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vorrübergehend stillegen, TÜV in 1/2025, Wiederanmeldung in 1/2025 möglich

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 12:41

Guten Tag zusammen.

In der Familie haben wir ein Auto, das wir gerne spätestens zum 1. Aug. 2024 vorübergehend abmelden wollen.

Das Auto hat seine nächste HU+ASU im Januar 2025.

Frage:

Bekommen wir im Januar 2025, sagen wir zum 01.01.2025 das Auto neu-/wiederangemeldet wenn es zu dem Zeitpunkt eben "nur noch" bis/inkl. 01/2025 TÜV hat?

Oder wird bei Neu-/Wiederanmeldung sofort ein neuer HU+ASU-Nachweis gefordert, weil der "alte" eben nur bis 01/2025 geht?

Hoffe ich habe mich einigermaßen verständlcih ausgedrückt ... :o

Bedanke mich / VG

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40 Antworten

Da das Fahrzeug bis zum 31.01.2025 eine gültige HU hat, ist eine Wiederanmeldung bis dahin möglich.

Also ich kenne es so das meist ein neuer Tüv gefordert wird wenn er im gleichen Monat abläuft. Das kann natürlch von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle unterschiedlich sein. Am besten ihr fragt bei eurer Stelle nach.

AM 1.1.25 ist Feiertag. Da geht nichts. Am 2.1.25 kann mit der gültigen HU, nachgewiesen durch den Stempeleintrag in der ZB 1, das Auto wieder angemeldet werden. Die HU gilt noch bis 31.1.25.

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 12:59

Danke für die Rückmeldungen.

Also Grundtenor ist: "es sollte gehen". Besser aber man fragt vorher nach.

PS :

Was anderes, da der 1.1.25 ein Feiertag ist, kann man ein KFZ zu diesem Tag wohl nicht zulassen... Wie macht man das dann, wenn man am 1.1.25 schon fahren will, oder gar muß?

Wie wärs denn mit dem 31.12.24? Bringt allerdings etwas Nervenkitzel mit sich, falls man nicht mehr drankommt.

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 13:10

Na ja. Neue Konditionen (mal angenommen sie sind "besser") starten aber nicht zum 31.12.24, sondern zum 1.1.25.

Außerdem fühl es sich subjektiv irgendwie komisch an, den PKW zum 31.12. des alten Jahres zu versichern, oder? Sollte man das denn nicht besser vermeiden, weil es Nachteile bringt, z.B. schlechtere Einstufung o.ä.? Oder ist das alles unbegründet? Warum rufen/suchen dann so viele nach der Möglichkeit einen PKW zur Hauptfälligkeit 1.1. zu versichern, was heute ja leider nicht mehr gottgegeben ist.

Grüsse

Der 30.12.2024 ist ein normaler Arbeitstag, sollte demnach auch gehen. Wenn man am 22.06.2024 schon weiß, dass man am 01.01.2025 evtl. das Fahrzeug fahren will, könnte man jetzt schon einen Termin auf der Zulassungsstelle machen.

 

Ich denke aber, dass der 01.01.2025 der Wunschzulassungstermin ist, damit das Versicherungsjahr wieder dem Kalenderjahr entspricht.

Themenstarteram 22. Juni 2024 um 13:12

Ja, auch deshalb.

Neue Konditionen treten mit Tarifumstellungen in Kraft, die erfolgen i.d.R. im Herbst oder sogar schon im Sommer und nicht zum 01.01. d.J.

 

Eine andere Möglichkeit wäre, die jetzige Versicherung zum Ablauf zu kündigen und sich einen Versicherer zu suchen, welcher die Hauptfälligkeit zum 01.01. noch anbietet. Dann läuft die Versicherung vom Tag nach Ende der vorherigen Versicherung bis 01.01. und ab dann wieder das Kalenderjahr 2025.

Ein Mietwagen / Taxi für den einen Tag ginge auch.

Kostet am 01.01. mindestens so viel, wie ein ganzes Jahr Versicherungsbeiträge :D.

Auch wieder wahr. Naja, dann schnarcht man gepflegt den Feiertagsrausch aus und geht am 2.1. frisch ans Werk. :)

Das dürfte die beste Lösung sein :D.

Ist Online-Zulassung am 01.01.25 auch nicht möglich?

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