Anstatt einem einfachen "hiermit bestätigen wird, dass sie auf der Touristenfahrt versichert sind" habe ich die etwas algemeinere Antwort

"Handelt es sich um eine Veranstaltung, bei der es nicht auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, besteht im Rahmenn des mit uns geschlossenen Vertrages Versicherungsschutz." erhalten.

Kann mir jemand eine gute Vorlage geben, um explizit den Versicherungsschutz für die Touristenfahrten der Nordschleife bescheinigt zu bekommen?

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12 Antworten

Das sollte die übliche Formulierung sein und damit ausreichend um Tourifahrten zu machen ...

Wie Harald-Hans schon sagt, ist die alte Standardformulierung und reicht aus, wenn es genau so in den Kasko-Bedingungen steht. Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Haftpflicht (zahlt immer!) und Kasko (zahlt, wenn nicht explizit ausgeschlossen). Wenn also die oben genannte Formulierung in Deinen gültigen Kasko-Bedingungen steht (und kein weiterer Ausschluss), bist Du safe.

Zitat:

@maody66 schrieb am 17. November 2021 um 16:34:48 Uhr:

Wichtig ist hier die Unterscheidung zwischen Haftpflicht (zahlt immer!)

Falsch !! Es gibt mitllerweile etliche Versicherungen( u.a. Bavaria Direkt(Sparkasse), Gothaer, LVM, ... ), die in der Haftpflicht explizit !! Touristenfahrten, Fahren auf beliebigen Rennstrecken, Trackdays und Veranstaltungen mit einem ähnlichen Chracter ausschliessen!

Das hätte ich( und auch mein Versicherungsagent ) sich nie vorstellen können, da die Haftpflicht eine Pflichtversicherung ist. Ist aber Tatsache ! Von daher sollte man auf jeden Fall checken wie i.d.R Punkt 1.5( was ist nicht versichert) der AGB für die HAFTPFLICHT formuliert ist. Ist das dort ausgeschlossen, kann das dein Leben ruinieren, da es sich nicht um eine Obliegenheitsverletzung handelt, bei der du zwar 50..0.-€ bezahlen musst, den Rest aber die Versicherung übernimmt( z.B. bei nicht eingetragenem Tuning.

Stelldir vor bei einer Touristenfahrt knallst du in einen Lambo, triffst einen Motorradfahrer, der ist anschliessend gelähmt ... Du bist i.d.R. ruiniert, da du alles selber bezahlen musst.

Das bedeutet eigentlich, dass auf Rennstrecken niemand bei Touristenfahrten und ähnlichesm ohen "Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten" fahren darf, ohne dass der Rennstreckenbetreiber eine Versicherungsbestätigung vorliegen hat ! Das ist m. E. sonst absolut unverantwortlich.

Ich kenne ja deine Verträge nicht aber bei meinem LVM Vertrag verhält es sich aktuell so wie auch bereits @harald-hans und @maody66 geschrieben hatten .

MfgMario

Das mag ja so sein, AGB's ändern sich aber. Neukunden bekommen immer aktuelle AGB's. Ich habe das gemerkt, als ich im April 2021 eine Versicherung für mein Tracktool gesucht habe.

....mein aktueller Vertrag ist jetzt gerade mal 4 Wochen alt und ich habe es mir auch zu diesem explizit bestätigen lassen :cool:

Aber wie bekannt gibt es reichlich Anbieter und Vertragsvarianten wo eigentlich jeder das für ihn passende finden sollte .

Mfg Mario

 

 

Zitat:

@Fitito schrieb am 19. November 2021 um 11:14:09 Uhr:

Das mag ja so sein, AGB's ändern sich aber. Neukunden bekommen immer aktuelle AGB's. Ich habe das gemerkt, als ich im April 2021 eine Versicherung für mein Tracktool gesucht habe.

Danke für die Binse!

In laufenden Verträgen ändern sich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, kurz AVB [im Versicherungsrecht gibt es keine AGB und die Mehrzahl ist das auch schon ohne "s"] aber niemals einseitig. D. h., wer in seine aktuelle Vertragsausfertigung samt etwaigen Nachträgen schaut, findet auch immer die aktuell gültigen Bedingungen. Bevor man einen neuen abschließt, schaut man selbstverständlich in die dann aktuell gültigen.

Es gibt ein Urteil (bitte Googeln), dass solange es nicht um die Erlangung Höchstgeschwindigkeit geht, die Haftpflicht dies auch abdecken MUSS.

 

Eine regelmäßig als Rennstrecke genutzte Strecke unterliegt der STVO wenn sie öffentlich zugänglich gemacht wird für jedermann.

 

Was anderes gilt für die Kasko - diese schließen regelmäßig sämtliche Teilnahmen auf Rennstrecken o.ä. aus.

Hallo @ERKBL2022

Du hast den Thread wirklich gelesen oder hast du dich nur neu angemeldet um einfach etwas Verwirrung zu stiften ?.

Es wurde doch bereits von @maody66 @Harald-Hans und von mir im Detail dargestellt unter welchen Voraussetzungen die Versicherung eintritt, auch was die Kasko angeht und wann möglicherweise nicht.

Es stellt sich für mich einfach die Frage ob sich denn niemand bei Versicherungsabschluß informiert welche Leistungen beinhaltet sind und welche nicht :rolleyes:

Mfg Mario

Hallo,

ich möchte einmal auf der Nordschleife fahren. Bei der HUK24 habe ich mein Gti Clubsport versichern lassen.

Ich habe heute die Dokumente gesehen und das folgende gefunden:

 

Was ist nicht versichert?

Kein Versicherungsschutz besteht:

• Für Schäden, die bei der Beteiligung an behördlich genehmigten Kraftfahrzeug-Rennen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt. Dies gilt auch für dazugehörige Übungsfahrten.

 

Ist mein Auto versichert für Touristenfahrten auf der Nordschleife? Es ist unklar..

 

Vielen Dank.

 

Lg

Habe per PN geantwortet! :)

Zitat:

@maody66 schrieb am 18. Mai 2022 um 08:34:46 Uhr:

Habe per PN geantwortet! :)

Vielen Dank :)

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